Hauptwohnsitz
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Der Hauptwohnsitz ist der Wohnsitz, zu dem man das überwiegende Naheverhältnis hat. Eine häufig verwendete, allerdings inoffizielle Bezeichnung ist Erstwohnsitz.
[Bearbeiten] Bedeutung von Hauptwohnsitz in Österreich
In Österreich hat der Hauptwohnsitz eine wichtige Bedeutung im Rahmen des Finanzausgleiches zwischen Bund und Gemeinden. Auf Basis der im Rahmen der Volkszählung festgestellten Anzahl von Einwohnern mit Hauptwohnsitz erhält die Gemeinde Mittel aus dem Budget des Bundes. Hauptwohnsitze rechnen sich für die Gemeinde in zweifacher Hinsicht: einerseits durch die Direktzahlung pro Kopf, andererseits erhöht sich diese Kopfprämie beim Überschreiten bestimmter Schwellen der Einwohnerzahl. Bei Existenz mehrerer ordentlicher Wohnsitze kann der Bürger den Wohnsitz als Hauptwohnsitz angeben, an dem der Mittelpunkt seines Lebensinteresses liegt. Dies führt vor Volkszählungen regelmäßig zu einem Wettkampf der Kommunen um Einwohner, teilweise mit finanziellen Direktförderungen für Ansiedelungen. Allerdings können Kommunen, in denen Bürger einen Nebenwohnsitz melden, die Angabe des Hauptwohnsitzes beeinspruchen.
[Bearbeiten] Bedeutung von Hauptwohnsitz in Deutschland
Der Hauptwohnsitz ist in Deutschland die Adresse, an der man seinen Lebensmittelpunkt unterhält, und dadurch behördlich gemeldet ist.
Der Hauptwohnsitz ist auch jener Ort, an dem man sein Wahlrecht auf Bundes- und Europaebene ausübt, also in der Wahlliste eingetragen ist. Da Personalausweise in Deutschland auf Personen ausgestellt werden und eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren haben, kommt es bei häufigen Umzügen hin und wieder zu dem Problem, dass die neue Gemeinde den Adressaufkleber nicht mehr überkleben kann. Das Ablösen der früheren Aufkleber würde jedoch den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllen. Die Ausstellung eines neuen Personalausweises kostet in Deutschland (Stand: August 2004) derzeit durchschnittlich 15 Euro.
Es ist in Deutschland möglich, sich in mehreren Kommunen anzumelden. Einige Städte, z. B. Berlin erheben hierfür eine Zweitwohnsitzsteuer.
Für die meisten Länder der Europäischen Union genügt es, beim Grenzübertritt einen Hauptwohnsitz in Deutschland nachweisen zu können, und man benötigt keine Visa-Dokumente. Für andere Länder wird jedoch ein Pass benötigt.