Unidroit
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UNIDROIT (International Institute for the Unification of Private Law)
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[Bearbeiten] Status, Zielsetzung
UNIDROIT ist eine internationale Organisation, welche sich zum Ziel gesetzt hat, die internationale Vereinheitlichung des Zivilrechts zu fördern. Hierzu entwickelt UNIDROIT Methoden, völkerrechtliche Konventionen und Mustergesetze zur Modernisierung und Harmonisierung von Zivilrecht, insbesondere des internationalen Handelsrechts. Als eine von Staaten gegründete internationale Organisation ist UNIDROIT ein Völkerrechtssubjekt.
[Bearbeiten] Geschichte, Sitz
Gegründet wurde UNIDROIT erstmals 1926 als Geschenk Italiens an den Völkerbund. Nach dem Austritt Italiens aus dem Völkerbund wurde UNIDROIT im Jahre 1940 neu gegründet. Der Sitz von UNIDROIT ist die Villa Aldobrandini in Rom (28 Via Panisperna, 00184 Roma).
[Bearbeiten] Mitgliedschaft, Organe
Mitglied von UNIDROIT können nach seinem Statut nur Staaten sein. Zu den derzeit 61 Mitgliedstaaten zählt auch Deutschland.
Gemäß Artikel 4 des UNIDROIT-Statuts vom 15. März 1940 hat UNIDROIT 6 Organe:
- die Generalversammlung (General Assembly),
- den Präsidenten (President),
- den Verwaltungsrat (Governing Council),
- den Ständigen Beirat (Permanent Committee),
- ein Schiedsgericht (Administrative Tribunal) und
- das Sekretariat (Secretariat).
[Bearbeiten] Generalversammlung
Die Generalversammlung besteht aus dem zuständigen diplomatischen Vertreter des jeweiligen Landes in Rom und einem Regierungsvertreter Italiens. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen und wählt jeweils - nach informellem regionalem Proporz - einen Präsidenten (z.B. am 1. Dezember 2006 in der 60. Sitzung den chilenischen Botschafter Sr. Gabriel Valdès Subercaseaux). Alle drei Jahre beschließt sie über das Arbeitsprogramm von UNIDROIT.
[Bearbeiten] Präsident
Der Präsident wird von der Regierung Italiens für fünf Jahre benannt. Das Amt hat zur Zeit der Italiener Professor Dr. Berardino Libonati aus Rom inne.
[Bearbeiten] Verwaltungsrat
Bis zu 25 Mitglieder des Verwaltungsrates werden von der Vollversammlung auf fünf Jahre gewählt, der Präsident gehört ihm kraft Amtes an. Der Verwaltungsrat tagt auf Einladung des Präsidenten mindestens einmal jährlich (Art. 6 Abs. 8 des Statutes).
[Bearbeiten] Ständiger Beirat
Der Ständige Beirat besteht aus dem Präsidenten und fünf weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrates. Er tritt in eiligen Fällen auf Einladung des Präsidenten, mindestens einmal jährlich zusammen (Art. 7 Abs. 3 des Statutes).
[Bearbeiten] Schiedsgericht
UNIDROIT unterliegt als völkerrechtliche Organisation nicht dem nationalen Recht eines Staates. Daher wurde das Schiedsgericht eingerichtet, das nach selbst gegebenen Verfahrensregeln die Gerichtsbarkeit in Streitfällen ausübt, an denen UNIDROIT beteiligt ist, sei es mit seinen Mitarbeitern, sei es mit Dritten (Artikel 7bis des Statutes).
[Bearbeiten] Sekretariat
Das Sekretariat ist als ständiges Ausführungsorgan Träger der kontinuierlichen Arbeit von UNIDROIT. Es besteht aus dem Generalsekretär, zwei Stellvertretern und weiteren wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern. Generalsekretär ist der deutsche Professor Dr. jur. Herbert Kronke. Der gesamte Mitarbeiterstab des Sekretariates umfasst ca. 20 Personen.
[Bearbeiten] Arbeitsweise
Das Sekretariat führt die laufenden Geschäfte von UNIDROIT, hält Kontakte zu Staaten und internationalen Organisationen und ist auch wissenschaftlich forschend tätig. Wesentlich ist die in Artikel 9 der Statuten niedergelegte Verpflichtung, eine Bibliothek zu unterhalten, allerdings übergibt UNIDROIT wichtige Dokumente auch jeweils einer Bibliothek in den Mitgliedstaaten und veröffentlicht Informationen im Internet.
Amtssprachen sind gem. Artikel 10 des UNIDROIT-Statuts Italienisch, Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch, Arbeitssprachen sind allerdings nur Englisch und Französisch.
Zur Erledigung des beschlossenen Arbeitsprogramms lädt das Sekretariat häufig renommierte Wissenschaftler zur Mitarbeit in Studiengruppen ein ("study groups"). Deren Ergebnisse werden Grundlage für die weiteren Beschlüsse, die häufig in Vorschläge von internationalen Konventionen münden. Der Beitritt und die Ratifizierung dieser Konventionen folgen den üblichen völkerrechtlichen Regeln.
[Bearbeiten] Ergebnisse
[Bearbeiten] Grundregeln über internationale Handelsverträge
Ein wichtiges Arbeitsergebnis von UNIDROIT sind in den „UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts“ enthalten, die Grundregeln der internationalen Handelsverträge vorschlagen und fortlaufend aktualisiert werden. Sie gelten, anders als das CISG (UN-Kaufrecht), nicht unmittelbar, da UNIDROIT keine Rechtsetzungsbefugnis für Staaten hat, weder für die Mitgliedstaaten, noch für dritte Staaten. Die UNIDROIT Principles wurden 2004 durch ein internationales Expertengremium neugefasst.
Die UNIDROIT Principles beziehen sich auf grenzüberschreitende Handelsgeschäfte. Ihre Geltung im Einzelfall kann explizit durch die Vertragsparteien vereinbart werden. Es ist unklar, ob darin die Wahl einer anwendbaren Rechtsordnung oder allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die die eine Seite der anderen stellt, liegt.
[Bearbeiten] Konvention über Sicherungsrechte an mobilen Gegenständen
Jünger ist die Konvention über Sicherungsrechte an mobilen Gegenständen (auch: Konvention von Kapstadt/ "Convention on International Interests in Mobile Equipment" oder "Cape Town Convention") von 2001. Sie dient mit Blick auf hochpreisige Gegenstände, die im Wirtschaftsverkehr bestimmungsgemäß grenzüberschreitend eingesetzt werden (z.B. Flugzeuge), als Grundlage für die Schaffung eines internationalen Registers, in das Sicherungsrechte (etwa für Kreditgeber oder andere Gläubiger) eingetragen und so international anerkannt und durchgesetzt werden können. Die Konvention klärt zwar Grundfragen, ist aber ausfüllungsbedürftig. Geplant und zum Teil schon beschlossen sind Zusatzprotokolle für Eisenbahngegenstände, Flugzeuge und Satelliten.