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Einwegpfand

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Seit 1. Januar 2003 gilt das Einwegpfand.
Seit 1. Januar 2003 gilt das Einwegpfand.
Kennzeichnung auf Einwegpfandartikeln
Kennzeichnung auf Einwegpfandartikeln

Als Einwegpfand bezeichnet man ein Pfand auf Einwegverpackungen wie Getränkedosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen. Die Pfandpflicht gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2003 für Einwegverpackungen von Getränken, die traditionell auch in Mehrwegflaschen angeboten werden. Das Einwegpfand wird auch als Dosenpfand bezeichnet, die amtliche Bezeichnung ist Einwegpfand.

Bis zum 30. April 2006 gab es verschiedene Pfandsysteme, was dazu führte, dass die jeweiligen Verpackungen nur in bestimmten Geschäften abgegeben werden konnten. Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle Geschäfte mit mehr als 200 Quadratmetern Ladenfläche alle Getränkeverpackungen der Materialarten, die sie verkaufen, auch zurücknehmen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Die Entwicklung bis heute

Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, die 1991 von der CDU/CSU/FDP-Bundesregierung unter dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Klaus Töpfer (CDU) beschlossen wurde. Die Verordnung wurde 1998 von der Bundesregierung unter der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Angela Merkel (CDU) bestätigt und novelliert.

Nachdem bundesweit der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen seit 1997 unter 72 Prozent gesunken war, führte der damalige Umweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) das Einwegpfand zum 01. Januar 2003 ein. Betroffen waren alle Getränkebereiche, in denen der Anteil der Mehrwegflaschen unter dem Anteil von 1991 lag. Dies waren Bier (inklusive Biermischgetränke), Mineralwasser (mit und ohne Kohlensäure) und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Ausgenommen von der Pfandpflicht waren Verpackungen für Milch, Wein, Sekt, Spirituosen und kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke. Dies führte zu der Situation, dass für Biermischgetränke das Pfand eingeführt wurde, für andere Mischgetränke wie Wodka/Lemon oder Whisky/Cola jedoch nicht, weil diese zu den Spirituosen zählen.

Einzelhandel und Getränkeindustrie hatten bis zuletzt mit Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe versucht, die Einführung des Pfandes zu verhindern. Sie scheiterten jedoch mit ihren Vorhaben.

Da der Handel aber bis zuletzt auf eine solche Verhinderung des Pfandes auf juristischem Wege spekuliert hatte, waren die meisten Unternehmen nicht auf die Erhebung des Pfandes zum 1. Januar 2003 vorbereitet. Daher wurde eine neunmonatige Übergangsfrist gewährt, während deren die Geschäfte nur jene Verpackungen annehmen mussten, die sie selbst verkauft hatten. Dies wurde dadurch realisiert, dass Einwegverpackungen nur gegen die Vorlage des Kassenzettels oder einer Pfandmarke wieder zurückgenommen wurden. Seit dem 1. Oktober 2004 mussten die Geschäfte auch Verpackungen zurücknehmen, die sie nicht selbst verkauft hatten. Statt eines politisch geforderten einheitlichen Pfandsystems wurden vom Handel jedoch faktisch verschiedene parallel laufende Pfandsysteme eingeführt. Hintergrund dieser Entwicklung war die in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit der so genannten Insellösungen. (siehe Die verschiedenen Pfandsysteme bis zum 30. April 2006)

Mit dem vollständigen Inkrafttreten der dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung zum 1. Mai 2006 sind diese verschiedenen Pfandsysteme abgeschafft, und alle Geschäfte mit mehr als 200 Quadratmetern Ladenfläche müssen alle Getränkeverpackungen der Materialarten, die sie verkaufen, auch zurücknehmen. Es können damit alle leeren Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgegeben werden, wo Einweg des gleichen Materials verkauft wird. Es wird dabei nach Plastik, Glas oder Metall unterschieden.

Mit der Umsetzung der neuen Verordnung wurde die Pfandpflicht auch auf kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke (insb. so genannte Alkopops) ausgedehnt. Pfandfrei bleiben Frucht- und Gemüsesäfte, Milch und Wein, diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung (Die sog. "Light" Getränke gehören nicht zu dieser Gruppe) sowie ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen (Kartonverpackungen, Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbodenbeutel, unabhängig vom Inhalt).

