Warschauer Vertrag (1970)
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Der Warschauer Vertrag ist ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen. Der Vertrag wurde am 7. Dezember 1970 unterschrieben und am 17. Mai 1972 vom Bundestag ratifiziert.
Darin bestätigen die Vertragsparteien die auf der Potsdamer Konferenz zwischen den Siegermächten vereinbarte Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens. Die beiden Länder bekräftigen, dass ihre Grenzen unverletzlich sind und sie verpflichten sich, keine Gebietsansprüche zu erheben. Außerdem bekennen sie sich zur Gewaltfreiheit im Sinne der Vereinten Nationen. Grundlage der Beziehung: Charta der Vereinten Nationen.
Der Vertrag war auf bundesdeutscher Seite einer der Ostverträge, mit denen im Rahmen der neuen Ostpolitik, eine Entspannungspolitik betrieben wurde.
Innenpolitisch war er höchst umstritten. Die CDU/CSU-Opposition warf Bundeskanzler Brandt vor, dass er deutsche Interessen preisgebe und die Bundesrepublik vor Abschluss eines Friedensvertrages gar nicht berechtigt sei, auf die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie zu verzichten.
Bei der Abstimmung über die Ostverträge enthielten sich die CDU- und CSU-Abgeordneten der Stimme, und der Bundestag verabschiedete am gleichen Tag einstimmig eine Erklärung, dass der Vertrag eine friedensvertragliche Regelung nicht vorwegnehme, da eine einvernehmliche Änderung der Grenzen möglich sei.
Am Tage der Unterzeichnung des Warschauer Vertrages fiel Brandt spontan vor dem Ehrenmal des jüdischen Ghettos auf die Knie. Diese symbolische Geste ging als Kniefall von Warschau in die Geschichte ein.
Nach der deutschen Wiedervereinigung schlossen die Bundesrepublik und Polen am 14. November 1990 den Deutsch-Polnischen Grenzvertrag, in dem sie die Oder-Neiße-Linie endgültig als Grenze festlegten.