Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv/2007-1
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Fernsehsendung mit Panoramafreiheit
Sorry, aber ich hab gleich die nächste: Läuft das unter Panoramafreiheit? Das Bild wäre sehr gut geeignet, den Times Square zu bebildern, da es sowohl den Ticker, als auch den Bildschirm zeigt. --Flominator 13:57, 1. Jan. 2007 (CET)
Da gibts keine eindeutige Antwort. Ist das gezeigte Werk "bleibend" - manche würden das verneinen? Da es auf den Inhalt des Bildschirms nicht ankommt, denke ich, man kann Beiwerk (Recht) in Anspruch nehmen --Histo Bibliotheksrecherche 18:11, 1. Jan. 2007 (CET)
Crown Copyright und Bild:Braunschweig15101944.jpg
Kann sich bitte mal jemand das Bild angucken, ob das mit dem PD klar geht? Aus Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv6#Crown_Copyright und Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv5#Crown_Copyright werd ich in dem Fall nicht schlau. Eine konkrete Quelle ist auch nicht angegeben. Bitte auch den Hinweis auf Bild Diskussion:Braunschweig15101944.jpg beachten. Danke im Voraus. --BLueFiSH ✉ (Langeweile?) 00:58, 2. Jan. 2007 (CET)
- en:Copyright_law_of_the_United_Kingdom#Crown copyright, Parliamentary copyright and copyright of international organisations? --ST ○ 01:06, 2. Jan. 2007 (CET)
Oder ohne den Fragesteller weiterzuverweisen: WENN nachgewiesen werden kann, dass das Bild länger als 50 jahre veröffentlicht ist, ist es gemeinfrei, da wir das Erlöschen des Crown Copyright akzeptieren. --Histo Bibliotheksrecherche 02:33, 2. Jan. 2007 (CET)
Logo der Republikaner
Bin mir nicht ganz sicher, aber en:Image:Republicanlogo.svg dürfte keine Schöpfungshöhe haben, oder? --Flominator 01:18, 3. Jan. 2007 (CET)
Ich seh keine, aber wenn der Löschantrag des Eberswalde-Logos durchkommt (siehe 2. Januar) werde ich hier nie mehr was sehen --Histo Bibliotheksrecherche 01:40, 4. Jan. 2007 (CET)
Kein Kommentar, aber dafür ein Link --Flominator 01:51, 4. Jan. 2007 (CET)
Rotes Copyright-Zeichen
Ich habe in der englischen Wikipedia zwei Bilder gefunden, die ein rotes Copyright-Zeichen haben ([1], [2]). Bilder, die ein grünes Copyright-Zeichen haben, darf man, soweit ich weiß, in der deutschsprachigen Wikipedia verwenden. Darf man auch Bilder mit einem roten Copyright-Zeichen in der deutschsprachigen Wikipedia verwenden? --Siku-Sammler 22:02, 3. Jan. 2007 (CET)
- Nein, Fair use ist bei uns nicht erlaubt. --Flominator 22:14, 3. Jan. 2007 (CET)
- Schade, dass ist ja wirklich Schrott! Warum trifft es ausgerechnet mal wieder die deutschsprachige Wikipedia? Ich würde auch hier gerne Bilder einfügen und nicht auf die englische Wikipedia ausweichen müssen. --Siku-Sammler 19:56, 4. Jan. 2007 (CET)
- Weil das Urheberrecht in Deutschland vom Copyright-Recht der USA abweicht. Unsere Richtlinien sind dazu da, damit du, als Autor keine Gesetzesverstöße begehst. Wäre es dir lieber, wenn wir keine solche Richtlinien hätten, du ein "Fair-Use"-Bild einstellen könntest und dann gegen dich persönlich ein Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzung eingeleitet würde? --h-stt !? 17:21, 5. Jan. 2007 (CET)
- Nein, das ist schon klar. Ich habe mich jetzt mal ein bisschen über Fair Use informiert und bin zur Erkenntinis gekommen, dass es doch besser ohne Fair Use ist. Es ist natürlich schade, wenn es über manche Sachen keine Bilder gibt, aber die Sicherheit ist natürlich viel wichtiger. --Siku-Sammler 00:12, 7. Jan. 2007 (CET)
- Weil das Urheberrecht in Deutschland vom Copyright-Recht der USA abweicht. Unsere Richtlinien sind dazu da, damit du, als Autor keine Gesetzesverstöße begehst. Wäre es dir lieber, wenn wir keine solche Richtlinien hätten, du ein "Fair-Use"-Bild einstellen könntest und dann gegen dich persönlich ein Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzung eingeleitet würde? --h-stt !? 17:21, 5. Jan. 2007 (CET)
- Schade, dass ist ja wirklich Schrott! Warum trifft es ausgerechnet mal wieder die deutschsprachige Wikipedia? Ich würde auch hier gerne Bilder einfügen und nicht auf die englische Wikipedia ausweichen müssen. --Siku-Sammler 19:56, 4. Jan. 2007 (CET)
Bild:Weinetikett-Saint-Aubin.jpg
Hallo! Sehe ich das richtig, daß das Abfotografieren dieses Weinflaschen-Etiketts nicht GPL-kompatibel ist? PD wäre auch nichts, da das Ding Schöpfungshöhe erreicht, oder? --Noddy93 13:00, 7. Jan. 2007 (CET)
Hallo? Wir haben hier nichts mit der GPL am Hut, unsere Texte stehen unter GNU FDL, Bilder auch unter anderen freien Lizenzen. Aber du hast recht: Wenn nicht nachgewiesen wird, dass die abgebildete Grafik historisch ist (Urheber länger als 70 Jahre tot), können wir das Bild nicht gebrauchen --Histo Bibliotheksrecherche 14:53, 7. Jan. 2007 (CET)
- Ups, ich meinte GFDL. Danke! --Noddy93 16:22, 7. Jan. 2007 (CET)
Bucheinband
Habe das Cover eines meiner Bücher fotographiert und eingestellt - das Bild wurde kurz darauf gelöscht (keine freie Lizenz). Gibt es hier grundsätzlich Probleme? Lizenzfragen sind leider absolut nicht mein Spezialgebiet...Gruß --Lechhansl 08:56, 9. Jan. 2007 (CET)
P.S. Link dazu
Da ich kein Admin bin, kann ich das Bild nicht beurteilen. Ich nehme an, es hat Schöpfungshöhe und dann brauchst du eine Einverständniserklärung des Gestalters/Fotografen des Covers, es sei denn, du weist durch Vorlage eines schriftlichen Vertrags nach, dass du der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte bist --Histo Bibliotheksrecherche 17:05, 9. Jan. 2007 (CET)
- Gescantes Buchcover mit Foto der israelischen Sperranlagen. Garantiert geschützt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:13, 9. Jan. 2007 (CET)
Abzeichnen von Fotos und Zeichnungen aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen
Hallo,
ich hatte hier schon mal gefragt, aber hier sitzen wohl eher die Leute, die wissen, worauf es ankommt: Worauf muss ich achten, wenn ich Zeichnungen von Pflanzen anfertige, die in wissenschaftlichen Veröffentlichungen mit Fotos und Zeichnungen beschrieben sind. Muss ich beispielsweise bei einer Zeichnung wie dieser zwingend den grundsätzlichen Aufbau des Bildes verändern (also z.B. Anordnung der Äste usw.)? Oder wenn Fotografien (z.B. diese) im Artikel sind, reicht es, davon die Konturen nachzuzeichnen? --Carstor|?|ʘ| 09:36, 9. Jan. 2007 (CET)
- Die Zeichnung muss eigenständig sein. Kurz gesagt, wenn der Urheber der Vorlage sein Werk in der Zeichnung wiedererkennen kann, hat er Ansprüche: Bearbeitung (Urheberrecht). --h-stt !? 21:40, 9. Jan. 2007 (CET)
Fremdes Bild im eigenen Text
Hallo, ich habe in einem Wiki-Artikel ein Bild gefunden, das ich gerne auch im eigenen Text zeigen möchte. Darf ich das? Es hat eine GFDL-Lizenz. --Saure 16:59, 11. Jan. 2007 (CET)
- Welches Bild in welchem Text (Link)? --Tintagel 17:55, 11. Jan. 2007 (CET)
- Solange Du die Lizenzbestimmungen beachtest darfst Du alles unter GFDL beliebig weiterverwenden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:03, 11. Jan. 2007 (CET)
- Genau deine Einschränkung "solange du die Linzenzbestimmungen beachtest" ist der Punkt meiner Hilflosigkeit und der Anlass meiner Frage. Ich will in meinen Wikipedia-Artikel Digitale Messtechnik ein Foto duch eine Zeile [Bild:Electricity Counter.jpg|...] einbinden. Darf ich das ohne weiteres, oder muss ich einen Text einfügen wie etwa "Dieses Bild stammt von ... aus dem Artikel ... ", oder sollte ich davon die Finger ganz lassen? -- Saure 09:38, 12. Jan. 2007 (CET)
- Wenn ein Bild auf "Commons" (oder in der deutschsprachigen WP) vorliegt und kein Verbot oder keine Einschränkung für "DACH" (Deutschland, Österreich, Schweiz) in der Lizenz erwähnt ist, kannst Du es jederzeit in der deutschsprachigen WP verwenden. dontworry 09:47, 12. Jan. 2007 (CET)
- Genau deine Einschränkung "solange du die Linzenzbestimmungen beachtest" ist der Punkt meiner Hilflosigkeit und der Anlass meiner Frage. Ich will in meinen Wikipedia-Artikel Digitale Messtechnik ein Foto duch eine Zeile [Bild:Electricity Counter.jpg|...] einbinden. Darf ich das ohne weiteres, oder muss ich einen Text einfügen wie etwa "Dieses Bild stammt von ... aus dem Artikel ... ", oder sollte ich davon die Finger ganz lassen? -- Saure 09:38, 12. Jan. 2007 (CET)
- Solange Du die Lizenzbestimmungen beachtest darfst Du alles unter GFDL beliebig weiterverwenden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:03, 11. Jan. 2007 (CET)
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- Man kann keine Lizenzen auf Länder einschränken, es können aber die einzelnen Sprachzweige der WP selbständig entscheiden, welche Bilder sie akzeptieren. Wir akzeptieren gewisse Bilder von Commons nicht (z.B. russische) --Histo Bibliotheksrecherche 05:36, 14. Jan. 2007 (CET)
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richtige Lizenz für Bild finden
Hallo! Ich habe möchte ein Bild hochladen und habe leider keine Ahnung unter welche Lizenz ich dieses stellen muss. Folgende Sachlage: Das Bild ist von unserer Schulhomepage, es ist von einem Lehrer aufgenommen worden und steht laut dessem Aussage unter keinem Copyright der Schule --Saberhagen 18:34, 12. Jan. 2007 (CET)
- Dann ist der Lehrer der Urheber und nur er kann das Bild unter eine entsprechend freie Lizenz stellen (Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder). Du kannst es zwar mit deinem Account hochladen, allerdings sollte dann von ihm eine Einverständniserklärung an die entsprechende Adresse geschickt werden (Wikipedia:Textvorlagen#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung_f.C3.BCr_Bild.2FFoto-Freigaben). --Isderion 21:19, 12. Jan. 2007 (CET)
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- Nein, das Hochladen von Bildern ohne Einverstäündniserklärung ist nicht gestattet --Histo Bibliotheksrecherche 05:21, 14. Jan. 2007 (CET)
Abbildung von Fossilien
Hallo, zur Illustration eines Artikels über eine 125 Millilonen Jahre alte Pflanze würde ich sehr gerne Fossilbilder fremder Hand verwenden. Da es sich im Grunde ja nur um die Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage handelt, die weder einen Urheber hat noch eine Schöpfungshöhe erkennen lässt (und deren Schutzdauer wohl auch schon abgelaufen wäre ;) ), kam mir der Gedanke, dass das vielleicht sogar möglich wäre. Das wäre für die Illustration solcher Artikel generell sehr hilfreich, daher bitte ich euch um eure Meinung dazu. Die speziell hier interessanten Bilder finden sich hier (PDF) Beste Grüße, Denis Barthel 09:42, 13. Jan. 2007 (CET)
Zeichungen nach der Natur können durchaus geschützt sein. Ich seh in dem PDF keinerlei frei verwendbaren Bilder, hundertprozentig ist die künstlerische Rekonstruktion p. 231 geschützt und das andere sind doch geschützte Lichtbilder oder? --Histo Bibliotheksrecherche 05:34, 14. Jan. 2007 (CET)
- Die Zeichnung ist klar. Mir geht es nur um die Fotos. Warum sind diese Lichtbilder denn geschützt? Denis Barthel 13:25, 14. Jan. 2007 (CET)
- Fotografien sind immer mindestens als Lichtbild (§72 UrhG) geschützt. Meiner Meinung nach sind Fossilien a priori dreidimensional, da es sich doch immer um reliefartige Strukturen handelt oder liege ich da falsch? Bild 6 auf S. 232 ist zumindest auf jeden Fall 3D.--Wiggum 13:42, 14. Jan. 2007 (CET)
Leinwandaufnahmen einer Konferenz
Servus, es ist ja bekannt, dass Kameramänner ein Urheberrecht an Fotos der Leinwände bei Konzerten haben. In diesem Wissen habe ich auf den Commons einige LAs gegen Bilder gestellt, die während einer Convention entstanden sind, aber scheinbar von einer fest installierten Kamera aufgenommen wurden. Daher meine Frage: Hat das Aufstellen einer Kamera Schöpfungshöhe? - „Sweat of the brow“ ist ja, je nach Kamera, gegeben ;) Gruß, --Flominator 19:58, 13. Jan. 2007 (CET)
Webcams und andere fest installierte Kameras erzeugen geschützte Lichtbilder nach § 72 UrhG. Abgesehen von der unserer Ansicht nach nicht schützbaren Reproduktionsfotografie von 2-D-Vorlagen sind alle Bilder und daher auch Einzelbilder geschützt, die von einer Kamera aufgenommen werden. Man spricht in diesem Zusammenhang definitiv in Fachkreisen nicht von Schöpfungshöhe, diese bezieht sich auf Lichtbildwerke (§ 2 UrhG) --Histo Bibliotheksrecherche 05:26, 14. Jan. 2007 (CET)
Dann lag ich ja gar nicht einmal so daneben, danke! --Flominator 14:14, 14. Jan. 2007 (CET)
PD in Rumänien
Weiß jemand, ob diese Lizenz ok ist, obwohl sie sich hier nicht findet? Falls nicht, muss Bild:IAR-80.jpg wohl in die Tonne! --Flominator 21:20, 13. Jan. 2007 (CET)
Für Rumänien gilt grundsätzlich seit 1.1. die EU-Gesetzgebung. Ausnahmen für amtliche Werke werden bei uns aber gelegentlich berücksichtigt (Crown Copyright). Diese Frage sollte auf Commons geklärt werden --Histo Bibliotheksrecherche 05:28, 14. Jan. 2007 (CET)
- Danke für den Hinweis, Diskussion läuft hier. --Flominator 17:09, 14. Jan. 2007 (CET)
Atomium
Im Artikel stehen folgende Sätze:
"Vorsicht: In etlichen Ländern, z. B. Frankreich und Belgien gibt es keine Panoramafreiheit! Es ist nach belgischem Recht nicht erlaubt, Bilder des Atomiums ohne Erlaubnis des Architekten zu veröffentlichen."
