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Matura - Wikipedia

Matura

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Für den deutschen Songwriter, Folk- und Countrymusiker siehe Roger Matura.

Die Matura (lat.: maturitas = „die Reife“) bezeichnet die Reifeprüfung nach Abschluss einer höheren Schulausbildung bzw. das Matura- oder Reifezeugnis und damit den höchsten Schulabschluss in Österreich, Liechtenstein, der Deutschschweiz und Südtirol, außerdem in Tschechien, Polen und einigen weiteren ost-, mittel- und südosteuropäischen Staaten. Der Maturant besitzt die Hochschulreife und damit die Zugangsberechtigung für ein Studium an einer Hochschule bzw. Universität. Die Matura entspricht formell dem Abitur in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

Neben der Matura steht die Berufsmatura in der Schweiz für ein Studium ausschließlich an einer Fachhochschule.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Die Matura in Österreich

Die Matura wird je nach Schultyp in der 12. oder 13. Schulstufe abgelegt. Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) schließen im 12. Schuljahr ab; Berufsbildende höhere Schulen (BHS) im 13. Schuljahr.

Die offizielle Bezeichnung der Matura ist „Reifeprüfung“.

Die Matura wird im Allgemeinen an der Schule abgenommen, die ein Maturant zuletzt besucht hat. Für Personen, die keine Mittelschule besucht haben, gibt es die Möglichkeit einer Externistenmatura oder Berufsreifeprüfung. Dabei wird die Prüfung nicht mit gleichen Aufgaben für alle Schüler eines Jahrgangs durchgeführt. Die Aufgaben für die Klausuren sind lediglich für eine Schulklasse einheitlich, diejenigen für die mündlichen Prüfungen unterscheiden sich von Prüfling zu Prüfling. Jeder Lehrer kann die Fragen nach den Schwerpunkten seines Unterrichts stellen. Die Matura steht somit im Gegensatz zu einem Zentralabitur in manchen bundesdeutschen Ländern oder dem französischen Baccalauréat.

Zwar müssen die Prüfungsfragen beim Landesschulrat, in Wien beim Stadtschulrat, oder beim Fachinspektor eingereicht werden, trotzdem kann die Matura von Schule zu Schule und sogar innerhalb einer Schule von Klasse zu Klasse ein anderes Niveau haben. Allerdings muss die Benotung der schriftlichen Prüfung vom Landesschulrat bestätigt werden. Die mündliche Prüfung findet vor einer Kommission statt, in welcher auch Lehrer aus anderen Schulen beteiligt sind.

Bei der mündlichen Prüfung bekommt jeder Kandidat pro Fach zwei Kernstoff-Fragen aus dem Lehrstoff der Oberstufe, aus denen er eine auswählen darf, und eine Spezialfrage zu seinem im Voraus gewählten Spezialgebiet. Das Spezialgebiet kann von den Schülern in Absprache mit den Lehrern selbst gewählt werden und muss ein Thema behandeln, welches im Kernstoff nicht enthalten ist.

[Bearbeiten] AHS-Matura

In allgemein bildenden höheren Schulen besteht die Reifeprüfung (Matura) aus 3-4 schriftlichen Prüfungen zu je 4-5 (Sprachen sind meistens 5-stündig; Mathematik 4-stündig) Stunden und 3-6 mündlichen Prüfungen zu je 15-25 Minuten plus zusätzlicher Vorbereitungszeit. Die schriftlichen Prüfungen werden meist im Laufe einer Woche im Mai abgelegt. Die mündlichen Prüfungen folgen etwa einen Monat später und sind für jeden Maturanten auf einen halben bzw. ganzen Tag verteilt (je nach Anzahl der Prüfungen).

Im Rahmen der Matura haben Kandidaten die Möglichkeit, bis Anfang Februar des Antrittsjahres eine Fachbereichsarbeit anzufertigen. Dies ist eine kurze wissenschaftliche Arbeit - vergleichbar mit einer kurzen Seminararbeit. Wird die Fachbereichsarbeit angenommen, so reduziert sich die Anzahl der Prüfungen auf je 3 schriftliche Arbeiten und 3 mündliche Prüfungen.

Schriftliche Prüfungen in Deutsch und Mathematik sowie in einer (lebenden oder toten) Fremdsprache sind verpflichtend. Die vierte Endprüfung kann in einer weiteren Fremdsprache, Informatik, Darstellender Geometrie, Biologie oder Physik abgelegt werden, sofern in diesen Fächern spätestens ab der 11. Schulstufe Schularbeiten geschrieben wurden.

