Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser
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Die Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser war eine ritualisierte Abfolge von Ereignissen rund um die eigentliche Handlung der Krönung und wurde bis zur Krönung des letzten Kaisers des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Franz’ II., mehrere Jahrhunderte lang fast unverändert durchgeführt. Die Festlegungen in der Goldenen Bulle Karls IV. aus dem Jahre 1356 bildeten die Grundlage für den Ablauf des Zeremoniells. Der Begriff der Krönung steht hierbei sowohl für den gesamten Ablauf der Zeremonie als auch für den eigentlichen Akt des „Aufsetzens der Krone“, die Krönung im engeren Sinne.
Das Zeremoniell war geprägt durch den Charakter des Reiches als Wahlmonarchie und verband die Traditionen des Kaisertums des antiken Roms, des Königs- und Kaisertums des Fränkischen Reiches und der Königserhebung der germanisch-fränkischen Völker.
Inhaltsverzeichnis |
Geschichte
Mittelalter
Ursprünge des Zeremoniells
Das Krönungszeremoniell entwickelte sich im Laufe mehrerer Jahrhunderte aus der germanisch-fränkischen Tradition der Erhebung eines Königs auf den Schild, als Zeichen, dass dieser der vom Volk erwählte Führer sei. Zwar wird bei Isidor von Sevilla die Verwendung von goldenen Kronen bei westgotischen und lombardischen Königen des 7. Jahrhunderts erwähnt, doch ist fraglich, ob diese Kronen als symbolische Zeichen beim Herrschaftsantritt eine Rolle spielten.
Von einer Krönung im eigentlichen Wortsinne ist in den Quellen auch noch nichts bei Pippin dem Jüngeren zu erkennen, der sich vom Papst als Majordomus des Fränkischen Reiches die Königsgewalt am 28. Juli 754 übertragen ließ. Einhard berichtet:
- Er wurde von der Hand des Erzbischofs und Märtyrers Bonifatius, heiligen Andenkens, durch die Heilige Ölung zu dieser Hohen Würde gesalbt und nach Frankenbrauch zu Soissons auf den Königsthron erhoben. [1]
Von einer Krönung neben der Salbung, die hier erstmals im Frankenreich durchgeführt wurde, ist aber auch in anderen zeitgenössischen Quellen nirgends die Rede. Möglicherweise wurde die Krönung aber als zusätzlicher Akt durchgeführt. Zu erkennen ist die zentrale Stellung der Erhebung auch noch bei seinen Söhnen Karl dem Großen und Karlmann I., die 754 in Noyon bzw. Soissons zu Königen ihrer beiden Teilreiche erhoben wurden.
Aber bereits 781 empfing Karl der Große gemeinsam mit seinen Söhnen Ludwig dem Frommen und Pippin dem Buckligen von Papst Hadrian II. das königliche Diadem. Bestimmendes Element wurde der Krönungsakt aber im Jahre 800 bei der Kaiserkrönung Karls durch Leo III. Bei Einhard heißt es:
- Als der König gerade am hl. Weihnachtstag sich vom Gebet vor dem Grab des sel. Apostels Petrus zur Messe erhob, setzte ihm Papst Leo eine Krone aufs Haupt [...] und fortan, unter Weglassung des Titels Patricius, Kaiser und Augustus genannt. [2]
Dreizehn Jahre später krönte sich Karls Sohn Ludwig, unter bewusster Ausschaltung des Papstes, in Aachen selbst zum Kaiser und Nachfolger seines Vaters. Diese Selbstkrönung geschah auf ausdrückliche Anweisung Karls des Großen. Die Kirche und der Thron, auf dem Karl an der Zeremonie teilnahm, waren in der Zukunft von herausragender Bedeutung für die Krönung der römischen-deutschen Könige im Mittelalter.
Mit der Kaiserkrönung Ludwigs des Frommen im Jahre 816 durch Papst Stephan IV. in Reims stellte sich die feierliche Handlung der Krönung als kirchlich-liturgischer Akt dar, der Salbung und die eigentliche Krönung miteinander verband. Die Ordines der Kaiserkrönungen geben zumindest indirekt Zeugnis vom Ablauf der Zeremonie.
Ob ebenfalls – wie seit dem Hochmittelalter üblich – auch die Gattinnen gekrönt bzw. gesalbt wurden, ist aus den meist sehr knappen Schilderungen der Krönungen bzw. Erhebungen nur sehr selten erkennbar. So ist bekannt, dass Lothar II. im Jahre 862 seine zweite Gattin Waldrada erheben und zur Königin krönen ließ. Der älteste Text zur Krönung einer Königin stammt aus dem Jahre 866 und ist die Krönungsformel der westfränkischen Königin Irmintrud, der Gattin Karls des Kahlen.
