Hilfskreis Königstein
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Der Hilfskreis Königstein war ein ehemaliger Kreis auf dem Gebiet des Landes Hessen, der zwischen dem Dezember 1918 und dem 1. Oktober 1928 bestand.
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[Bearbeiten] Allgemeines
Der Hilfskreis Königstein bestand aus 20 Gemeinden des Obertaunuskreises sowie 6 Gemeinden des Landkreises Usingen. Er entsprach geographisch weitgehend dem vor der Gründung des Obertaunuskreises bestehenden nassauischen Amt Königstein. Kreisstadt war Königstein.
[Bearbeiten] Geschichte
Am 11. November 1918, nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, wurde im Waffenstillstandsabkommen von Compiègne vereinbart, dass die linksrheinischen Gebiete sowie die rechtsrheinischen Gebiete in einem 30-km-Radius um strategische Brückenköpfe (hier der Brückenkopf Mainz) durch französische Truppen besetzt werden sollten. Im Friedensvertrag von Versailles vom 28. Juni 1919 wurde diese Besetzung im Artikel 428 auf eine Dauer von 15 Jahren festgeschrieben.
Diese Zone reichte im Nordosten bis Oberreifenberg und schloss weite Teile des Obertaunuskreises ein. Da diese Zone nach militärischen Erwägungen und ohne Berücksichtigung der Verwaltungsgrenzen erfolgt war, ergab sich eine faktische Trennung der Verwaltung innerhalb der besetzten Zone und außerhalb. Diesem Umstand trug die Gründung des Hilfskreises Königstein Rechnung. Aufgrund der Befristung der Besetzung war dieser bewußt als vorläufig angelegt und wurde als "Hilfskreis" bezeichnet.
Landrat des Hilfskreises Königstein war seit 1918 Anton Jacobs aus Königstein.
Im Rahmen der Neuordnung der Kreise im Rhein-Main-Gebiet ab 1. Oktober 1928 wurde der Hilfskreis aufgelöst und dem Obertaunuskreis angeschlossen.
[Bearbeiten] Siehe auch
Kreisreformen in Deutschland bis 1949