Schaumwein
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Schaumwein ist der Oberbegriff für Weine, die auf Grund ihres Gehalts an Kohlendioxid unter Druck stehen und beim Einschenken schäumen; der Überdruck auf Grund des gelösten Kohlendioxids muss bei 20 °C mindestens 3 bar betragen.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Herstellungsverfahren
Die Herstellungsverfahren unterscheiden sich grundsätzlich in der Herkunft des Kohlendioxids. Dabei gibt es die folgenden drei Varianten:
- Das Kohlendioxid stammt nicht aus der Gärung des Weines sondern wird im Imprägnierverfahren durch Anwendung von Druck und Kühlung im Wein gelöst, der dann unter Druck auf die Flasche gefüllt wird. Verkehrsbezeichnung: „Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure“
- Das Kohlendioxid resultiert aus erster Gärung, Méthode rural oder Asti-Methode: Moste, bevorzugt von Bukettsorten werden vor Ende der alkoholischen Gärung durch (mehrfache) Hefeentfernung und Kaltlagerung süß gehalten. Der zuckerhaltige Jungwein wird im Druckbehälter – das kann auch eine Flasche sein – zum höchstmöglichen Druck weitervergoren. Die neu gebildete Hefe wird durch Degorgieren oder Filtrieren entfernt. Beispiele: „Refosco“ aus Triest, „Moscato spumante d´Asti“ (auch „Asti spumante“), „Clairette de Die“ (AOC), „Blanquette de Limoux“. Solche Schaumweine tragen die Verkehrsbezeichnung: „Aromatischer Qualitätsschaumwein“ oder „Aromatischer Qualitätsschaumwein b.A.“
- Das Kohlendioxid resultiert aus zweiter Gärung Indem man einem vergorenen Jungwein Zucker und Hefe (Fülldosage) beifügt und in einem druckfesten Behältnis abgeschlossen vergärt, bleibt das entstehende Kohlendioxid im Wein. Die unterschiedlichen Verfahren Méthode champenoise oder Méthode traditionelle, Transvasier-Verfahren und Méthode Charmat oder Großraumgärung (Tankgärverfahren) sind auch unter Sekt dargestellt. Beispiele: Champagner, Winzersekt Verkehrsbezeichnung: Sekt, „Sekt b.A“, „Qualitätsschaumwein“, „Qualitätsschaumwein b.A.“
[Bearbeiten] Gesetzliche Vorgaben
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein, damit der Wein als Schaumwein bezeichnet werden darf:
- Angabe des Herkunftslandes auf dem Etikett;
- Alkoholgehalt von mindestens 9,5 Vol.%;
- Der Gesamt-Schwefeldioxidgehalt darf 235 mg/l nicht überschreiten;
- Der Kohlensäure-Überdruck muss mindestens 3 bar betragen. Insbesondere wird mit einem Kohlensäureüberdruck von nur 1 bis 2,5 bar der Perlwein abgegrenzt.
[Bearbeiten] Geschichte
Die Geschichte des Schaumweins geht zurück bis zu den Römern.
[Bearbeiten] Einzelne Schaumweine
In den verschiedenen Weinbauregionen werden eine Vielzahl von Schaumweinen hergestellt. Eine Auswahl:
- Deutschland
- Sekt oder insbesondere Winzersekt (= Erzeugerabfüllung), welcher nach dem Flaschengärverfahren aus den Grundweinen des Weinbaubetriebs hergestellt sein muss.
- Frankreich
- Champagner und Crémant sind Qualitäts-Schaumweine von innerhalb bzw. außerhalb der Champagne.
- Italien
- Prosecco wird aus der gleichnamigen weißen Rebsorte gewonnen und stammt aus der Weinbauregion Veneto. Prosecco wird als Frizzante (Perlwein) oder als Spumante (Schaumwein) erzeugt.
- Asti Spumante ist ein Aromatischer Schaumwein aus der Muskateller-Rebe. In der Franciacorta werden Schaumweine internationalen Charakters hergestellt.
- Spanien
- Cava ist ein Qualitäts-Schaumwein, für den es vergleichbare Anforderungen gibt wie für den Champagner.
- Ukraine
- Krimsekt wird im Flaschengärverfahren aus weißen oder roten Rebsorten in der Ukraine hergestellt.
[Bearbeiten] Verbraucherempfehlungen
Schaumwein verlässt den Hersteller voll ausgereift. Eine weitere Lagerung verbessert die Qualität eines Schaumweines – im Gegensatz zu normalen Weinen – nicht unbedingt. Die Lagerfähigkeit ist zudem begrenzt, die jedoch durch eine gleich bleibende Lagertemperatur (10–15 °C) und dunkle Lagerräume verbessert werden kann.
Schaumweine mit einem Naturkorken sollten liegend (bis circa 8–10 Jahre) gelagert werden. Solche mit einem Kunststoffkorken (maximal zwei Jahre Lagerung) hingegen sollten stehend gelagert werden.