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Kindertaufe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Mit Kindertaufe wird die Taufe Unmündiger bezeichnet. Sie ist in den Volkskirchen und in einigen Freikirchen (zum Beispiel in der Evangelisch-methodistischen Kirche) die Regel, wird jedoch in anderen so genannten taufgesinnten Kirchengemeinschaften strikt abgelehnt (siehe auch Erwachsenentaufe, Gläubigentaufe).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Diskurs um die Kindertaufe

[Bearbeiten] Dogmatische Begründung der Kindertaufe

Die meisten Theologen sehen den neutestamentlichen Befund für eine Begründung als dürftig an: "Kennt das Neue Testament die Kindertaufe? Es ist eindeutig zu sagen: Berichte über den Vollzug der Taufe berichten davon nichts." (Evangelische Kirche im Rheinland (Herausgeberin): Kindertaufe - Pflicht oder Verpflichtung?, S. 19)

Martin Luther hat die Kindertaufe damit begründet, dass sie Gottes Handeln am Menschen sei. Hierbei ging er der Frage nach, wann die Taufe gültig ist. Luthers Meinung war, dass jeder Mensch die Taufe unwürdig empfängt. Hierdurch würde bei jedem Menschen die Taufe ungültig sein, wenn die Taufe vom Menschen abhängen würde. Da sie aber Gottes Handeln am Menschen sei, sei die Taufe auch an unwürdig empfangenden Menschen gültig. Daher könnten auch Kinder getauft werden. Der Glaube müsse aber dazu kommen. Martin Luther meinte, dass schon dem kleinen Kind ein Glaube innewohne.

Die Herleitung der Taufe aus von Wasserritualen der Religionsgeschichte (Ratschow) steckt einen weiteren Deutungsrahmen ab, der überhaupt erst verständlich macht, aus welchem Grund das Element Wasser eine religiöse Bedeutung hat. Moderne Initiationsriten, wie etwa der Handschlag bei Aufnahme in einen Verein, der Aufnahmebeschluss eines Vorstands oder die Übergabe einer Aufnahmeurkunde weisen längst nicht diese Tiefenschichtigkeit auf. Der lutherische Religionsphilosoph Carl Heinz Ratschow, der auf diesen Tatbestand hinweist, betont jedoch zugleich, dass ein stellvertretendes Ja-Wort von Eltern und/oder Paten unverzichtbar ist, da Taufe nicht an sich wirke, sondern intellektuelle und ethische Folgen nach sich zieht.

Die Mehrzahl dieser Theologen halten die Kindertaufe für evangeliumsgemäß, da sie - besser als die Erwachsenentaufe - die Gnade Gottes veranschauliche: "Die Predigt des Wortes, die Predigt auch der Taufe und die Predigt des Kinderevangeliums (Matthäus 19,13-15; Einfügung des Verfassers) stimmen überein: das Heil Gottes ist an keine Vorleistung des Menschen geknüpft." (aaO, S. 18). Kritiker der Kindertaufe stimmen dieser Behauptung zu - und lehnen gerade deshalb die Kindertaufe als Bedingung des Heilsempfangs ab.

Die Kindertaufe wird von vielen ihrer Vertreter außerdem als "Angebot des Heils" betrachtet, dem "die Antwort des Glaubens" (zum Beispiel bei der Kommunion oder Konfirmation) folgen muss.

Vor allem in der reformierten Theologie wird die Taufe als Bundeszeichen des neuen Bundes betrachtet - analog zur Beschneidung, dem Bundeszeichen des Alten Bundes. Da letztere auch an (allerdings nur männlichen!) Kindern vollzogen wurde, hat die Taufe unmündiger Kinder - so die Argumentation - ebenfalls ihre Berechtigung. (Vgl. Kol. 2,11-12 zum Parallelismus zwischen Beschneidung und Taufe)

[Bearbeiten] Neutestamentliche Texte zur Kindertaufe und deren kontroverse Auslegung

