Adolf von Nassau
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Adolf von Nassau (* vor 1250; † 2. Juli 1298 in Göllheim im heutigen Donnersbergkreis) war römisch-deutscher König von 1292 bis 1298. Seine Regierungszeit ist insofern einzigartig, als mit ihm zum ersten Mal in der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches ein geistig und körperlich gesunder König ohne Bannspruch des Papstes von den Kurfürsten des Reiches abgesetzt wurde.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Familie
Adolf war der Sohn des Grafen Walram II. von Nassau-Wiesbaden-Idstein-Weilburg (Walramische Linie) und der Adelheid von Katzenelnbogen. Er heiratete Imagina von Isenburg-Limburg († nach 1313) und hatte mit ihr acht Kinder. Adolfs Bruder war Diether von Nassau, Erzbischof von Trier.
[Bearbeiten] Vorgeschichte
Adolf war zum Zeitpunkt seiner Wahl zum König Anfang vierzig. Seine politischen Aktivitäten hatten sich bisher auf seine Rolle als Bundesgenosse des Kölner Erzbischofs beschränkt. Er verfügte nicht einmal über den gesamten Besitz der Familie der Grafen von Nassau, der hauptsächlich nördlich und nordwestlich von Frankfurt am Main lag. Adolf hatte zwar keine eigene Kanzlei, dürfte sich aber auf Grund seiner Beziehungen zu den Erzbischöfen von Köln und Mainz in den politischen Verhältnissen im Gebiet des Mittelrheins und von Mainz ausgekannt haben. Er sprach Französisch und Latein, was für die damalige Zeit auch bei Adeligen selten war.
[Bearbeiten] Wahl zum König
[Bearbeiten] Fürstenallianz zugunsten Adolfs
Dem Vorgänger Adolfs, dem römisch-deutschen König Rudolf I. von Habsburg, gelang es nicht, den böhmischen König Wenzel II. zu überreden, der Wahl seines Sohnes Albrecht zu seinem Nachfolger als Herrscher des Heiligen Römischen Reichs zuzustimmen. Nach dem Tod Rudolfs blieben die Bedenken Wenzels und der anderen Kurfürsten gegen Albrecht weiter bestehen. Nur der Pfalzgraf Ludwig der Strenge versprach Albrecht, ihn zu wählen. Die Ressentiments gegen Albrecht gingen nach einer Quelle aus dem 14. Jahrhundert sogar so weit, dass der Erzbischof von Köln Siegfried von Westerburg die Ablehnung zum Prinzip erhob, indem er argumentierte, dass es Unrecht sei, wenn der Sohn dem Vater auf den Thron folge.
Weiterhin kamen Wenzel und Siegfried mit Gerhard II. von Eppstein, dem Erzbischof von Mainz, überein, dass ein zukünftiger König hauptsächlich ihren Interessen dienen solle. Wenzel gelang es auch, den brandenburgischen und den sächsischen Kurfürsten auf seine Seite zu ziehen. Der sächsische Herzog beurkundete am 29. November 1291, er werde genauso abstimmen wie Wenzel. Der brandenburgische Markgraf dürfte eine ähnliche Verpflichtung abgegeben haben. Der Pfalzgraf und der Trierer Erzbischof beugten sich daraufhin der Mehrheit des Kurfürstenkollegiums.
[Bearbeiten] Wahlversprechen Adolfs
Daher schlug wohl der Kölner Erzbischof dem Kurfürstenkollegium Adolf von Nassau als König vor. Dieser war für den Fall seiner Wahl bereit, den Kurfürsten umfangreiche Zugeständnisse zu machen und ihren politischen Forderungen zu folgen.
Einige Tage vor der Wahl, am 27. April 1292, ließ sich als Erster der Kölner Erzbischof eine Urkunde ausstellen, in der ihm Adolf für den Fall seiner Wahl eine lange Liste von Besitzbestätigungen, Verpfändungen von Reichsstädten und Reichsburgen sowie eine Summe von 25.000 Mark in Silber zusagte. Weiterhin versprach Adolf den Beistand gegen konkret aufgeführte Gegner, aber auch allgemeinen Beistand; zudem sollte er keinen Feind des Erzbischofs in seinen Rat aufnehmen. Nach der Wahl sollte Adolf dem Erzbischof hinreichende Sicherheiten für die Erfüllung der Versprechen geben, anderenfalls würde er seines Throns verlustig gehen. Die letzte Klausel belegt den Umstand, dass Ende des 13. Jahrhunderts die Krönung zum König als konstituierendes Moment der Herrschaft noch sehr entscheidend war. Denn Adolf versprach dem Erzbischof, erst um seine Krönung zu bitten, wenn er die angesprochenen Sicherheiten beigebracht habe.
