Staatskanzlei
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Im Verwaltungsrecht der deutschsprachigen Staaten ist die Staatskanzlei die Behörde, die administrative und Stabsfunktionen für den Regierungschef oder das Staatsoberhaupt wahrnimmt.
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[Bearbeiten] Deutschland
In den meisten Bundesländern Deutschlands ist die Staatskanzlei Amtssitz des Ministerpräsidenten. Die Beamten und Angestellten der Staatskanzlei unterstützen den Ministerpräsidenten bei der Ausübung seiner Amtsgeschäfte.
In das Aufgabengebiet der Behörde fallen die Verleihung von Staatspreisen, die Organisation von Protokollangelegenheiten sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. In der Staatskanzlei werden Politik und Aktivitäten der einzelnen Landes- bzw. Staatsministerien koordiniert und kontrolliert.
Zentraler Grundsatz der Beamten- und Angestelltentätigkeit ist die Unabhängigkeit von einer bestimmten Partei. Deswegen bleiben die meisten Mitarbeiter auch nach einem Regierungswechsel beschäftigt. Nur hohe Positionen wie die eines Staatssekretärs werden jeweils für die Dauer einer Wahlperiode besetzt.
[Bearbeiten] Schweiz
In den meisten Schweizer Kantonen ist die Staatskanzlei eine Organisationseinheit der Verwaltung, die auf gleicher organisatorischer Ebene steht wie die Departemente (Ministerien) der Regierung. Ihr Vorsteher - meist als Staatsschreiber bezeichnet - nimmt in der Regel ohne Stimmrecht an den Beratungen der Regierung teil.
[Bearbeiten] Siehe auch
- für die entsprechende Behörde auf Bundesebene:
- Bayerische Staatskanzlei
- Sächsische Staatskanzlei
- Staatsministerium Baden-Württemberg
[Bearbeiten] Weblinks
- Staatsministerium Baden-Württemberg
- Senatskanzlei Berlin
- Staatskanzlei Brandenburg
- Senatskanzlei Freie und Hansestadt Hamburg
- Senatskanzlei Freie Hansestadt Bremen
- Staatskanzlei Hessen
- Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
- Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
- Staatskanzlei Niedersachsen
- Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
- Staatskanzlei Saarland
- Staatskanzlei Sachsen
- Staatskanzlei Schleswig-Holstein
- Staatskanzlei Thüringen