Meine Frage:
Erlaubt das belgische Recht das private Fotografieren des Atomiums? --88.76.243.40 10:10, 14. Jan. 2007 (CET)
- Siehe Panoramafreiheit#Belgien, wobei es auch auf Wikipedia:Bildrechte#Panoramafreiheit beschrieben wird! --Flominator 12:19, 14. Jan. 2007 (CET)
Soviel ich weiss, wird privates Fotografieren nicht unterbunden. Der Artikel Panoramafreiheit befasst sich mit dem Veröffentlichen solcher Bilder, nicht mit dem Anfertigen. Es ist in allen nationalen Rechtsordnungen davon auszugehen, dass private Aufnahmen von öffentlichen Gebäuden rechtmäßig sind, in den Ländern mit Panoramafreiheit darüber hinaus auch die urheberrechtliche Verwertung --Histo Bibliotheksrecherche 17:17, 14. Jan. 2007 (CET)
Recht des Verlages an Heine-Gedichten
In dem Buch "Heine, Sämtliche Gedichte", 2005, ISBN 3-458-17275-0, Insel Verlag Frankfurt am Main und Leipzig heißt es: "Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotografie, Mikrofilm oder andere Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronsicher Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden."
Hat diese Anmerkung irgend eine Bedeutung für die Gedichte oder nicht? Nach meinem bisherigen Verständnis müsste diese Ansage Copyfraud sein (abgesehen von dem geschützten Nachwort). Oder gibt es doch Rechte, die eine Vervielfältigung verbieten? --Jarlhelm 10:33, 14. Jan. 2007 (CET)
- siehe Wikipedia:Bildrechte#Nachdrucke --Flominator 12:24, 14. Jan. 2007 (CET)
- Upps. Dass das mit dem Neusatz so deutlich drinnen steht habe ich wohl überlesen. Aber der konkrete Grund meiner Frage hat sich ohnehin erübrigt, da ich im HHP doch noch das vermisste Digitalisat gefunden habe. Danke und Gruß --Jarlhelm 15:10, 14. Jan. 2007 (CET)
Es ist bedauerlich, dass der Benutzer Jarlhelm hier fragt anstatt auf Wikisource. Es ist bedauerlich, dass er nicht weiss, dass es auf Wikisource einen Administrator gibt, der solche Fragen mit der identischen Kompetenz wie ich hier beantwortet. Zur Sache: § 70 UrhG (Ausgabe muss sich wesentlich unterscheiden, dann Schutz für 25 Jahre). Das typografische Urheberrecht in UK, Irland usw. ignorieren wir hier mit gutem Grund --Histo Bibliotheksrecherche 17:22, 14. Jan. 2007 (CET)
Siehe nun auch Rechtsschutz von Schriftzeichen --Histo Bibliotheksrecherche 21:54, 14. Jan. 2007 (CET)
IPhone at Macworld (front view).jpg - Produktfoto/screenshot
Hallo, ich habe einen LA in commons gegen das Bild Image:IPhone at Macworld (front view).jpg gestellt, da ich denke, dass die freie Leizensierung des Fotos nicht okay ist. -> [3]
Abschnitt "Abbildungen von Produkten" hier habe ich gelesen. Was meint ihr zu der Schöpfungshöhe? Insbesondere der "Screenshot" dürfte diese besitzen. Gruß --Saibo (Δ) 17:09, 13. Jan. 2007 (CET)
- Ich kann zwar keine hilfreiche Aussage machen, aber eventuell helfen dir Beiwerk (Recht) und Schöpfungshöhe schon einmal ein wenig weiter, bis die Experten antworten :) --Flominator 21:20, 13. Jan. 2007 (CET)
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- Experten haben auch keine Glaskugel, das Bild ist grenzwertig, ich würds passieren lassen, da die Lichtbilder so gut wie nicht erkennbar sind und absolut austauschbar --Histo Bibliotheksrecherche 05:30, 14. Jan. 2007 (CET)
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- Danke für eure Antworten! Dann verstehe ich es nun so: Die Lichtbilder (CD-Cover) lassen sich als Beiwerk ansehen. Und die GUI des Betriebssystems hat anscheinend keine Schöpfungshöhe (denn diese ist ja sicherlich kein Beiwerk, da nicht austauschbar (da ja explizit dieses Betriebssystem auf dem Telefon läuft)). Falls die GUI keine Schöpfungshöhe hat, verstehe ich aber nicht wieso es den Lizenzbaustein {{free screenshot}} auf commons gibt. Gruß --Saibo (Δ) 20:29, 14. Jan. 2007 (CET)
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Schloss Wildenstein (Bubendorf)
Es war keine Altersangabe bei den Bildern dabei, ist trotzdem von PD auszugehen? Eventuell helfen die alten Versionen, der Bilder, wo noch mehr Beschreibungstext enthalten war. Danke im Voraus, --Flominator 12:24, 14. Jan. 2007 (CET)
- Ich würde in Richtung Georg Braun, Frans Hogenberg oder Matthäus Merian suchen. --ST ○ 15:20, 14. Jan. 2007 (CET)
- Also PD-old, danke! --Flominator 15:37, 14. Jan. 2007 (CET)
Wie man auf die Idee kommen kann, dass PD-old nicht gegeben sein könnte, verstehe ich nicht. Darüberhinaus sind alte Bilder ohne genaue Quellenangabe mit einem inhaltlichen Mangel behaftet. man sollte nicht erst durch Sichten von Lokalliteratur herausfinden können, von wem der Stich stammt, wann ungefähr er entstanden ist und wo er - im Original oder im Abdruck - gefunden werden kann. Siehe zum Kontext analog WP:Q --Histo Bibliotheksrecherche 17:28, 14. Jan. 2007 (CET)
- Gefunden: [4] und [5], jetzt aber wirklich PD-alt :) --Flominator 10:05, 15. Jan. 2007 (CET)
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- War übrigens David Herrliberger --Flominator 11:52, 15. Jan. 2007 (CET)
Führen von Wappen deutscher Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Benutzerseiten
Viele Benutzer, auch ich, bauen die Herkunftsvorlagen, in den fast immer das Wappen enthalten ist, in ihre Benutzerseiten ein. Wird das Wappen in solchen Fällen bereits geführt oder ist diese Nutzung noch durch das Zitatrecht abgedeckt? --Torsten Bätge 09:24, 15. Jan. 2007 (CET)
- Es gibt da sich widersprechende Auffassungen. Mehrheitlich - was nicht rechtssicher bedeuten muss - wird davon ausgegangen, dass die Darstellung eines Wappens als Herkunftsbezeichnung kein Führen darstellt. --ST ○ 22:25, 15. Jan. 2007 (CET)
Bild:Gustavstresemann.jpg
Ich hab eine Frage und hoffe, dass hier der richtige Ort ist, sie zu stellen. Ist es zulässig, dieses Bild von Gustav Stresemann in der deutschen Wikipedia zu verwenden? Ich hab das Bild auf Commons gefunden, es wird mittlerweile in 4 deutschen Artikeln genutzt. Einer, der von mir ist, kandidiert im Moment für die Exzellenz. Heute Nacht kam dazu die entsprechende Bildrechtfrage auf. Schon vorab vielen Dank für die Antwort. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Atomiccocktail (Diskussion • Beiträge) )
(verschoben von da. --Noddy93 11:39, 15. Jan. 2007 (CET))
- da das bild von ca. 1920 ist, ist es recht wahrscheinlich, daß die urheberrechte des fotografen noch nicht abgelaufen sind. es kann also nicht verwendet werden. wir verwenden bei unbekannten künstlern die 100-jahre-pma-regel. --Ralf 11:42, 15. Jan. 2007 (CET)
- Hallo Ralf, Danke für die Antwort. Ich nehme das Bild bei dem Artikel, den ich wesentlich erstellt habe (Kabinett Müller II), also raus. Damit ist "mein" Problem gelöst. Muss man auf Commons einen generellen Löschantrag stellen? Und wenn ja, wo? (Die angegebenen Rechtebeschreibungen des Bildes behaupten, dass das Bild in den USA frei sei. Vielleicht darf mans auf Commons ja gar nicht löschen) --Atomiccocktail 12:04, 15. Jan. 2007 (CET)
Das Bild trägt den Namen des Photgraphen unten rechts. Bei meiner Bildschirmauflösung und mit meinen Augen kann ich das nicht entziffern. Aber vielleicht kann man das ja abklären. --Matthiasb 12:36, 15. Jan. 2007 (CET)
- Unter dem Bild stehen folgende Angaben: "Gustav Stresemann, Postkarte, Verlag: Neue Photographische Gesellschaft, Photo: Berl. Illustr. Ges. Berlin, um 1920, 13,7 x 8,5 cm DHM, Berlin Pk 98/87
- Source: http://www.dhm.de/lemo/objekte/pict/98001933/index.html" Hilft das bei der Frage, ob gelöscht werden muss? --Atomiccocktail 15:30, 15. Jan. 2007 (CET)
- das bild muß nicht gelösch werden, auf commons bzw. in anderssprachigen wikipedias wird das urheberrecht anders ausgelegt. so sieht die .en solche bilder als problemlos an. auch ist das angelsächsische copyright nicht mit dem dach-urheberrecht identisch. --Ralf 17:30, 15. Jan. 2007 (CET)
Philippinen
Könnte mal jemand sich die Lizenz von *en:Image:Ph pres aguinaldo.jpg in EN:WP ankucken. Kann man das auf DE:WP hochladen? --Matthiasb 12:34, 15. Jan. 2007 (CET)
Kristall / Fair Use / Schöpfungshöhe
Hallo, auch Illustrationen von Kristallstrukturen erreichen vermutlich nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, nehme ich an. In diesem Fall handelt es sich um ein auf die en-WP hochgeladenes Bild, mit der üblichen fair use-Lizenz versehen. 1. Ist eine andere Lizenz als PD überhaupt durchsetzbar bei solchen Darstellungen? 2. Darf das Bild als PD-ineligible auf Commons gespeichert werden? --Ayacop 17:25, 15. Jan. 2007 (CET)
- Hab gerade erst die Frage bei der Redaktion gesehen: sowas ist PD-ineligible --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:43, 16. Jan. 2007 (CET)
Diverse Screenshots, Wikipedia-Logo
Hallo, was haltet ihr von diesen Bildern? Die Firefox-Screenshots gehen doch schon mal gar nicht. Und bei Bildern mit dem Wikipedia-Logo (Bild:Wikipedia-DVD-2006-2007-Cover.jpg) reicht es auch nicht aus, einfach {{Bild-WikimediaCopyright}}
drunterzusetzen, oder? Auf WP:LFB steht dazu: "Keine neuen Bilder für diese Vorlagen hochladen!"
Alle Bilder löschen? Danke für Meinungen! --Noddy93 16:16, 15. Jan. 2007 (CET)
Wieso sollten die FF-Screenshots nicht gehen? Wo ist die Schöpfungshöhe? Und wie bitteschön soll man Hilfeseiten für die WP ohne Screenshots gestalten? --Histo Bibliotheksrecherche 17:10, 15. Jan. 2007 (CET)
- Aus WP:BR#Screenshots:
- Voraussetzung [für das Hochladen] ist, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke Dritter (wie beispielsweise [...] die Fensterrahmenelemente bei graphischen Programmen) auf dem Screenshot identifizierbar sind.