Die anderen Kurfürsten ließen sich von Adolf ähnliche Zugeständnisse, allerdings erst nach der Wahl, beurkunden. Am weitreichendsten waren die Zugeständnisse an den böhmischen König Wenzel vom 30. Juni 1292. Adolf versprach Wenzel, dem Habsburger Albrecht die beiden Herzogtümer Österreich und Steiermark abzunehmen. Dies solle genauso geschehen, wie der vorige König Rudolf dem böhmischen König Ottokar II., dem Vater Wenzels, Reichsterritorien wieder abgenommen hatte. Albrecht solle zunächst zu einer Gerichtsverhandlung geladen werden. Wenn er sich nicht beuge, sollten die Beschlüsse des Gerichts innerhalb eines Jahres mit Gewalt vollzogen werden. Wenzel werde anschließend die verlorenen Gebiete seines Vaters zurück erhalten.
Dem Mainzer Erzbischof Gerhard wurden die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen übertragen, was den Interessen des Mainzers im Thüringer Raum entsprach. Weiterhin erhielt der Erzbischof finanzielle Vergünstigungen. Ähnlich wie sein Kölner Amtskollege verbot auch der Mainzer Kurfürst, dass ihm unliebsame Personen in Adolfs Rat aufgenommen würden.
Im Vergleich zu den Vergünstigungen, die der Mainzer, der Kölner und der böhmische Kurfürst erhielten, waren die Zuwendungen an den Pfalzgrafen und den Trierer Erzbischof bescheidener.
Am 5. Mai 1292 kam es zur Wahl Adolfs und am 24. Juni zur Krönung in Aachen. Allerdings waren seiner Macht wegen der eingegangenen Verpflichtungen von Anfang enge Grenzen gesetzt.
[Bearbeiten] Herrschaft
[Bearbeiten] Bruch der Wahlversprechen
Wie mit dem Kölner Erzbischof vereinbart, blieb Adolf nach seiner Wahl vier Monate in dessen Herrschaftsgebiet. Trotz der engen Vorgaben emanzipierte sich Adolf rasch von seinen Wählern und schloss Bündnisse mit ihren Gegnern. So bestätigte er beispielsweise die Rechte von Adligen und der Stadt Köln, die sich gegen ihren Landesherrn gewandt hatten, und erweiterte diese Rechte sogar. Damit wurde die Hoffnung des Erzbischofs zerschlagen, wieder größeren Einfluss in der Stadt Köln zu gewinnen (vergleiche: Schlacht von Worringen 1288).
Auch die Versprechungen hinsichtlich der Herzogtümer Österreich und Steiermark brach Adolf sehr schnell. Albrecht vermied als kluger Diplomat eine Auseinandersetzung mit dem neuen König und erhielt gegen Herausgabe der Reichskleinodien, die er noch in seinem Besitz hatte, im November 1292 eine förmliche Belehnung mit Österreich, der Steiermark, der Windischen Mark und der Herrschaft Pordenone. Die Verfügung über die prestigeträchtigen Insignien und Reliquien des Reiches war ein zusätzliches und wichtiges Indiz für die Legitimität der Herrschaft des Königs, aber keine zwingende Voraussetzung. Mit jeder neuen Urkundenausfertigung rückte Adolf von seinen Versprechungen ein Stück weiter ab, ohne dass man ihn des offenen Vertragsbruchs bezichtigen konnte.
Auch sonst agierte Adolf als selbstbewusster Herrscher. Sein Hof war Anziehungspunkt für alle, die Schutz vor den mächtiger werdenden Territorialherren des Reiches suchten. Er hielt zahlreiche Hoftage ab, erneuerte bereits zu Beginn seiner Herrschaft den allgemeinen Landfrieden Rudolfs I. für weitere zehn Jahre und stiftete mindestens zwei regionale Landfrieden.
