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Das Wort Konsulat bezeichnet
- Amt und Würde, aber auch das Dienstgebäude eines Konsuls, der den Botschafter seines Landes an einem ausländischen Platz in konsularischen Angelegenheiten, aber auch in anderen Aufgaben der Außenpolitik unterstützt (siehe Botschaft (Diplomatie)).
- Eine besondere Form des Konsulats ist das Honorarkonsulat, wobei die Bundesrepublik Deutschland Geeignete ernennt, jedoch keine zugehörigen "Honorarkonsulate" gründet. Der Honorarkonsul übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
- im alten Rom seit der Vertreibung der Könige das Amt der beiden jährlich gewählten höchsten Staatsbeamten, siehe: Consulat
- das Amt der drei die Regierungsgewalt ausübenden Herrscher in Frankreich von 1799 bis 1804, deren erster Napoléon Bonaparte war, während die beiden anderen nur beratende Stimmen hatten. Siehe: Französisches Konsulat
- das Amt des Priesters im Mittelalter
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