Benutzer:Vinicius
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Von Zwangsehe oder Zwangsheirat wird gesprochen, wenn bei einer Heirat die Braut oder der Bräutigam (oder beide) durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Eheschließung gezwungen wird. Die Praxis der Zwangsehe verstößt gegen Artikel 16 (2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Für betroffene Frauen bedeutet die Zwangsverheiratung die ständige Furcht vor Vergewaltigung.
In zahlreichen Ländern Europas waren Zwangsehen bis weit über das Mittelalter hinaus (bis hinein in die Aufklärung) verbreitet, in Süd- und Südosteuropa soll es weiterhin Einzelfälle geben. Heute ist sie vor allem als Tradition bei Familien bekannt, in deren Herkunftsregionen die Zwangsehe noch verbreitet ist. Insbesondere wenn Frauen sich weigern, eine für sie arrangierte Heirat einzugehen, sind sie Beschimpfungen und Drohungen oder auch Prügeln und Ehrenmorden durch Mitglieder ihrer Familie ausgesetzt. Auch in Deutschland und der Schweiz werden heute Frauen deswegen eingesperrt, massiv misshandelt und sogar ermordet.
Die Zwangsheirat ist abzugrenzen von der arrangierten Heirat, die zwar von den Verwandten initiiert wird, aber oftmals nur mit dem Einverständnis der potientiellen Ehepartner dann tatsächlich zustande kommt.
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[Bearbeiten] Ursachen
Ein Grund für Zwangsheiraten in europäischen Ländern ist nicht die Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung durch den Gatten. In den meisten Fällen wird der/die Heiratswillige im Migrationsland mit einem Partner aus dem familiären Umkreis im Herkunftsland verheiratet, der durch diese Eheschließung dann legal in das entsprechende Land umziehen kann. In manchen Fällen kommt auch noch ein finanzieller Aspekt in Form eines Brautpreises oder einer Bezahlung für die Erlangung der Aufenthaltsberechtigung hinzu.
Laut der Frauenrechtsorganisationen hat Zwangsheirat nicht primär etwas mit der Religion zu tun, sondern mit Traditionen und Bräuchen in den Ursprungskulturen. Zwangsheiraten kommen sowohl in islamischen als auch in nichtislamischen Familien vor, vor allem aber in hinduistischen, buddhistischen, aber auch jesidischen und christlichen Familien.
In der islamischen Welt (Arabische Welt, Iran, Türkei) beispielsweise wird dies teilweise gefördet durch angebliche Bestimmungen der Scharia, bei denen, je nach Rechtsschule, bisher unverheiratete Frauen auch ohne ihre Zustimmung oder auch nur durch ihr Schweigen, von ihrem Heiratsvormund verheiratet werden können. Die Schafiitische Rechtsschule erlaubt ausdrücklich die Verheiratung gegen den Willen der Braut, wenn es die erste Ehe ist und derjenige, der die Braut zur Heirat bestimmt der Vater oder der Großvater väterlicherseits der Braut ist. Ebenso aber sind vorislamische und nichtislamische Traditionen eines patriarchalischen Orients verantwortlich.
[Bearbeiten] Bekämpfung
Zwangsverheiratung ist bereits heute als Nötigung strafbar. Obwohl das Problem seit langem von Frauenrechtlerinnen angeprangert wird, kamen erst Ende 2004, angestoßen durch Enthüllungen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, Diskussionen auf, Zwangsverheiratung durch einen gesonderten Straftatbestand zu pönalisieren.
Frankreich verschob 2005 die Altersgrenze für eine Heirat bei Frauen auf 18 Jahre, um Minderjährige vor Zwangsehen zu schützen.
Der Europarat forderte im Oktober 2005 staatliches Vorgehen gegen Kinderehen und Zwangsheirat. Das Problem besteht nach Auffassung der konservativen Berichterstatterin für den Europarat Rosmarie Zapfl-Helbling aus der Schweiz in erster Linie in Einwanderergemeinschaften. Nach den offizielle Zahlen aus Berlin sind allein in diesem Jahr 280 Fälle von Zwangsehen entdeckt worden, die Dunkelziffer liegt in diesem Bereich recht hoch. "Mitglieder der türkischen Gemeinschaft in Berlin sagten mir, dass etwa 50% der in ihrer Gemeinschaft geschlossenen Ehen zwischen Partnern existieren, die nicht einverstanden waren." sagt in einem Interview.
[Bearbeiten] Literatur
- Christine Schirrmacher:Frauen und die Scharia.
- Unicef Innocenti Research Centre (Hg.): Early Marriage. Child Spouses (Innocenti Digest, No.7, Unicef), Florence, 2001
- Volz, Rahel: Verliebt, verlobt, verheiratet, in: Menschenrechte für die Frau. Zeitschrift für Frauenrechte 4/2002, S.4-7
- Hanife Gashi: Mein Schmerz trägt Deinen Namen. Ein Ehrenmord in Deutschland Rowohlt Berlin Verlag, Reinbek 2005, ISBN 349802499X.
- World Vision (Hg.): "Hoffnung für Mädchen". Flyer zur Aufklärung über Frühverheiratung und Genitalverstümmelung, www.worldvision.de
[Bearbeiten] Dokumentationen
- "Der Tag, als ich meiner Hochzeit entkam", Die Flucht einer versprochenen Braut, HR, Erstausstrahlung: 11. Juli 2005, 45 Min.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
[Bearbeiten] Weblinks
- Zwangsheirat.de. Ausführliche Informationen in Zusammenarbeit der Neuköllner Arbeitsgruppe „Migration und Menschenrechte“ vom Mädchenzentrum Szenenwechsel.
