Cash Pooling
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Der Begriff Liquiditätsschulterung oder englisch Cash Pooling bezeichnet einen konzerninternen Liquiditätsausgleich durch ein zentrales Finanzmanagement, das den Unternehmensteilen im Konzern Kredite zur Deckung von Liquiditätslücken offeriert. Es ist ein Element des Cash Management. Der Pool wird gespeist durch Liquiditätsüberschüsse aller Unternehmensteile.
Erst wenn der unternehmensinterne Liquiditätsausgleich zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit nicht ausreicht, erfolgt ein Zugriff auf externe Geld- und Kapitalmärkte.
Vorteile:
- Zinsoptimierung durch konzerninterne Kreditbereitstellung
- Zinsoptimierung durch zentrales Kreditmanagement
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Echtes und unechtes Cash-Pooling
[Bearbeiten] Echtes Cash-Pooling
Die Zinsoptimierung wird durch die tatsächliche Überweisung der Geldmittel zwischen einem zentralen Hauptkonto und den einzelnen Nebenkonten der Unternehmensteile erzielt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom physischen Cash-Pooling oder "Cash Concentration".
[Bearbeiten] Unechtes Cash-Pooling
Die Zinsoptimierung wird durch die fiktive Gegenverrechnung der valutarischen Salden der Nebenkonten erreicht. Es erfolgt kein effektiver Übertrag der Salden auf das Hauptkonto. Es werden lediglich die Salden der Nebenkonten fiktiv kompensiert und die Zinsen am Hauptkonto effektiv berechnet. Diese Art des Cash-Poolings wird auch "Notional Pooling" genannt.
[Bearbeiten] Rechtliche Aspekte
Dieser Absatz oder Artikel stellt die Situation in Österreich dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Die Erfahrungen mit Cash-Pooling in den letzten Jahren zeigten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Cash-Management-Systeme nicht einmal innerhalb der Europäischen Union ausreichend harmonisiert sind. Dazu kommt, dass in den Rechtssystemen der meisten neuen Mitgliedsstaaten die für Cash-Pooling wesentlichen Rechtsgebiete noch nicht so aufeinander abgestimmt sind, dass eindeutige Empfehlungen für die Gestaltung eines Cash-Pools möglich sind.
[Bearbeiten] Rechtsentwicklung
Ein charakteristisches Beispiel für die Unterschiede in der Rechtsentwicklung ist der Grundsatz der Kapitalerhaltung in Deutschland und in Österreich. Der deutsche Bundesgerichtshof in Zivil- und Strafsachen stellt immer strengere Anforderungen an die Zulässigkeit von Krediten innerhalb eines Konzerns auf ("Bremer Vulkan"). Dies zeigte sich auch in zwei neueren Urteilen vom 16. Januar 2006 (II ZR 75/04 und 76/04), in denen der BGH festgestellt hat, dass der gesellschaftsrechtliche Grundsatz der Kapitalaufbringung auch im Cash-Pool-System gilt. Dies macht die Kapitalaufbringung für eine Gesellschaft in einem Cash-Pool-Konzern sehr problematisch.
Zudem setzen die beim Cash-Pooling-Verfahren in Deutschland vorhandenen Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung die Gläubiger einer Gesellschaft, die am Cash-Pooling-Verfahren teilnimmt, einem erhöhten Risiko aus, vom Cash-Pool-Konzern erhaltene Zahlungen zurückgewähren zu müssen.
In Österreich ist hingegen das Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) in Kraft getreten, das wenigstens einige Leitlinien dafür gibt, wie Cash-Pooling auch in der Krise eines Konzerns betrieben werden kann. Das Verhältnis zwischen Eigenkapitalersatz-Recht und dem vom OGH fortentwickelten Verbot der Einlagenrückgewähr ("Fehringer-Entscheidung") bleibt aber auch in Österreich weiterhin unklar.
In der Praxis konnte diese Rechtsunsicherheit den Siegeszug des Cash-Pooling nicht aufhalten. Das Bedürfnis der meisten Konzerne nach einem funktionierenden Cash-Management war in vielen Fällen wichtiger als die eindeutige Klärung aller Rechtsfragen. Oft mögen auch die faktischen Machtverhältnisse in einem Konzern entscheidend für die Einführung und Ausgestaltung des Cash-Pooling gewesen sein. Dennoch: Einige Grundregeln sollten bei jedem Cash-Pooling beachtet werden.
[Bearbeiten] Wichtigste Grundregeln
- Die Vertragsgestaltung muss ausgewogen sein – sowohl im Verhältnis zur Bank als auch zwischen den Pool-Gesellschaften.
- Der Cash-Pool muss transparent sein – regelmäßige Berichterstattung und Einsichtsrechte für alle Pool-Gesellschaften sind notwendig.
- Für alle Pool-Gesellschaften müssen Kreditlimits und Konditionen festgelegt und laufend angepasst werden.
- Vor der Einführung eines Cash-Pooling sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für jede einzelne Pool-Gesellschaft geprüft werden.
[Bearbeiten] Erfolgreiche Einführung
In der Einführungsphase hat sich bewährt, Fragebögen an alle künftigen Pool-Teilnehmer auszusenden und einen Workshop zu veranstalten, in dem Aufbau und Funktionsweise des Cash-Pooling erläutert werden. Fragen, die dabei oft gestellt werden, beziehen sich auf die Vor- und Nachteile für jede Pool-Gesellschaft, die persönliche Haftung der Geschäftsführer, die Staffelung der Soll- und Habenzinsen, die Bewertung der Bonität innerhalb des Cash-Pooling usw. Werden diese Fragen befriedigend beantwortet, steht der erfolgreichen Einführung eines Cash-Pooling nichts mehr im Wege.
[Bearbeiten] Offene Fragen
Es gibt allerdings einige Rechtsbereiche, in denen derzeit auch innerhalb Österreichs keine befriedigenden Antworten zum Thema Cash-Pooling gegeben werden können. Dazu gehört etwa die Frage, ob der Betrieb eines Cash-Pooling einer Bankkonzession bedarf, oder wie Rechtsgebühren vermieden werden können. Die richtige Konstruktion des Cash-Pooling ist entscheidend dafür, ob diese Rechtsunsicherheiten zu Schwierigkeiten führen. Der Gesetzgeber ist also in diesen Bereichen aufgefordert, sinnvolles Cash-Management zwischen verbundenen Unternehmen zu erleichtern. Gerade für regionales Cash-Pooling in Südosteuropa wäre Österreich aus praktischen Gründen ein geeigneter Standort.
[Bearbeiten] Literaturhinweise
Polster-Grüll Barbara et al.: Cash Pooling. Modernes Liquiditätsmanagement aus finanzwirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Sicht, 2. Auflage, Linde Verlag, Wien, 2004.
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