Sicherheitsbehörde (Deutschland)
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In Deutschland ist der Begriff Sicherheitsbehörden, außer im Bundesland Bayern, nicht gesetzlich definiert
In Bayern versteht man darunter bestimmte Behörden, die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit dienen (siehe Hauptartikel). Diese Behörden werden in anderen Bundesländern als Polizeibehörde (Baden-Württemberg, Sachsen), Ordnungsbehörde (Berlin, Nordrhein-Westfalen) oder Ordnungsamt (Hessen) bezeichnet.
Im allgemeinen Gebrauch wird das Wort Sicherheitsbehörde aber für die Behörden verwendet, die öffentliche Sicherheit vor Gefahren schützen sollen. Sie werden dabei nach außen und nach innen und sowohl repressiv (also verfolgend) als auch präventiv (also vorbeugend) tätig.
Sicherheitsbehörden sind:
- Bundeskriminalamt (BKA, repressiv)
- Landeskriminalämter (LKA, repressiv)
- Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV, präventiv)
- Landesämter für Verfassungsschutz (LfV, präventiv) und entsprechende Dienststellen in den Ministerien (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein)
- Bundesnachrichtendienst (BND, präventiv)
- Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD, im Bereich der Bundeswehr, präventiv)
- Landespolizeien (repressiv)
Während das BKA mit polizeilichen Befugnissen eine Fahndungsbehörde ist, verfügen der Verfassungsschutz, der BND und der MAD lediglich über aufklärende Funktionen. Letztere zählen zu den deutschen Nachrichtendiensten und dienen damit der Informationsbeschaffung.
Eine Zusammenarbeit der deutschen Sicherheitsbehörden wird seit der zunehmenden extremistischen und terroristischen Bedrohung, insbesondere durch den Islamismus, für dringend erforderlich gesehen. Dafür wurde eigens das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum gegründet, in dem etwa 160 Spezialisten der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder in engem Schulterschluss kooperieren. Kritiker dieses Zentrums sehen die Gefahr einer Vermischung von Polizei- und Verfassungsschutzaufgaben.
[Bearbeiten] Sicherheitsbehörden in den Bundesländern
Land und Bezeichnung der Sicherheitsbehörde im Landesgesetz | oberste Sicherheitsbehörden | zentrale Behörden | Mittelbehörden | untere Behörden |
---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg, Polizeibehörden | Innenministerium (oberste Polizeibehörde) | Regierungspräsidien (Landespolizeibehörden) | untere Verwaltungsbehörde als Kreispolizeibehörde (Landkreise, Stadtkreise, Große Kreisstädte, Verwaltungsgemeinschaft), Gemeinde als Ortspolizeibehörde | |
Bayern, Sicherheitsbehörden | Staatsministerium des Innern | Regierungen | Landratsämter, Verwaltungsgemeinschaften, kreisfreie Gemeinden,Gemeinden |
[Bearbeiten] Siehe auch
Extremismus · Terrorismus · Bundesministerium des Innern
Dieser Artikel oder Abschnitt weist folgende Lücken auf: Sicherheitsbehörden auf Länder-, Bezirks- und Kreisebene usw.; Rolle der Polizeien
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