Moskauer Vertrag
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Der Moskauer Vertrag wurde am 12. August 1970 zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland geschlossen.
In ihm verpflichten sich beide Länder, den internationalen Frieden aufrecht zu erhalten und den Entspannungsprozess zu fördern, damit sich die Lage in Europa normalisiert. Dabei wollen sie sich von der Charta der Vereinten Nationen leiten lassen und ihre Konflikte friedlich lösen. In diesem Sinne verpflichten sich die beiden Staaten, die bestehenden Grenzen der europäischen Staaten zu achten und keine Gebietsansprüche gegen irgendjemanden zu erheben. Insbesondere werden die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze der Volksrepublik Polen und die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland als unverletzlich erklärt. Der Vertrag wurde für die Bundesrepublik von Bundeskanzler Willy Brandt und Außenminister Walter Scheel, für die UdSSR von Ministerpräsident Alexei Kossygin und Außenminister Andrej Gromyko unterzeichnet.
Vor der Unterzeichnung übergab Brandt den Brief zur deutschen Einheit, in dem festgestellt wird, dass der Vertrag „nicht im Widerspruch zu dem Ziel der Bundesrepublik steht, auf einen Frieden in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt.“
Der Bundestag ratifizierte den Vertrag am 17. Mai 1972 zusammen mit dem Warschauer Vertrag. Nach Austausch der Ratifizierungsurkunden trat er am 3. Juni 1972 in Kraft.