Feiertage in Bayern
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[Bearbeiten] Vorwort
Um zu verstehen, warum der Freistaat Bayern die meisten Feiertage in der Bundesrepublik hat, muss man die Zusammensetzung der Konfessionszugehörigkeit der Bevölkerung betrachten. Derzeit ist die römisch-katholische Kirche mit 67,2% Zugehörigen die am stärksten vertretene Konfession, 23,9% der Bevölkerung sind evangelisch und 3,8% gehören einer anderen Glaubensgemeinschaft an. Da in Deutschland die Regelung der Feiertage, bis auf den Tag der deutschen Einheit Aufgabe der Länder ist, hängt es vom einzelnen Bundesland ab, welche Feiertage gesetzlich festgesetzt sind. Bis auf den Ersten Mai sind alle Feiertage katholisch begründet. Da wie oben beschrieben die katholische Kirche in Bayern den stärksten religiösen Einfluss darstellt, haben sich Feiertage gehalten, die in anderen Bundesländern nicht mehr oder nur begrenzt begangen werden.
Der 1. Mai ist der einzige Feiertag, der nicht nur durch das Bayerische Feiertaggesetz, sondern auch durch die Bayerische Verfassung geschützt wird.
[Bearbeiten] Gesetzliche Feiertage
Folgende Feiertage sind in Bayern gesetzlich anerkannt, gelten zum Teil aber auch in anderen Bundesländern oder sogar bundesweit:
- 1. Januar - Neujahr
- 6. Januar - Heilige Drei Könige (Epiphanias)
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1. Mai - Tag der Arbeit
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- 8. August - Friedensfest (Nur Stadt Augsburg)
- 15. August - Mariä Himmelfahrt (Nur in den derzeit 1700 Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung)
- 3. Oktober - Tag der deutschen Einheit
- 1. November - Allerheiligen
- 25. Dezember - Erster Weihnachtsfeiertag
- 26. Dezember - Zweiter Weihnachtsfeiertag
Wie diese Feiertage in Bayern begangen werden kann in den verlinkten Artikeln nachgelesen werden. Generell ist eine Pauschalisierung aber nur bedingt möglich, da dies von den einzelnen Gemeinden und Familien abhängig ist, die eigene Traditionen und Gebräuche entwickelt haben.
[Bearbeiten] Stille Tage
Neben den Feiertagen gibt es noch die sogenannten stillen Tage, deren Stellenwert in Bayern höher angesehen wird als in den meisten anderen Bundesländern. An diesen Tagen sind alle öffentlichen Veranstaltungen verboten, die dem ernsten Charakter des entsprechenden Tages widersprechen (vgl. Art. 3 Bayerisches Feiertagsgesetz). Erlaubt sind nur Sportveranstaltungen, ausgenommen am Karfreitag und Buß- und Bettag, wobei am Karfreitag auch jede Art von Musikdarbietung in Gaststätten, Restaurants, Bars, Discotheken etc. verboten ist (Tanzverbot).
Stille Tage in Bayern sind:
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag
- Karsamstag
- Allerheiligen (1. November)
- Volkstrauertag
- Buß- und Bettag
- Ewigkeitssonntag
- Heiliger Abend (24. Dezember) ab 14 Uhr
Darüber hinaus genießen die meisten hohen jüdischen Feiertage (Pessachfest, Wochenfest, Laubhüttenfest, Rosch ha-Schanah und Jom Kippur) den Schutz der stillen Tage (vgl. Art. 6 Bayerisches Feiertagsgesetz).
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Jahreskalender mit allen bayerischen Feiertagen zum ausdrucken
- Bayerisches Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage
- Gemeindeverzeichnis mit Abfrage für Mariä Himmelfahrt
- Artikel bei GMX über Feiertage in Deutschland
- Auszug aus der Broschüre "Land und Leute" der Bayerischen Regierung (PDF-Datei)