Landkreis Beuthen-Tarnowitz
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Der preußisch-deutsche Landkreis Beuthen-Tarnowitz mit den „Zwischen“kreisen Beuthen und Tarnowitz bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1945.
Der Landkreis Beuthen-Tarnowitz umfasste am 1. Januar 1945:
- 2 Städte,
- 33 Gemeinden.
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[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
[Bearbeiten] Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress trat mit dem 1. Mai 1816 der Kreis Beuthen in der preußischen Provinz Schlesien vom Regierungsbezirk Breslau zum Regierungbezirk Oppeln.
Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Beuthen, Georgenberg, Myslowitz und Tarnowitz.
Das Landratsamt war in Beuthen (Oberschlesien).
[Bearbeiten] Norddeutscher Bund/Deutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Durch das kontinuierliche Anwachsen der Bevölkerung im 19. Jahrhundert erwies sich die Fläche des Kreises als zu groß.
Dadurch entstanden im Jahre 1873 auf dem bisherigen Kreisgebiet die neuen Kreise Beuthen, Kattowitz, Tarnowitz und Zabrze.
Am 1. April 1890 schied die Stadtgemeinde Beuthen aus dem Kreis Beuthen aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis. Dadurch änderte sich die Bezeichnung Kreis Beuthen in Landkreis Beuthen.
Am 1. April 1898 schied auch Königshütte O.S. aus dem Landkreis Beuthen aus und wurde ein eigenständiger Stadtkreis.
Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus dem Regierungsbezirk Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet.
Im Jahre 1922 wurde ein kleinerer Teil des Landkreises Beuthen und der größte Teil des Kreises Tarnowitz an Polen abgetreten.
[Bearbeiten] Polen
Die an Polen gefallenen Kreisteile wurden dort wie folgt organisiert:
- der Kreisteil Beuthen wurde der neue polnische Landkreis Świętochlowice,
- der Kreisteil Tarnowitz wurde der neue polnische Landkreis Tarnowskie Góry.
Sie waren Bestandteil der neuen polnischen Wojewodschaft Śląsk (Schlesien).
1938 wurde der Landkreis Świętochlowice aufgelöst und auf die Landkreise Katowice und Tarnowskie Góry aufgeteilt.
[Bearbeiten] Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Zum 1. Januar 1927 wurden die Landgemeinde Roßberg und der Gutsbezirks Roßberg aus dem Landkreis Beuthen in den Stadtkreis Beuthen eingegliedert. Die bei Deutschland gebliebenen Reste des Landkreises Beuthen und des Kreises Tarnowitz wurden zum neuen Kreis Beuthen-Tarnowitz zusammengeschlossen. Das Landratsamt befand sich in Beuthen.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Beuthen-Tarnowitz entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Beuthen-Tarnowitz entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Zum 26. November 1939 wurde der polnische Landkreis Tarnowskie Góry unter seinem deutschen Namen Tarnowitz Teil des neugebildeten Regierungsbezirks Kattowitz in der Provinz Schlesien.
Nach der Umgliederung des Landkreises Beuthen-Tarnowitz aus dem Regierungsbezirk Oppeln in den Regierungsbezirk Kattowitz wurden beide Landkreise einheitlich von Tarnowitz aus verwaltet.
Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Kattowitz und Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet.
Zum 1. Juni 1941 erfolgte dann auch die förmliche Vereinigung der beiden Landkreise Beuthen-Tarnowitz und Tarnowitz zum neuen Landkreis Beuthen-Tarnowitz mit dem Sitz des Landrates in Tarnowitz.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.
[Bearbeiten] Kommunalverfassung
Der Kreis Beuthen gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Beuthen, Georgenberg, Myslowitz und Tarnowitz, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.
Nach der Rückkehr in das Deutsche Reich wurde allen Gemeinden des Landkreises Tarnowitz am 1. Februar 1940 die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881. Diese wurde mit Wirkung vom 1. April 1942 aufgehoben und zwar mit Ausnahme der Bestimmungen über die Amtsbezirke und Amtsvorsteher.
Von diesem Zeitpunkt an galt für das gesamte Kreisgebiet das in den eingegliederten Ostgebieten geltende Kreisrecht.
[Bearbeiten] Ortsnamen
In den Jahren 1935/1936 fanden im Kreis Beuthen-Tarnowitz emfangreiche Änderungen von Ortsnamen statt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:
- Broslawitz mit Ptakowitz: Dramatal,
- Mikultschütz: Klausberg,
- Rokittnitz: Martinsau, später: Martinau,
- Miechowitz: Mechtal,
- Stollarzowitz: Stillersfeld,
- Wieschowa: Randsdorf.
Zu einer endgültigen Vergabe rein deutscher Ortsbezeichnungen im bis 1939 polnisch gewesenen Ostteil des Kreises ist es bis Kriegsende nicht mehr gekommen. Diese war aber bis ins Einzelne bereits vorbereitet. Es handelte sich dabei um „Verbesserungen“ der seit 1939 vorläufig gültigen Namen von 1918, zum Beispiel:
- Boruschowitz: Waldborn,
- Brzesowitz-Kamin: Steinruppertsdorf,
- Georgenberg: Georgenberg O.S.,
- Groß Dombrowka: Frankenrode,
- Groß Zyglin: Zügeln,
- Klein Zyglin: Zügelwalde,
- Mikoleska: Hohenforst,
- Oppatowitz: Kraftfelde,
- Pniowitz: Stockwalde O.S. bzw. Stockwalde (Kr. Beuthen-Tarnowitz).