Grenzaufsichtsdienst
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Der Grenzaufsichtsdienst (abgekürzt GAD) ist eine uniformierte und bewaffnete Arbeitseinheit der Bundeszollverwaltung, die sich primär mit der zollrechtlichen und grenzpolizeilichen Überwachung der Zollgrenzen der Europäischen Union beschäftigt und zu ihren Hauptaufgabe gehört es, die Verbringung von verbotenen Waren und Substanzen zu verhindern (siehe Schmuggel), bzw. deren beschränkten Verkehr zu überwachen (siehe VuB-Regeln).
Mit Harmonisierung des EU-Binnenmarktes und dem Beitritt weiterer Staaten zur EU ist der GAD an diesen Grenzen überflüssig geworden oder wurde von einer anderen Arbeitseinheit der deutschen Zollverwaltung, den Mobilen Kontrollgruppen, ersetzt. Derzeit existiert der Grenzaufsichtsdienst noch an der Grenze zur Schweiz, an internationalen Flughäfen, an der Nord- und Ostsee (Wasserzoll), sowie an Freihäfen.
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[Bearbeiten] Aufbau
Der GAD gliedert sich wie folgt:
Bundesministerium der Finanzen
- Oberfinanzdirektion (künftig ab ca. 2008: Bundesfinanzdirektion)
- Hauptzollamt
- Zollkommissariat (Grenzaufsichtsdienst)
- Grenzaufsichtsstelle (Grenzaufsichtsdienst, Landzolldienst)
- Zollschiffstation (Grenzaufsichtsdienst; Wasserzolldienst)
- Zollkommissariat (Grenzaufsichtsdienst)
- Hauptzollamt
[Bearbeiten] Geschichte
Zur Geschichte siehe auch den Hauptartikel Zollgrenzschutz (1937 - 1949).