Patentamt
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Ein Patentamt ist eine Behörde, die einer natürlichen oder juristischen Person ein Schutzrecht auf geistiges Eigentum bzw. auf einen Markennamen in Form eines Patents gewährt.
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[Bearbeiten] Geschichte
Der Name Patent geht auf das lateinische patens (offener Brief, Urkunde) zurück. Das erste Patentgesetz im heutigen Sinne wurde 1474 in Venedig erlassen, gefolgt von den "Statute of Monopolies" in Großbritannien (1623) und Frankreich (1787).
Im Zuge der Industrialisierung wurde um 1800 der Ruf nach einem Schutz des Gewerbes in England immer lauter. Mit der Gewährung von Patenten kam man dieser Forderung nach. Einerseits sollte es Erfinder motivieren, ihre Erfindungen der Öffentlichkeit zu präsentieren und in deren Dienste zu stellen, andererseits sollte es Erfindern einen Schutz ihres Gewerbes vor Missbrauch durch Andere gewähren. Von England aus gingen diese Bestrebungen um die Welt.
[Bearbeiten] Nationale Patentämter
[Bearbeiten] Deutschland
Am 25. Mai 1877 wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die diese Patente vergeben sollte. Die aktuelle Fassung des Gesetzes, datiert vom 16. Dezember 1980, ist in Kraft seit 1. Januar 1981.
Am 1. Juli 1877 wurde das Kaiserliche Patentamt offiziell in Berlin gegründet. Schon tags darauf wurde das erste deutsche Patent erteilt, an Johann Zeltner für "ein Verfahren zur Herstellung von roter Ultramarinfarbe".
1919 wurde die Behörde in Reichspatentamt umbenannt. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 stellte das Patentamt seine Tätigkeit ein. Literatur: Das Reichspatentamt 1877-1927 ; Rückblick auf sein Werden und Wirken. Hrsg. vom Reichspatentamt. - Berlin: Heymann, 1927. [1]
Am 1. Oktober 1949 eröffnete das Deutsche Patentamt seine Räume im Deutschen Museum in München. 1951 wurde eine Außenstelle im alten Reichspatentamt in Berlin eröffnet. 1959 zog das Patentamt in ein eigenes Gebäude in München um. Der heutige Name lautet seit 1998 Deutsches Patent- und Markenamt, DPMA, um der gestiegenen Bedeutung von Handelsmarken im Geschäftsverkehr Rechnung zu tragen.
[Bearbeiten] Österreich
Erste Patentschriften gibt es in Österreich ab 1852 als sogenannte Privilegien. Durch Verordnung des Handelsministeriums vom 15. September 1898 wurde dann das österreichische Patentamt gegründet. Als Berufungsinstanz gegen die Endentscheidungen der Nichtigkeitssenate des österreichischen Patentamts ist der Oberste Parent- und Markensenat errichtet.
[Bearbeiten] Regionale Patentämter
[Bearbeiten] Europa (EPO)
Das Europäische Patentamt (EPA) ist ein Organ der Europäischen Patentorganisation, die durch das Europäische Patentübereinkommen vom 5. Oktober 1973 gegründet wurde. Das Patentamt hat seinen Sitz in München, eine Zweigstelle in Den Haag, Dienststellen in Berlin-Kreuzberg und Wien und ein EU-Verbindungsbüro in Brüssel. Amtssprachen sind englisch, deutsch und französisch.
[Bearbeiten] Eurasien (EAPO)
Das Eurasische Patentamt (EAPA) ist ein Organ der Eurasischen Patentorganisation, die durch das Eurasische Patentübereinkommen vom 12. März 1993 gegründet wurde. Das Amt hat seinen Sitz in Moskau.
[Bearbeiten] Siehe auch
- World Intellectual Property Organization
- Patent
- Bundespatentgericht
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Europäisches Patentamt