General der Artillerie
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General der Artillerie bezeichnet:
1. einen Generalsdienstgrad in ehemaligen deutschen Landstreitkräften (Kaiserliches Heer, Reichswehr und Wehrmacht), und zwar den regulär zweithöchsten Rang unter dem Generaloberst. Kavallerieoffiziere wurden entsprechend zum General der Kavallerie, Infanerieoffiziere zum General der Infanterie befördert.
In der Wehrmacht gab es außerdem noch die gleichwertigen Dienstgrade General der Panzertruppen, General der Nachschubtruppe, General der Gebirgstruppen, General der Fallschirmtruppen, General der Nachrichtentruppen. Heute in der Bundeswehr entspricht der Dienstgrad Generalleutnant dem traditionellen Dienstgrad General der Artillerie. In der NVA gab es den Dienstgrad nicht mehr, dem General der Artillerie entsprach hier dem Generaloberst.
2. in der Bundeswehr die Dienststellung des für bestimmte Fragen der Truppenausbildung und -ausrüstung der Artillerie verantwortlichen Offizier.
[Bearbeiten] Offiziere in diesem Dienstgrad
- Alfred von Vollard-Bockelberg (1874-1945), Heereswaffenamt
- Karl Becker (1879-1940), Heereswaffenamt
- Friedrich von Boetticher (1881-1967)
- Emil Leeb (1881-1969)
- Friedrich von Rabenau (1884-1945), im KZ ermordet
- Fritz Lindemann (1890-1944)
- Erich Marcks (1891-1944)
- Herbert Osterkamp (1894-??)
- Kurt Waeger (1893-1952)
- Eduard Wagner (1894-1944), Generalquartiermeister des Heeres, Suizid
- Walter Warlimont (1894-1976)