Handlung
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Der Ausdruck Handlung bezeichnet
- den Hergang oder Vollzug eines Ereignisses (eine feierliche Handlung)
- den Ablauf einer Interaktion in sozialen (z. B. Erziehungs-) Situationen
- den Stoff eines darstellenden Kunstwerkes hinsichtlich seines Verlaufs
- einen Laden oder ein Geschäft
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[Bearbeiten] Handlung als juristischer Begriff
In der Rechtswissenschaft ist eine Handlung jede vom Willen gelenkte Bewegung einer Person. Sie kann aus einem Tun oder einem Unterlassen bestehen.
Daher ist jedes nicht vom Willen gelenkte Verhalten keine Handlung im Sinne des Gesetzes. Fällt etwa eine Person in Ohnmacht und beschädigt im Fall fremde Sachen, ist sie nicht zum Schadensersatz verpflichtet, da es an einer Handlung fehlt.
[Bearbeiten] Handlung als pädagogischer Begriff
Die Handlungen (Interaktionen) von Erziehenden gelten in den Erziehungswissenschaften u. a. als Instrumente der Erziehung, als Einflussmöglichkeit auf das Kind/den Jugendlichen, um dessen Sozialisation zu lenken und zu gestalten. Mangelnde Handlung wird (gelegentlich) als problematisch im Sinne von Unterlassung bezeichnet; zu viele Handlungen (Interventionen) gelten als dirigistisch, lenkend und zu stark einengend.
Handlungen sollten also planerisch professonell angelegt werden, damit das Kind angemessen sozialisiert wird. (Siehe: Erziehungsstil)
Unangemessene Handlungen sind z. B. Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch, aber auch (exzessives) Strafen.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Handlungstheorie, Arbeit (Philosophie)
- Ausführungsregulation, Handlungsregulation
- Handeln, Behandlung, Amtshandlung
- Tat, Aktion, Sprechakttheorie
- Handlungskompetenz
- Erziehungsstil
[Bearbeiten] Weblinks
- Eintrag (englisch) in der Stanford Encyclopedia of Philosophy (inkl. Literaturangaben)
Wiktionary: Handlung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |