Alkopop
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Ein Alkopop (engl. umgangssprachlich pop "Brause") ist ein alkoholisches Mischgetränk. Es besteht aus vor allem aus hochprozentigen alkoholhaltigen Getränken (Branntwein wie Wodka oder Whiskey) und Fruchtsaft, manchmal in Anlehnung an bekannte Longdrinks wie Wodka-Lemon, jedoch wesentlich süßer als diese.
Alkopops sind gerade bei Jugendlichen ein beliebtes Getränk, da durch den Zusatz süßer Limonade der alkoholbedingte Bittergeschmack überdeckt wird. Der Alkoholgehalt beträgt im Durchschnitt zwischen 5,0% und 6,0% Vol. - also etwas mehr als in den meisten Biersorten enthalten ist. Dieser Alkoholgehalt wird dadurch erreicht, dass ein hochprozentiger Alkohol (z.B. Wodka mit 40 % Alkohol) mit einem nicht-alkoholischen Getränk gestreckt wird
Durch den hohen Zuckergehalt erfolgt die Wirkung weitgehend unbemerkt.
Die Mischgetränke lassen sich hauptsächlich in folgende Gruppen einteilen:
- Mischgetränke aus hochprozentigem Alkohol und Limonade
- Mischgetränke aus Alkohol, Limonade und Aufputschmitteln, wie z.B. Koffein oder Taurin
Alkopops sind in erster Linie für die Hersteller „klassischer” Alkoholika erfolgreiche Produkte, obgleich diese Produkte den Endverbraucher deutlich mehr kosten als die entsprechende Menge an Branntwein und Limonade oder Fruchtsaft. Dem Vorwurf, mit besonders „peppiger” Werbung bewusst die Jugend verführen zu wollen, begegnen die Hersteller mit dem Einwand, dass alle dargestellten Personen deutlich sichtbar über 18 Jahre alt seien.
Typisch für das Marketing dieser Getränke ist die Einführung des Produktes zunächst über die Gastronomie und Diskotheken und dann in Supermärkten und den Getränkehandel.
Der Alkopop-Boom lässt sich weltweit beobachten: in Japan ist es der Chuhai, in den USA sind es die Wein-Cooler.
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[Bearbeiten] Konsum durch Jugendliche
Da Alkopops meist auf Grundlage hochprozentiger Spirituosen gemixt werden, ist der Verkauf laut Gesetz in Deutschland offiziell nur an Erwachsene erlaubt. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2003 ergab jedoch, dass rund 75 Prozent der Jugendlichen bereits Alkopops getrunken haben. Die Hersteller verkaufen demnach rund die Hälfte der Alkopops an Jugendliche.
Den hohen Konsum von Alkopops durch Jugendliche führt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung darauf zurück, dass man dem Getränk den Alkoholgehalt nicht unmittelbar anmerkt. Denn durch Mischung mit Fruchtsaft oder Limonade mit hohem Zuckergehalt wird der Alkoholgeschmack gemildert oder unterdrückt. Außerdem wird der Alkohol auf diese Weise verdünnt und es wird der Eindruck erweckt, dass es sich um ein leichtes Mischgetränk oder gar ein Erfrischungsgetränk handelt. Durch die hohe Verdünnung ist die Alkoholisierung anfangs gering, steigert sich aber beim mehrfachen Konsum. Ein weiteres Problem ist die Selbstüberschätzung beim Führen von Kraftfahrzeugen, da der Alkoholgehalt deutlich unterschätzt wird.
[Bearbeiten] Alkopop-Steuer
[Bearbeiten] Alkopop-Besteuerung in Deutschland
Um dem Konsum der Alkopops durch Jugendliche entgegenzuwirken, gilt seit dem 1. Juli 2004 eine Sondersteuer auf diese Getränke. Eine handelsübliche 275-Milliliter-Flasche mit 5,5 Prozent Alkoholgehalt kostet dann rund einen Euro mehr (davon entfallen rund 85 Cent auf die eigentliche Alkopopsteuer und der Rest auf die Mehrwertsteuer, die auch auf die Alkopopsteuer noch mal erhoben wird). Siehe auch: Alkopopsteuergesetz (Deutschland).
Antwort der Hersteller auf diese Steuer sind Getränke, die eben keinen Branntwein (= Alkohol aus Destillation) enthalten, sondern den Alkohol, der bei der Gewinnung von z.B. alkoholfreiem Bier anfällt.
Die Initiative "Verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol" forderte in einer Anzeigenkampagne, auf die geplante Alkopop-Steuer zu verzichten. Unter anderem hieß es in der Anzeige, die Steuer führe nur zu einer Ausweichreaktion und diene daher nicht dem Jugendschutz. Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte am 24. Juni 2004 ihre Recherche, nach der hinter der Initiative die Firma Diageo steckt, die knapp 50 hochprozentige Alkoholprodukte vertreibt, darunter auch mehrere Alkopops.
