Informationsfreiheitsgesetz
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Informationsfreiheitsgesetze gewähren den Bürgern in ihrem Geltungsbereich einen grundsätzlich freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen (Öffentlichkeitsprinzip). Sie regeln die entsprechenden Rechte und legen das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren. Informationsfreiheitsgesetze dienen in erster Linie der demokratischen Meinungs- und Willensbildung.
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[Bearbeiten] Europa
Am 21. Februar 2002 wurde vom Europarat eine Empfehlung veröffentlicht, Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu verabschieden. Informationsfreiheitsgesetze gibt es in fast allen europäischen Ländern.
[Bearbeiten] Deutschland
Vor dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, bestand kein allgemeines Einsichtsrecht für Bürger in Behördenunterlagen. Es gab eine Vielzahl von Einzelregelungen, etwa Einsichtsrechte in Register und Archive sowie Beteiligtenrechte im Verfahrensrecht. Im Verfahrensrecht gilt der Grundsatz, dass bei besonderem Interesse Recht auf Einsicht in die eigenen Akten besteht. Ein allgemeines Einsichtsrecht für jedermann bestand nur auf dem Gebiet der Umweltinformationen. Das Umweltinformationsgesetz wurde 1994 erlassen aufgrund einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft.
Ein Diskussionsthema war die Frage, wie weit das Amtsgeheimnis und vor allem der in Deutschland besonders ausgefeilte Datenschutz in der EU und seinen Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund der Informationsfreiheit gehen kann und darf.
[Bearbeiten] Bundesebene
Auf Bundesebene gibt es seit 1. Januar 2006 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die rot-grüne Bundesregierung hatte sich in ihren Koalitionsvereinbarungen von 1998 und 2002 vorgenommen, ein solches Gesetz zu schaffen. Nachdem dies in der ersten Legislaturperiode am Widerstand einiger Ministerien gescheitert war, hatten die Koalitionsparteien am 17. Dezember 2004 einen Entwurf in den Bundestag eingebracht. Am 3. Juni 2005 beschloss dieser das Gesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition bei Enthaltung der FDP und PDS, der Bundesrat stimmte am 8. Juli 2005 zu.
[Bearbeiten] Länderebene
Inkraftgetreten sind Informationsfreiheitsgesetze bereits in den Bundesländern Brandenburg (zum 11. März 1998), Berlin (zum 16. Oktober 1999), Schleswig-Holstein (zum 10. Februar 2000), Nordrhein-Westfalen (zum 1. Januar 2002), Mecklenburg-Vorpommern (zum 29. Juli 2006), Hamburg (zum 1. August 2006), Bremen (zum 1. August 2006) und Saarland (zum 15. September 2006). Entwürfe zu Gesetzen dieser Art liegen in weiteren Bundesländern vor.
In Hamburg wurde im April 2006 (?) ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen, das größtenteils auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verweist. Es enthält jedoch umfassende Ausschlussgründe. So ist beispielsweise die Akteneinsicht nur bei abgeschlossenen, nicht jedoch bei laufenden Verfahren möglich.
[Bearbeiten] Schweiz
In der Schweiz wird mit dem Öffentlichkeitsgesetz (Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, BGÖ), das am 17. Dezember 2004 verabschiedet wurde und am 1. Juli 2006 in Kraft trat, die Transparenz der Verwaltung gefördert, indem jeder Person das Recht zusteht, Einsicht in Dokumente der Bundesbehörden zu nehmen (Öffentlichkeitsprinzip).
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich wird die Informationstransparenz durch das Auskunftspflichtgesetz (Bundesgesetz über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes) aus dem Jahre 1986 geregelt.
[Bearbeiten] Schweden
In Schweden wurde 1766 die Verwaltungstransparenz mit dem Gesetz über die Pressefreiheit (Tryckfrihetsförordningen) eingeführt und ist ein Teil der schwedischen Verfassung. In schwedisch wird das als Offentlighetsprincipen (Das Prinzip der Öffentlichkeit) bezeichnet und ist seither gültig. Es war der finnische (Finnland stand zu der Zeit unter schwedischer Herrschaft) Geistliche und Parlamentsabgeordnete Anders Chydenius, der das Recht auf Zugang zu Dokumenten "durchbrachte". Dieses Recht war eine Reaktion auf die gewaltige Geheimhaltung als auch auf die Pressezensuren in der vergangenen Zeit.
Das "Offentlighetsprincip" besagt, dass alle Informationen und Dokumente, die von einer Behörde hergestellt oder empfangen wurden, für jedermann zugänglich gemacht werden müssen.
[Bearbeiten] Großbritannien
Nach einer fünfjährigen Übergangszeit trat der britische Freedom of Information Act am 1. Januar 2005 in Kraft. Ein wichtige Informationsquelle für die britische Situation sind die Seiten der Campaign for Freedom of Information. Auch aktuelle Informationen liefert das Weblog von Steve Wood (Lecturer in Information Management at Liverpool John Moores University). Außerdem ist der Information Commissioner (www.informationcommissioner.gov.uk) von staatlicher Seite für das Gesetz verantwortlich.