Für die mündlichen Prüfungen sind die Schulfächer in mehrere Gruppen unterteilt:

  • Gruppe A: Religion, Ethik (an Schulen, die an diesem Schulversuch teilnehmen), Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, Psychologie und Philosophie, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung
  • Gruppe B: Fremdsprachen
  • Gruppe C: Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Darstellende Geometrie, Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik, Informatik

Für die mündliche Prüfung muss zumindest ein Gegenstand aus Gruppe B gewählt werden. Welche weiteren Gegenstände gewählt werden müssen, hängt von der Art der AHS ab. Die mündlichen Prüfungen sind öffentlich.

Kandidaten, die eine Fachbereichsarbeit verfasst haben, müssen in jenem Fach, dem die Arbeit zugeordnet ist, zur mündlichen Prüfung antreten; zusätzlich müssen sie sich jedoch im Rahmen dieser Prüfung einem Prüfungsgespräch über ihre Arbeit stellen, und diese präsentieren.

Wenn ein Kandidat keine Fachbereichsarbeit geschrieben hat, muss er im Verlauf seiner mündlichen Matura auch eine vertiefende, eine fächerübergreifende oder eine ergänzende Prüfung ablegen.

Unabhängig davon, welche dieser Varianten der Schüler wählt, bekommt er zwei Fragen, von denen er sich eine aussuchen darf; zusätzlich erhält er eine Frage aus einem von ihm zuvor im Einverständnis mit dem Prüfer gewählten Spezialgebiet, das eine Ergänzung zum Kernstoff darstellen muss.

Die vertiefende Matura ist nur in einem Fach möglich, das der Schüler im Laufe der Oberstufe als Wahlpflichtfach gewählt hat. Hierbei bekommt er in diesem Fach zusätzlich zu den beiden Kernstofffragen und der Spezialfrage zwei Fragen zu Stoffgebieten, die im Wahlpflichtfach durchgenommen wurden.

Bei der fächerübergreifenden Matura werden zwei beliebige Prüfungsfächer verbunden. Zusätzlich zu den Kernstoff- und Spezialfragen in beiden Fächern bekommt der Kandidat zwei Fragen - eine davon ist zu beantworten - die thematisch in beide Fächer passen und bei deren Beantwortung er auch auf beide Fächer eingehen muss. Als Prüfer fungieren dabei die Professoren beider Fächer.

Die ergänzende Prüfung wird in einem beliebigen Fach in Verbindung mit einer Sprache oder mit Informatik abgehalten, wobei diese Sprache bzw. Informatik nicht zwangsläufig als Maturafach gewählt werden muss. Der Schüler muss dabei zusätzlich zur Kernstoff- und Spezialfrage eine Kernstofffrage in der gewählten Sprache beantworten.

[Bearbeiten] BHS-Matura

Über 60 % der österreichischen Maturanten legen ihre Abschlussprüfung („Reife- und Diplomprüfung”) an einer der zahlreichen „Berufsbildenden Höheren Schulen“ ab, die in 5 Schuljahren nach der Pflichtschule neben der Matura auch noch eine Berufsausbildung mit staatlichem Abschluss vermitteln. Je nach Schultyp (Fachrichtung) gelten dafür unterschiedliche Richtlinien. Nach einigen Jahren praktischer Berufsarbeit dürfen die Absolventen der technischen und landwirtschaftlichen BHS (vergl. Höhere Technische Lehranstalt) die österreichische Standesbezeichnung Ingenieur (auf Antrag beim zuständigen Ministerium) führen. Obwohl die BHS nur eine Sekundarschule ist - also keine Hochschule, wird das Abschlusszeugnis europaweit im Sinne der EU-Richtlinie 92/51 EWG, Anhang D, als Diplom (vergleichbar „staatlich geprüfter Techniker“ in anderen Ländern) anerkannt. Mit ihrem Abschlusszeugnis können die Absolventen auch sofort an einer Hochschule ein Studium aufnehmen.