- Um Hilfeseiten zu bebildern muß ja nicht das Wikipedia-Logo abgebildet werden. Außerdem kann man auf einen freien Browser zurückgreifen, wenn man Fensterrahmenelemente zeigen will oder das Bild entsprechend zuschneiden. --Noddy93 17:31, 15. Jan. 2007 (CET)
- ad FF-Screenshots: Mozilla Firefox#IceWeasel, Namens- und Markenrechtsstreit mit Debian: "Das Logo ist anders als der Name Firefox nicht nur durch das Markenrecht, sondern auch durch das Urheberrecht geschützt und wird nicht unter einer freien Lizenz freigegeben." --Saibo (Δ) 22:07, 15. Jan. 2007 (CET)
Unrichtiges wird nicht wahrer, nur weils hier jemand geschrieben hat. Das FF-Logo hat keine Schöpfungshöhe und ist daher nicht urheberrechtlich geschützt und gleiches gilt für die sichtbaren grafischen Elemente --Histo Bibliotheksrecherche 23:49, 15. Jan. 2007 (CET)
- So wie ich das mitgekriegt habe, wurden Screenshots von Browsern o. ä. (also auch z. B. sowas) bisher hier gelöscht, auch wenn die graphischen Elemente keine Schöpfungshöhe erreicht haben - das tun sie (und schon gar nicht die erwähnten Fensterrahmenelemente) ja eigentlich fast nie.
- Und wie ist jetzt die Sache mit dem WP-Logo? --Noddy93 15:06, 16. Jan. 2007 (CET)
Buchcover und Gemeindetafel
Eine kompetente Meinung ist gefragt: Ich möchte das Buchcover des Buches Furchtbare Juristen entweder fotografieren oder scannen und in dem Artikel einstellen. Das Buchcover enthält kein Foto, sondern nur die "normale", textliche Gestaltung. Verletze ich damit Urheberrechte? Ich konnte leider unter Wikipedia:Bildrechte - Abschnitt Gegenstände - nichts Passendes finden und die obige Diskussion zu "Bucheinband" führt nicht weit genug.
Zweite Frage: Ich möchte die von der Gemeinde Börnsen aufgestellte, öffentlich begeh- und einsehbare Tafel mit einer typographischen Karte über die Dalbekschlucht fotografieren und einstellen. Urheberrechtsverletzung oder Panoramafreiheit?
Wer kann mir helfen? Grüße --Dr. Regine Bachmann 11:03, 17. Jan. 2007 (CET)
- Wenn ich mir die obigen Diskussionen unter "Bild:Fußball WM 2006 Logo" (mit Hinweis auf § 59 UrhG) und "Abbildungen von Produkten" anschaue, könnte man die Zulässigkeit bei entsprechender Auslegung vielleicht sogar annehmen. Aber es gibt sicherlich Experten hierfür. --Dr. Regine Bachmann 11:51, 17. Jan. 2007 (CET)
-
- Beim Bucheinband (ohne Bild) könnte fehlende Schöpfungshöhe zutreffen, das ist aber wohl Auslegungssache. Dann könnte Schöpfungshöhe inFrage kommen.
- Bei der typographischen Karte gehts auf jeden Fall, wenn Panoramafreiheit zutrifft. Lizenzvorlage dann {{Panoramafreiheit}} --Jom Klönsnack? 12:23, 17. Jan. 2007 (CET)
Ohne den Einband zu sehen, kann man wenig sagen (es gibt Flickr. com zum Bilderhochladen). Ad 2: P. gegeben --Histo Bibliotheksrecherche 13:49, 17. Jan. 2007 (CET)
Um dieses Bild geht es.--Dr. Regine Bachmann 22:58, 19. Jan. 2007 (CET)
- Würde mangelnde Schöpfungshöhe vermuten, ist aber letztendlich immer nur eine Einschätzung, wie Jom schon geschrieben hat. --Btr 10:25, 20. Jan. 2007 (CET)
nix sch.höhe --Histo Petition für Open Access 01:12, 21. Jan. 2007 (CET)
Bild:Logo2bw.jpg - Schöpfungshöhe?
Danke im Voraus, --Flominator 20:50, 19. Jan. 2007 (CET)
- Bin zwar kein Experte aber ich denke, es ist nicht genügend Schöpfungshöhe vorhanden Gruß --ςםחʀκץ ₪ l 00:38, 21. Jan. 2007 (CET)
nix sch.h --Histo Petition für Open Access 01:13, 21. Jan. 2007 (CET)
- Dankeschön. --Flominator 09:45, 21. Jan. 2007 (CET)
Neue Vorlage: {{Bild-Lizenz-Überprüfen}} ?
Es gibt ja für Bilder die Vorlage {{Bild-Lizenz-unbekannt}}
. Mit der kann man aber nur Bilder kennzeichnen, die gar keine Lizenzangabe haben. Aber was ist mit Bildern mit falscher Lizenzangabe (z.B. Angaben wie: Selbst gescannt, also public domain)? Ich denke, es sollte auch eine Vorlage {{Bild-Lizenz-fehlerhaft}}
geben. Sie muss ja nicht komplett anders sein als die BLU-Vorlage, nur ein bisschen im Wortlaut geändert.
Außerdem wäre eine {{Bild-Lizenz-Überprüfen}}
-Vorlage gut. Ich habe heute z.B. das Bild:Schuetzentaler-bern.jpg gefunden. Da steht, das Bild ist unter GNU FDL - Lizenz, weil der Uploader es selbst gescannt hat. Eigentlich falsch. Aber andererseits stammen die abgebildeten Münzen (angeblich) aus dem Jahr 1885. Damit wäre die Schutzdauer abgelaufen und sie sind public domain. (?) Wenn es so eine {{Bild-Lizenz-Überprüfen}}
-Vorlage gäbe, könnte ich sie setzen, damit jemand anderes, der Ahnung davon hat, die Lizenzangabe kontrolliert und dann entscheidet, ob sie falsch oder in Ordnung ist. So ähnlich wie Vorlage:Geschützt-Ungeklärt, nur eben nicht nur für Commons-Bilder. --Thomaswm 17:08, 20. Jan. 2007 (CET)
- Bitte nicht, keine weiteren Bausteine - wer das "Bapperl-Chaos" von Commons kennt weiß Bescheid. Wenn irgend etwas im Bezug auf die Lizenz unklar ist -> "{{BLU}} + kurze Begründung" rein und fertig. --Btr 18:50, 20. Jan. 2007 (CET)
- Einspruch! BLU-User und Uploader benachrichtigen, dann fliegt das Teil in zwei Wochen! --Flominator 09:44, 21. Jan. 2007 (CET)
- Ja, noch besser und bei hoffnungslosen Fällen gibts außerdem noch {{subst:Löschantrag| ''Begründung'' -- ~~~~}} Gruß --Btr 23:21, 21. Jan. 2007 (CET)
- Einspruch! BLU-User und Uploader benachrichtigen, dann fliegt das Teil in zwei Wochen! --Flominator 09:44, 21. Jan. 2007 (CET)
Verlinkung
Ich hätte mal eine klitzekleine Dumme Frage, die unbedingt beantwortet werden muss. Ich weiß nicht wie man einzelne Wörter mit den WP Seiten verlinkt und wie man Bilder hochläd. Ich hab mir hier alles mögliche durchgelesen, komme aber einfach nicht drauf.
- Hier bist du falsch. Siehe aber Wikipedia:Bilder. Wikilinks setzt du mit doppelten eckigen Klammern. Wenn du den Text nochmals editierst, den ich jetzt schreibe, siehst vielleicht selbst du, was ich meine. Und: wir unterschreiben hier auch als IP mit --~~~~. Danke --Histo Bibliotheksrecherche 18:10, 18. Dez. 2006 (CET)
Keine Schöpfungshöhe bei Universitätslogos
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/Bilder/10._Dezember_2006#Diverse_Logos Ich habe mich dort schon hoffentlich baschließend geäußert, möchte aber sicherheitshalber trotzdem darauf hinweisen. Frohes Fest! --Histo Bibliotheksrecherche 02:22, 25. Dez. 2006 (CET)
Noch eine Frage zum WM-Logo
Als ich das Foto des Logos einstellte habe ich die cc-by-sa und GFDL Lizenzen angegeben. Da es aber nur ein Bild von 2D ist dürfte das Foto doch gar nicht als Lichtbild oder Lichtbildwerk geschützt sein. Soll ich die Lizenzvorlagen wieder entfernen? --Jarlhelm 13:32, 31. Dez. 2006 (CET)
Rechtsschutz von Schriftzeichen
Beteiligt euch bitte alle an der Verbesserung dieses neuen Artikels, der eine Fülle von Aspekten versucht einigermaßen korrekt darzulegen! Hilfreich hoffentlich auch für unsere Arbeit! --Histo Bibliotheksrecherche 21:55, 14. Jan. 2007 (CET)
65 Jahre alte Wanderkarte, Verlag '45 geschlossen, Karte von Uni digitalisiert und veröffentlicht. Legal?
Eine etwas spezielle Frage: Wanderkarte des Riesengebirges, 1940 von Meinhold Dresden herausgegeben. Verlag '45 pleite gegangen. Im Internet eine 30MB große Digitalisierung der Universität Breslau gefunden, frei von einer polnischen Site downloadbar. Für Wikipedia wohl aber trotzdem nicht verwendbar, oder irre ich mich da? 84.181.85.232 11:31, 16. Jan. 2007 (CET)
- Gemäß WP:BR gilt auch für Karten die Freigabe oder 70 Jahre pma des Kartenzeichners, da es sich nur um eine zweidimensionale Reproduktion handelt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:42, 16. Jan. 2007 (CET)
-
- der Zusatz da es sich ist barer Unsinn. Mit dem Schutz hat das nichts zu tun. Nicht das geringste. Die TH Breslau hat keine Rechte an dem Digitalisat als solchem, weil 2-D. So wird ein Schuh draus. Wir sollten hier davon absehen, IPs bewusst falsches zu erzählen, auch wenns noch so sehr Spass macht --Histo Bibliotheksrecherche 21:32, 16. Jan. 2007 (CET)
- Mich würde die Karte interessieren, kann ich mal nen Link haben? Ich kenne nämlich jemanden, der in der fraglichen Zeit dort Karten gezeichnet hat. --Ralf 21:37, 16. Jan. 2007 (CET)
- Oh, sehr interessant. Die Karte findet man hier: http://sgb.zbooy.pl/index.html?pg=9&srch=
- Die Meinhold- Karte ist übrigens, wenn ich das anmerken darf, nach 60 Jahren immer noch die beste Karte des Riesengebirges. Außerdem sei noch angemerkt das man von dieser Karte auf der tschechischen Seite in Tourismusbüros einen Nachdruck kaufen kann. 84.181.82.166 15:42, 17. Jan. 2007 (CET)
- @histo: zugegeben, die Formulierung ist zweideutig, bei mir liegt die Betonung auf Kartenzeichner (im Gegensatz zu Fotograf/Scanner) . --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:52, 17. Jan. 2007 (CET)
- Mich würde die Karte interessieren, kann ich mal nen Link haben? Ich kenne nämlich jemanden, der in der fraglichen Zeit dort Karten gezeichnet hat. --Ralf 21:37, 16. Jan. 2007 (CET)
- der Zusatz da es sich ist barer Unsinn. Mit dem Schutz hat das nichts zu tun. Nicht das geringste. Die TH Breslau hat keine Rechte an dem Digitalisat als solchem, weil 2-D. So wird ein Schuh draus. Wir sollten hier davon absehen, IPs bewusst falsches zu erzählen, auch wenns noch so sehr Spass macht --Histo Bibliotheksrecherche 21:32, 16. Jan. 2007 (CET)
Sie dürfte irgendwo auf http://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra liegen. --Histo Bibliotheksrecherche 13:51, 17. Jan. 2007 (CET)
- Meines Wissens hat er die Rechte an den KRNAP vererbt, der seine Werke gemeinfrei gestellt hat. Ich frage mal nach. --RalfR 00:15, 24. Jan. 2007 (CET)
- Wenn ich fragen darf: hat der Bekannte etwa an der Meinhold- Karte mitgearbeitet? Das wäre ja, ähh, Wahnsinn! Ich glaube ich melde mich besser mal bei Wikipedia an, denn das Thema interessiert mich brennend. ;) 84.181.123.46 20:19, 25. Jan. 2007 (CET)
Promotional Work?