Über die Wirkung des Einwegpfands wird seit 2006 wieder heftig diskutiert, nachdem der Interessenverband "Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V." Zahlen vorgelegt hat, die einen starken Rückgang des Mehrweganteils bei alkoholfreien Getränken belegen, den der Verband u. a. auf die Wirkung des Dosenpfandes zurückführt. Umgekehrt spricht der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels von Rekordmehrweganteilen bei Bier. Die Bundesregierung erklärte in einer Antwort (16/3188) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/2903), dass es über 2004 hinaus keine verlässlichen Zahlen gebe.[1] Nach einer Statistik des Bundesumweltministeriums[2] ist der Mehrweganteil aller Getränkeverpackungen (ohne Milch) zwischen 1998 und 2004 von 70,13% auf 60,26% gesunken. Mit der Ausnahme von Bier (hier stieg der Mehrweganteil) betrifft diese Entwicklung alle Getränkesorten, pfandfreie ebenso wie pfandpflichtige. Allerdings wurde das Einwegpfand erst zum 01.01.2003 eingeführt, weshalb klare Tendenzen der Auswirkungen wohl erst dann zweifelsfrei festzustellen sind, wenn Zahlen auch für 2005 und die Folgejahre mit Pfandpflicht vorliegen.

[Bearbeiten] Die verschiedenen Pfandsysteme bis zum 30. April 2006

[Bearbeiten] Das "Kassenbon-System"

Da Handel und Industrie bis zuletzt auf eine juristische oder politische Verhinderung des Einwegpfandes gesetzt hatten, wurden keine rechtzeitigen Vorbereitungen für die Einführung des Pfandes zum 1. Januar 2003 getroffen. Um das Pfand dennoch wie geplant einführen zu können, wurde eine neunmonatige Übergangsfrist gewährt, während deren die Geschäfte nur jene Verpackungen annehmen mussten, die sie selbst verkauft hatten. Dies wurde dadurch realisiert, dass Einwegverpackungen nur gegen die Vorlage des Kassenzettels, eines zusätzlichen Pfandbons oder einer Pfandmarke wieder zurückgenommen wurden. Lediglich einige große Discounter führten zur Vereinfachung der Abläufe in ihren Filialen bereits damals besonders gekennzeichnete Verpackungen ein, die ohne zusätzliche Bons oder Marken in allen Filialen des jeweiligen Unternehmens zurückgegeben werden konnten. Aufgrund dieser für den Kunden sehr umständlichen Lösung, wurden viele Dosen und PET-Flaschen einfach in den Müll geworfen. Dabei wurden nach einer Schätzung des Bundeswirtschaftsministeriums bis Oktober 2003 450 Millionen Euro nicht eingelöst. (siehe: [1]) Dieser sogenannte Pfandschlupf verblieb abzüglich 16 % Mehrwertsteuer im Einzelhandel.

[Bearbeiten] P-System und Vfw/Spar-System

Getränkedosen mit dem „P“-Logo
Getränkedosen mit dem „P“-Logo

Am 13. Juni 2003 wurde eine erste Einigung von Teilen der Industrie mit dem Bundesumweltministerium zum Aufbau eines bundeseinheitlichen Pfandsystemes bekannt gegeben. Zum 1. Oktober sollte es nun möglich sein, dass die Kunden ihr Einwegpfand bei jedem Einzelhändler, der am so genannten P-System teilnahm, einlösen konnten. Bei diesem System wurden Dosen und Einwegflaschen mit einem "P" gekennzeichnet. Zudem war ein elektronisch erkennbarer Strichcode aufgedruckt. Das P-System wurde von dem Großhändler Lekkerland-Tobaccoland betrieben, der an rund 70.000 kleine Verkaufsstellen wie Tankstellen und Kioske liefert.

