Halal
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Halal (ḥalāl, arabisch: حلال, „rein,erlaubt“) bezeichnet im Islam alle Sachen und Taten, die nach islamischem Recht erlaubt oder zulässig sind. Das Gegenteil ist Haram (حرام), (verboten). Zwischen Halal und Haram gibt es eine Grauzone, die Makruh genannt wird. Makruh (verpönt/unerwünscht) bezeichnet alle Dinge, die nicht ausdrücklich verboten sind, jedoch Richtung haram tendieren. Auch diese Grauzone gilt es für Muslime vorsichtshalber zu meiden.
Die Speisevorschriften sind im Koran und in der Sunna geregelt. Grundsätzlich gilt, dass alle Speisen erlaubt sind außer solchen, die ausdrücklich bzw. eindeutig verboten wurden. Einem Muslim sind der Genuss von Alkohol und von Blut verboten. Verboten sind auch Tiere, die selber Fleischfresser sind, zum Beispiel Schweine, Hunde und Katzen. Es dürfen nur Tiere gegessen werden, die geschlachtet wurden und nicht verendet sind. Verboten sind auch Opfertiere fremder Religionen.
Im Koran heißt es in Sure 5, Vers 3: Verboten ist euch das von selbst Verendete sowie Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name angerufen ward als Allahs; das Erdrosselte; das zu Tode Geschlagene; das zu Tode Gestürzte oder Gestoßene und das, was reißende Tiere angefressen haben, außer dem, was ihr geschlachtet habt; und das, was auf einem Altar (als Götzenopfer) geschlachtet worden ist. (..)
So wie Speisen im Judentum koscher sein müssen, verlangen manche Fatwas auch von Muslimen die Schächtung von Tieren, also die Tötung durch Ausbluten ohne Betäubung. Koscheres Fleisch ist immer auch halal, deshalb haben sich die arabischen Botschaften in der DDR auch bei einer koscheren Metzgerei mit Fleisch versorgt, die eigentlich für die jüdische Gemeinde der DDR eingerichtet worden war. Umgekehrt gilt dies jedoch nicht, da im Islam einige Tierarten zum Verzehr erlaubt sind, die im Judentum nicht zulässig sind; auch die im Judentum übliche Trennung von Milch und Fleisch kennt der Islam nicht.
Andere Fatwas berufen sich auf den Koranvers 5:5 und sagen, auch von Christen Geschlachtetes sei erlaubt, außer dem in einem späteren Vers ausdrücklich verbotenen Schweinefleisch.
Sure 5, Vers 5: Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. (..)