Fahnenjunker
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Der Fahnenjunker (Fhj) bezeichnet einen Soldaten im niedrigsten Unteroffizierdienstgrad bei der Bundeswehr innerhalb der Laufbahngruppe der Offiziere. Bei der Deutschen Marine heißt dieser Dienstgrad Seekadett.
Den Dienstgrad Fhj erhält der Offizieranwärter des Heeres bis einschließlich 75. Offizieranwärterjahrgang mit Vollendung des 12. Dienstmonats nach Bestehen des Offizieranwärterlehrgangs Teil I (OAL I).
Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften Befehle erteilen.
Historisch waren die Fahnenjunker diejenigen jungen Edelleute, die im Alter von 14 bis 16 Jahren in die militärische Ausbildung kamen und denen als besondere Auszeichnung das Tragen der Fahne anvertraut wurde.
Die späteren Fahnenjunker im deutschen Heer wurden bis 1899 „Avantageure“ genannt. Sie hatten zum Eintritt ein Abiturientenzeugnis eines Gymnasiums, Realgymnasiums, einer Oberrealschule oder Realschule 1. Ordnung nachzuweisen oder aber das Bestehen der Fähnrichsprüfung. In der deutschen Wehrmacht wurde die Bezeichnung Fahnenjunker im Zweiten Weltkrieg auch als Zusatz für Mannschaftsdienstgrade in Offizierbewerber-Bataillonen verwendet, z. B. Fhj-Flieger, Fhj-Gefreiter mit silbernen (Berufsoffizierbewerber) oder roten (Reserveoffzierbewerber) Litzen auf den Schulterklappen.
In der russischen Armee wurden die Fahnenjunker einfach Junker genannt.
Der nächste Dienstgrad eines Fahnenjunkers in seiner militärischen Laufbahn ist Fähnrich.
niedrigerer Dienstgrad Gefreiter Obergefreiter Hauptgefreiter |
Unteroffizierdienstgrad Fahnenjunker |
höherer Dienstgrad Fähnrich |
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