[Bearbeiten] Niederlande
Das erste Informationsfreiheitsgesetz wurde 1980 in den Niederlanden eingeführt und 2005 reformiert.[1] Derzeit wird es mit 1000 Anträgen pro Jahr relativ selten genutzt.[2] Ein gutes Beispiel für die Wirksamkeit des Gesetzes lieferte die Stiftung "Wij vertrouwen stemcomputers niet" ("Wir vertrauen Wahlcomputern nicht"). Sie erhielt im Februar 2007 mehrere Dokumente des Niederländischen Wahlausschusses. Diese zeigen, dass der Wahlausschuss befürchtet ohne die Unterstützung des Wahlcomputer-Herstellers Nedap keine Wahl mehr durchführen zu können. Außerdem legt Nedap in einer E-Mail der Niederländischen Regierung nahe, die Firma zu kaufen, andernfalls werde die nächste Wahl nicht mehr unterstützt.[3]
[Bearbeiten] Vereinigte Staaten und Kanada
In den Vereinigten Staaten existiert mit dem Freedom of Information Act (FOIA) seit 1966 und in Kanada seit 1985 ein Informationsfreiheitsgesetz. In letzter Zeit entzündeten sich Diskussion in den USA vor allem an der Frage, wie Informationsfreiheit und nationale Sicherheit vereinbart werden können sowie wie Geschäftsgeheimnisse wirksam geschützt werden können. Ein auch in der deutschen Diskussion immer wieder auftauchender Kritikpunkt ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand - allein auf Bundesebene sind in den USA über 5.000 Beamte mit der Bearbeitung von FOIA-Anträgen beschäftigt; die Kosten belaufen sich auf über 300 Millionen US$.
[Bearbeiten] International
Weltweit haben mehr als 60 Staaten Informationsfreiheitsgesetze beschlossen.
[Bearbeiten] Mexiko: Transparenzgesetz
Mexiko wurde von 1929 bis 2000 von ein und der selben Partei regiert: der Partido Revolucionario Institucional (PRI) ("Partei der institutionalisierten Revolution". Die Folge war ein sehr geringes Maß an Transparenz und damit einhergehend ein hohes Maß an Korruption.
Nach dem Regierungswechsel im Dezember 2000 hat die Regierung Vicente Fox Quesada (PAN) daher das Transparenzgesetz geschaffen das am 12. Juni 2003 in Kraft trat.
Dieses Gesetz gibt den Bürgern das Recht, alle (nicht als "vertraulich" eingestuften) Informationen von Regierung, dem Kongress und allen Bundesbehörden einzusehen. Über die Einhaltung dieses Gesetzes wacht ein neu eingerichtetes Bundesinstitut für den Zugang zu öffentlichen Informationen (IFAI – Instituto Federal de Acceso a la Información Pública). Um den Zugang zu erleichtern, erfolgt die Anfrage über ein elektronisches System. 2004 wurden 39.000 Anfragen registriert, von denen 3/4 beantwortet wurden.
[Bearbeiten] Literatur
- Monica Broschard: Deutschlands Weg zur Informationsfreiheit – Entwicklungsgeschichte, Akteursinteressen und Hindernisse auf Bundes- und Länderebene.
- Harald L. Weber: Historische und verfassungsrechtliche Grundlagen eines öffentlichen Informationszugangsrechts. In: Recht der Datenverarbeitung 21 (2005), S. 243–251.
- Fluck/Theuer, Informationsfreiheitsrecht mit Umweltinformations- und Verbraucherinformationsrecht, IFG/UIG/VIG, Vorschriften der EU, des Bundes und der Länder, Internationales Recht, Rechtsprechung, Kommentar, Stand: 16. Akt. 2006, C.F. Müller Verlag, Heidelberg ISBN 3-8114-9270-5
- Birthe Köster: Erfahrungen mit dem schleswig-holsteinischen Informationsfreiheitsgesetz, in: DuD 2003, S. 36 bis 38.
[Bearbeiten] Siehe auch
Amtsgeheimnis, Informationsmonopol, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, Parlamentsinformationsgesetz, Datenschutz, Verwaltungstransparenz, Informationsfreiheit, Informationsweiterverwendungsgesetz, Transparenz (Politik)
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Gesetzestexte
- Text des Informationsfreiheitsgesetzes für die Bundesrepublik
- Informationsfreiheitsgesetz für das deutsche Bundesland Berlin
- Informationszugangsgesetz für das deutsche Bundesland Brandenburg
- Informationsfreiheitsgesetz für das deutsche Bundesland Hamburg
- Informationsfreiheitsgesetz für das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen
- Informationsgesetz für das deutsche Bundesland Schleswig-Holstein
- Mecklenburg-Vorpommern: LT-Drs. 4/2117 (Gesetzentwurf) und LT-Drs. 4/2320 (Beschlussempfehlung des Innenausschusses)
[Bearbeiten] Weitere Weblinks
- Seminararbeit zum Wandel von Amtsgeheimnis und Informationsfreiheit mit Informationen zur Entwicklungsgeschichte
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Transparency International (Deutschland) zum Informationsfreiheitsgesetz
- Empfehlung des Europarats zu Informationsfreiheitsgesetzen
- Kampagne für Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland mit Unterschriftenliste
- NRW - Informationen zum Informationsgesetz NRW
- Projekt Informationsfreiheit der Bertelsmann Stiftung
- Angebot des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Informationsfreiheit für Bayern
- Karte der Informationsfreiheitsgesetze weltweit
- PI Global Survey 2006: Freedom of Information and Access to Government Record Laws Around the World
- Der Zugang zu Informationen über staatliches Handeln, insbesondere aus Sicht der Medien, IRIS plus 2/2005
- Hamburg: Transparenz mit Hindernissen
- Bürger erhält freien Zugang zu Informationen von Behörden in MV
- Befreite Dokumente - Sammelstelle für Akten die unter dem Informationsfreiheitsgesetze abgefragt wurden
- Blog zum Informationsfreiheitsgesetz
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