Gedenkmünze
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Eine Gedenkmünze ist eine Münze, welche durch ihr Motiv und/oder ihre Inschrift an ein denkwürdiges Ereignis oder eine bedeutende Persönlichkeit erinnert.
Früher nahmen Gedenkmünzen oft auf den Herrscher, seine Familie oder andere staatspolitische Themen Bezug, wie z.B. Geburten, Hochzeiten oder Todesfälle im Herrscherhaus, Thronjubiläen oder gewonnene Kriege. Sie hatten damit auch eine Propagandafunktion. Heute werden Gedenkmünzen vorwiegend geprägt, um sie an Sammler zu verkaufen und damit einen finanziellen Gewinn zu realisieren, es handelt sich somit um Sammlermünzen.
Gedenkmünzen sind per Definition gültige Zahlungsmittel, denn Prägungen, welche ähnliche Funktionen erfüllen wie Gedenkmünzen, aber keinen Geldwert haben, nennt man Medaillen. Ihre Umlauffähigkeit kann aber bloß theoretischer Natur sein. Ihr Nennwert kann für den Zahlungsverkehr unpraktisch sein, sie können bei der Bevölkerung unbekannt sein, sie können zu einem höheren Preis als dem Nennwert herausgegeben worden sein, oder sie können im internationalen Markt verkauft werden, wo sie keinen gesetzlichen Kurs haben. Meist trifft mindestens eines dieser Merkmale auf eine Gedenkmünze zu, wodurch sie sich von einer Kursmünze unterscheidet.
Ganz anders verhält sich dies bei den extra für den Umlauf geprägten Zwei-Euro-Gedenkmünzen, welche seit 2006 auch in Deutschland ausgegeben werden. Sie werden in Deutschland mit einer Auflagehöhe von über 30 Mio Stück jährlich geprägt und sind daher primär für den Umlauf bestimmt. Tatsächlich werden sie auch als Zahlungsmittel akzeptiert, da sie genau wie die reguläre Umlaufmünze (Bundesadler) im Umlauf anzutreffen sind.
Siehe auch: Gedenkmünzen in Deutschland, Medaille, Gedenknote