Adolf nutzte das Lehnswesen als eines seiner wichtigsten Herrschaftsinstrumente. Er verlangte von den geistlichen Reichsfürsten für die Belehnung mit Regalien eine Zahlung, die sogenannte Lehnsware, und steigerte dieses Verlangen bis zum Ärgernis. Zeitgenossen sahen in diesem Vorgehen simonistische Tendenzen. Von heutigen Historikern wird es jedoch eher als innovative Möglichkeit angesehen, neue Staatseinnahmequellen zu erschließen, wie dies auch andere westeuropäische Könige taten. Auch die Wiedergewinnung und Verwaltung des Reichsgutes war ihm wichtig. So gelang ihm durch geschickte Heiratspolitik, ehemaliges Reichsgut wieder in die Verfügungsmacht des Reiches zu bringen.
[Bearbeiten] Politik in Thüringen
Im Jahre 1294 stand seine Herrschaft auf dem Höhepunkt. Adolf schloss mit dem englischen König Eduard I. ein Bündnis gegen Frankreich und erhielt dafür 60.000 Pfund Sterling, das entsprach 90.000 Goldmark. Das als Söldnertum aufgefasste Bündnis und die Tatsache, dass Adolf seinen Verpflichtungen nicht nachkam, schadeten zwar seinem Ansehen, waren aber zunächst folgenlos. Wenig später griff er im von Kämpfen zerrütteten Thüringen ein, indem er die Landgrafschaft von Albrecht dem Entarteten kaufte. Adolf nutzte dabei die Kämpfe, welche zwischen dem Landgrafen Albrecht und seinen Söhnen Friedrich und Diezmann ausgebrochen waren. Der Kauf geschah in seiner Eigenschaft als König und wohl mithilfe der Zahlungen aus England. Rechtlich gesehen war dies vollkommen zulässig, da Adolf den Lehnsinhaber bewog, auf sein Lehen zu verzichten, und das Land wieder dem Reich zuführte. Weiterhin zog er die Markgrafschaft Meißen als Reichslehen ein, da diese nach dem Aussterben einer Nebenlinie der Wettiner im wörtlichen Sinne herrenlos und von einem Sohn Albrechts des Entarteten besetzt worden war.
Dieser Kauf und die Einziehung der Mark Meißen berührten aber die Interessen von gleich vier Kurfürsten. So konnte der Mainzer Erzbischof geltend machen, dass ein Teil Thüringens kein Reichslehen, sondern Mainzer Kirchenlehen sei. Böhmen konnte über den Machtzuwachs des Königs an seiner nördlichen Grenze auch nicht begeistert sein, zumal Adolf Wenzel II. die Belehnung mit der Mark Meißen zugesagt hatte. Auch hofften alle Kurfürsten, aus den Wirren in Thüringen Gewinn zu schlagen. Neben der vordergründigen Rückführung von Reichslehen zum Reich ist aber auch nicht auszuschließen, dass Adolf bestrebt war, sich eine wenn auch kleine Hausmacht aufzubauen. Zunächst gelang es Adolf, seine Erwerbungen diplomatisch abzusichern und den brandenburgischen Markgrafen zum aktiven Handeln und den Mainzer Erzbischof sowie den Herzog von Sachsen zumindest zur Duldung des Kaufes zu bewegen.
Zwei blutige Feldzüge waren zur Sicherung der Erwerbungen notwendig, ein Landfrieden sicherte die Errungenschaften. Zwei Jahre später, im Sommer 1296, verkündete Adolf auf der Einladung zu einem Hoftag stolz, dass er durch seine Maßnahmen den Besitz des Reiches bedeutend vermehrt habe.