  • Matthäus 19,13-15:"Jesus sagt: 'Lasset die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht, denn solchen gehört das Himmelreich'"
Dies wird als bildhafter Aufruf verstanden, auch Kinder und solche, die Kindern intellektuell ähnlich sind, an der Gemeinschaft der Christen, symbolisiert durch den Leib Christi (vgl. Röm 12,5: "so sind wir viele ein Leib in Christus..."), teilhaben zu lassen. Da man mit der Taufe ein Glied des Leibes Christi, d.h. der Gemeinde werde (1.Kor 12,13), gehörten auch Kinder getauft.
Gegner der Kindertaufe führen den zweiten Halbsatz in einer anderen Betrachtungsweise an: "Solchen gehört das Himmelreich", also sei Kindern und Unmündigen ohne weiteres das Heil gewiss, so dass für sie insbesondere Taufe und Gemeindezugehörigkeit so unnötig seien wie der Arzt für den Gesunden.
  • Johannes 3,5: "Jesus antwortete: Amen, amen, ich sage dir: Wenn jemand nicht aus Wasser und Geist geboren wird, kann er nicht in das Reich Gottes kommen."
Die beiden Bibelstellen aus Johannes und Galater sind die eindeutigsten Bibelstellen, woher sich die Lehre von der Heilsnotwendigkeit der Taufe, wie sie insbes. im Augsburger Bekenntnis und der katholischen Lehre anzutreffen ist, speist. Ungetauft zu sein würde die Erlangung des Heiles selbst dann verhindern, wenn der Mensch glaubt. Insbesondere dann, wenn der Mensch trotz seines Bekenntnisses zum Glauben die Taufe bewusst ablehnt, das nach dem Verständnis der Kirchen dem Ablehnen von Gottes Heilshandeln und damit der Lästerung gegen seinen Geist gleich käme (vgl. Lukas 12,10)
Gegner der Kindertaufe verweisen hingegen auf eine Bibelstelle, nach der bereits der Glaube allein hinreichend für das Heil sei, ohne dass dafür irgendwelche Handlungen nötig seien (Römerbrief 4,5 [1]). Ausserdem wird davon ausgegangen, das mit der Neugeburt aus "Wasser" nicht die Taufe, sondern das Wort Gottes gemeint ist, da auch an anderen Stellen "Wasser" ein Synonym für das Wort Gottes ist. (Vgl. Epheser 5,26 [2])
  • Apostelgeschichte 16,15; 16,30-34; 18,8 und 1. Korintherbrief 1,16: Es werden einzelne Personen "mit ihrem Haus" getauft oder mit den "ihrigen" (Apg. 16,33).
Das Haus eines Menschen wird im AT stellvertretend für die Familie und das Gesinde gebraucht. Deswegen sehen Befürworter der Kindertaufe darin eine Rechtfertigung der Kindertaufe durch das Beispiel der Apostel.
Gegner verweisen darauf, dass Kinder nicht explizit erwähnt werden. Da bei ihnen gefordert wird, dass im kultischen Bereich ein Christ nur das zu praktizieren habe, was auch ein explizites Vorbild in der Bibel habe, sei deswegen die Kindertaufe nicht statthaft.
  • Missionsauftrag in Matthäus 28,16-20: "Aber die elf Jünger gingen nach Galiläa auf den Berg, wohin Jesus sie beschieden hatte. 17 Und als sie ihn sahen, fielen sie vor ihm nieder; einige aber zweifelten. 18 Und Jesus trat herzu und sprach zu ihnen: Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. 19 Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes 20 und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende."
Der Missionsbefehl ist mit den Versen ab 16 zu sehen. Der Missionsbefehl richtet sich an Christen, die teilweise selber noch zweifeln. Dieses macht mit den weiteren Versen deutlich, dass es nicht von uns abhängt, wann getauft werden soll, sondern worauf sich die Taufe gründet. Dieses wird in Vers 18 deutlich: Die Kirchen taufen Menschen, weil Gott alles in der Hand hat - weil Gott die Zweifel der getauften sowie der taufenden Christen sieht. Aber dieses rückt in den Hintergrund, weil alles Gott in Händen hält und ihm die Macht gehört. Aus diesen Gründen taufen die Kirchen Kinder.
Taufe wird in Vers 19 und 20 vor der Belehrung genannt, also handele man im Rahmen dieser Verse, wenn Kinder zunächst getauft werden und erst danach ihnen in der Erziehung von Jesus gelehrt wird.
Da an mehreren Stellen in der Apostelgeschichte hingegen von Menschen erzählt wird, die erst nach dem Hören einer Predigt sich taufen ließen (z.B. Apostelgeschichte 8,26-28; 16,14-15), argumentieren die Gegner der Kindertaufe induktiv, man müsse stets diese Reihenfolge wählen.

