Kanonisches Recht
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Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Bereichs sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Sein Name leitet sich von griech./lat. Canon (=Richtschnur) ab, weil die einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden.
Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts beginnt im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, der bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien dann erstmals der neubeabeitete Codex Iuris Canonici (für die Lateinische Kirche, für die katholischen Ostkirchen: Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium), der 1983 komplett überarbeitet wurde.
Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist z.B. durch den aus dem Kanonischen Recht stammenden Grundsatz "pacta sunt servanda" ("Verträge müssen eingehalten werden") wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war auch bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung.
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