Rudolf Lehmann (Militärrichter)
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Rudolf Lehmann (* 11. Dezember 1890 in Posen; † 26. Juli 1955 in Bonn) war Leiter der Rechtsabteilung beim OKW und deutscher Generaloberstabsrichter.
Lehmann besuchte bis 1909 ein Gymnasium in Bonn und studierte anschließend, zwischen 1909 und 1912, Rechtswissenschaften in München, Freiburg im Breisgau, Leipzig und Marburg.
Er arbeitete ab 1933 im RJM, wurde 1937 Senatspräsident am Reichskriegsgericht und leitete zwischen 1938 und 1943 als Ministerialdirektor die Rechtsabteilung der Wehrmacht.
1938 war er am Ehrengerichtsverfahren gegen den Oberbefehlshaber des Heeres, General Werner von Fritsch, als Beisitzer beteiligt. 1944 wurde Lehmann wegen seiner Verdienste zum Generaloberstabsrichter ernannt.
Als einziger Militärrichter wurde er nach dem Krieg von den USA in Nürnberg im so genannten "OKW-Prozess" angeklagt. Die Urteilspunkte: Begehen von Kriegsverbrechen und Begehen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Am 27. Oktober 1948 erfolgte das Urteil: 7 Jahre Haft, von denen allerdings bereits 3 Jahre verbüßt waren.
Lehmann als dem obersten Vertreter der Militärgerichtsbarkeit wurde vor allem die auch in der Wehrmacht umstrittenen, mit dem Völkerrecht nicht zu vereinbarenden deutschen kriegsrechtlichen Bestimmungen zum Russlandfeldzug zum Verhängnis. So konnten auf Grund des Barbarossa-Gerichtsbarkeitserlasses Übergriffe deutscher Soldaten gegen die Zivilbevölkerung in der Sowjetunion straffrei ausgehen, und der Kommissarbefehl befahl ausdrücklich die Tötung sowjetischer Kommissare. Die Verteidigung berief sich wie üblich auf entsprechende Anordnungen Adolf Hitlers.
Personendaten | |
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NAME | Lehmann, Rudolf |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
GEBURTSDATUM | 11. Dezember 1890 |
GEBURTSORT | Posen |
STERBEDATUM | 26. Juli 1955 |
STERBEORT | Bonn |