Pontifikalamt
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Als Pontifikalamt wird in der katholischen Kirche eine Eucharistiefeier bezeichnet, der ein Priester vorsteht, welcher zum Tragen der Pontifikalien berechtigt ist, gewöhnlich ein Bischof oder Abt. Trägt der Würdenträger nicht die Pontifikalien, obwohl er dazu berechtigt wäre, so handelt es sich nicht um ein Pontifikalamt, sondern um eine sog. Pontifikalmesse. Für bestimmte Gottesdienste ist das Pontifikalamt vorgeschrieben. Dazu gehören die Ölweihmesse (Missa chrismatis) an Gründonnerstag, die nur durch einen Bischof zelebriert werden kann, alle Messen, bei denen Weihesakramente gespendet werden, sowie Firmgottesdienste, Kirchweihen und ähnlich Feste. Träger der Pontifikalien sind überdies kirchenrechtlich angehalten, zumindest an hohen Feiertagen Pontifikalämter zu zelebrieren.
Pontifikalämter zeichneten sich vor allem zu Zeiten vor den Liturgiereformen des Zweiten Vatikanischen Konzils durch eine besondere Zeremonie aus. Dem Träger wurden dabei besondere Ehrerbietungen wie Thron und Baldachin geboten und er wurde meist von der Gemeinde vor der Messe „eingeholt“ und mit einer feierlichen Prozession in die Kirche geführt. Dort ging häufig das Stundengebet der Terz dem Gottesdienst vorweg. Heute sind viele dieser Riten weggefallen. Neben einer feierlichen Prozession, bei der der Träger der Pontifikalien die versammelte Gemeinde durch Handzeichen segnet, werden die Messen von einer besonderen Segensformel beendet, die nur Bischöfen und Äbten erlaubt ist.
Eine Messe, welcher der Papst vorsteht, wird auch als Papstmesse (missa papale) bezeichnet.