Hallo, in der englischen Wikipedia befindet sich diese Bild der letzten bosnischen Königin, das den Artikel Katarina Kosača-Kotromanić zieren könnte. Die Lizenz „promotional“ schreckt mich aber ab: „qualifies as fair use under United States copyright law. Other uses of this image, on Wikipedia or elsewhere, may be copyright infringement.“ Ich vermute `mal, dass die Lizenz nix für den deutschsprachigen Raum ist, auch wenn sie die alemannische WP verwendet. Aber vielleicht lässt sich das Bild ja auch anders lizenzieren. Auskunft wäre nett und hilfreich. Danke. --Mghamburg Diskussion 22:31, 23. Jan. 2007 (CET)
Hallo? Mach erst mal deine Hausaufgaben. Lies dir WP:BR durch (kein Schutz für Reproduktionen von Gemälden) und dann informier dich, was das für ein Bild in dem Franziskanerkloster ist, ich möchte wetten der Maler ist schon sehr lange tot. Und dann frage ich mich ernsthaft, mit welchem inhaltlichen Recht man ein briefmarkengroßes Bild hier einbringt. Da wäre es einfacher, jemand führe runter und knipste das Bild --Histo Petition für Open Access 23:01, 23. Jan. 2007 (CET)
Warum nicht dieses: http://www.most.ba/08788/kajan_katarina_kosaca.jpg ? Die Schrift erreicht keine Schöpfungshöhe. --RalfR 23:16, 23. Jan. 2007 (CET)
- Danke für die Antworten. Entschuldigung an Histo, ich bin ja selbst nur gebeten worden, beim Einbinden des Fotos in den Artikel technisch behilflich zu sein und hab den technischen Support wegen der komischen Lizenz verweigert. WP:BR#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) habe ich zwar gelesen, hat mich hinsichtlich der seltsamen Lizenz aber auch nicht weitergebracht. Was Bilder betrifft, bin ich einfach unsicher. Dass das Bild selbst klein und fuzzelig ist, weiß ich auch. Verstehe ich das dann richtig: wenn der Erschaffer des Gemäldes bekannt und lange genug tot ist, kann das Bild rein, auch wenn der konkrete Fotograf des Bildes nicht bekannt ist? Und wäre dann Bild-PD-Kunst die korrekte Lizenz? --Mghamburg Diskussion 23:51, 23. Jan. 2007 (CET)
-
- Ja, die Vorlage ist korrekt. Ich werde dir die Briefmarke mal etwas vergrößern. Viel kann man da nicht machen - ein bisschen aber schon. --RalfR 00:02, 24. Jan. 2007 (CET)
Wenn ihr WP:BR nicht kapiert und die richtigen Schlüsse daraus ziehen könnt, wieso in 3 Teufels Namen verbessert ihr dann WP:BR nicht so, dass es die meisten verstehen? --Histo Petition für Open Access 00:04, 24. Jan. 2007 (CET)
Nochmals Danke, und @Historiograf: ich werde einen Teufel tun und mich an eine auch nur irgendwie geartete Umformulierung der ganzen Bildrechteseiten wagen. War mein Schluss jetzt eigentlich auch aus Deiner Sicht richtig? Wenn ja, habe ich wieder etwas gelernt und muss künftig hinsichtlich dieser Frage diese Diskussion nicht mehr bemühen. Und um noch einmal auf Lizenz „promotional“ zurückzukommen: die ist wohl wegen des Fair Use-Arguments für de:wp keine ausreichende Lizenz? --Mghamburg Diskussion 00:33, 24. Jan. 2007 (CET)
Glaubst du nicht, dass ich sofort revertieren würde, falls du bei einer Umformulierung etwas Inkorrektes schreibest. Ich finde es außerordentlich schäbig, sich wiederholt darüber zu beschweren, dass unsere Hilfetexte nicht hilfreich sind, aber keinen Finger zu rühren, eine prägnante und den meisten verständliche Fassung zu finden. Jeder Depp verbessert hier Artikel, aber bei WP:BR gilt das nicht, da herrscht heilige Scheu. Fotos von 2-D-Vorlagen (Gemälden, Grafik, Flachware) sind nicht geschützt. Die promotional-license ist hier unbrauchbar. --Histo Petition für Open Access 03:02, 24. Jan. 2007 (CET)
- @Histo: sie haben alle Angst, was zu ändern, weil sie deine bissigen Kommentare fürchten ;) --RalfR 03:05, 24. Jan. 2007 (CET)
- Das trifft so ungefähr zu ... aber davon abgesehen: Einen Versuch der Umformulierung kann ich nur dann vornehmen, wenn ich in der Diskussion kläre, wie ich einen Punkt tatsächlich richtig zu verstehen habe. Es brächte wenig, wenn ich einfach mit meinem depperten Bauchverständnis von Bildrechten besser verständliche Formulierungen versuche. Vorschlag zur Güte: wenn es zu allen erläuterten Problemlagen jeweils eine empfohlene Lizenz gibt, wie z.B. bei Gegenstände wäre es zumindest für mich bereits besser verständlich. Kleine Randbemerkung: ich selbst habe mich nach meinem Erinnerungsvermögen nicht wiederholt über Unverständlichkeit der Hilfetexte beschwert; dass dieser allgemeine Eindruck entstehen und zu leichter Verzweiflung der Leute führen kann, die sich mit dem Bereich auskennen, ist mir aber natürlich aus meinen Schwerpunkten bekannt. Den Groll kenne ich und nehme ihn nicht übel :-). --Mghamburg Diskussion 11:03, 24. Jan. 2007 (CET)
Hanns-Martin Schleyer
Folgende Bilder dokumentieren die Entführung von Hanns-Martin Schleyer:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Hanns-Martin_Schleyer_in_captivity_(document_1).jpg http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Hanns-Martin_Schleyer_in_captivity_(document_2).jpg http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Hanns-Martin_Schleyer_in_captivity_(document_3).jpg http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Hanns-Martin_Schleyer_in_captivity_(document_4).jpg
Jemand hat eines davon wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung aus dem Schleyer-Artikel gelöscht.
Die Bilder sind 1977 weltweit durch sämtliche Medien gegangen und tun das gelegentlich immer noch. Meiner Auffassung nach handelt es sich eindeutig um Dokumente der Zeitgeschichte, die public domain sind. Selbst wenn nicht, dann lägen die Urheberrechte bei den RAF-Terroristen, die die Bilder aufgenommen haben - eine Diskussion über deren juristische Durchsetzbarkeit erübrigt sich wohl.
-- Katzenmeier 02:19, 24. Jan. 2007 (CET)
- Die Bilder sind eine Urheberrechtsverletzung. Der Fotograf ist nicht bekannt. Es könnte ein Terrorist sein, sie könnten auch einen Fotografen gezwungen haben - niemand weiß es. Falls Ulrike Meinhof die Bilder gemacht hätte, lägen die Rechte heute bei Bettina Röhl und sie müßte zustimmen. Diese Fotos werden in der deutschen Wikipedia nicht verwendet! --RalfR 02:24, 24. Jan. 2007 (CET)
- Zum Einen können wir nicht verschiedene Rechtsverletzungen gegeneinander aufwiegen. Da könnte der nächste hingehen und einem beliebigen RAF-Terroristen nach Verbüßung der Strafe auf der Straße ins Gesicht spucken. Menschlich sicher hier und da nachzuvollziehen, trotzdem nicht legal. Was zum anderen die Bildrechte selbst anbelangt: Es geht um freie Lizenzen, mögliche kommerzielle Weiternutzung und die ggf. Erben(gemeinschaften), die sich vermutlich Aspekten von moralischer Schuld nichts mehr annehmen und nur den Aspekt beleuchten werden, um denen es Ihnen dann gehen wird: Die Bildrechte. --jha 02:27, 24. Jan. 2007 (CET)
- Was ist mit dem Argument "Dokumente der Zeitgeschichte"? Selbst wenn ihr theoretisch recht haben solltet: Glaubt ihr wirklich, daß diese Auffassung in der Praxis haltbar ist? Es scheint mir im Hinblick auf den Inhalt der Bilder reichlich skurril, zu meinen, daß hier gerichtlich durchsetzbare Urheberrechte vorlägen. Im übrigen müßten dann sämtliche Fernsehsender und Zeitungen verklagt werden, die dieses Bild zwischen 1977 und heute gesendet bzw. abgedruckt haben. Und nicht zuletzt wurden die Bilder ja zum Zwecke der Verbreitung von der RAF veröffentlicht. -- Katzenmeier 02:30, 24. Jan. 2007 (CET)
- _Außerdem: wo ist definiert, was "Dokumente der Zeitgeschichte" sind und wo steht, das diese Public Domain sind? Deutsches Urheberrecht kennt nichts davon! Auch ein lebenslang verurteilter Verbrecher besitzt Urheberrechte. Verbrecher schreiben im Knast Bücher und werden so Urheber, ihre (vor der Inhaftierung) angefertigten Fotos genießen Urheberschutz. Wie das mit dem Verlust aller bürgerlichen Rechte aussieht, ob das zutrifft, ist unerheblich, weil der Urheber unbekannt ist. Also werden die Bilder 2048 gemeinfrei, nicht vorher. --RalfR 02:35, 24. Jan. 2007 (CET)
- LOL. Das würde bedeuten, daß Hanns-Martin Schleyer persönlich - sofern er überlebt hätte - vor den Kadi gezogen werden könnte von den Terroristen, wenn er die Fotos irgendwo veröffentlichen würde. Da bin ich ja mal froh, daß du nur Wikipedia-Autor bist und kein Richter. ;) - Gibt es noch andere Meinungen? -- Katzenmeier 02:39, 24. Jan. 2007 (CET)
- Da bleibt noch die Frage nach dem Recht am eigenen Bild, da Herr Schleyer nicht gerade vorteilhaft dargestellt wird, käme das noch in Frage, auch wenn er eine Person des Zeitgeschehens ist. Man müßte seine Erben auch fragen. --RalfR 02:44, 24. Jan. 2007 (CET)
- Meines Wissens haben die Angehörigen Schleyers damals der Veröffentlichung zugestimmt. (Anders als im Falle von z.B. Jan Philipp Reemtsma, von dem es ähnliche Bilder gab, die nur mit geschwärztem Gesicht gezeigt werden durften.) -- Katzenmeier 02:53, 24. Jan. 2007 (CET)
- Da bleibt noch die Frage nach dem Recht am eigenen Bild, da Herr Schleyer nicht gerade vorteilhaft dargestellt wird, käme das noch in Frage, auch wenn er eine Person des Zeitgeschehens ist. Man müßte seine Erben auch fragen. --RalfR 02:44, 24. Jan. 2007 (CET)
- LOL. Das würde bedeuten, daß Hanns-Martin Schleyer persönlich - sofern er überlebt hätte - vor den Kadi gezogen werden könnte von den Terroristen, wenn er die Fotos irgendwo veröffentlichen würde. Da bin ich ja mal froh, daß du nur Wikipedia-Autor bist und kein Richter. ;) - Gibt es noch andere Meinungen? -- Katzenmeier 02:39, 24. Jan. 2007 (CET)
- _Außerdem: wo ist definiert, was "Dokumente der Zeitgeschichte" sind und wo steht, das diese Public Domain sind? Deutsches Urheberrecht kennt nichts davon! Auch ein lebenslang verurteilter Verbrecher besitzt Urheberrechte. Verbrecher schreiben im Knast Bücher und werden so Urheber, ihre (vor der Inhaftierung) angefertigten Fotos genießen Urheberschutz. Wie das mit dem Verlust aller bürgerlichen Rechte aussieht, ob das zutrifft, ist unerheblich, weil der Urheber unbekannt ist. Also werden die Bilder 2048 gemeinfrei, nicht vorher. --RalfR 02:35, 24. Jan. 2007 (CET)
- Was ist mit dem Argument "Dokumente der Zeitgeschichte"? Selbst wenn ihr theoretisch recht haben solltet: Glaubt ihr wirklich, daß diese Auffassung in der Praxis haltbar ist? Es scheint mir im Hinblick auf den Inhalt der Bilder reichlich skurril, zu meinen, daß hier gerichtlich durchsetzbare Urheberrechte vorlägen. Im übrigen müßten dann sämtliche Fernsehsender und Zeitungen verklagt werden, die dieses Bild zwischen 1977 und heute gesendet bzw. abgedruckt haben. Und nicht zuletzt wurden die Bilder ja zum Zwecke der Verbreitung von der RAF veröffentlicht. -- Katzenmeier 02:30, 24. Jan. 2007 (CET)
- Zum Einen können wir nicht verschiedene Rechtsverletzungen gegeneinander aufwiegen. Da könnte der nächste hingehen und einem beliebigen RAF-Terroristen nach Verbüßung der Strafe auf der Straße ins Gesicht spucken. Menschlich sicher hier und da nachzuvollziehen, trotzdem nicht legal. Was zum anderen die Bildrechte selbst anbelangt: Es geht um freie Lizenzen, mögliche kommerzielle Weiternutzung und die ggf. Erben(gemeinschaften), die sich vermutlich Aspekten von moralischer Schuld nichts mehr annehmen und nur den Aspekt beleuchten werden, um denen es Ihnen dann gehen wird: Die Bildrechte. --jha 02:27, 24. Jan. 2007 (CET)
Um auf deine Frage zu beantworten: Wenn der Terroristen-Fotograf seine Strafe verbüßt hat (oder früher?), kann er Entschädigung einklagen für die Verwendung seiner Bilder. Wie ein Gericht in diesem Fall entscheidet, weiß niemand - es ist durchaus denkbar, daß ihm Schadensersatz nach Urheberrecht zusteht. Dieser Terrorist kann doch auch irgendein "ganz normales" Foto gemacht haben, da besitzt er und seine Erben auch die Rechte bis 70 Jahre pma. --RalfR 02:56, 24. Jan. 2007 (CET)
Die Bilder sind hier URVs und nach geltender de Policy unzulässig. Basta. Histo locuta ... --Histo Petition für Open Access 02:58, 24. Jan. 2007 (CET)
- Du bringst es auf den Punkt! Ich gehe rüber, ermorde meinen Nachbarn - dadurch verliere ich aber nicht die Urheberrechte an meinen Fotos! --RalfR 02:59, 24. Jan. 2007 (CET)
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- Auch dann nicht, wenn diese Fotos den Mord an deinem Nachbarn zeigen? - Ich weiß: Daß andere etwas auch tun, ist kein Argument. Aber trotzdem scheinen sich die tausenden von Medien, die die Fotos gezeigt haben, ja recht sicher zu sein, daß sie nichts zu befürchten haben. -- Katzenmeier 03:27, 24. Jan. 2007 (CET)
- Was "tausende Medien" machen, interessiert uns nicht, wir halten uns hier strikt an deutsche bzw. europäische Rechte, auch wenn das manchmal bedeutet, daß wir auf Bilder verzichten. Bestes Beispiel ist Jewgeni Ananjewitsch Chaldei, dessen Foto Bild:Reichstag flag.jpg in der deutschen Wikipedia nicht geduldet wird. --RalfR 03:37, 24. Jan. 2007 (CET)
- @Katzenmeier: Wieso gehst Du eigentlich davon aus, dass „tausende Medien“ das Foto verwenden, ohne dafür etwas zu bezahlen? Die VG Bild-Kunst regelt sehr detailliert was eine Zeitung für den Abdruck eines urheberrechtlich geschützten Fotos zu zahlen hat. --Mghamburg Diskussion 12:41, 24. Jan. 2007 (CET)
- Auch dann nicht, wenn diese Fotos den Mord an deinem Nachbarn zeigen? - Ich weiß: Daß andere etwas auch tun, ist kein Argument. Aber trotzdem scheinen sich die tausenden von Medien, die die Fotos gezeigt haben, ja recht sicher zu sein, daß sie nichts zu befürchten haben. -- Katzenmeier 03:27, 24. Jan. 2007 (CET)
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- Na, das glaubst Du doch selbst nicht, dass die RAF-Mitglieder/Erben Mitglieder bei der VG Bld-Kunst sind... Aber: solange wir immer noch die paranoide Policy vertreten, dass keinerlei Bildzitate möglich sind, müssen die Bilder tatsächlich gelöscht werden. --AndreasPraefcke ¿! 20:19, 5. Feb. 2007 (CET)
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Da ich noch einen Funken Hoffnung habe, dass die Bilder auch auf Commons nicht als PD durchgehen, hab ich dort LA gestellt. --Dapeteばか 09:58, 24. Jan. 2007 (CET)
Welche Lizenz?
