Handelsschiff
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Als Handelschiff bezeichnet man im rechtlichen Sinne alle nicht staatlichen Schiffe (die Handelsflotte). Art. 27 Grundgesetz bestimmt: „Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.“ Im engeren Sinne versteht man unter Handelsschiffen alle gewerblichen Zwecken dienenden Schiffe. Fischereischiffe, Forschungsschiffe und private Yachten zählen hingegen nicht zu den Handelsschiffen in diesem engeren Sinne.
Man unterscheidet Handelsschiffe je nach Fahrtgebiet in
- Seeschiffe auch (Küstenmotorschiffe) und
- Binnenschiffe
Die wichtigsten Typen sind
- Containerschiffe
- Massengutfrachter (auch Schüttgutschiffe oder Bulkcarrier genannt), zum Transport von z.B. Kohle und Erz
- Tanker, u.a. Öltanker, Produktentanker und Gastanker (LNG liquefied natural gas, LPG liquefied petroleum gas)
- Stückgutschiffe, u.a. Kühlschiffe für z.B. Fisch, Fleisch und Südfrüchte und Schwergutschiffe
- Fähren
- RoRo-Schiffe
- Autotransporter (auch Car carrier genannt)
- Spezialschiffe für besondere Transportaufgaben, wie etwa Viehtransporter
Daneben gibt es viele Arten von Spezialschiffen für andere Aufgaben, die auch zu den Handelsschiffen zählen wie
- Schlepper für Hochsee und Hafen
- Schwimmbagger
- Bohrinselversorger
Wenn auch die Bedeutung der Passagierschiffe für den Fernreiseverkehr abgenommen hat, so sind doch beim Güterverkehr die großen Handelsnationen in starkem Maße vom Seehandel und damit von Handelsschiffen abhängig.
Die deutsche Handelsflotte wächst seit einiger Zeit wieder. Fast ein Drittel der Containerkapazität weltweit gehört deutschen Eignern. Es besteht auch wieder Bedarf an deutschem Führungspersonal an Bord, also vor allem nautischen und technischen Schiffsoffizieren.