Robinsonliste
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Die Robinsonlisten sind Schwarze Listen mit Kontaktdaten von Personen, die keine unaufgeforderte Werbung erhalten wollen. Es gibt diese Listen für Briefpost, E-Mail, SMS, Telefon und Telefax. Diese Listen werden von Branchenverbänden der Direktmarketing-Unternehmen sowie des Verbraucherschutzes geführt. Die in diesen Branchenverbänden organisierten Direktmarketing-Unternehmen verpflichten sich, dem Wunsch der registrierten Verbraucher nach Werbefreiheit nachzukommen und in keiner Form kommerziell Kontakt zu ihnen aufzunehmen. Der Eintrag in die Robinsonlisten ist grundsätzlich kostenlos.
Der Name „Robinsonliste“ ist im Anklang an die Geschichte der Romanfigur des Robinson Crusoe gewählt, die viele Jahre einsam auf einer abgelegenen Insel verbrachte, ohne Verbindung zur Außenwelt.
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[Bearbeiten] Deutsche Robinsonlisten
Die Robinsonlisten werden sowohl von Verbraucherschutzvereinen als auch von Verbänden der Werbewirtschaft unterhalten.
Es gibt Robinsonlisten für Werbung durch
- E-Mail und SMS (Interessenverband Deutsches Internet e. V.)
- Telefon (Interessenverband Deutsches Internet e. V.)
- Briefpost (Deutscher Direktmarketing Verband e. V.)
Die Robinsonliste gegen unerwünschte Briefpost gilt als bewährt.
Die Robinsonlisten für E-Mail und Telefon bewahren unter anderem Unternehmen durch vorsorglichen Abgleich davor, bei gekauften Adressen in die Abmahnfalle zu geraten, weil die Erlaubnis zur Kontaktaufnahme oft fraglich ist.
[Bearbeiten] Kritik
Die Wirkung von Robinsonlisten ist begrenzt: Nicht alle Werbe-Versender sind Mitglied der o.g. Institutionen oder halten sich an die freiwillige Verpflichtung gebunden, insbesondere nicht solche, die Spam-Nachrichten, Werbe-SMS und -faxe verbreiten oder die ihren Firmensitz im Ausland haben.
Sollte die Robinsonliste – etwa durch einen Fehler oder eine Indiskretion – publik werden, könnte die Wirkung dem gewünschten Ziel direkt entgegengesetzt sein, und die gelisteten Adressen könnten gezielt zur Werbung benutzt werden.
Eine andere Möglichkeit als die namentliche Sperre von einzelnen Konsumenten ist allerdings grundsätzlich nicht möglich, solange Direktwerbung nicht generell politisch beschränkt wird. Dies wäre nicht einem allgemeinen Werbeverbot gleichzusetzen und wäre damit auch nicht denselben Gegenargumenten ausgesetzt. Während es gesellschaftlich kaum möglich ist, ein allgemeines Werbeverbot durchzusetzen, ist es durchaus vorstellbar, dass die vom Bürger bereitgestellten Kommunikationskanäle nicht für unverlangte Werbung verwendet werden dürfen.
In Deutschland sind nach den §§ 3, 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ungebetene Telefonwerbung ohne vorherigen Kundenkontakt (sog. „cold calls“) sowie das Versenden von Werbefaxen und Werbe-E-Mails ohne vorherige Zustimmung des Empfängers verboten. Ein weitergehendes „Anti-Spam“ Gesetz wird gelegentlich in der Politik diskutiert. Problematisch ist allerdings die Durchsetzung solcher Verbote gegen Spammer, die aus dem Ausland operieren.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Verbraucherschutz, Verbraucherdatenschutz
- Schwarze Liste
- Spamfilter
- Virtuelles Datenschutzbüro
- Werbeverweigerer
Deutschland:
Österreich:
Schweiz:
Europäische Gemeinschaft (EG):
International:
[Bearbeiten] Weblinks
- (österr.) autom. Abgleich von E-Mail Adressen mit der Robinsonliste der RTR-GmbH gem. §107 TKG
- Robinsonliste Telefon
- Robinsonliste Fax
- Robinsonliste E-Mail
- Robinsonliste SMS
- Kostenloser Robinsonlistenabgleich der österr. Robinsonliste
- SDV Schweizer Direktmarketing Verband
Informationsseite des BfDI
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