Hallo. Da es das erste Mal ist, dass ich eine Genehmigung eingeholt habe, diese Frage: Ich habe die Genehmigung, Bilder von einer Homepage für einen Wikipedia-Artikel zu benutzen. Allerdings eben nur für diesen Artikel. Welche Lizenz ist dafür vorgesehen? --Hofres låt oss diskutera! 17:46, 24. Jan. 2007 (CET)
- Gar keine. Wir akzeptieren nur Bilder, die von jedermann unbeschränkt verwendet werden können. --Wiggum 17:48, 24. Jan. 2007 (CET)
GOOGLE Earth-Bilder
"Darf" man die zur Illustration von WIKIPEDIA-Artikeln verwenden? fz JaHn 21:36, 24. Jan. 2007 (CET)
- Nein. --BLueFiSH ✉ (Klick mich!) 21:54, 24. Jan. 2007 (CET)
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- Ich ahnte es ... schade eigentlich. Trotzdem: Danke! JaHn 11:09, 25. Jan. 2007 (CET)
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Wenig 3D bei Hufeisen?
Christian Morgensterns Galgenlieder waren in Hufeisen gebunden. In einem Buch über Morgenstern, das ich gerade Verwende, um den Artikel auszubauen, ist ein Bild eines solchen "Buches". Ein Hufeisen mit einer Textseite darinnen. Es sieht ungefähr aus wie dieses Bild und eigentlich nicht mehr 3D als die Buchkante eines eingescannten Buches. Kann man das Verwenden? Wenn nein, ist es dann enzyklopädisch sinnvoll, wenn ich die Buchseite herausschneide und in ein verwendbares Foto eines Hufeisens einsetze? (PS: Diesmal geht es nicht um Wikisource und den Schutz von Schriften habe ich gelesen.) --Jarlhelm 19:56, 26. Jan. 2007 (CET)
- Tja du siehst, auch wenn man ganz artig ist, wird man ignoriert ... Ich wills mal ganz milde formulieren: Lad bei Flickr.com das von dir gewünschte Bild hoch samt deiner unenzyklopäd. Variante und wir schauen es uns an --Histo Petition für Open Access 16:13, 27. Jan. 2007 (CET)
-
- Die "unenzyklopäd. Variante" sähe in etwa so aus wie das Bild rechts. Wenn das in Ordnung/relevant ist, werde ich es mit einer sorgfältiger bearbeiteten Variante überschreiben. Das Original sieht in etwa genauso aus, nur ein etwas anderes Hufeisen. --Jarlhelm 18:49, 27. Jan. 2007 (CET)
Wie alt ist denn das geschützte (?) Foto bzw. das Buch? Einfache Lichtbilder sind 50 Jahre nach Entstehung geschützt, was aber meistens zu ignorieren ist, da aber seit 1995 kaum einmal ein Bild so wenig schöpferisch ist, dass wir diese Vorschrift anwenden können/wollen --Histo Petition für Open Access 22:06, 27. Jan. 2007 (CET)
- Beim Buch steht © 1964, gedruckt wurde es aber wohl 1986. Dann werde ich wohl versuchen, die "Rekonstruktion" zu verbessern. Danke --Jarlhelm 00:22, 28. Jan. 2007 (CET)
Schöpfungshöhe?
Ich denke dieses Logo erreicht Schöpfungshöhe, oder? --Noddy93 21:29, 26. Jan. 2007 (CET)
ja, sehe ich auch so --Histo Petition für Open Access 01:46, 27. Jan. 2007 (CET)
Die anderen Logos des Hochladers Bild:Landshut cannibals logo.jpg und Bild:Ehc wolfsburgh logo.jpg auch? --A.Hellwig 11:09, 27. Jan. 2007 (CET)
ja --Histo Petition für Open Access 16:11, 27. Jan. 2007 (CET)
PD-Gemälde auf CD-Cover = Schöpfungshöhe
Reine Neugierde: Hat es Sch-Höhe, wenn ich aus dem hier (PD), das hier mache? --Flominator 23:45, 26. Jan. 2007 (CET)
Würde ich bejahen --Histo Petition für Open Access 01:47, 27. Jan. 2007 (CET)
- Gleiche Frage, anderes Medium: Wenn aus Bild:Antoine Watteau 055.jpg das Buchcover unter [6] wird, wie sieht es dort mit der Schöpfungshöhe aus? Gruß -- Achim Raschka 17:35, 30. Jan. 2007 (CET)
Vielleicht kann mir der Profibiologe den Unterschied von Äpfel und Birnen erklären? Im ersten Fall dient die historische Vorlage als Ausgangspunkt einer eigenen kreativen Gestaltung, wenngleich die Höhe der Schöpfung nicht allzugroß ist. Im zweiten Fall wird einfach ein Gemälde auf einen Buchumschlag gesetzt, ohne dass die neue Komposition auch nur in die Nähe von Schöpfungshöhe kommt. Oder allgemein: Werden auf Buchcovern gemeinfreie Vorlagen lediglich durch eine typografische Gestaltung ergänzt, sind die Cover keine Werke der angewandten Kunst und daher nicht nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt --Histo Petition für Open Access 17:50, 30. Jan. 2007 (CET)
- Der "Profibiologe" sieht eigentlich keinen Grund für eine derart aggressive Antwort, da er ja kein Profi-Bildrechtefreak ist oder sein will. Ihn interessiert schlicht die Frage, ob eine Verwendung des Süsskind-Covers im entsprechenden Artikel (Das Parfum) in Ordnung wäre oder ob aufgrund der typografischen Gestaltung des Buchtitels sowie der durchaus vorhandenen Bildbearbeitung im Gemälde durch eine solche die Rechte des Verlages oder des Gestalters verletzt würden. Gruß -- Achim Raschka 17:55, 30. Jan. 2007 (CET)
Einzelbilder in Bild:Stammbaum Romanow.JPG
Gelten die Problembilder darin (siehe Bildbeschreibung) eventuell als Beiwerk und der Stammbaum als solcher dann doch wieder als PD oder hat das Teil vielleicht sogar Schöpfungshöhe? Sollte die Frage nicht korrekt verstanden werden: Wie kann ich das Bild vor der Löschung retten? --Flominator 11:06, 27. Jan. 2007 (CET)
- ich würde sie nicht als Beiwerk ansehen ("Wird das Beiwerk absichtlich in die Darstellung einbezogen, ist es in der Regel nicht unwesentlich." Quelle: [7]) --Isderion 14:46, 27. Jan. 2007 (CET)
In einem solchen Fall sollte man nicht päpstlicher als der Papst sein. Alle fraglichen Bilder sind außerordentlich alt, wohl alle vor 1930, sie werden auch bei Vergrößerung quasi nur als thumbnails gezeigt, einige dürften als echte anonyme Werke anzusehen sein (gemeinfrei), die meisten als verwaiste Werke. Wenn wir nicht flexibel genug sind, so etwas im Einzelfall ausnahmsweise zuzulassen, müssten wir auch alle anderen unfreien Inhalte verbannen ([8]) --Histo Petition für Open Access 16:10, 27. Jan. 2007 (CET)
- Dankeschön. Wir sollten trotzdem aufpassen, dass wir das alles nicht zu arg verweichlichen. --Flominator 16:25, 27. Jan. 2007 (CET)
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- Hallo?? Das ist einfach nur daneben. Es ist das Wesen einer begrenzten Ausnahme, dass sie nicht alles zu arg verweichlicht. Eine hauchdünne Mehrheit der Wikipedia-Benutzer hat im letzten bildrechtlichen Meinungsbild entschieden, dass Ausnahmen zulässig sind. Die konkrete Umsetzung ist nie erfolgt, aber diese Entscheidung kann als Richtschnur für flexible Einzelfallentscheidungen dienen, bei denen es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Es wäre offenbarer Unsinn, eine allgemeine Regel für Stammbäume aufzustellen, zumal man bei noch lebenden Dynastien doch einen zeitlichen Schnitt machen müsste. Dazu gibt es ja diese Seite, um im Einzelfall zu sehen, ob die grundsätzliche Entscheidung, nur freie Inhalte zuzulassen bzw. Inhalte, von denen wir einigermaßen definitiv wissen, dass sie frei sind, beim Einzelfall zu einem unzumutbaren Ergebnis führt. Natürlich wäre es für uns z.B. einfacher zu sagen: No logos. Da wir uns aufgrund des Artikels Schöpfungshöhe bzw. der dort dargestellten Rspr. aber entscheiden haben, Logos ohne Schöpfungshöhe zuzulassen, müssen wir hier des öfteren Fragen zu Logos beantworten. Und auch wenn hier jemand oder ich sagt: Njet oder nil obstat, ist das, wie du sicher weisst, keine Garantie, dass das Bild nicht von einem Administrator gelöscht wird, weil er seine eigene Meinung über seinen Konsens setzt. Wir haben Spielräume, damit wie sie - im Einzelfall - nutzen, nicht damit wir in Art einer Diktatur ein bürokratisches Schreckensregime errichten, das alles über einen totalitären Leisten schlägt. Wir sind mit einem flexiblen Herangehen an die Probleme bisher gut gefahren. Die artikulierte Angst vor dem Dammbruch (im Sinn einer ständig artikulierten Generalsalvatorischen Klausel) ist zwar verständlich, aber mit Blick auf die hier gesammelten Erfahrungen (und vielleicht auch die Kompetenz der hier Schreibenden) eher albern. --Histo Petition für Open Access 18:29, 27. Jan. 2007 (CET)
- Ich glaube, da hast du mich nun doch ein wenig missverstanden. Ich finde es toll, dass wir für dieses Bild eine Ausnahme machen! Es ging mir mehr um allgemeine Tendenzen wie die Musikzitate, als um diesen Stammbaum. --Flominator 11:46, 28. Jan. 2007 (CET)
- Hallo?? Das ist einfach nur daneben. Es ist das Wesen einer begrenzten Ausnahme, dass sie nicht alles zu arg verweichlicht. Eine hauchdünne Mehrheit der Wikipedia-Benutzer hat im letzten bildrechtlichen Meinungsbild entschieden, dass Ausnahmen zulässig sind. Die konkrete Umsetzung ist nie erfolgt, aber diese Entscheidung kann als Richtschnur für flexible Einzelfallentscheidungen dienen, bei denen es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Es wäre offenbarer Unsinn, eine allgemeine Regel für Stammbäume aufzustellen, zumal man bei noch lebenden Dynastien doch einen zeitlichen Schnitt machen müsste. Dazu gibt es ja diese Seite, um im Einzelfall zu sehen, ob die grundsätzliche Entscheidung, nur freie Inhalte zuzulassen bzw. Inhalte, von denen wir einigermaßen definitiv wissen, dass sie frei sind, beim Einzelfall zu einem unzumutbaren Ergebnis führt. Natürlich wäre es für uns z.B. einfacher zu sagen: No logos. Da wir uns aufgrund des Artikels Schöpfungshöhe bzw. der dort dargestellten Rspr. aber entscheiden haben, Logos ohne Schöpfungshöhe zuzulassen, müssen wir hier des öfteren Fragen zu Logos beantworten. Und auch wenn hier jemand oder ich sagt: Njet oder nil obstat, ist das, wie du sicher weisst, keine Garantie, dass das Bild nicht von einem Administrator gelöscht wird, weil er seine eigene Meinung über seinen Konsens setzt. Wir haben Spielräume, damit wie sie - im Einzelfall - nutzen, nicht damit wir in Art einer Diktatur ein bürokratisches Schreckensregime errichten, das alles über einen totalitären Leisten schlägt. Wir sind mit einem flexiblen Herangehen an die Probleme bisher gut gefahren. Die artikulierte Angst vor dem Dammbruch (im Sinn einer ständig artikulierten Generalsalvatorischen Klausel) ist zwar verständlich, aber mit Blick auf die hier gesammelten Erfahrungen (und vielleicht auch die Kompetenz der hier Schreibenden) eher albern. --Histo Petition für Open Access 18:29, 27. Jan. 2007 (CET)
Schöpfungshöhe dieser Logos
Ich bin im Moment dabei, ein wenig an den Stuttgarter Brauereien zu werkeln und kam auf die Logos. Ich denke, das Schwabenbräu Logo könnte man mit {{Bild-PD-Markenrecht}} einbinden. Aber wie ist das mit dem von Dinkelacker (2 Bilder [9] [10]) oder Sanwald?. Es geht mir hier wohlgemerkt NICHT um die verlinkten Bilder sondern rein um die Logos. Haben diese Logos die nötige Schöpfungshöhe? Außer Bild:Becks logo.JPG habe ich leider irgendwie nur abfotografierte Flaschen gefunden. TIA. -- MarkGGN D 15:54, 31. Jan. 2007 (CET)