Neben diesem System wurde quasi als Konkurrenz das Vfw/Spar-System eingeführt, das von der Vfw AG betrieben wurde und an dem sich die Spar-Gruppe sowie einige regionale Einzelhändler beteiligten. Hier wurde weiterhin mit einem Pfandcoupon gearbeitet, und der Kunde musste weiterhin Dosen und Einwegflaschen zusammen mit dem Coupon zurückgeben. Dieser Coupon war jedoch - anders als bisher - bundesweit einheitlich und wurde an allen teilnehmenden Verkaufsstellen angenommen. Mitte April 2004 beteiligte sich die Vfw AG am P-System von Lekkerland-Tobaccoland und führte nach einer Übergangsfist das P-System in den angeschlossenen Geschäften ein. (siehe: [2]) Nach eigenen Angaben deckte das fusionierte P-System etwa 10% des Marktes ab.

[Bearbeiten] Die Insellösungen

Logo auf Einwegverpackungen von REAL
Logo auf Einwegverpackungen von REAL
PET-Einwegflasche von REAL mit individueller Gestaltung
PET-Einwegflasche von REAL mit individueller Gestaltung

Neben den beiden genannten Rücknahmesystemen gab es die so genannten Insellösungen der großen Handelskonzerne wie Aldi, Lidl, Plus oder Rewe. Diese deckten die restlichen 90% der verkauften pfandpflichtigen Verpackungen ab. Der Hintergrund dieser Regelungen war die Tatsache, dass die Verpackungsverordnung bis zum 30. April 2006 die Möglichkeit einräumte, die Rücknahme auf jene Verpackungen zu beschränken, die in Art, Form und Größe den Verpackungen entsprachen, die im Geschäft geführt wurden (siehe http://www.ihk-nordwestfalen.de/umwelt/verpackv.php) .

Indem in einem Geschäft nur noch Verpackungen verkauft wurden, die sich in Art, Form oder Größe von den Verpackungen anderer Geschäfte unterschieden, mussten in diesem Geschäft auch nur diese Verpackungen zurückgenommen werden. Durch ein individuellen Flaschendesign und Etiketten mit einem Logo konnten die Unternehmen gewährleisten, dass nur die bei ihnen gekauften Verpackungen zurückgenommen werden mussten.

Diese Insellösungen sind seit dem 1. Mai 2006 durch die neue Pfandregelung obsolet. Auch Flaschen, die noch zur Zeit der Insellösungen erworben wurden, können nun überall dort abgegeben werden, wo die jeweilige Materialart geführt wird, nicht mehr nur in Geschäften des jeweiligen Konzerns. Gleiches gilt für die Insellösungen verschiedener Getränkehersteller wie beispielsweise von Red Bull und französischen Mineralwasser-Abfüllern.

[Bearbeiten] Das Pfandsystem seit 1. Mai 2006

Seit 29. Mai 2005 beträgt das Pfand einheitlich 25 Cent auf Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Litern und gilt auf unbestimmte Zeit. Seit 1. Mai 2006 sind sämtliche Verpackungen für Bier, Biermischgetränke, Mineral- und Tafelwässer (mit und ohne Kohlensäure), Erfrischungsgetränke (mit und ohne Kohlensäure) inklusive Eistee und Alcopops in Dosen und Einwegflaschen (Kunststoff und Glas) pfandpflichtig. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind Säfte, Wein, Spirituosen und Milch und grundsätzlich auch Getränke in so genannten "ökologisch vorteilhaften" Einwegverpackungen (Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel, Folien-Standbodenbeutel) sowie diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung.

Wer seit 1. Mai 2006 Getränke in Pfand-Einwegverpackungen verkauft, muss seither solche Behälter auch gegen Pfandrückgabe zurücknehmen - unabhängig davon ob sie im eigenen Geschäft verkauft wurden oder nicht. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich allerdings auf die jeweils vertriebene Materialart; das bedeutet etwa, dass Kunststoffflaschen (PET-Flaschen) nur der zurücknehmen muss, der diese auch verkauft; wer hingegen nur Dosen und Glasflaschen verkauft, muss auch nur Dosen und Glasflaschen zurücknehmen, nicht aber PET-Flaschen. Laut DPG können auch beschädigte Verpackungen oder Verpackungen mit beschädigten Etiketten bei entsprechenden Händlern zurückgegeben werden, sofern die ursprüngliche Bepfandung noch zu erkennen ist.