[Bearbeiten] Das Maturazeugnis

Das Maturazeugnis enthält lediglich die Noten der Klausurarbeiten und der mündlichen Prüfungen. Die Benotung erfolgt durch Noten von 1 (Sehr gut) bis 5 (Nicht genügend). Zusätzlich enthält es eine Zusammenfassung der Leistungen:

  • Mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden: Bei einem Notenschnitt von maximal 1,5 und nur Sehr gut bis Befriedigend (3) als Teilnoten.
  • Mit gutem Erfolg bestanden: Bei einem Notenschnitt von maximal 2,0 und nur Sehr gut bis Befriedigend (3) als Teilnoten
  • Bestanden
  • Nicht bestanden: Bei einer oder mehreren mit Nicht genügend beurteilten Teilprüfungen.

Schüler, die die Matura beim ersten Mal nicht bestanden haben, haben die Möglichkeit, zu den Nebenterminen im September/Oktober und Januar/Februar bzw. im kommenden Schuljahr die Reifeprüfung zu wiederholen.

[Bearbeiten] Berufsreifeprüfung

Ein zentrales Anliegen des österreichischen Schulsystems ist es, den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen als lebenslange Chance zu gewährleisten. Die 1997 eingeführte Berufsreifeprüfung ist ein weiterer Schritt dazu. 2000 gab es eine Novelle, wodurch nun auch Berufsgruppen, denen die BRP bislang verwehrt blieb, der Zugang zur BRP möglich ist.

Sie berechtigt zu einem Studium an Hochschulen, Akademien und Kollegs. Außerdem erfüllt die bestandene Berufsreifeprüfung die Eingangsvoraussetzung für eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst beim Bund.

Damit eröffnen sich für AbsolventInnen des dualen Systems (mit Lehrabschlussprüfung), für Absolventen von mindestens dreijährigen Mittelschulen, von beruflichen Schulen, wie für Gesundheits- und Krankenpflege oder für den medizinisch-technischen Fachdienst neue Berufschancen und neue Bildungsmöglichkeiten.

Umfang

  • Deutsch: 5-stündige(5*60 Minuten=keine Schulstunde von etwa 50 Minuten) schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule
  • Mathematik: 4(4*60 Minuten)-stündige schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule
  • Lebende Fremdsprache: nach Wahl des Prüfungskandidaten eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule, in der Regel „Englisch“
  • Fachbereich: 5-stündige Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau.

Lehrpläne

Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung können abgelegt werden nach dem Lehrplan einer:

  • Allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) ausgenommen der Fachbereich
  • Handelsakademie (HAK)
  • Höheren technischen Lehranstalt (HTL)
  • sonstigen Form der berufsbildenden höheren Schule (zum Beispiel HBLA, ...)

Siehe auch: Schultypen in Österreich

[Bearbeiten] B-Matura

Was nicht eine Reifeprüfung im eigentlichen Sinn ist, ist die sogenannte B-Matura. Als solche wird die Beamtenaufstiegsprüfung im Öffentlichen Dienst bezeichnet. Sie erlaubt Beamten, Positionen auch ohne Matura zu erreichen, die normalerweise Maturanten vorbehalten sind. Sie berechtigt aber nicht zu einem Hochschulstudium. [1]

[Bearbeiten] Die Matura in der Schweiz

Auch in der Schweiz wird die Reifeprüfung als Matura bezeichnet. Die gegenwärtige Struktur der Reifeprüfung (Matur) in der Schweiz wurde 1995 eingeführt; (siehe auch Berufsmatur).

[Bearbeiten] Matura vor 1995

Die alte Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) aus den 1960er Jahren erteilte je nach Profil folgende fünf Typen von Maturitätszeugnissen:

  • Typus A: altsprachliches Literargymnasium mit Griechisch und Latein
  • Typus B: Literargymnasium mit Latein und Englisch bzw. der dritten Schweizer Landessprache (in der Deutschschweiz: Italienisch)
  • Typus C: mathematisch-naturwissenschaftliches Realgymnasium
  • Typus D: neusprachliches Literargymnasium
  • Typus E: Wirtschaftsgymnasium

Neben diesem typusspezifischen Fächerkanon galten folgende Fächer für alle Maturitätszeugnisse als Grundlage: Deutsch, zweite Landessprache (in der Deutschschweiz: Französisch), Geschichte, Geografie, Mathematik, Biologie, Physik, Chemie, Musik oder Kunst. Zudem wurde Sport als nicht zählendes Fach in das Maturitätszeugnis eingetragen. Einige Kantone hatten zusätzlich spezielle weitere Fächer, wie etwa Philosophie. Je nach Typus wurden verschiedene, sogenannte Kernfächer, im Maturitätszeugnis doppelt gezählt.