- Die Logos sind für die WP ok --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:22, 31. Jan. 2007 (CET)
Bild:Heiligendamm um 1841 Salon und Badehaus, Godewind Verlag.jpg
Das Nachcolorieren ist eine rein technische Leistung und erfüllt nicht die Notwendigkeit der ausreichenden Schöpfungshöhe. Oder? // by Forrester-Bot Der Bot von Forrester 18:52, 1. Feb. 2007 (CET)
- Von wann ist denn die Kolorierung? War der Stich nicht schon damals koloriert? Aber ja, bei derartigen Stichen halte ich die Kolorierung für reines Handwerk. --h-stt !? 11:44, 2. Feb. 2007 (CET)
Codices Electronici Sangallenses
Die Virtuelle Bibliothek der Stiftsbibliothek St. Gallen verbietet ausdrücklich die kommerzielle Nutzung ihrer Reproduktionen von mittelalterlichen Handschriften. Dies widerspricht m. E. meta:Rechtsfragen März 2005 und Bildrechte#Schutz für Reproduktionen. Unter diese Bestimmung fällt wohl auch das Bild:Wiborada1430.jpg, das ich aus einem Bildband der Stiftsbibliothek gescannt habe. Ich finde es jedoch seltsam, dass die von einem anderen Benutzer hochgeladene Reproduktion des selben Codex, Bild:Wiborada.jpg, gemeinfrei ist. --Bohr ΑΩ 13:20, 2. Feb. 2007 (CET)
- Schutzrechtsberühmung --h-stt !? 14:47, 2. Feb. 2007 (CET)
Die virtuelle Bibliothek sucht sich mit einer Art Schutzhüllenvertrag (hier: ausdrückliche Zustimmung zu einem Vertrag bei Besuch einer Website) abzusichern. Es ist evident, dass sich dieser Vertrag (AGB), wenn er denn nach den Regeln des Schweizer Rechts gültig wäre (was man mit Blick auf § 64, 72 UrhG für das deutsche Recht nach AGB-Recht bezweifeln mag), ausschließlich auf die Website, nicht aber auf andere Abbildungen in Bildbänden beziehen kann. Da kein Immaterialgüterrecht (§ 72 UrhG gilt in der Schweiz zwar nicht, aber dort sind die Maßstäbe für den Fotografienschutz noch strenger, es gibt keine einfachen Lichtbilder), sondern ein Vertrag verletzt wird, wenn ein Bild aus der Website hochgeladen wird, ist nur der Vertragspartner haftbar. Wer, wie unter Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum nahegelegt, unter Sockenpuppe hochlädt, entgeht dieser Haftung einigermaßen wirkungsvoll. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 15:25, 2. Feb. 2007 (CET)
Öffentliche Kampagne
Da ich mir in dieser Sache unsicher bin frage ich lieber mal nach. Darf ich hier Bilder hochladen, die auch schon im Rahmen einer öffentlichen Kampagne veröffentlicht werden? siehe: http://www.cfids.org/sparkcfs/photo.asp Gruß, --Nockel12 01:42, 3. Feb. 2007 (CET)
- Lies Wikipedia:Bildrechte, wenn du sie nicht verstehst, lies sie nochmal. Und ein dritter Durchgang. Wenn dann noch Fragen bleiben, stelle sie uns hier mit Angabe, welchen Satz du nicht verstanden hast, damit wir den Text verbessern können. --h-stt !? 09:09, 3. Feb. 2007 (CET)
-
- Volle Zustimmung --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:18, 3. Feb. 2007 (CET)
- Danke, so macht das Spaß hier. --Nockel12 01:27, 4. Feb. 2007 (CET)
- Volle Zustimmung --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:18, 3. Feb. 2007 (CET)
Anfrage
Gibt es vielleicht nen Bild-PD-chemische Formel? Wäre gut für die paar Tausend Bilder davon --Ar-ras (D BT) 16:36, 3. Feb. 2007 (CET)
Wir brauchen solche Einzelbausteine nicht im geringsten. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:19, 3. Feb. 2007 (CET)
Veraltete Lizenz aktualisieren ergibt rote Bild-Kategorie
Hallo, was hab ich denn nun wieder verkehrt gemacht? Ich hab eine der angebotenen Lizenzen eingetragen und nun erscheint eine rote Kategorie. Wo liegt der Fehler? --eryakaas 12:39, 4. Feb. 2007 (CET)
- Die von dir gewählte Vorlage wurde erst 01.02.07 von Benutzer:Forrester erstellt und man hat wohl vergessen eine Kat anzulegen. Soweit ich der damaligen Diskussion auf WP:UF entnehmen kann sind die Bausteine {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} & {{Logo}} angemessener. Gruß --Isderion 02:00, 5. Feb. 2007 (CET)
-
- Logo klingt logo ... hoffentlich gibts jetzt nicht wieder Ärger. Kann ich das eignetlich immer hin- und herändern, je nach meinem Kenntnisstand (ja, ich weiß, dass der eigentlich immer perfekt zu sein hat ...)? Und hieß das &, dass ich auch beide angeben kann oder soll? --eryakaas 18:20, 5. Feb. 2007 (CET)
- Wenn du Urheber bist und du das Werk unter eine freie Lizenz stellst, kannst du die Lizenz nicht einfach so zurückziehen (du kannst es aber zusätzlich noch unter andere Lizenzen stellen). Ist das Werk gemeinfrei und du findest einen bessere passenden Baustein kannst du diesen natürlich ändern. Zu deiner 2. Frage: Ja, man soll beide angeben, da {{Logo}} nur ein "Ergänzende Hinweisbausteine" ist (siehe Wikipedia:Lizenzvorlagen_für_Bilder#Erg.C3.A4nzende_Hinweisbausteine). --Isderion 21:39, 5. Feb. 2007 (CET)
- Logo klingt logo ... hoffentlich gibts jetzt nicht wieder Ärger. Kann ich das eignetlich immer hin- und herändern, je nach meinem Kenntnisstand (ja, ich weiß, dass der eigentlich immer perfekt zu sein hat ...)? Und hieß das &, dass ich auch beide angeben kann oder soll? --eryakaas 18:20, 5. Feb. 2007 (CET)
Serie A Vereinslogos
Hallo, ich sehe dass bei vielen Fussballvereinen der Liga, die ich bearbeiten möchte, die Vereinslogos bzw Wappen fehlen. Braucht man eine Lizenz für diese? Eigentlich sind sie ja für jeden frei gedacht, ich habe schließlich bei google die Logos gefunden und könnte sie einfügen. Gibt es ein Risiko? Gruß --RinoPA 18:10, 5. Feb. 2007 (CET)
- Wikipedia:Bildrechte#Logos --Flominator 19:29, 5. Feb. 2007 (CET)
Schöpfungshöhe von Software-CD
Schöpfungshöhe gegeben oder nicht? --Flominator 19:27, 5. Feb. 2007 (CET)
- sehe ich nicht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:46, 6. Feb. 2007 (CET)
- Dankeschön! --Flominator 18:29, 6. Feb. 2007 (CET)
- Das ist keine Schaffung eines Werkes sondern schlichtes Handwerk - da tut's nichts zur Sache, daß es "hübsch" oder "kompliziert" aussieht. Irgendwelche Hologramme oder sonstige technischen Spielereien sind nichts weiter als die Nutzung einer Schrift oder vergleichbares. --RalfR 18:41, 6. Feb. 2007 (CET)
- Dankeschön! --Flominator 18:29, 6. Feb. 2007 (CET)
Schöpfungshöhe für asiatische Schriftzeichen
Inspiriert durch Bild:Stadlin-Grabstein.jpg muss ich doch gleich mal fragen: Haben handschriftliche Werke wie Notizzettel als solche Schöpfungshöhe? Ändern asiatische Schriftzeichen daran etwas? Wie sieht es mit der Schh. von Bild:Stadlin-Grabstein.jpg aus? --Flominator 20:08, 5. Feb. 2007 (CET)
Hallo? kann es sein, dass dir was entgangen ist? nämlich der lesenswerte artikel Rechtsschutz von Schriftzeichen, der auch in WP:BR verlinkt ist? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:55, 5. Feb. 2007 (CET)
Banknoten / Geldscheine
Ich habe bereits neulich wegen Bild:1948-dm-50.jpg und Bild:1960-DM-10.jpg die /Archive durchforstet, bin dabei aber nur auf diesen Beitrag gestoßen, konnte aber nirgends einen Konsens finden, wie mit solchen Abbildungen nun umzugehen ist. Daher bin ich für jegliche Hilfe (eigentlich wie immer) dankbar. --Flominator 20:07, 5. Feb. 2007 (CET)
Gert Goolkate
Moin. Ich hab per Mail die Zusage von seinem Verein Eintracht Nordhorn bekommen, dass ich das Bild hier veröffentlichen darf. Auf Commons wird das Bild aber "after seven days deleted" werden wegen angeblich fehlender Quellen. Tja, ich kann aber nicht mehr erzählen als dass ich die schriftliche Zusage hab. Kann mir jemand helfen? --Johnny Me gustas tu ... 19:26, 6. Feb. 2007 (CET)
- Leite die Mail ans OTRS weiter (vergiss nicht den Bildnamen zu erwähnen) und dann schauen wir mal :) Kannst sie mir auch vorher zukommen lassen, ob sie ausreichend ist :)) --Flominator 19:31, 6. Feb. 2007 (CET)
- O.k., dann überprüf sie mal. --Johnny Me gustas tu ... 19:39, 6. Feb. 2007 (CET)
- Im Zweifelsfall auf .de hochladen und commons sein lassen ... --RalfR 19:49, 6. Feb. 2007 (CET)
- Auch da ist die Mail ans OTRS obligatorisch! --Flominator 07:58, 9. Feb. 2007 (CET)
- Im Zweifelsfall auf .de hochladen und commons sein lassen ... --RalfR 19:49, 6. Feb. 2007 (CET)
Ich hab jetzt 'ne Lizenz hinzugefügt, hoffe es ist die richtige. Danke für eure Hilfe. --Johnny Me gustas tu ... 16:38, 7. Feb. 2007 (CET)
- Die Freigabe war leider nicht ausreichend. Daher wird das Bild auf Commons in sieben Tagen gelöscht, wenn da nichts mehr geht. Sorry. --Flominator 07:58, 9. Feb. 2007 (CET)
Bild:Absolut-vodka-bottle.jpg
Ich möchte natürlich niemandem etwas unterstellen, aber ich zweifle doch sehr stark daran, dass Bild:Absolut-vodka-bottle.jpg ein selbst gemachtes Bild ist und nicht eher aus dem Internet stammt. Der Uploader war sonst in der WP auch nicht mehr aktiv Spezial:Beiträge/Tristan83 also wird wohl nix aus nachfragen... Ich kenne mich da nicht so aus. Wie geht man am besten vor? Danke und Gruss --David 00:27, 7. Feb. 2007 (CET)
Gestapo-Erlass kein amtliches Werk?
Laut Bildrechte: Amtliche Werke genießen amtliche Werke gemäß § 5 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz. Nun habe ich jedoch einen Erlass der Gestapo vom 19. Mai 1937, auf dem folgender Vermerk steht:
- Hergestellt im Bundesarchiv _ Weitergabe dieser Aufnahme nicht gestattet. Reproduktion nur mit schriftlicher Genehmigung des Bundesarchivs.
Sind Kopien von amtlichen Werken wieder mit Urheberrechten bewährt? Vielen Dank im Voraus für eine Wegbeschreibung im Rechtedschungel. --Moralapostel 01:23, 7. Feb. 2007 (CET)
Bildrechte und Copyfraud, da steht alles --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:27, 7. Feb. 2007 (CET)
- Ich deute deine Hinweise so, dass das Bundesarchiv unverblümt copyfraud betreibt. Danke. Bitte verzeih, dass mich das rechtswidrige Verhalten des Bundesarchiv verunsichert hat. --Moralapostel 19:08, 7. Feb. 2007 (CET)
Topografische Karte
Hallo!
Leider ist auch nach dem Studium der verschiedenen Informationen zu Bildrechten meine Frage nicht endgültig beantwortet. Deshalb stelle ich sie hier:
Ich eröffne in Kürze ein kommerzielles Internetportal für touristische Tipps. Als Übersichtskarte möchte ich die folgende topografische Karte verwenden: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/d/da/Deutschland_topo.jpg
Unter welchen Voraussetzungen kann ich diese Karte auf meinen Seiten veröffentlichen?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.
Freundliche Grüße
Bernd Nollert, Berlin
- Das Bild steht unter GFDL damit sind die Lizenzbestimmungen einzuhalten. Viele Grüße, Taxman¿Disk?¡Rate! 15:52, 7. Feb. 2007 (CET)
Germanen
Guckt doch mal die Verbreitungskarte im Artikel an. Dort ist in der Erläuterung eine Fußnote. Danach stammt das Bild aus dem Reallexikon für Germanische Altertumskunde.
