Bettler
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Bettler sind Menschen, die ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus Almosen, milden Gaben anderer bestreiten. Meistens wird um Geld gebettelt.
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[Bearbeiten] Ursachen
Die Ursachen des Bettelns sind vielfältig, besonders in wirtschaftlich unterentwickelten Ländern sind Bettler verbreitet. Arbeitslosigkeit, Unfälle, Alter, Faulheit oder die Verweigerung von Sozialhilfe werden als weitere Faktoren des Bettelns genannt.
Das Leben als Bettler kann auch selbst gewählt sein und hat bisweilen eine eigene Würde, z.B. bei Bettelorden oder Einsiedlern.
[Bearbeiten] Geschichte
In früheren Jahrhunderten, als es noch keine Sozialversicherungen gab, wuchsen die Bettler in den europäischen Städten zu Scharen an. Die Kirche und private Wohlfahrtseinrichtungen nahmen sich ihrer zwar an, doch bereits im Mittelalter empfand die herrschende Klasse das erhebliche Anwachsen des Lumpenproletariats als Gefahr für ihre Herrschaft. Man begann daher, durch polizeiliche Anordnung den unberechtigten Bettel zu unterdrücken, indem man bei gewissen hilflosen und gebrechlichen Personen durch Ausstellung behördlicher Bettelbriefe ein Recht auf Mildtätigkeit anerkannte.
Als älteste Bettlerordnung in Deutschland gilt die Nürnberger von 1478. Außerdem versuchte man insbesondere durch den Reichsabschied von 1512, den Landfrieden von 1551 und die Reichspolizeiordnung von 1577 der Bettelei entgegenzuwirken. Die Reihe der landespolizeilichen Verordnungen, die in den deutschen Territorien, zumal nach dem Dreißigjährigen Krieg, das Betteln eindämmen wollten, ist riesig. Die englische Gesetzgebung betrafte im 16. Jahrhundert die Bettler und Landstreicher sogar durch Auspeitschungen und Brandmarkungen.
Zum Bettelwesen für das ausgehende 19. Jahrhundert, insbesondere zum Einsatz von Kindern zur Bettelei schreibt Meyers Enzyklopädie von 1888:
- Am allerwenigsten darf der Mißbrauch der Kinder zum Zweck des Bettelns geduldet werden. Das deutsche Strafgesetzbuch bestraft Bettelei als Polizeiübertretung mit Haft (§ 361), gewohnheitsmäßige Bettler und solche, welche unter Drohungen oder mit Waffen gebettelt haben, können nach verbüßter Haft bis zu 2 Jahren in ein Arbeitshaus eingesperrt werden (§ 362). Den selbst Bettelnden sind diejenigen gleichgestellt, welche Kinder zum Betteln anleiten oder ausschicken oder die ihrer Aufsicht untergebenen, zu ihrer Hausgenossenschaft gehörigen Personen vom Betteln abzuhalten unterlassen. Bettelei unter Vorspiegelung körperlicher Gebrechen oder unter Behauptung falscher Thatsachen wird als Betrug durch die Gerichte geahndet.
Aus religiöser Sicht ist die Unterstützung, Verpflegung und Beherbergung von Armen und Kranken ein Werk der Barmherzigkeit. Dabei ist Sachleistungen (Essen, warme Quartiere) der Vorzug zu geben, aus den oben genannten Bedingungen.
Die Erforschung der Genealogie der Bettler, wie auch der Gauner, Räuber und anderer Randexistenzen ist ein schwieriges Spezialgebiet, das sich aber auf oft umfangreiche Gerichts- und Polizeiakten, Steckbriefe usw. stützen kann.
[Bearbeiten] Situation
Bettler sind z. T. obdachlos. Betteln unter Vortäuschung falscher Verhältnisse (z.B. "bin obdachlos", "Geldbörse gestohlen") kann einen Bettelbetrug darstellen; aufdringliches Betteln kann in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 118 Abs. 1 OWiG).
[Bearbeiten] Besonderheiten
[Bearbeiten] Brandbettel
Die auch heute noch gebräuchliche Benutzung der Bezeichnung Brandbrief als eine Ein- und Aufforderung zur schnellen Hilfe geht auf das als Brandbettelbrief bekannt gewordene Schriftstück zurück. Dieser Brandbettelbrief war ein Schreiben von Behörden, das sogenannten Abgebrannten, also Menschen die Hab und Gut und Haus durch einen Brand verloren hatten, zum Zwecke der Bettelei, die örtlich zum Teil streng verboten war, ausgegeben wurde. Da auch teilweise Missbrauch damit einherging, wurde mit Einführung der Feuerpflichtversicherungen die Brandbettelei abgeschafft.
[Bearbeiten] Beruf in Indien
Bis in den 1980er Jahren wurde "Bettler" in den offiziellen indischen Statistiken als anerkannter Beruf geführt. Dort gibt es, wie in vielen armen asiatischen Ländern, "Bettelmafias". Dies sind geheime Untergrundorganisationen, die Kinder kaufen oder entführen und zum Betteln abrichten.
[Bearbeiten] Steuerrechtliche Beurteilung
Betteln ist in Deutschland steuerfrei, d. h. Einkünfte hieraus unterliegen nicht der Einkommensteuer.
[Bearbeiten] Weblinks
- br-online.de
- "Bettelarm" - Experimente zum Almosenempfang in Fußgängerzonen
- "Weihnachtsgeld" - Neue Experimente zum Almosenempfang in Fußgängerzonen
- "Straßenkampf" - Weitere Experimente zur Jobsuche und zum Betteln in Fußgängerzonen
- Die Kriminalisierung des Bettelns durch kommunale Verordnungen
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