Weiter vergaben Seminarien Lehramts-Zeugnisse, die ebenso zum prüfungsfreien Eintritt in die Universitätsstufe berechtigten. Heute gilt diese Einteilung nicht mehr.

[Bearbeiten] Matura ab 1995

Wurde bis 1995 zwischen verschiedenen Maturitätsprofilen unterschieden, stellt sich der Schüler nun nach bestimmten Regeln durch die Wahl von Maturitätsfächern selbst ein Unterrichtsprogramm zusammen (neues Maturitätsanerkennungsreglement MAR).

Die Prüfung findet in fünf Fächern statt, die schriftlich und mündlich geprüft werden (in einigen Kantonen entfällt bei nichtsprachlichen Fächern die mündliche Prüfung, in anderen Kantonen gilt dies nur für Mathematik):

  • Erstsprache
  • zweite Landessprache
  • Mathematik
  • Schwerpunktfach
  • ein weiteres Fach; die Bedingungen für die Wahl dieses Faches legen die Kantone, teilweise sogar die einzelnen Schulen, fest.

Die Ergebnisse dieser Prüfungen fließen zu 50 % in die Endnote des Faches ein, die Note des letzten Jahres zählt ebenfalls 50 %. In den Fächern ohne Maturitätsprüfung zählt nur die Note des letzten Jahres. Gerundet wird grundsätzlich in Richtung der Prüfungsnote, es werden nur halbe Noten erteilt (6, 5.5, 5, 4.5, etc.).

Die Maturitätsprüfung gilt als bestanden wenn die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht größer ist als die einfache Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt wurden.

Das Ergebnis der eidgenössischen Matura setzt sich aus den Leistungen der neun Maturitätsfächer zusammen. An kantonalen Gymnasien wird jeweils eine kantonale Matura verliehen, die eidgenössisch anerkannt ist; in dieser sind zusätzlich je nach Kanton unterschiedliche weitere Noten (Maturaarbeit, Philosophie etc.) enthalten.

Siehe auch: Schweizer Schulsystem

[Bearbeiten] Die Matura in Südtirol

Die Reifeprüfung (sprich: Matura) wird nach Abschluss der 13. Schulstufe (5. Klasse Oberschule) abgelegt. Die Absolventen sind die Maturanten.

Die lateinische Bezeichnung Matura für die Reifeprüfung bzw. das Abschlusszeugnis ist nur noch umgangssprachlich im Gebrauch; der offizielle Name lautet schlicht Reifeprüfung oder formeller: Staatliche Abschlussprüfung. Die Prüfung wird in der Schule abgenommen, die der Schüler zuletzt besucht hat. Prüfungsgegenstand sind dabei drei schriftliche Prüfungen, sowie eine fächerübergreifende, abschließende mündliche Prüfung. Grundsätzlich umfassen die Prüfungen alle Fächer des abgelaufenen Schuljahres.

Die Reifeprüfung wird im Allgemeinen an der Schule abgenommen, die der Schüler zuletzt besucht hat. Die Abnahme erfolgt dabei durch sechs Lehrer, die sich in der Prüfungskommission befinden und einen externen Prüfungspräsidenten (üblicherweise ein Direktor einer anderen Oberschule)

[Bearbeiten] Zulassung

Seit der Reform des Systems im Schuljahr 1998/99 wird jeder Schüler, der das 13. Schuljahr absolviert und in allen Fächern eine positive Beurteilung erfahren hat, zur Prüfung zugelassen. Einzige Ausnahme sind Schüler, die aufgrund nicht abgelegter Schularbeiten, nicht klassifiziert werden. Teilnahmeberechtigt sind weiterhin auch Schüler der 12. Jahrgangsstufe, wenn diese in sämtlichen Fächern eine Note über 8 (gut) erreicht haben.

Weiters können auch Privatisten (Externe) zur Prüfung antreten, wenn sie hierfür rechtzeitig ein Gesuch (Antrag) gestellt haben.

[Bearbeiten] Ablauf

Die Abschlussprüfung besteht aus vier Teilen. Drei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Abschlussprüfung.