Ich habe das Buch. Dort ist diese Karte mit unterschiedlichen Schwarz-Reiß-Rasterungen versehen, in denen kleine Zahlen mit Kreisen eingetragen sind. Die Zahlen verweisen auf die Erläuterungen. Hier sind diese Flächen eingefärbt und die Farben geben die Erläuterungen. Die Farben stimmen auch nicht haargenau mit den Rastern überein. Fingalo 21:58, 7. Feb. 2007 (CET) Zusatz: Aus der Seitenangabe ergibt sich, dass er nicht das zitierte Originalbuch hat (da ist es auf S. 324), sondern offenbar den Sonderdruck, den ich nicht habe. Wie da das Bild aussieht , weiß ich nicht, wahrscheinlich aber genauso. Fingalo 22:01, 7. Feb. 2007 (CET)
- Wie ich auf Nachfrage von dir erfahren habe, willst du wissen, ob es eine URV ist. Wenn du mir nun noch sagen könntest, welche Karte du meinst, könnten wir dir vielleicht auch antworten ... --Flominator 16:35, 9. Feb. 2007 (CET)
Lustig! Ich dachte, das ginge aus der Überschrift hervor. Klick oben auf "Germanen", da kommst Du auf den Artikel und da ist es die Karte. Es ist die erste. Fingalo 16:43, 9. Feb. 2007 (CET)
- Hast du gesehen, wie viele Karten in dem Artikel drin ist :) Wir reden also von Bild:ArcheologicalCulturesOfCentralEuropeAtEarlyPreRomanIronAge.png. Ich würde sagen, dass Fakten nicht schützbar sind, aber ich habe ja auch keine Ahnung! --Flominator 16:55, 9. Feb. 2007 (CET)
Hier: niedrige Schöpfungshöhe
Geht bei diesem Bild bzw. Logo en:Image:Standard Chartered logo.gif (Org. Quelle) (das bei der en:Wiki als Fair Use gelistet ist) als ein Logo mit niedriger Schöpfungshöhe durch? --Atamari 01:19, 8. Feb. 2007 (CET)
- Da sehe ich nach unserem Verständnis kein Problem. Aber schau mal, ob du es größer auftreiben kannst. --h-stt !? 08:26, 8. Feb. 2007 (CET)
Erlaubnis des Urhebers
Hallo,
ich hab gestern das Logo von Union Berlin als .jpg-Datei in den Commons hochgeladen. Mein Wunsch an die Bilderwerkstatt war es eigentlich nur, dass diese Datei in das .svg-Format umgeändert werden sollte, da dieses ja für Logos verwendet weerden sollte. Stattdessen kam es zu Ungereimtheiten bzgl. der Lizenz und das Bild wurde erstmal daraufhin gelöscht. Bevor ich das gleiche Problem beim erneuten Hochladen wieder habe, erstmal die Frage, welche Lizenz ich verwenden darf/muss. Hier mal die Erlaubnis des Verantwortlichen:
„Hallo,
für die Platzierung des Vereinsemblems des 1. FC Union Berlin im Internet-Lexikon Wikipedia - und ausschließlich zu diesem Zweck - schicke ich Ihnen anbei das Logo des 1. FC Union Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Töffling
Pressesprecher des
1. FC Union Berlin“
Das Hauptproblem war, dass die Lizenz für jeglichen Verwendeungszweck (Copyrighted free use) vorgesehen war, diese Erlaubnis jedoch ausschließlich auf die WP beschränkt ist. Welche Lizenz passt da jetzt rein? -- Platte Drück mich! 09:54, 8. Feb. 2007 (CET)
- Hier noch mal das gelöscht Bild, vllt kann ja jemand da noch ein paar Infos rauslesen:
und hier das, was in der englischen WP bereits seit ein paar Jahren umhergeistert: Englisches Logo -- Platte Drück mich! 10:00, 8. Feb. 2007 (CET)
- "Platzierung .. im Internet-Lexikon Wikipedia - und ausschließlich zu diesem Zweck" Das ist der Knackpunkt. Es muss heißen "überall, für jeden Zweck". Die Freigabe ist also nicht zu gebrauchen, mit keiner Lizenz. Ein anderer Punkt wäre die Frage der Schöpfungshöhe des Logos. Gibt ja inzwischen hunderte Logos in WP denen die Schöpfungshöhe nicht zugesprochen wird. Müsste sich mal jemand äußern, der bewanderter in diesen Dingen ist, dann kannst du es evtl. doch wieder hochladen (wenn mutig: als Platte, wenn nicht mutig: als Socke). Gruß --BLueFiSH ✉ (Klick mich!) 13:22, 8. Feb. 2007 (CET)
- Nun ja, ich kann den Versuch mit der Schöpfungshöhe wagen, bzw. nochmal ein halbes Jahr warten, bis ich die Antwort bekomme, ob das nicht für alles gilt. Mal schaun, wann ich des nächste mal dort umhergurke. -- Platte Drück mich! 17:23, 8. Feb. 2007 (CET)
- Irgendwo ist das Logo doch bestimmt dauerhaft angebracht in der Wuhlheide? Davon ein Foto und fertig.... Muß allerdings im öffentlichen Verkehrsraum sein, nicht auf dem Privatgelände des Vereins. Ein Foto vom Eingangstor von außen reicht. Vor 20 Jahren war da das Wappen dran??? --Ralf Roletschek 17:33, 8. Feb. 2007 (CET)
- Das wäre kein Kunststück, ich hab auch schon darüber nachgedacht, aber das ist qualitativ einfach kein Vergleich. Der einfachste Weg wäre wirklich, ich orientiere mich an den Logos der anderen Vereine und veröffentliche es unter der nötigen Schöpfungshöhe. -- Platte Drück mich! 17:39, 8. Feb. 2007 (CET)
Ich kann nicht beurteilen, obs die Schöpfungshöhe hat, da ich kein Admin bin. Gibts das Logo online? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:38, 9. Feb. 2007 (CET)
- siehe en:Image:1 FC Union Berlin.png --BLueFiSH ✉ (Klick mich!) 03:40, 9. Feb. 2007 (CET)
- Nur doert ist ja wieder mal eine andere Lizenz gültig. Zumal das wie gesagt qualitativ schon ein Unterschied ist, da habe ich meine Ansprüche. Aber gut, ich glaub ich werds erstmal nur hier hochladen. Danke trotzdem. -- Platte Drück mich! 11:04, 9. Feb. 2007 (CET)
- Histo brauchte den Hinweis auf eine Abbildung des Logos, um es sich überhaupt einmal ansehen zu können. Danach kann er dir wahrscheinlich sagen, ob es eine Schöpfungshöhe hat, die urheberrechtlich geschützt sein könnte, oder nicht. Hat es diese Schöpfungshöhe, dann sieht es mit dem Hochladen in der de:WP schlecht aus. Da würde ich dann wirklich das Foto vom Eingangstor empfehlen. Ich persönlich schätze solche Fotos, weil sie auch gleich etwas vom Lokalkolorit hergeben. Du willst es aber wahrscheinlich in die Vereins-Box des Artikels stellen, wie ich annehme.--Regiomontanus (Diskussion) 20:05, 9. Feb. 2007 (CET)
- Nur doert ist ja wieder mal eine andere Lizenz gültig. Zumal das wie gesagt qualitativ schon ein Unterschied ist, da habe ich meine Ansprüche. Aber gut, ich glaub ich werds erstmal nur hier hochladen. Danke trotzdem. -- Platte Drück mich! 11:04, 9. Feb. 2007 (CET)
Einstellungerfordernisse von Bildern aus Download- und Pressebereichen
Hi an alle,
A) Gelten die Lizenzfreigabevorschriften der Wiki auch für Bilder, die auf einer Künstler-Homepage extra unter der Kategorie "Download Wallpapers" für im Grunde genommen eine Nutzung durch jeden beliebigen Dritten angeboten werden?
B) Was gilt in dieser Hinsicht für Bilder, die unter dem Downloadangebot "Presse" angeboten werden?
Anzumerken ist, dass ich bereits auf TV/Radio-Sender-Homepages, das ein oder andere dieser Bilder mit dem Vermerk "lizenzfrei" wiedergefunden habe. Die Fotos selbst stammt von einem Profi-Promi-Fotografen, so dass davon ausgegangen werden muss, dass die notwendige Schöpfungshöhe gegeben ist.
C) Stellt eine meinerseits selbst eingefügte Angabe der Quellen (in dem Fall Fundort/Fotograf = Bild by ... - ???) und der Namen der abgebildeten Personen direkt auf dem Foto bereits eine unstatthafte Veränderung dar? --88.73.198.246 12:13, 8. Feb. 2007 (CET)
- zu a: Ich würde behaupten, dass solcherlei Bilder nicht kommerziell verwertbar sind. Wenn es nicht explizit dasteht, für was das Bild alles erlaubt ist oder unter welcher konkreten Lizenz es veröffentlicht wird, ist es für uns nicht brauchbar.
- zu b: Pressedownloads sind in der Regel nur für Veröffentlichungen in Zeitungen o.ä. im Zusammenhang mit dem Objekt verwendbar. Ich dürfte also wohl keine T-Shirts damit bedrucken. Ansonsten gilt letzter Satz bei "zu a". Fotos haben in der Regel (oder sogar immer) Schöpfungshöhe, egal von wem sie gemacht werden.
- zu c: Bilder in Wikipedia müssen alle frei bearbeitbar sein. Wenn man also nicht mal Text in das Bild schreiben darf, ist das Bild sowieso nicht zu gebrauchen, da nicht frei bearbeitbar. Ansonsten ist es aufgrund der (für uns) legalen Lizenzen natürlich möglich. Allerdings sind solcherlei Angaben direkt in den Bildern verpönt und unbeliebt, man muss sich dann nicht wundern, wenn es nicht in einem Artikel gezeigt wird. Man muss dann auch damit rechnen, dass jemand anders die Angaben wieder aus dem Bild herausretouschiert, die Lizenzen geben das her. MfG --BLueFiSH ✉ (Klick mich!) 13:56, 8. Feb. 2007 (CET)
Bild:Adalbert Matkowsky.jpg
Melde es mal hier, wie kann es sein, dass jemand 1909 stirbt, und sein Todesdatum bereits 1902 (Erscheinen des Buches) bekannt ist, die Bildunterschrift ist zweifelhaft, wie können wir public domain verifizieren!? --Nutzer 2206 17:08, 8. Feb. 2007 (CET)
- Da möchte wohl jemand die Rechte von Emil Bieber unterlaufen? Das Bild werde ich löschen (oder gibts Einwände?) --RalfR 17:18, 8. Feb. 2007 (CET)
- Ich habe den Uploader mal auf diese Diskussion hingewiesen ... [11] --Isderion 18:30, 8. Feb. 2007 (CET)
Tschulljunk, hab mich geirrt. Es gibt zwei Ausgaben von Spemanns goldenes Buch des Theaters und ich habe beide (1902 und 1912). Das Matkowsky-Bild stammt tatsächlich aus der 1912er Ausgabe. Wenn man nicht argumentieren wollte, dass das Bild den Schauspieler auf dem Höhepunkt seiner Karriere zeigt, also lange vor seinem Todesdatum, müsste man sich tatsächlich entschließen, das Bild, den Regeln gemäß, zu löschen. Wär schade, aber wohl nicht anders zu machen. --Goerdten 19:58, 8. Feb. 2007 (CET)
- Der Aufnahmezeitpunkt ist in diesem Fall irrelevant, da der Fotograf ja bekannt ist, nämlich o.g. Emil Bieber. Dieser ist immerhin 84 Jahre alt geworden und wir müssen leider bis 2033 auf seine Werke warten. --88.70.49.128 20:12, 8. Feb. 2007 (CET)
tut mir leid, aber muß gelöscht werden --RalfR 20:34, 8. Feb. 2007 (CET)
Illustrierung...
