Lohheide (gemeindefreier Bezirk)
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Wappen | Karte |
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Basisdaten | |
Bundesland: | Niedersachsen |
Landkreis: | Landkreis Celle |
Geografische Lage: | 52° 50' N, 9° 50' O |
Fläche: | 91.32 km² |
Einwohner: | 761 (30. Juni 2005) |
Bevölkerungsdichte: | 8 Einwohner je km² |
Postleitzahlen: | 29303 |
Vorwahl: | 05051 |
Kfz-Kennzeichen: | CE |
Gemeindeschlüssel: | 03 3 58 501 |
Adresse der Gemeindeverwaltung: |
Kirchweg 8 29303 Lohheide |
Website: | www.lohheide.de |
Politik | |
Bezirksvorsteher: | Wilhelm Adam |
Die Lohheide ist ein bewohntes gemeindefreies Gebiet im Landkreis Celle in der Lüneburger Heide in Niedersachsen (Deutschland).
Das Gebiet, das 91,32 km² Fläche aufweist, hat 761 Einwohner (Stand 30. Juni 2005). Der Bezirk Lohheide bildet gemeinsam mit dem Bezirk Osterheide den Truppenübungsplatz Bergen-Hohne.
[Bearbeiten] Geschichte
1935 wurde von der deutschen Wehrmacht zwischen Bergen (Landkreis Celle) und Fallingbostel der Truppenübungsplatz Bergen angelegt. Dazu wurden insgesamt 24 Gemeinden aufgelöst und deren Bewohner umgesiedelt. 1938 wurde der den Truppenübungsplatz umfassende „Gutsbezirk Platz Bergen“ gebildet und dem Landkreis Fallingbostel zugeordnet. Der Gutsbezirk wurde 1945 in zwei selbstständige Bereiche, nämlich in die Gutsbezirke Osterheide und Lohheide, geteilt. Osterheide blieb beim Landkreis Fallingbostel, während Lohheide wieder in den Landkreis Celle eingegliedert wurde. Die Lohheide umfasst heute den im Landkreis Celle gelegenen Teil des 1958 entstandenen „NATO-Schießplatzes Bergen-Hohne“.
[Bearbeiten] Rechtliche Situation
Nach § 16 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) wird die Verwaltung gemeindefreier Gebiete durch eine Verordnung geregelt. Die aktuelle Fassung dieser Verordnung stammt vom 4. Dezember 1996. Danach ist die „Erledigung der öffentlichen Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises dem Grundeigentümer“, im Falle von Lohheide und Osterheide also dem Bund, übertragen. Die Verfassung eines gemeindefreien Bezirkes ist anders als die einer Gemeinde. Seine Organe sind der Bezirksvorsteher und die von den Einwohnern gewählte Einwohnervertretung. Der Bezirksvorsteher wird vom Grundeigentümer vorgeschlagen und dann von der Einwohnervertretung gewählt. Die Beteiligungsrechte der Einwohner beschränken sich auf die Wahl der Vertretung sowie auf die Möglichkeit der Einwohnerfragestunde und Einwohneranhörung während öffentlicher Sitzungen der Vertretung.
[Bearbeiten] Kulturdenkmäler und Sehenswürdigkeiten
Zu den in und nahe der Lohheide befindlichen Kulturdenkmälern und Sehenswürdigkeiten gehören:
- nahe Belsen:
- Gedenkstätte des Konzentrationslagers Bergen-Belsen
- Schloß Bredebeck am Liehlbach (Teil des Lagers Bergen-Hohne)
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