[Bearbeiten] Absetzung und Tod
[Bearbeiten] Fürstenallianz gegen Adolf
Nachdem infolgedessen über das zuvor Gesagte mit allen dabei anwesenden Kurfürsten, Bischöfen, Prälaten, Herzögen, Grafen, Landherren und Weisen zuvor eine sorgsame Erörterung stattgefunden hat, erklären Wir auf allgemeinen Rat mit dem Willen aller und mit einhelliger Zustimmung der Anwesenden, dass dem zuvor genannten Herrn Adolf, der sich des Königtums so unwürdig erwiesen hat und der wegen seiner Ungerechtigkeiten und der zuvor genannten Gründe von Gott vertrieben wurde, damit er nicht weiter regiert, vom Herrgott das Königtum, das er bisher innehatte, entzogen wurde; Wir verkünden, dass es ihm entzogen wurde, und überdies entziehen Wir es ihm auf Veranlassung des einstimmigen Spruches der zuvor genannten Kurfürsten; indem wir den Spruch anwenden und indem Wir alle, die durch Treueid an ihn gebunden waren, von diesem Eid auf immer lösen, verbieten Wir festiglich, dass ihm etwa jemand künftig als König gehorcht oder geneigt ist.
Wahrscheinlich versuchten die Kurfürsten nicht von Anfang an, den König abzusetzen, infolge der Ereignisse war dieses Resultat aber wohl unausweichlich.
Anlass für die Auseinandersetzungen war die zuvor hingenommene Thüringenpolitik Adolfs. Zu Pfingsten 1297 schlossen sich der Brandenburger Kurfürst, der sächsische Herzog und der böhmische König zusammen, um ihre Interessen durchzusetzen. Der Kölner Kurfürst Gerhard II. stand dieser Gruppe nahe.
Im Februar 1298 wurde die Lage für Adolf bedrohlich, denn Wenzel II. und Albrecht von Habsburg legten ihre jahrelangen Streitigkeiten um Österreich und die Steiermark bei und trafen Vereinbarungen für den Fall, dass Adolf abgesetzt und Albrecht an seiner Statt gewählt würde. Eventuell gab es bereits bei der Krönung Wenzels zum böhmischen König am 2. Juni 1297 ein Treffen der Kurfürsten. Im Januar 1298 wurde durch den Mainzer Erzbischof Albrecht von Habsburg vor ein Reichsgericht zitiert, um Albrecht und Adolf zu einem Kompromiss zu zwingen. Dies gelang aber nicht; es kam sogar zu verlustreichen Kämpfen zwischen beiden im Oberrheintal, die jedoch keine Entscheidung brachten. Im Mai 1298 lud nun der Mainzer Erzbischof den König vor Gericht, damit der Streit dort entschieden würde. Allerdings konnte der König als fehdeführende Partei nicht gleichzeitig Richter sein; auf der anderen Seite musste er diese Ladung als Provokation empfinden, da Albrecht gegen ihn, den rechtmäßigen König, die Waffen erhoben hatte. Das erste Treffen am 1. Mai und ein weiteres am 15. Juni, auf denen die Streitigkeiten geklärt werden sollten, kamen dementsprechend nicht zustande.
Ein Treffen zwischen dem Mainzer Erzbischof, dem Herzog von Sachsen und drei Brandenburger Markgrafen am 23. Juni 1298 führte dann zu einem Gerichtsverfahren gegen den König selbst. Der Kölner Erzbischof und der böhmische König hatten den Mainzer Erzbischof zuvor ermächtigt, in ihrem Namen zu handeln. In diesem Verfahren wurde Adolf wegen zahlreicher Verbrechen angeklagt, darunter des fortgesetzten Landfriedensbruchs in Thüringen und des Bruches der Versprechungen an den Mainzer Erzbischof. Adolf wurde seines Amtes für unwürdig und seiner Königswürde für verlustig erklärt.
[Bearbeiten] Juristische Winkelzüge
Bemerkenswerterweise wurde Adolf vor seiner Absetzung nicht vom Papst exkommuniziert. Der Papst war wahrscheinlich nicht einmal in das Absetzungsverfahren einbezogen worden. Die Fürsten versuchten zwar, ihre Argumente ähnlich zu formulieren wie Innozenz IV. bei der Absetzungserklärung Friedrichs II., dennoch war der Vorgang für diese Zeit ungeheuerlich. Denn Adolf war durch die Wahl und die Krönung nach dem zeitgenössischen Verständnis durch Gott als Herrscher erwählt worden, und die Fürsten brachen ihren Eid, in welchem sie dem König Treue geschworen hatten. Deshalb tauchen in der Liste der Anklagepunkte auch solche auf den ersten Blick eigenartigen Freveltaten auf wie die Schändung von Hostien und die simonistische Erpressung von Geldern. Weiterhin gab es keine reichsrechtliche Regelung für die Absetzung des Königs. Deshalb beriefen sich die Fürsten auf ihr Wahlrecht, aus dem sich auch das Recht zur Absetzung eines König ableite. Diese Argumentation war insofern problematisch, da es ja mit der Absetzung Friedrichs II. bereits einen Präzedenzfall für diesen Fall gab. Nach dieser kirchenrechtlichen Regelung war aber nur der Papst zur Absetzung befugt.