[Bearbeiten] Geschichte der Kindertaufe

[Bearbeiten] Alte Kirche

Erste eindeutige Dokumente für die Praxis der Kindertaufe stammen aus dem 2./3. Jahrhundert n. Chr.:

  • Tertullian, Jurist und Kirchenlehrer aus Nordafrika, setzt sich aus seiner rigoristischen Grundhaltung heraus kritisch mit der Säuglingstaufe auseinander, belegt aber, dass zu seiner Zeit diese Praxis schon zu einer breit geübten Praxis geworden war.
  • Cyprian, Bischof von Karthago, befürwortet eine Taufe "sofort nach der Geburt".
  • Hippolyt, Presbyter der römischen Christengemeinde, berücksichtigt in seiner Kirchenordnung, der Traditio apostolica, die Taufe auch von Kleinkindern, "für welche deren Eltern sprechen sollen".
  • Origenes, Theologe in Caesarea in Palästina, stellt in seinen Schriften fest, die Kindertaufe sei apostolisch, d.h. schon in der Urchristenheit geübt worden.

Der theologische Disput zwischen Augustinus und Pelagius ist symptomatisch für die spätere Diskussion um die Kindertaufe. In diesem Streit um die Sünde des Menschen und die Gnade Gottes ging es insbesondere um die Erbsünde und die Größe der Gnade Gottes. Dabei ist für Augustinus die bestehende kirchliche Übung, auch kleine Kinder zu taufen, ein Beleg für das Vorhandensein ererbter Schuld (Erbsünde). Da die Säuglingstaufe als Ausdruck dieser Gnade angesehen wurde, verschärften sich in der Folge die Positionen. Die Kirche entschied sich nach einigem Schwanken für die augustinische Position und ordnete Anfang des 5. Jahrhunderts die Taufe von Kindern christlicher Eltern bald nach der Geburt an, "um sie der Gefahr der Verdammnis zu entreißen, die ihnen droht, falls sie ungetauft sterben ...".

Allerdings lässt sich dadurch nicht erklären, wieso die Kindertaufe auch in den nichtlateinischen Ostkirchen durchgängige Praxis wurde, denn dort wurde Augustinus (der nur lateinisch schrieb) kaum wahrgenommen, und die Erbsündenlehre fand dort eine ganz andere Ausprägung. Es bleibt also zu vermuten, dass die Taufe als Initiationsritus bzw. als Mitteilung der göttlichen Gnade ("Gotteskindschaft") von christlichen Eltern für ihre Kinder gewünscht wurde, und dass es keine theologischen Vorbehalte gegen diese Praxis gab.

Dass die Kindertaufe zunehmend die Regel wurde, hatte einen weiteren Grund: Im 4. Jahrhundert erfolgte öffentliche Anerkennung der christlichen Gemeinde im Römischen Reich. 311 (312?) erließ Kaiser Konstantin die Mailänder Konvention, in der das Christentum als "religio licita" bezeichnet wurde. Der Entwicklung von einer jüdischen Sekte zurück zu einer Volkskirche - wie es das Judentum auch schon gewesen war - war damit gewährleistet. Durch das Reichsdekret des Kaisers Theodosius wurde schließlich die christliche Kirche im Jahre 380 Staatsreligion. Eine Zwangszugehörigkeit der Bürger zur christlichen Religion gab es allerdings nicht; selbst Kaiser Konstantin hat sich erst auf seinem Totenbett christlich taufen lassen.

Die Taufe Erwachsener ist zu keiner Zeit der Kirchengeschichte außer Gebrauch gekommen. Die traditionellen Taufordnungen der Kirchen katholischen Typs sind auf sie hin ausgerichtet und berücksichtigen die Taufe von Kleinkindern eher nebenbei, z. B., dass sie noch nicht laufen und sprechen können, daher ein Erwachsener sie tragen und an ihrer Stelle sprechen muss. Eine das Kindsein des Täuflings voll berücksichtigende Taufordnung liegt erst seit dem 2. Vatikanum vor.