  • Erste schriftliche Prüfung: Diese umfasst eine sechsstündige Arbeit in Deutsch für die deutsche Schule und italienisch für die italienische Schule. Dabei stehen insgesamt drei Typen zur Auswahl: Eine Textanalyse, ein Essay bzw. ein Bericht, oder eine Erörterung. Die Themen werden jeweils zum Teil vom Schulamt in Rom, sowie dem Schulamt der Südtiroler Landesregierung vorgegeben.
  • Die zweite schriftliche Prüfung umfasst ebenfalls eine sechsstündige Arbeit, der Inhalt ist jedoch von Schule zu Schultyp zu Schultyp verschieden und umfasst ein Hauptfach des jeweiligen Schultyps. Das Prüfungsfach wird mehrere Monate vor der Prüfung bekannt gegeben. Mögliche Fächer sind zum Beispiel Griechisch, Latein, Mathematik, Betriebswirtschaftslehre, Elektronik und Informatik.
  • Die dritte schriftliche Prüfung wird in Südtirol zweigeteilt. An unterschiedlichen Tagen findet je eine dreistündige Prüfung statt. Der erste Teil umfasst eine Prüfung, die in einer Zweitsprache abgelegt werden muss: also Italienisch für die Kandidaten der deutschsprachigen Schulen Südtirols und Deutsch (oder eine andere Fremdsprache) für die der italienischen Schulen.
Der zweite Teil umfasst ein Fächerbündel und sie wird von den Lehrern der Abschlussklasse zusammengestellt. Üblicherweise werden dabei Themen die noch nicht durch die schriftlichen Prüfungen abgedeckt sind behandelt. Diese Prüfung kann auch in Form von Multiple Choice abgelegt werden.
Die Gesamtpunktezahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Prüfungen.
  • Abschließend erfolgt eine mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch), dabei werden stichprobenartig Fragen zu sämtlichen Fächern gestellt. Diese Prüfung kann auf Wunsch des Kandidaten mit einem Referat des Kandidaten eingeleitet werden (dabei ist die Dauer des Vortrags auf zehn Minuten beschränkt). Entscheidet sich ein Prüfungskandidat dafür, muss er sein Fachthema schriftlich ausarbeiten und vor Schulende der Kommission vorlegen. Dem Kandidaten stehen drei Varianten zur Wahl: Das vertiefte Thema behandelt ein auf ausführlichere Art und Weise ausgearbeitetes Thema des abgelaufenen Schuljahres. Die schriftliche Dokumentation dazu umfasst wenige Seiten. Die Facharbeit erarbeitet ausführlich ein beliebiges Thema, die Dokumentation dazu umfasst eine größere Anzahl an Seiten (üblicherweise ergeben sich Längen zwischen 30 und 80 Seiten). An Gewerbeoberschulen kann zusätzlich auch ein erarbeitetes Projekt vorgestellt werden. Auch hier ist Thema und Form frei wählbar, für gewöhnlich entspricht das Projekt allerdings den durch die Schule vermittelten Fachkenntnissen (zum Beispiel elektronische Projekte wie Roboter, oder entwickelte Programme).

[Bearbeiten] Benotung

Die Schlussnote der Prüfung wird in Hundertsteln ausgedrückt. Zum Bestehen der Prüfung sind zumindest 60/100 nötig, Höchstnote sind 100/100. Die Punktezahlen ergeben sich wie folgt:

  • 15 Punkte für jede der drei schriftlichen Arbeiten, also insgesamt 45 Punkte. Genügend bewertete Arbeiten erhalten zumindest 10 Punkte.
  • Die mündliche Prüfung kann mit maximal 35 Punkten bewertet werden. Ein positiv bewertetes Gespräch wird mit mindestens 22 Punkten benotet.
  • Jeder Kandidat kann in seiner schulischen Laufbahn bis zu 20 Punkte für das so genannte „Bildungsguthaben“ sammeln. Diese Punkte ergeben sich aus den Notenschnitten des 11. - 13. Schuljahres. Maximal werden in der 11. und 12. Klasse 6 Punkte vergeben, in der 13. 8 Punkte.

[Bearbeiten] Statistiken

Im Schuljahr 2004/2005 legten in Südtirol 2935 reguläre Kandidaten und 199 Privatisten (externe Prüflinge) die Abschlussprüfung ab. Italienweit sind es über 480.000. Davon schaffen rund 97 % die Prüfung, von den Privatisten nach einer vorangegangenen Abendschulausbildung immerhin 85 %.


[Bearbeiten] Siehe auch

Gymnasium, Schulsystem in Österreich, Abitur, Schulsystem in der Schweiz, Schulsystem in Italien

[Bearbeiten] Quellen

  1. Das östereichische Bildungssystem

[Bearbeiten] Weblinks

wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Matura – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

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