Schleuser
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Den Bediener einer Schiffsschleuse nennt man in der Regel Schleusenwärter
Der Ausdruck Schleuser bezeichnet je nach dem Zusammenhang
- Menschen, die anderen Menschen zur Flucht in ein anderes Land verhelfen, oder
- Menschen, die es anderen Menschen ermöglichen, entgegen den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen des Ziellandes in dieses Land zu gelangen und sich dort aufzuhalten.
Der Begriff kann, je nach Kontext, als abfällig gelten.
Schleuser wurden in Deutschland jene genannt, die im 2. Weltkrieg verfolgten Deutschen (zum Beispiel Juden) zur Flucht in die Schweiz oder andere neutrale Länder verhalfen.
In der DDR wurden Personen, die DDR-Bürger und andere in die BRD oder Personen illegal in die DDR brachten, als Schleuser bezeichnet. Andere DDR-Bezeichnungen für sie waren „kriminelle Fluchthelfer“ oder Schlepper. DDR-Gesetze sahen für Schleuser mehrjährige Haftstrafen vor.
Heute werden Personen, die Ausländern die illegale Migration in ein anderes Land ermöglichen, oft Menschenhändler oder Schlepper genannt. Diese Bezeichnungen sind jedoch nur dann zutreffend, wenn dies gegen den Willen der transportierten Personen oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen geschieht.
Seit 1990 hat der Begriff in den Medien und der Politik einen abfälligen Beiklang. Schleusern, die vor dieser Zeit Menschen zur Ausreise aus der DDR verhalfen, wurde vom Bundesgerichtshof per Urteil zugesichert, dass bis zu 40.000,- DM ein angemessenes Entgelt für eine Schleusung wären.
Aus rechtlicher Sicht ist der Begriff Schleuser im § 96 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Schleuser ist, wer einen anderen dazu anstiftet oder ihm dabei Hilfe leistet, unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen oder sich hier aufzuhalten, und dies entweder gegen Geld tut, wiederholt handelt oder mehrere (mindestens drei) Personen gleichzeitig schleust. Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes.