Marineminister
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Ein Marineminister ist das Regierungsmitglied, das das Marine Ressort leitet. Er ist meist dem Verteidigungsminister unterstellt.
Die Aufgaben des Marineministers umfassen u.A. die Material- und Personalbeschaffung, Organisation, Ausbildung und die Planung für die Mobilmachung.
[Bearbeiten] Marineministerien in Deutschland
In Deutschland wurde nach der Märzrevolution im Mai 1849 das erste Marineministerium geschaffen, was aber nach dem Ende der Provisorischen Zentralgewalt bereits im Dezember wieder aufgelöst wurde. Erster Deutscher Marineminister war August von Jochmus.
Erst 1861 wurde von Preußen ein neues Marineministerium unter dem Prinzen Adalbert von Preußen geschaffen. Diese Amt wurde später zunächst in die Marine des Norddeutschen Bundes und dann in die Kaiserliche Marine übernommen. Das Ministerium blieb bis zum 20. März 1914 bestehen und wurde dann in Admiralität umbenannt.
Seit dem gibt es in Deutschland keinen Marineminister mehr.
Im Gegensatz zu anderen Staaten wurde das deutsche Marineministerium stets von einem Admiral und nicht von einer Zivilperson geleitet.