Die Organisation des so genannten „DPG“-Systems liegt bei der Deutschen Pfandsystem GmbH.

Wie in den meisten Ländern mit einheitlicher Pfandpflicht schon seit Jahren üblich, wird auch in Deutschland die Rücknahme des Einweg-Leergutes bei den großen Handelsketten in Zukunft vor allem durch Rücknahmeautomaten geschehen. Von diesen wurden bei den Rücknahmeautomatenherstellern wie Tomra Systems, Sielaff und Wincor Nixdorf zahlreiche Leergutautomaten für ihre Filialen zur Aufstellung während des Jahres 2006 angeschafft.

Die Einführung des neuen, einheitlichen Pfandsystems wurde maßgeblich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorangetrieben. Die bis Sommer 2005 in Deutschland geltende Verpackungsverordnung verstieß nach dessen Urteil in ihrer damaligen Form gegen EU-Recht, da das Fehlen einer Übergangsfrist als unverhältnismäßiger Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit zulasten von Abfüllern aus anderen EU-Mitgliedstaaten angesehen wurde. Deshalb wurde die Verpackungsverordnung im Winter 2004/2005 an die EU-Vorgaben angepasst.

[Bearbeiten] Ausnahmen für kleinere Geschäfte

Ausnahmen gibt es für Kioske und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern. Sie können die Rücknahmepflicht auf Verpackungen der Marken beschränken, die sie in Verkehr bringen. Wer nur Biersorten bestimmter Hersteller im Sortiment hat, braucht die Verpackungen anderer nicht zurückzunehmen. Damit sollen die kleinen Kaufleute vor hohen Kosten geschützt werden.

[Bearbeiten] Wirtschaftliche Bedeutung

Geschätzt wird, dass bis Anfang 2006 etwa 10 bis 25 Prozent aller pfandpflichtigen Einwegverpackungen nicht in den Handel zurückgebracht wurden. Daraus ergibt sich, dass die Endverbraucher bis zu 1,4 Milliarden Euro Pfand nicht zurückerhielten.

[3]

[Bearbeiten] Einwegpfand in anderen europäischen Ländern

In den Ländern Italien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Österreich, Großbritannien und anderen ist das Einwegpfand unbekannt. Dagegen existieren in den skandinavischen Ländern schon länger Regelungen.

[Bearbeiten] Schweden

In Schweden gibt es seit 1984 ein Dosenpfand, in den 1990er Jahren kam ein Pfand auf Glas- und PET-Einwegflaschen hinzu. Lizenznehmer des Rücknahmesystems ist die Firma Returpack. Die Rücknahme geschieht größtenteils über Automaten die die zurückgenommenen Verpackungen sofort platzsparend zusammenpressen. Das System finanziert sich durch den Verkauf der gesammelten Einwegverpackungen. Die Rückgabequote erreicht etwa 85% und liegt nur knapp unter den gesetzlich geforderten 90%. Allerdings hat das Pfand das ursprüngliche Ziel der Stärkung von Mehrwegverpackungen kaum erreicht. Heute werden dreimal so viele Dosen wie Mehrwegflaschen verkauft. Das in Schweden erhobene Pfand beträgt für:

  • Getränkedosen: 0,50 SEK
  • 0.33l Glasflaschen: 0,60 SEK
  • 0.50l Glasflaschen: 0,90 SEK
  • PET-Flaschen bis 1l: 1,00 SEK
  • PET-Flaschen über 1l: 2,00 SEK
  • 1.5l PET-Flaschen: 4,00 SEK

[Bearbeiten] Norwegen

In Norwegen wurde 1999 gleichzeitig mit der Erlaubnis von Aludosen auch das Pfand eingeführt. Die Umstellung war unproblematisch, da bereits seit den 1970ern flächendeckend Rücknahmeautomaten existieren. In Norwegen gelten zur Zeit folgende Pfandbeträge:

  • Flaschen und Dosen bis 0,5l: 1,00 NOK
  • Flaschen und Dosen über 0,5l: 2,50 NOK