[Bearbeiten] Reformationszeit

Erst in der Reformationszeit wurde die Berechtigung der Kindertaufe wieder deutlich in Frage gestellt - nicht allein durch die Täufer, die sie radikal ablehnten. Sogar Martin Luther wird von manchen als Gegner der Kindertaufe zitiert. Seine Ansicht ist allerdings differenzierter.

Die heutzutage oft vertretene Ansicht, die Taufe erfolge im Vorgriff auf einen zukünftigen Glauben des Säuglings oder aufgrund des Glaubens der Eltern, lehnte er ab. In einer Predigt zu Matthäus 8,1ff sagte er unter anderem:

  • "Taufe hilft niemand, ist auch niemand zu geben, er glaube denn für sich selbst, und ohne eigenen Glauben niemand zu taufen ist. Der Glaube muss vor oder je in der Taufe vorhanden sein ... wo wir nun nicht können beweisen, dass die jungen Kinder selbst glauben und eigenen Glauben haben, da ist es mein treuer Rat und Urteil, dass man stracks abstehe, je eher, desto besser, und taufe nimmermehr kein Kind, damit wir nicht die Hochgelobte Majestät Gottes mit solchen Alfanzen und Gaukelwerk, dahinter nichts ist, spotten und lästern." (Martin Luther: Predigt am 3. Sonntag nach Epiphanias zu Matth. 8,1ff)

Luther war demgegenüber der Auffassung, dass auch Säuglinge Glauben hätten, ja ihnen der Glaube durch die Taufe "eingeflößt" würde und sprach sich in der Auseinandersetzung mit den Täufern immer schärfer für die Praxis der Kindertaufe aus. In der Weimarer Gesamtausgabe der Werke Luthers findet sich folgendes Luther-Zitat (30/II, S. 596):

  • "Und ich wollt hoch und teuer drum wetten, dass der Teufel durch die Rottengeister und Wiedertäufer eben das im Sinn hat und nur darum die Kindertaufe aufheben und nur die Alten und Großen taufen will. Denn seine [des Teufels] Gedanken sind gewiß die: wenn ich die Kindertaufe weg habe, so will ich mit den Alten schon so weit kommen, dass sie die Taufe verziehen und aufschieben, bis sie ausgebubet haben, oder bis aufs letzte Stündlein, außerdem will ich sie schon fein von der Predigt abhalten, dass sie mir weder von Christus noch von der Taufe etwas lernen und halten ..."

Zwingli hielt die Taufe nur für ein Symbol. Mit ihm beginnt die antisakramentale Deutung der Taufe, die im reformierten Zweig (Schweiz, Holland) der evangelischen zu einem stärkeren Auseinandertreten von Geist und Ritus führt. Auch er stand anfänglich der Gläubigentaufe positiv gegenüber, favorisierte die Kindertaufe aber später aufgrund seiner Auseinandersetzung mit der Täuferbewegung. Johannes Calvin hingegen befürwortete von Anfang an die Beibehaltung der Kindertaufe.

Schließlich werden in der von Melanchthon verfassten Confessio Augustana, dem Glaubensbekenntnis der Lutherischen Kirche die so genannten Wiedertäufer mit ihrer Ablehnung der Kindertaufe fünfmal verdammt (CA, Artikel 5, 9, 12, 16 und 17).

[Bearbeiten] Gegenwart

In der Gegenwart ist die volkskirchliche Praxis der Kindertaufe innerhalb der Kirchen neu diskutiert worden. Ausgangspunkt dieser Diskussion war die 1967 erschienene Schrift Karl Barths "Die Taufe als Begründung des christlichen Lebens". Barth unterscheidet in dieser Schrift zwischen "Wassertaufe" und "Taufe durch den Heiligen Geist". Die Wassertaufe sei Menschenwerk, die Taufe mit dem Heiligen Geist sei Gottes Werk. Beides müsse deutlich voneinander unterschieden werden. Während sich in der "Geistestaufe" Gott dem Menschen zuwende, wende sich in der Wassertaufe der Mensch Gott zu. Aus diesem Grund plädierte Barth für die Erwachsenentaufe als die menschliche "Antwort des Glaubens".

