Militärischer Abschirmdienst
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Staatliche Ebene | Bund |
---|---|
Stellung der Behörde | Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium der Verteidigung |
Gegründet | |
Hauptsitz in | Köln, Nordrhein-Westfalen |
Behördenleitung |
?, Präsident |
Anzahl der Bediensteten | 1300 |
Website | www.mad.bundeswehr.de |
Der Militärische Abschirmdienst (MAD), genauer: Amt für den militärischen Abschirmdienst, bis 1984 Amt für Sicherheit der Bundeswehr (ASBw), ist der Nachrichtendienst der Bundeswehr, der dort die Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde wahrnimmt. Organisiert ist der MAD als Dienststelle des Bundesverteidigungsministeriums und beschäftigt gut 1300 zivile und militärische Mitarbeiter. Er untersteht dem Inspekteur der Streitkräftebasis und ist Teil der Streitkräfte. Die Zentrale des MAD liegt in der Konrad-Adenauer-Kaserne in Köln, hinzu kommen 14 über das ganze Bundesgebiet verteilte Außenstellen.
2005 betrug das Budget aus dem Bundeshaushalt knapp 74 Millionen Euro.
Zusammen mit dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz gehört der MAD zu den drei Geheimdiensten des Bundes.
Inhaltsverzeichnis[Verbergen] |
[Bearbeiten] Geschichte
Der Militärische Abschirmdienst ging aus einer im früheren Amt Blank (dem Vorläufer des Bundesministeriums der Verteidigung) unterhaltenen Verbindungsstelle zwischen den Alliierten und der Bundesregierung hervor und wurde 1956, nach der Aufstellung der Bundeswehr, in dieser Form gegründet. Bis zum Jahr 1984 hieß es „Amt für Sicherheit der Bundeswehr“ (ASBw). Im September 1984 kam es zu einer weitgehenden Umstrukturierung des Dienstes aufgrund des Höcherl-Berichts, es erfolgte ein organisatorischer Umbau und bis zu einem gewissen Grad eine Besetzung mit zivilen Mitarbeitern (Beamten ohne Bundeswehrdienstgrad). An der Spitze der Behörde steht das MAD-Amt in Köln. Seit der Eingliederung der NVA in die Bundeswehr am 3. Oktober 1990 unterstanden dem MAD-Amt zunächst sieben MAD Gruppen und 28 MAD-Stellen. Im Rahmen der Streitkräftereduzierung 1994 wurde der Aufbau weiter gestrafft: Dem MAD-Amt unterstehen nunmehr 14 MAD-Stellen.
Wie viele Nachrichtendienste hatte auch der MAD einen Abhörskandal: Es gab einen illegalen Lauschangriff des Dienstes, der in der Wohnung der Sekretärin des damaligen Verteidigungsministers Georg Leber Abhörwanzen anbrachte, da sie der Spionage für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR verdächtigt wurde. Der Verdacht ließ sich nie beweisen. Minister Leber erfuhr Anfang 1978 von der illegalen Abhöraktion, teilte dies dem Deutschen Bundestag aber erst mit, nachdem am 26. Januar 1978 die Illustrierte Quick einen entsprechenden Artikel veröffentlicht hatte. Am 2. Februar 1978 trat der bei der Truppe äußerst beliebte Minister zurück.
Tragischer und für den MAD mit weiter reichenden Folgen verlief die sogenannte Kießling-Affäre im Jahre 1983, die durch das Bespitzeln des in einer Dienststelle der NATO beschäftigten Bundeswehrgenerals Günter Kießling durch den MAD ausgelöst wurde. Aufgrund von „Erkenntnissen“, die der Geheimdienst durch eine zweifelhafte Quelle erlangt hatte, wurde dem General unterstellt, homosexuell und deshalb ein Sicherheitsrisiko zu sein. Die „Erkenntnisse“, für die keine zureichende Tatsachengrundlage bestand, wurden gleichwohl dem damaligen Verteidigungsminister Manfred Wörner übermittelt, der Kießling ohne weitere Nachprüfungen und ohne ihn auch nur anzuhören, sofort in den einstweiligen Ruhestand versetzte. Die Gründe hierfür wurden kurze Zeit später publik gemacht. Die peinlichen Details der Ermittlungen und der Umstand, dass die erhobenen Vorwürfe lediglich auf den Angaben eines einzigen zwielichtigen Informanten beruhten und einer weiteren Verifizierung nicht zugänglich waren und in einzelnen Punkten auch widerlegt werden konnten, führten zu kritischer Presseberichterstattung und letztlich zur Rehabilitierung Kießlings, der am 1. Februar 1984 wieder in den aktiven Dienst zurückversetzt wurde. Der Minister trat trotz zahlreicher Aufforderungen nicht zurück, wurde aber kurze Zeit später auf den Dienstposten des NATO-Generalsekretärs „weggelobt“. Für den MAD hatte der Fall weitreichende Folgen. Der Kommandeur wurde abgelöst und eine Kommission unter dem ehemaligen Bundesinnenminister Hermann Höcherl (CSU) eingesetzt (so genannte Höcherl-Kommission), die Struktur und Arbeitsweise des MAD untersuchte und Vorschläge zu seiner Reform erarbeitete. Diese Vorschläge wurden zeitnah umgesetzt, die zu Änderungen in der Organisationsstruktur führten. Militärs in Spitzenpositionen des Dienstes wurden durch zivile Beamte ersetzt.
[Bearbeiten] Aufgaben
Die Hauptaufgaben des MAD liegen in der Abwehr von Spionage und im Aufspüren verfassungsfeindlicher Bestrebungen innerhalb der Bundeswehr. Darüber hinaus sind MAD-Mitglieder bei Errichtung und Planung sicherheitsempfindlicher Gebäude beteiligt, und der Dienst hat die Zuständigkeit für die Sicherheit von Bundeswehr-Liegenschaften u.a. vor Spionage ausländischer Geheimdienste, als auch vor Sabotage. Grundlage für seine Tätigkeit ist das MAD-Gesetz vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2977), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. April 2005 (BGBl. I S. 1106).
[Bearbeiten] Gliederung
Der MAD ist in eine Verwaltungs- und fünf Fachabteilungen gegliedert:
- Abteilung Truppendienstliche Aufgaben/Verwaltung
- Abteilung I: Zentrale Fachaufgaben
- Abteilung II: Extremismusabwehr
- Abteilung III: Spionageabwehr
- Abteilung IV: Personeller/Materieller Geheimschutz
- Abteilung V: Technik
Die 14 Dienststellen liegen in:
- Amberg
- Düsseldorf
- Geltow
- Hannover
- Karlsruhe
- Kiel
- Koblenz
- Leipzig
- Mainz
- München
- Münster
- Rostock
- Stuttgart
- Wilhelmshaven
[Bearbeiten] Nachwuchsgewinnung
Beim MAD können eingestellt werden:
- Soldaten, die mindestens Feldwebel oder Offiziere sind
- Beamte des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes (Gewinnung aus anderen Behörden)
In jedem Fall muss man zusätzlich einen Aufnahmetest bestehen, auch wenn man schon Beamter ist.