Schlagloch
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Ein Schlagloch ist ein runder bis länglicher Defekt in einer Straße oder einem befestigten Weg, bei dem die obersten 5-15 cm des Belags fehlen.
Schlaglöcher sind meist die Folge von Frostaufbrüchen (blasenartige Aufwölbungen oder Spalten), bei dem die Ränder weggebrochen sind. Im Laufe einiger Tage bis Wochen verbreitert und vertieft sich der Defekt, was zu Frostschäden bis zu einem Ausmaß von etwa 1 Meter Größe bzw. 20 cm Tiefe gehen kann.
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[Bearbeiten] Fahren durch ein Schlagloch
Wenn das Rad eines Fahrzeugs über bzw. in das Schlagloch fährt, federt es aus und an der gegenüberliegenden Kante schlagartig wieder ein, woher auch der Name kommt. Rasches Fahren über ein tiefes Schlagloch kann erhebliche Schäden an einem Fahrzeug und auch Unfälle verursachen, insbesondere in der Kurvenfahrt.
Die häufigsten Schäden treten an den Reifen, am Fahrwerk und an der Lenkung auf. Die letztgenannten Schäden sind seltener, wenn die Stoßdämpfer einwandfrei funktionieren.
Zwar muss der Straßenerhalter allfällige Straßenschäden ehemöglichst beheben, doch sind auch die Lenker von Fahrzeugen verpflichtet, die Fahrweise dem Straßenzustand anzupassen. Wenn Schlaglöcher oder andere Hindernisse zu erwarten sind oder wenn Verkehrszeichen auf diese Möglichkeit hinweisen, ist die Geschwindigkeit so weit zu vermindern, dass man auch auf schwer erkennbare Schlaglöcher "noch rechtzeitig reagieren kann" (ÖAMTC, Jänner 2006).
Das "Fahren auf Sicht" und Einhalten des Sicherheitsabstandes bedeuten hier nicht nur die übliche Voraussicht wegen anderer Verkehrsteilnehmer, sondern auch deren möglicher Reaktion auf überraschende Hindernisse. Bei nötiger Aufmerksamkeit können Schäden am Fahrzeug und Unfälle im Regelfall vermieden werden.
Fixiert man jedoch jedes Schlagloch, fährt man oft erst recht hinein. Gegen diese Erfahrung von Motorrad-Fahrern ("man fährt dorthin, wo man hinschaut") empfiehlt sich die sog. Blickführung: rasch über das Hindernis hinaus zu schauen, z.B. zum weiteren Kurvenverlauf, und das Fahrzeug "mit den Augen zu lenken".
[Bearbeiten] Rechtliche Aspekte
Der Betreiber einer Straße hat im Rahmen der Wegesicherungspflicht die Aufgabe, Schlaglochschäden und herumliegendes Geröll in kurzer Zeit zu beseitigen. Wegen chronischem Geldmangel der öffentlichen Hand werden aber - vor allem auf Nebenstraßen - oft nur vorläufige Reparaturen durchgeführt ("Flickwerk") und z.B. Schlaglöcher mit Asphalt-Sorten ausgefüllt, die weniger Festigkeit und andere Reibungs-Beiwerte besitzen als der originale Straßenbelag. Dadurch steigt die Unfallgefahr in Kurven und bei Nässe, insbesondere für Fahrer von Zweirädern.
Wieweit die Haftung des Straßenerhalters für eingetretene Unfälle oder Schäden geht, kann nicht generell gesagt werden, sondern hängt von den näheren Umständen und den daraus evt. folgenden Fahrerpflichten ab. Der Straßenerhalter haftet für Unfälle durch Fahrbahnschäden nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz - etwa wenn er von der Gefahr gewusst, aber nichts dagegen unternommen hat. Erhält er für die Benützung der Straße eine Maut (z.B. auch als Autobahnvignette), so haftet der Straßenerhalter schon bei leichter Fahrlässigkeit, wenn er nicht beweisen kann, dass ihn am Unfall bzw. Schaden kein Verschulden trifft (siehe 1.Weblink).
Ein Gerichtsurteil in Westfalen (2.Weblink) stellte 2003 fest, dass sich die Fahrbahn nur an jenem Anforderungen ausrichten müsse, für deren Zweck sie bestimmt sei. Daher wurde die Kommune von der behaupteten Schuld an einem Unfall freigesprochen, den eine Fußgängerin beim Sturz über ein Schlagloch erlitt, als sie nachts zu ihrem gegenüber parkenden Auto ging. Die Kommune müsse zwar für einen gefahrlosen Zustand der Straßen für ihre Benutzer sorgen, hinsichtlich der Fußgänger jedoch nur für eine gefahrlose Benutzung der Bürgersteige.
[Bearbeiten] Entstehen von Schlaglöchern
Durch häufigen Wechsel von Frost- und Tauperioden können in wenigen Wochen durch Frostaufbrüche bis zu knöcheltiefe Löcher in Fahrbahnen entstehen.
Frostaufbrüche treten auf, wenn Wasser durch die defekte Oberfläche eines Straßenbelages eindringen kann und beim Frieren die Eissprengung diese Risse vergrößert. Auch seitlich oder von unten her kann Wasser eintreten, das jedoch bei einer intakten Straße durch die frostschützende Schotterung im Unterbau vermieden wird.
Besonders häufig sind diese Aufbrüche auf Nebenstrecken, wenn die Straßenschäden der vergangenen Jahre teilweise nur oberflächlich saniert worden sind, oder auf Fahrwegen und Sandstraßen. Doch auch defekte Dünnschichtbeläge auf Autobahnen können aufbrechen ("Holperstrecken").
Schlaglöcher entstehen auch in den Böden von Festzelten, wenn diese mit einem Lattenboden ausgestattet sind und die Bierzeltgarnituren so aufgestellt werden, dass die Bank- und Tischbeine nur auf einer Latte stehen, mehr oder minder schnell, wenn auf den Bänken oder Tischen getanzt wird, was in den meisten Festzelten häufig vorkommt. Abhilfe schafft es, die Bänke und Tische so aufzustellen, dass die Stellfläche mit den Bodenlatten einen rechten Winkel bildet, oder die Verwendung von Holzplatten-Fußböden.