[Bearbeiten] Alkopop-Besteuerung in der Schweiz
In der Schweiz wurde bereits im Februar 2004 eine Sondersteuer auf Alkopop-Getränke eingeführt, die deutlich höher ausfällt als in Deutschland. Pro Flasche werden hier 1,80 Franken erhoben, was zu einem Anstieg des durchschnittlichen Verkaufspreis einer Flasche um knapp 80% von 2,30 Franken auf 4,10 Franken geführt hat. Diese radikale Maßnahme hat nach Erkenntnissen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) zu einem drastischen Einbruch des Schweizer Marktes geführt: Die in der Schweiz ausschließlich als Importware eingeführten Flaschen gingen von 39 Millionen im Jahre 2002 und 25 Millionen 2003 auf nur noch 16 Millionen im Jahre 2004 zurück. Dabei entfiel jedoch nahezu die Hälfte der importierten Flaschen alleine auf den Januar 2004, also noch vor Einführung der Sondersteuer. Die EAV geht insoweit von einer durch die Sondersteuer gewollten erfolgreichen Marktverdrängung von Alkopops in der Schweiz aus.
Aufgrund der einschlägigen Erfahrungen in Deutschland, war die geplante Einführung einer Sondersteuer auf Mischgetränke in den Niederlanden jedoch nicht mehrheitsfähig. Das Parlament lehnte jüngst einen entsprechenden Kabinettsentwurf vom Juni 2005 ab. Auch der EU-Ministerrat hatte sich im April 2005 dafür ausgesprochen, dass Steuern keine geeignetes Mittel darstellen, gesundheitspolitische Ziele zu erreichen.
[Bearbeiten] Reaktionen und Gegenmaßnahmen der Getränkehersteller
Als Reaktion auf diese Sondersteuer für Alkopops haben zahlreiche Hersteller angekündigt, die Zusammensetzung ihrer Getränke zu verändern, wie mehrere Firmen zum Beispiel im Hamburger Abendblatt vom 3. August 2004 [1] mitteilten. Um die Besteuerung von 80 bis 90 Cent pro Flasche nicht zu bezahlen, ersetzen die Produzenten Alkohol wie Wodka und Rum durch Bier- oder Weinalkohol, die nicht der Sondersteuer unterliegen.
Marktführende Firmen im Bereich der Branntweinspirituosen, wie zum Beispiel Bacardi oder Smirnoff lehnen aus Imagegründen eine derartige Umstellung ab. Smirnoff zufolge erwarte der Kunde in einem "Smirnoff Ice" Wodka. Des Weiteren müsse das gesamte Produkt "inhaltlich" neu überarbeitet werden, wodurch auch immense Kosten für neues Marketing verbunden wären. Die Reaktion besteht bei Firmen dieser Art darin, das ursprüngliche Produkt zum nahezu selben Preis wie vor der Sondersteuer anzubieten. Die Steuer mindert dadurch ausschließlich den Gewinn der Getränkehersteller, die dies mit Einsparungen bei den Werbeausgaben kompensieren. Der ursprüngliche Gedanke des Staates, mit dem erhöhten Preis vorzugsweise Jugendliche von dem Produkt fern zu halten, wird zumindest in der äußerlich für den Kunden merklichen Weise umgangen.
[Bearbeiten] Folgen der Sondersteuer auf Alkopops
Es kommt nur bedingt zu einem Ausweichen auf Wein- und Biermischgetränke. Diese sind ab 16 Jahren verfügbar, nicht von der Sondersteuer betroffen und damit billiger. So weist die Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Entwicklung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen vom Mai 2005 eine Zunahme der getrunkenen Menge bier- und weinhaltiger Mischgetränke in der Gruppe der 12- bis 17-jährigen männlichen Jugendlichen von 4,8 auf 7,7 Gramm reinen Alkohols pro Woche aus. Bei den weiblichen Jugendlichen dieser Altersgruppe hat sich die Menge von 2,8 auf 2,6 Gramm pro Woche verringert. Insgesamt ist die durch wein- oder bierhaltige Alkopops konsumierte Menge Alkohol von 3,9g auf 5,3g gestiegen, während die durch spirituosehaltige Alkopops konsumierte Menge von 8,5 g auf 2,2g gesunken ist. Der Anteil der Jugendlichen, die im letzten Monat, bzw. im letzten Jahr keine wein- oder bierhaltigen Alkopops konsumiert haben, ist bei den weiblichen Jugendlichen deutlich und bei den männlichen Jugendlichen geringfügig gestiegen. "Eine Substitution spirituosenhaltiger Alkopops durch wein- und bierhaltige Mischgetränke sowie von Alkopops durch andere alkoholische Getränke dürfte allenfalls zu einem geringfügigen Teil stattgefunden haben." (Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Alkopopsteuergesetzes auf den Alkoholkonsum von Jugendlichen unter 18 Jahren sowie die Marktentwicklung von Alkopops und vergleichbaren Getränken, Deutscher Bundestag Drucksache 15/5929, S.3)