Ich hätte gerne das Bild von der Seite. Mein Stand ist, dass es eine Reproduktion einer Sache ist, die inzwischen unter public domain steht. Ich könnte es also hochladen. Habe es entsprechend bereits für den Artikel Fortunatus getan, die Quelle ist einer der angegebenen Links. Falls ich falsch liege, bitte eine kurze Info an mich. Möchte WP ungern mit URV-Bildern belasten. --Nutzer 2206 12:50, 9. Feb. 2007 (CET)
- Ich habe es nach Commons hoch geladen und im Artikel "Berthold Furtmeyr" eingebaut. Falls ich hier einen gedanklichen Fehler mache, bitte kurze Info an mich. --Nutzer 2206 13:18, 9. Feb. 2007 (CET)
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- Nein ist OK, aber muss ein solcher Artikel unbedingt aufgrund der allerveraltetsten Literatur erstellt werden? Hast du keine Bibliothek, in die du gehen kannst? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:15, 9. Feb. 2007 (CET)
Von mir hochgeladene Bilder
Hallo,
in meiner Bildergallerie befinden sich auf über 2 Seiten Fotos überwiegend von Feuerwehrfahrzeugen, die größtenteils nicht von mir stammen. Die Bilder wurden damals vom Urheber jeweils zur Nutzung unter der angegebenen Lizenz freigegeben, jedoch kann ich heute diese Freigabeemails nicht mehr nachreichen. Wie ist hier zu verfahren? --Steffen85 (D/B) 18:21, 9. Feb. 2007 (CET)
- Die Bilder können bleiben, wenn du glaubhaft versicherst, daß der Urheber dies so gestattet hat. Wenn der irgendwann "Ärger" macht, kann das für dich aber problematisch werden. Ich habe auch Fotos fremder Autoren hochgeladen und habe fast nie einen schriftlichen Nachweis. --RalfR 18:34, 9. Feb. 2007 (CET)
- Halte ich langfristig gesehen für problematisch. Bei sämtlichen neu hochgeladenen Bildern ist OTRS auf jeden Fall Pflicht. Wir sollten weiterhin mit diesem Posting hier aufpassen, bevor sich irgendwelche Leute dazu berufen fühlen, Ralf zu zitieren! --Flominator 15:33, 10. Feb. 2007 (CET)
- Beweismail ans OTRS ist in jedem Fall besser. Aber wir müssen nicht zwangsläufig alle Bilder löschen, bei denen diese nicht vorliegt. Man hat auch nicht immer einen schriftlichen Nachweis, Genehmigungen werden auch mündlich erteilt, was nach deutschem Recht gültig ist. Speziell beim Thema „Recht am eigenen Bild“ reicht es bisher, wenn der Urheber aussagt, daß die Genehmigung vorliegt - in den seltensten Fällen hat man einen schriftlichen Nachweis wie ich bei Aktfotos einen Modelvertrag. Bei unsicherer Sachlage, neuen Benutzern usw. muß man natürlich mit irgendwelchen Behauptungen aufpassen, sich das gegebenenfalls bestätigen lassen. Bei den LK Bilder tauchen regelmäßig solche Fälle auf, die dann auch meist gelöscht werden. Im Fall von Steffen85 bin ich weiterhin der Meinung, daß die Bilder bleiben dürfen. --RalfR 16:02, 10. Feb. 2007 (CET)
- Halte ich langfristig gesehen für problematisch. Bei sämtlichen neu hochgeladenen Bildern ist OTRS auf jeden Fall Pflicht. Wir sollten weiterhin mit diesem Posting hier aufpassen, bevor sich irgendwelche Leute dazu berufen fühlen, Ralf zu zitieren! --Flominator 15:33, 10. Feb. 2007 (CET)
Schautafel aus einem Buch ohne Copyright
Als Info über die Gliederung der Hitler-Jugend habe ich diese Schautafel aus dem "Jungvolk-Jahrbuch 1940" eingebracht. In der Titelei ist kein Jahr, kein Ort, kein Verlag genannt, nur der Hinweis "Herausgegeben von der Reichsjugendführung / Bearbeitung und verantwortlich für den Inhalt: Oberbannführer Horst Kerutt (RDP.) ... Druck von G. Kreysing in Leipzig". Die siebzig Jahre seit 1940 sind noch nicht abgelaufen, 70 Jahre seit dem unbekannten Sterbejahr des möglichen (C)-Inhabers schon gar nicht. Den verantwortlichen Bearbeiter und den Verlag aufzuspüren kommt mir als unverhältnismäßiger Aufwand vor. "Wo kein Kläger, do kein Richter." Darf ich mich, darf Wikipedia sich darauf verlassen?
Zweites Problem: Hier kommt das Bild riesig, im Artikel "Hitler-Jugend#Gliederung" aber so stark verkleinert, dass man den Text nicht mehr lesen kann. Ich weiß nicht, wie man so ein Bild auf die passende Größe bringt. Kann das wohl ein kundiger Wiki-Mitarbeiter besorgen? --Fiege 02:30, 10. Feb. 2007 (CET)
- Zum ersten Teil der Frage: Problematisch... Wobei das theoretisch auch als Gemeinfrei als Werk der Regierung gelten könnte. Zum zweiten Teil: Es ist doch inzwischen groß genug, davon abgesehen kann man es anklicken und noch größer ansehen... Sonst kann man auch bei Hilfe:Bilder schauen... --Stefan-Xp 13:21, 10. Feb. 2007 (CET)
Schöpfungshöhe bei diesem Logo
Wie ist die Schöpfungshöhe bei diesem Logo der Universität von Gambia? Geht das Argument niedrige Schöpfungshöhe durch? --Atamari 19:27, 10. Feb. 2007 (CET)
Für mich definitiv keine Sch***höhe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:07, 11. Feb. 2007 (CET)
- ok, Bild:Logo der gambischen Universität.gif --Atamari 22:21, 11. Feb. 2007 (CET)
Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich / Bilder aus Buch
Hallo Zusammen
Ich habe ein Geschichtsbuch aus dem ich gerne Bilder (abgedruckte alte Fotos) einscannen möchte. Die Bilder stammen entweder aus dem Baugeschichtlichen Archiv der Stadt Zürich oder zum Teils aus Privatbesitz.
Auf der Homepage des Archivs steht ([12]):
Fotografische und digitale Reproduktionen von Originalen im Archiv sind möglich. Für einzelne Bestände bestehen urheberrechtliche Einschränkungen. Jede Reproduktion ist kostenpflichtig. Die Veröffentlichung von Reproduktionen aus den Beständen des Baugeschichtlichen Archivs ist nur in Absprache mit dem Archiv zulässig. Jede Veröffentlichung ist gebührenpflichtig.
Sehe ich das Richtig, dass ich jedes Bild, welches vor 1907 gemacht wurde aus dem Buch einscannen und hochladen darf? Und wenn bei einem Bild steh "Aufnahme um 1906" darf ich das dann auch oder ist das zu knapp?
Gruss und Danke --David 22:27, 10. Feb. 2007 (CET)
- Wenn sich mit vernünftigem Aufwand kein Urheber namentlich ermitteln lässt, dann ja. Wenn der Urheber (= Fotograf, nicht irgendeine Sammlung) rauszufinden ist, gilt die Frist 70 Jahre nach dem Tod. (Deutsches Recht, aber Schweizerisches ist m. W. nicht substantiell verschieden.) --AndreasPraefcke ¿! 22:31, 10. Feb. 2007 (CET) PS: Ach ja: "Die Veröffentlichung von Reproduktionen aus den Beständen des Baugeschichtlichen Archivs ist nur in Absprache mit dem Archiv zulässig. Jede Veröffentlichung ist gebührenpflichtig." ist Unsinn und Copyfraud.
- Danke. Dachte mir schon, dass das Copyfraud ist, war mir aber nicht ganz sicher... --David 22:35, 10. Feb. 2007 (CET)
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- Lade sie trotzdem lieber unter einem anderen Benutzernamen hoch. Wer weiß, was da für Leute in dem Archiv sitzen, und man weiß nie, wann man es mal benutzen will. --AndreasPraefcke ¿! 22:38, 10. Feb. 2007 (CET)
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- Hab sie schon unter meinem hochgeladen... und abgsehen davon wäre das doch eh unzuläsig (Sockenpuppe...?) --David 00:04, 11. Feb. 2007 (CET)
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Zweitaccounts sind nicht verboten, nur die mißbräuchliche Benutzung (z.B. doppeltes Abstimmen bei einer Wahl). Siehe auch meta:CheckUser_Policy#Use_of_the_tool. --Isderion 00:27, 11. Feb. 2007 (CET)
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- Danke für die Infos. Werde bei Gelegenheit die Files nochmals löschen und neu raufladen. Danke und Gruss --David 01:23, 11. Feb. 2007 (CET)
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Ums nochmals fett zu schreiben: Bei Bildern, die aus urheberrechtlicher Sicht nach dem Recht der deutschsprachigen Länder gemeinfrei sind, vermeidet man Scherereien mit angeblichen Rechteinhabern (Eigentümern, Vertragspartnern, Archiven usw.), wenn man sie als Sockenpuppe hochlädt. Das Nutzen eines Zweitaccounts zu diesem Zweck ist nach den Regeln der Wikimedia-Projekte nicht unzulässig --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:14, 11. Feb. 2007 (CET)
Flaggen (von Staaten)
Auf commons gibt es gerade eine (politisch motivierte ?) Diskussion darüber, die Flagge der Hisbollah zu löschen. Ich würde gerne ein paar fundierte Stellungnahmen hören, wie es um die Schutzwürdigkeit solcher Flaggen steht. Unterschied zu Flaggen von Staaten? Müssen wir bald alle Flaggen löschen, die mehr als ein Kompositum aus drei Farben sind? Enricopedia ⇄ 05:44, 11. Feb. 2007 (CET)
Wir sollten uns hier nicht von der absolut wirren und inkonsequenten Praxis auf Commons nicht im mindesten beeinflussen lassen. Flaggen spreche ich grundsätzlich die urheberrechtliche Schöpfungshöhe ab, analog zu Amtliches Wappen sehe ich sie auch als amtliche Werke nach deutschem recht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:06, 11. Feb. 2007 (CET)
Klaus Mann 1918
Im Review zum Artikel Klaus Mann ist mir das Porträt von 1918 aufgefallen, das mMn gelöscht werden müßte. Sehe ich das richtig? Stullkowski 11:47, 11. Feb. 2007 (CET)
- Das sehe ich ebenso, aber das Bild liegt auf commons --RalfR 16:45, 11. Feb. 2007 (CET)
DDR-Zeichnungen
Was meint ihr, erreichen [13] und [14] Schöpfungshöhe? --Phrood 16:08, 11. Feb. 2007 (CET)
- Eins ist sicher: Die Lizenz stimmt nicht! Ich sehe eine Schöpfungshöhe, beim ersten Bild aber nur "ganz knapp". Wenn keine Schöpfungshöhe vorliegt, sind beide PD - ansonsten zu löschen. --RalfR 16:50, 11. Feb. 2007 (CET)
Bei Werken der angewandten Kunst (Gebrauchszweck!) liegt die Hürde höher, keine Schöpfungshöhe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:04, 11. Feb. 2007 (CET)
- ok, da hast du Recht - also keine Schöpfungshöhe und PD --RalfR 22:29, 11. Feb. 2007 (CET)
was haltet ihr...
Von einer Zusammenlegung von Wikipedia Diskussion:Bildrechte und WP:UF?
Antworten bitte hier!!
Danke! // by Forrester Dateien ohne Lizenzangabe 19:46, 11. Feb. 2007 (CET)
- Da viele der Fragestellenden eh keinen Unterschied machen und froh sind, überhaupt eine Seite gefunden zu haben, wo sie fragen können, finde ich das sinnvoll. Die eigentlich geplante Trennung Texte <--> Bilder findet in der Praxis ja nicht statt. --RalfR 20:07, 11. Feb. 2007 (CET)
Ich sehe keinen Grund, DORT zu antworten. Ein Vorteil von WP:BR war, dass bis zu der Archivierungsänderung, die ohne mich zu fragen durchgeführt wurde und mit der ich mich nolens volens einverstanden erklären musste, hier die Betreffe aus den früheren Archiven aufgeführt waren, was bei WP:UF nie der Fall war. Da unsere Suchfunktion bekanntlich extrem mies oder unbrauchbar ist und Google nicht alle WP-Seiten zuverlässig indexiert, fand ich diese Liste wichtig. Da ich sie selbst aber nicht mehr nütze, was auch daran liegt, dass der Anteil der trivialen und völlig hirnlosen Fragen hoch, der Anteil der intelligenten Fragen aber sehr niedrig ist, habe ich keinen vernünftigen Grund mehr, einer Zusammenlegung entgegenzutreten. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:03, 11. Feb. 2007 (CET)
- Hallo Histo, die Überschriften finden sich nach wie vor unter Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv. Man könnte natürlich auch für UF etwas in der Richtung erstellen, aber ich unterstütze die Trennung trotzdem, habe aber leider auch keinen guten Grund dafür. --Flominator 22:11, 11. Feb. 2007 (CET)
Wappen von italienischen Städten
Konkret geht es um das Wappen der italienischen Stadt Fondi (it:Fondi), zu finden unter it:Immagine:Fondi-Stemma.png. Darf ich das Wappen so ohne weiteres auf dewp hochladen? Der Lizenztext unter dem Wappen auf der italienischen Seite lautet übersetzt:
Dieses Bild ist ein Wappen einer Stadt. Diese Bilder dürfen auf der Wikipedia nach denen im amerikanischen Urheberrecht vorgeschriebenen Konditionen des Fair Use hochgelaen werden.
Ist es jatzt fair, wenn ich das bild unter GNU-FDL auf dewp hochlade, und darf ich, wenn ich irgendwo (auch außerhalb von wp) ein Wappen einer anderen italienischen Stadt finde dies auch hochladen? Danke für die Antwort, --Fabian7351 ♪♫♪ we are sailling...♪♫♪ 22:46, 11. Feb. 2007 (CET)
- Fragen dazu bearbeitet grundsätzlich der Benutzer Steschke --Histo Wikisource braucht Hilfe! 01:15, 12. Feb. 2007 (CET)
Frage
Das aktuelle Bild zeigt nur einen Ausschnitt eines mir größer bekannten Fotos, das ich in einem Buch gefunden habe. Darf ich das Foto aus dem Buch einscannen und nach Commons laden!? Bitte kurz antworten... Auf Commons wird aufs amerikanische Copyright-Recht verwiesen, deshalb frage ich. --Nutzer 2206 11:26, 12. Feb. 2007 (CET)
- Was auf commons verwiesen wird, ist schlichtweg Quatsch, da hier sowjetisches oder russisches Recht gilt. Es kann sicher niemand erklären, was ein russisch/sowjetisches Foto eines sehr wahrscheinlich russisch/sowjetischen Fotografen mit der USA zu tun hat. Da das Bild über 100 Jahre alt ist, können wir davon ausgehen, daß der Fotograf 70 Jahre tot ist, wenn er unbekannt ist. Es ist also PD-alt und kann verwendet werden. --RalfR 11:32, 12. Feb. 2007 (CET)
- Lies dir bitte noch kurz die Diskussion:Petersburger_Blutsonntag durch. Ich würde den Artikel gerne dahingehend erweitern, dass ich erläutere, dass es sich beim Bild auch um eine Fälschung aus späterer Zeit handeln könnte. Ich werde das deutlich erkennbar als Forschungsmeinung darstellen, die auf "Vermutungen" basiert und keine letzte Sicherheit erreichen kann, darauf wurde so explizit in der angegebenen Literatur verwiesen. Ich führe das hier mal vorsichtshalber aus. --Nutzer 2206 11:57, 12. Feb. 2007 (CET)