Mord von Potempa
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In der Nacht vom 9. auf den 10. August 1932 drangen in Potempa (Oberschlesien) fünf uniformierte SA-Leute in die Wohnung eines Arbeiters ein und prügelten ihn in Anwesenheit seiner Mutter zu Tode.
Die Reichsregierung hatte tags zuvor eine Verordnung erlassen, die für politischen Terror und Gewalttaten die Todesstrafe vorsah. Dies schien unter anderem nach der Aufhebung des SA-Verbots geboten. Die Mörder wurden von einem Sondergericht in Beuthen am 22. August 1932 zum Tode verurteilt.
Hitler nannte von Papen daraufhin öffentlich einen "Bluthund" und schickte den Tätern ein Telegramm folgenden Inhalts:
Meine Kameraden! Angesichts dieses ungeheuerlichen Bluturteils fühle ich mich Euch in unbegrenzter Treue verbunden. Eure Freiheit ist von diesem Augenblick an eine Frage unserer Ehre. Der Kampf gegen eine Regierung, unter der dies möglich war, unsere Pflicht!
Auf Empfehlung des Justizministers Franz Gürtner wandelte Reichspräsident Hindenburg die Strafe in lebenslänglich Gefängnis um, da die Verordnung damals noch so neu gewesen war.
Die Regierung Hitler ließ die Mörder am 23. März 1933 frei.
Dieses als Mord von Potempa bezeichnete Ereignis ließ absehen, was zu erwarten war, wenn Hitler erst Reichskanzler werden würde.
Der bayerische evangelische Pfarrer Karl Steinbauer nahm Hitlers Solidaritätserklärung an die Mörder von Potempa zum Anlass, aus der NSDAP wieder auszutreten, weil er seine rechtsstaatlichen Überzeugungen und Hoffnungen auf die NSDAP durch sie abgrundtief verletzt sah.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Zur Schlüsselbedeutung des Mordes von Potempa: Gotthard Jasper, Die gescheiterte Zähmung. Frankfurt 1986, S. 111ff.