[Bearbeiten] Wahl Albrechts und Tod Adolfs
Denkmal Adolfs aus dem 19. Jahrhundert im Vorraum des Doms zu Speyer |
Im Anschluss an die Absetzung kam es zur Wahl Albrechts von Habsburg zum neuen König. Wie diese Wahl ablief, ist heute nicht mehr genau zu klären, da die Chronisten kaum etwas darüber berichten. So ist zum Beispiel die Frage offen, ob Albrecht die Wahl tatsächlich zunächst nicht annehmen wollte, wie er später gegenüber Papst Bonifatius VIII. behauptete.
Die Absetzung Adolfs war eine Sache, eine andere die Durchsetzung der Entscheidung gegenüber Adolf. Doch der Konflikt zwischen König Adolf und der fürstlichen Opposition entschied sich bald auf dem Schlachtfeld. Am 2. Juli 1298 trafen die Heere Adolfs und Albrechts in der Schlacht bei Göllheim aufeinander. Der kleine Ort liegt in der Nordpfalz zwischen Kaiserslautern und Worms nahe dem Massiv des Donnersberges. Nach heftigen Angriffen fiel Adolf zusammen mit seinem Bannerträger und einigen Getreuen. Daraufhin wandte sich sein Heer zur Flucht und löste sich auf.
Die Leichname Adolfs und Albrechts – letzterer fiel 1308 einem Mordanschlag zum Opfer – wurden am 29. August 1309 von König Heinrich VII. im Kaiserdom von Speyer beigesetzt. Zuvor ruhte Adolf im Kloster Rosenthal.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Bibliographie
- Alois Gerlich: Adolf von Nassau (1292–1298). Aufstieg und Sturz eines Königs, Herrscheramt und Kurfürstenfronde, in: Nassauische Annalen 105, 1994, S. 17–78
- Malte Prietzel: Das Heilige Römische Reich im Spätmittelalter, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2004, ISBN 3-534-15131-3
- Christine Reinle: Adolf von Nassau, in: Bernd Schneidmüller/Stefan Weinfurter (Hrsg.): Die deutschen Herrscher des Mittelalters, Historische Porträts von Heinrich I. bis Maximilian I., Verlag C. H. Beck, München 2003, S. 360–371
- Heinz Thomas: Deutsche Geschichte des Spätmittelalters, Stuttgart 1983, S. 86 ff.
[Bearbeiten] Literatur auf Wikimedia Commens
- Johann Geissel; Schlacht am Hasenbühl 1835
- Hektor Wilhelm von Günderode; Geschichte des Römischen Königs Adolphs nach denen Urkunden und gleichzeitigen Geschichtsschreibern; 1779
[Bearbeiten] Weblinks
Commons: Category:Adolf of Nassau – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
- Franz Xaver von Wegele: Adolf (Graf von Nassau). In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Bd. 1, S. 89–92.
- Monographie von 1779
- Eintrag (mit Literaturangaben) im Biographisch-Bibliographischen Kirchenlexikon (BBKL)
- Materialsammlung
- Arbeit über die Absetzung Adolf von Nassau von Andreas Marchetti (PDF)
- Artikel in Ersch/Gruber (veraltet)
[Bearbeiten] Anmerkungen
- ↑ eine genaue Beschreibung des Siegels befindet sich auf Wikisource in Die Siegel der Deutschen Kaiser und Könige, Siegel Ottos I., Nr. 3
- ↑ zitiert nach Prietzel, S. 33
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Personendaten | |
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NAME | Adolf von Nassau |
KURZBESCHREIBUNG | römisch-deutscher König |
GEBURTSDATUM | ca. 1250 |
STERBEDATUM | 2. Juli 1298 |
STERBEORT | Göllheim (Donnersbergkreis) |