Für die römisch-katholische Kirche setzt jede Taufe den christlichen Glauben voraus. Kleine Kinder (vor dem Einschulungsalter) werden im "Glauben der Kirche" getauft, wenn ihre Erziehung im christlichen Glauben als gewährleistet anzunehmen ist. Eine Frage nach dem Glauben dieser Kinder erfolgt im heutigen Taufgottesdienst nicht. Vielmehr werden Mutter und/oder Vater nach ihrem, d. h. der Erwachsenen, Glauben befragt und der Glaube der Kirche bekannt. Kinder im Schulalter, Heranwachsende und Erwachsene können die Taufe nur dann empfangen, wenn sie vor dieser ihren persönlichen Glauben öffentlich bekannt haben.

[Bearbeiten] Kindertaufe und Namensgebung

Die Praxis der Säuglingstaufe hat zu einem verbreiteten Missverständnis geführt, was die Beziehung von Taufe und Namensgebung angeht. Dieses Missverständnis drückt sich unter anderem in folgenden Wörtern aus: Schiffstaufe und sich umtaufen lassen (sinnbildlich für: einen Namenswechsel vornehmen). Die neutestamentliche Taufe hat ursprünglich mit einer Namensgebung des Täuflings nichts zu tun. Täuflinge wurden und werden auf den Namen des dreieinigen Gottes beziehungsweise auf den Namen Jesus getauft, nicht auf ihren eigenen. Die Säuglingstaufe hat diesem Missverständnis Vorschub geleistet, da sie an Neugeborenen vollzogen wird und somit Namensgebung und Taufe in einem engen zeitlichen Rahmen zusammen bringt. Zwar war es in der frühen Kirche (nicht allerdings zur Zeit des Neuen Testaments) hin und wieder üblich, dass mündig Getaufte ihren alten heidnischen Namen ablegten und sich einen neuen - meist biblischen - Namen zulegten. Dieser Usus spiegelt noch in der Sitte, anlässlich der Firmung einen zusätzlichen Firmnamen anzunehmen. Bei einer katholischen Kindertaufe werden die Eltern zu Anfang der Feier heute gefragt: "Welchen Namen haben Sie Ihrem Kind gegeben?". Es besitzt also bereits seinen persönlichen Namen, noch bevor es "im Namen" der Dreifaltigkeit getauft wird.

[Bearbeiten] Literatur

  • Kurt Aland, Die Säuglingstaufe im Neuen Testament und in der Alten Kirche. Eine Antwort an Joachim Jeremias. (1961)
  • Carl Heinz Ratschow, Die eine christliche Taufe, Gütersloh: Mohn (²1979)
  • Karl Barth: Die Taufe als Begründung des christlichen Lebens (1967)
  • George Beasley-Murray: Die christliche Taufe
  • George Beasley-Murray: Gesichtspunkte zum Taufgespräch heute (Kassel 1965)
  • Markus Barth: Die Taufe - ein Sakrament? (Zollikon-Zürich 1951)
  • Karl Ferdinand Müller / Walter Blankenburg (Herausgeber): LEITURGIA. Handbuch des evangelischen Gottesdienstes. 5. Band: Der Taufgottesdienst (Kassel 1970)
  • Friedrich Sondheimer: Die wahre Taufe. Ein Bekenntnis zur Taufe der Gläubigen (Kassel o. J.)
  • Evangelische Kirche im Rheinland: Kindertaufe - Pflicht oder Verpflichtung? (Düsseldorf 1968)
  • Arno Backhaus: Kindertaufe - was die Bibel darüber sagt
  • Wolfram Kerner: Gläubigentaufe und Säuglingstaufe (Diss. Heidelberg, Norderstedt 2004)
  • Wayne A. Meeks: Urchristentum und Stadtkultur. Die soziale Welt der paulinischen Gemeinden München: Kaiser (1993)
  • Dietrich Bonhoeffer: Die Taufe. In: ders.: Nachfolge. Gesammelte Werke (Hg von Martin Kuske und Ilse Tödt), Gütersloh: Christian Kaiser Verlag, 2. Aufl. 1994, Band IV, S. 219ff
  • Walter Kasper (Hg.) Christsein ohne Entscheidung oder soll die Kirche Kinder taufen? Mainz 1970
  • G. Koch: Kindertaufe: Lexikon der katholischen Dogmatik, Freiburg 1991 S. 305f.

[Bearbeiten] Weblinks

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