Kommission der Donau-Uferstaaten
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Die Kommission der Donau-Uferstaaten war eine ständige Behörde zur Regelung und Verabredung der Schifffahrts- und Strompolizei-Vorschriften für die Donau.
Kein anderer europäischer Fluss durchfließt so viele Staaten wie die Donau. Regelungen für die ungehinderte und möglichst einfache Nutzung sind deshalb schon früh getroffen worden. Auf dem Dritten Pariser Frieden, der den Krimkrieg beendete, wurde die Schaffung einer Kommission der Donau-Uferstaaten verabredet. Zur ersten Donaukonferenz kamen am 4. November 1856 Delegierte aus Preußen, Frankreich, Großbritannien, Österreich-Ungarn, Russland, Sardinien und dem Osmanischen Reich Delegierte in Galatz, Rumänien, zusammen.
Die Kommission nahm ihre Arbeit am 20. November 1856 in Wien auf. Sie bestand aus Vertretern von Württemberg, Bayern und der Türkei sowie aus Kommissaren für die Moldau, die Walachei und Serbien. Hier entstand die Donauschiffahrtsakte, die am 7. November 1857 unterzeichnet wurde und am 9. Januar 1858 ratifiziert wurde. Alle Anrainerstaaten erhielten durch Zusatzverträge 1921 und 1923 die gleichen Schiffahrtsrechte auf der Donau.
Nachfolger die Kommission ist die Internationale Donaukonferenz, die ihren Sitz in Budapest hat.