- Info zum Thema von der International Planned Parenthood Federation (PDF-Datei, auf Englisch)
- Info zum Buch "Verstoß = Liebe" und Rechercheportal für Hilfesuchende und Interessierte zum Thema
- Website der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, die sich in einer Kampagne 2002/3 gegen Zwangsheirat eingesetzt hat
[[Kategorie:Menschenrechte]] [[Kategorie:Besondere Strafrechtslehre]] [[Kategorie:Feminismus]]
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Hanife Gashi (* 1968) ist eine Schriftstellerin aus dem Kosovo.
Nach einer Zwangsheirat mit einem Mann aus einem Nachbardorf kam sie im Jahre 1989 mit diesem Mann und ihrer ersten Tochter Ulerika nach Deutschland. Als Ulerika 16 war und sich mit einem muslimischem Jungen anfreundet, ohne dass es der Vater erlaubte, brachte der Vater Ulerika um. Hanife Gashi erzählt in ihrem Buch ihre Lebensgeschichte, die von ihrer Zwangsheirat und dem Ehrenmord an ihrer Tochter geprägt ist.
[Bearbeiten] Werke
- Hanife Gashi: Mein Schmerz trägt Deinen Namen. Ein Ehrenmord in Deutschland. Rowohlt Berlin Verlag, Reinbek 2005, ISBN 349802499X
[[Kategorie:Albaner]] [[Kategorie:Autor]] [[Kategorie:Frau]]
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Îhâm (arabisch ايهام ) ist das Verbalsubstantiv des Verbs w-h-m im IV. Stamm; auch tauriya (arabisch تورية ) Verbalsubstantiv des Verbs w-r-y im II. Stamm; und bedeutet Verheimlichung; zweideutige Anspielung/Andeutung, "Doppelsinnwitz".
Es handelt sich um den Terminus in der arabischen Literaturtheorie für die Bezeichnung einer "nahen" Bedeutung eines Verbs, Nomens oder Adjektivs, wodurch eine "erweiterte" Bedeutung durch den Dichter "versteckt" wird. Erst im 14. Jahrhundert widmete der Gelehrte al-Safadi diesem Phänomen eine monographische Abhandlung. Andere islamische Gelehrte haben Versuche unternommen, in der altarabischen Poesie tawriya/îhâm nachzuweisen. Manche glaubten sogar, dieses Phänomen selbst im Koran gefunden zu haben; denn in Sure 20, Vers 5 heißt es: "Der Barmherzige hat sich auf dem Thron zurechtgesetzt (um die Welt zu regieren)" (siehe auch Sure 7, Vers 54; Sure 10,3 und andere), wobei das arabische Verb "istawâ" (استوى ) nicht die Bedeutung "gleichmäßig sein" , "sich aufrichten", hat,sondern "beherrschen", "(den Thron) allein für sich haben". Somit gibt die Übersetzung des Verses durch Rudi Paret mit der in Klammern stehenden erläuternden Ergänzung den richtigen Sinn wieder. Die islamische Koranexegese (tafsir), hat das Verb in den entsprechenden Koranversen eingehend erörtert.
Bassam Tibi verwendet den Begriff Iham zur Bezeichnung der Täuschung von Nichtmuslimen in Religions-"Dialog" mit Muslimen. Tibi hat diesen Gebrauch nicht erfunden.
Gerechtfertigt wird die Täuschung Andersgläubiger mit dem Koranvers aus Sure 3,54 (47) (nach Rudi Paret): "Und sie schmiedeten Ränke. Aber (auch) Gott schmiedete Ränke. Er kann es am besten." Englisch nach Richard Bell: "They plotted and Allah plotted, but Allah is the best plotter." Arabisch: وَمَكَرُواْ وَمَكَرَ اللّهُ وَاللّهُ خَيْرُ الْمَاكِرِينَ wa-makaru wa-makara'llahu wa'llahu chairu l'makirin. Makara heißt nach Hans Wehr: betrügen, täuschen, hintergehen, falsches Spiel treiben.
[Bearbeiten] Link
[Bearbeiten] Literatur
- S.A. Bonebakker: Some definitions of the tawriya and Safadi's Fadd al-xitam. The Hague 1966.
- Enzyclopaedia of Islam. New edition. s.n. tawriya.
[[Kategorie:Islam]]
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Der Völkermord an den Assyrern geschah im Jahre 1915 im damaligen Osmanischen Reich. Dabei kamen von etwa 1.000.000 syrisch-aramäischen Christen etwa 500.000 bis 800.000 ums Leben.
Das Jahr 1915 ging bei den Assyrern, die sich als Aramäer als "Jahr des Schwertes"(aram.:Sayfo) in die Geschichte ein. In diesem Jahr wurde die bereits Jahre zuvor geplante Vernichtung der Aramäer durch die Jungtürken in die Tat umgesetzt.
[Bearbeiten] Literatur
- Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde. Reinbek, 1998.
- Gabriele Yonan: Ein vergessener Holokaust. Die Vernichtung der christlichen Assyrer in der Türkei. Göttingen und Wien 1989
- Kai Merten: Die syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei und Deutschland. Hamburg 1987
- Klaus-Peter Hartmann: Untersuhung zur Sozialgeographie christlicher Minderheiten im Nahen Osten. Wiesbaden 1980
- R. J. Rummel: 'Death by Gouvernment.
[[Kategorie:Osmanisches Reich]]