[Bearbeiten] Dänemark

In Dänemark war der Verkauf von Getränkedosen von 1982 bis 2002 verboten. Nach jahrelangem Streit mit der Europäischen Union gaben die Dänen nach und ließen Getränkedosen wieder zu. Folgende Pfandbeträge gelten zur Zeit in Dänemark:

  • Getränkedosen, PET und Glasflaschen bis unter 1l: 1,00 DKK
  • Ausnahme: PET-Flaschen von 0,5l: 1,50 DKK
  • Getränkedosen, PET und Glasflaschen ab 1l: 3,00 DKK

[Bearbeiten] Schweiz

Es ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben, dass Getränkeverpackungen aus Glas, Aluminium und PET eine Rezyklierquote von mindestens 75 Prozent erreichen müssen. Ansonsten ist der Bundesrat gehalten, eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (Pfand, schweizerisch Depot) einzuführen. Die Getränkehändler haben deshalb den Verein PET Recycling Schweiz gebildet, in dem heute 85 Prozent des Getränkemarkts vertreten sind. Die Händler zahlen 4 Rappen pro Flasche, der Verein besorgt dafür Sammlung und Recycling. Im Augenblick beträgt die Sammelquote genau die geforderten 75 Prozent; es besteht ein Trittbrettfahrerproblem, da die nicht beteiligten Händler PET-Flaschen günstiger anbieten können.

[Bearbeiten] Niederlande

In den Niederlanden wurde in jüngster Zeit über die Einführung eines Pflichtpfandes für PET-Flaschen und Dosen nachgedacht. Im Juni 2006 wurde jedoch beschlossen, auf die Einführung bis auf weiteres zu verzichten. Hintergrund der Pläne war das Ziel, die Vermüllung der Landschaft ("zwerfafval") deutlich zu reduzieren. Nach mehreren vorangegangen erfolglosen Selbstverpflichtungen haben Umweltministerium (VROM), Städtebund (VNG) und Arbeitgeberverband (VNO-NCW) nun dennoch eine weitere geschlossen. Sie sieht vor, dass in den Städten zunächst für 3 Jahre spezielle Kontrolleure eingesetzt werden, die das illegale Entsorgen von Verpackungen mit Verwarnungsgeldern ahnden werden. Von der Einführung eines Pfandes ist vorläufig keine Rede mehr, hier bleibt die künftige Entwicklung abzuwarten.

[Bearbeiten] Dosenpfand in den USA

In einigen Teilen der Vereinigten Staaten gibt es ebenfalls Dosenpfand-Regelungen die unter dem Namen Container deposit legislation bekannt sind. Es existiert aber kein bundesweit einheitliches System. Statt dessen handelt es sich um Gesetze der einzelnen Bundesstaaten. Das erste Gesetz dieser Art war die Oregon Bottle Bill, die im Jahre 1972 eingeführt wurde. In Anlehnung an diesen Namen werden Dosenpfand-Regelungen umgangssprachlich auch oft als Bottle Bill bezeichnet. In folgenden Bundesstaaten gibt es solche Gesetze:

  • Connecticut (Pfand: 5 cent), eingeführt 1980
  • Delaware (Pfand: 5 cent), eingeführt 1982
  • Hawaii (Pfand: 5 cent), eingeführt 2005
  • Iowa (Pfand: 5 cent, auch auf Weinflaschen), eingeführt 1979
  • Kalifornien (Pfandhöhe unterschiedlich), eingeführt 1987
  • Maine (Pfand: 5 cent), eingeführt 1978
  • Massachusetts (Pfand: 5 cent), eingeführt 1983
  • Michigan (Pfand: 10 cent), eingeführt 1978
  • New York (Pfand: 5 cent), eingeführt 1982
  • Oregon (Pfand: 5 cent), eingeführt 1972
  • Vermont (Pfand: 5 cent), eingeführt 1973

[Bearbeiten] Weblinks

Presseberichte:

[Bearbeiten] Fußnoten

  1. http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_375/11.html
  2. http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/mehrweg_2004.pdf
  3. http://www.n-tv.de/659640.html
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