Schattenwirtschaft
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Schattenwirtschaft (= "hidden economy") ist ein Begriff für alle wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb einer Volkswirtschaft, die nicht in das Bruttoinlandsprodukt eingehen.
Im engeren Sinne umfasst der Begriff die Schwarzarbeit und den Schwarzmarkt, aber auch kriminelle wirtschaftliche Aktivitäten wie den Drogenhandel, den unkontrollierten Waffenhandel, den Schmuggel oder die Hehlerei. Im weiteren Sinne zählen der Haushaltssektor (z.B. selbst geleistete Heimwerkerarbeit) und der informelle Sektor (z.B. Nachbarschaftshilfe, Prostitution und ehrenamtliche Tätigkeiten) zur Schattenwirtschaft.
Wirtschaftstheoretisch weicht ein Wirtschaftsteilnehmer dann in die Schattenwirtschaft aus, wenn die staatlichen Steuern und Abgaben oder die Regulierungshürden als so hoch empfunden werden, dass ein Ausweichen als vorteilhaft erscheint. Auch ein nicht mehr funktionierendes wirtschaftliches oder soziales System kann die Ursache sein. Ausdrücklich verbotene wirtschaftliche Aktivitäten müssen sich per Definition komplett in der Schattenwirtschaft abspielen. Hier gibt es (außer dem Verzicht auf die entsprechende Aktivität) keine Alternative für das Wirtschaftssubjekt.
Die Höhe der Schattenwirtschaft kann nur geschätzt werden. In der Regel werden Schätzungen in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) veröffentlicht. Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung erfasst die Schattenwirtschaft, indem sie schattenwirtschaftliche Aktivitäten mit geschätzten Zuschlägen in ihre Berechnungsmethoden einbezieht.
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[Bearbeiten] Formen und Ausprägungen
Typische Erscheinungsformen der Schattenwirtschaft sind:
- Schwarzarbeit, bei der Arbeitskräfte nicht angemeldet werden und somit keine Beiträge zur Sozialversicherung und keine Lohnsteuern entrichtet werden (illegale Beschäftigung). Darüber hinaus kann es noch zum Missbrauch von Transferleistungen führen, wenn gleichzeitig noch ein staatliches Einkommen "kassiert" wird.
- Eine Variante der Schwarzarbeit ist der Pfusch, bei dem die illegal arbeitende Person nicht die für ihre Arbeit erforderlichen Voraussetzungen (etwa eine staatliche Konzession) erfüllt. Zu den besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen gehören Baugewerbe und Arbeit in Privathaushalten.
- Scheinselbständigkeit
- Steuerhinterziehung in jeder Form
- Schwarzmarkt, also illegaler Handel, ohne dass Rechnungen gestellt und Umsatzsteuern abgeführt werden. Unter diesen Begriff fällt auch der Handel mit verbotenen Gütern wie z.B. Drogen, Waffen, gestohlenen Waren, etc.
- Schmuggel, also illegaler Import (seltener Export) von Waren oder Dienstleistungen. Dem Staat entgeht der fällige Zoll.
- Illegale Devisentransaktionen. Vor der Einführung des Euro und der Liberalisierung der globalen Finanzmärkte sehr bedeutsam, ist illegaler Handel mit Fremdwährung heute selten geworden.
Nicht in diesen Zusammenhang gehört die Bezeichnung
- Schwarztourismus. Hierunter werden in erster Linie Aktivitäten von Kirchen, Kommunen, Volkshochschulen, Vereinen, Sozialwerken des Öffentlichen Dienstes, gemeinnützige Einrichtungen und von Privatpersonen verstanden, soweit deren Reiseaktivitäten sich auf mehrere Personen erstrecken ohne dass ein Reisegewerbe angemeldet oder ein gewerblicher Reiseveranstalter eingeschaltet ist. Anders als etwa bei Schwarzarbeit, die sich durch Verstöße gegen die Steuerpflicht oder die Sozialversicherungspflicht auszeichnet, wird dieser Begriff ohne Rücksicht auf mögliche Rechtsverstöße verwendet. Worauf nichtgewerbliche Reiseveranstalter achten müssen
[Bearbeiten] Wirtschaftliche Konsequenzen
Negative Folgen der Schattenwirtschaft sind sinkende Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge. Diese werden jedoch zu einem Teil kompensiert: Durch die Umgehung der Steuern und Abgaben ist der relative Preis eines Gutes in der Schattenwirtschaft billiger als in der offiziellen Wirtschaft. Dadurch kann unterhalb des herrschenden Marktpreises eine zusätzliche Nachfrage abgeschöpft werden. Die Einnahmen aus schattenwirtschaftlichen Aktivitäten fließen zum Teil wieder in die offizielle Wirtschaft, wo sie zu steuer- und abgabenpflichtigen Transaktionen verwendet werden.
[Bearbeiten] Umfang und Entwicklung
Der Umfang der Schattenwirtschaft hat sich seit 1970 (lediglich 2,7-3,0% des offiziellen BIP) deutlich ausgeweitet. Anfang der 90er Jahre betrug er bereits über 12% des BIP und erreichte 2003 seinen Höhepunkt mit 17,1%. In den Jahren darauf nahm er wieder etwas ab und betrug 2005 noch 15,4%. Auch für 2006 wird ein weiterer Rückgang auf 14,7% erwartet, da die gesetzlichen Änderungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Reparaturdienstleistungen, Kinderbetreuung und Pflegediensten sich darauf bereits auswirken sollen. Im Vergleich mit den OECD-Ländern, für die für das Jahr 2006 ein durchschnittlicher Umfang von 14,5% geschätzt wird, liegt Deutschland damit im Mittelfeld. An der Spitze liegen Griechenland (26,2%), Italien (23,2%), Spanien (20,2%) und Portugal (20,1%). Die USA (7,5%) und die Schweiz (8,5%) haben deutlich weniger Anteil an Schattenwirtschaft zu beklagen.