Ostfrankenreich und entstehendes Heiliges Römisches Reich
Welche Bedeutung Aachen dank Karl dem Großen für das Krönungszeremoniell der nächsten Jahrhunderte hatte, zeigt die Tatsache, dass nach dem Tode des ostfränkischen Königs Heinrich I. der daraufhin notwendige Wahltag im Jahre 936 nach Aachen einberufen wurde. Auf ihm wurde Otto I., der Sohn Heinrichs, zum neuen König des Reiches gewählt und anschließend gekrönt. Bis zum Jahre 1531 wurden hier fast alle römisch-deutschen Könige gekrönt. Daneben fanden nur in Mainz, Köln und Bonn insgesamt vier Krönungen statt.
Mit Ottos Krönung begann sich auch das Zeremoniell zu entwickeln, das bis zur Krönung des letzten Kaisers im Jahre 1762 galt. Der rein weltliche Akt der Königserhebung aus der fränkisch-germanischen Tradition verschmolz immer mehr mit der Salbung und der Liturgie der Messe zu einer Machtdarstellung, die den sakralen Charakter des königlichen Amtes sichtbar machen sollte. Zudem ging es darum, die göttliche Bestimmung des Herrschertums gegenüber den Untertanen, also das Gottesgnadentum des Königs, zu betonen. Die Krone, in die vielfach eine Reliquie eingelegt war, wurde das Zeichen für diese göttliche Bestimmung und seine Stellvertreterschaft Christi auf Erden. Mit der Krönung wurde der König zu einem neuen Menschen.
Widukind von Corvey, der an der Krönung Ottos in Aachen als Augenzeuge teilnahm, verdanken wir eine der seltenen mittelalterlichen Darstellungen einer Königskrönung. Er berichtete über den Ablauf in seiner Geschichte der Sachsen: In Aachen versammelten sich die Herzöge, die vornehmsten Grafen und andere angesehene Große des Reiches und erhoben den neuen König nach einem Treueid auf den Thron Karls des Großen. Am Krönungstag zog der König mit Angehörigen des Klerus und den Großen des Reiches zur Kirche, in der er vom Erzbischof von Mainz erwartete wurde. Der Bischof ergriff die Rechte des Herrschers und geleitete ihn zur Mitte der Kirche. Nach einer weiteren symbolischen Huldigung durch die Anwesenden empfing Otto die Insignien des Reiches, das Schwert, einen Mantel, das Zepter und eine Spange.
Nach der Salbung durch die beiden Erzbischöfe Hildebert und Wigfried wurde er gekrönt. Widukind berichtet weiter:
- Nachdem so die Weihe in allem ordnungsgemäß vollendet war, wurde der König von den beiden Erzbischöfen zu dem Thron geleitet, auf den eine Wendeltreppe führte und der zwischen zwei Marmorsäulen von wundervoller Schönheit steht. Von da aus konnte er alle sehen und von allen gesehen werden. [3]
Nach den Chorgesängen und dem Hochamt nahm man ein gemeinsames Krönungsmahl in der Pfalz ein. Widukind erwähnt auch, dass die Herzöge ihres jeweiligen Hofamtes walteten. In der kurzen Erläuterung wird allerdings klar, dass es sich nicht nur um rein symbolische Akte, wie später üblich, handelte. Aus diesen Ehrendiensten der Herzöge entwickelten sich in den späteren Jahrhunderten die Erzämter, die seit dem Interregnum von den vier weltlichen Kurfürsten bekleidet wurden, und in deren Stellvertretung die Inhaber der Erbämter tätig wurden.
Hoch- und Spätmittelalter
Der Akt der eigentlichen Krönung scheint sich aber auch im beginnenden Hochmittelalter noch nicht endgültig als fester Bestandteil der Zeremonie etabliert zu haben. So berichtet zum Beispiel Wipo, dass zwar bereits einen Tag nach seiner Wahl Konrad II. in großer Hast vom Mainzer Erzbischof geweiht wurde. Von einer Krönung ist allerdings nicht die Rede, geschweige denn von der heute als Reichskrone bekannten Krone. Wann und aus welchem Anlass diese Krone den Konrad üblicherweise zugeschriebenen Bügel erhielt, ist nicht bekannt.
Aus den Quellen zu den verschiedenen Krönungen des 10. bis 14. Jahrhunderts wird ersichtlich, dass die Wahl des Königs wohl selten am Krönungsort stattfand, sondern an einem neutralen Ort, an dem sich die Großen des Reiches versammeln konnten und trotzdem genügend Abstand zwischen den Lagern der häufig verfeindeten Adligen gewahrt werden konnte. Wohl deshalb, aber auch damit die bei den Verhandlungen für die Wahl unterlegene Partei ohne Gesichtsverlust abziehen konnte, fand die Wahlversammlung häufig unter freiem Himmel statt. Die Wahl Konrads II. wurde so in der Rheinebene bei Kamba, einem mittlerweile untergegangenen Ort gegenüber Oppenheim auf der weiten Rheinebene zwischen Worms und Mainz, durchgeführt, für die Wahl Lothars von Supplinburg versammelte man sich am Rhein bei Mainz und die Wahl Karls IV. wurde 1346 am Königsstuhl von Rhens durchgeführt.
Eine zeitgenössische Quelle berichtet über die Zeltlager der angereisten Fürsten anlässlich der Wahl Lothars, die aus diesem Anlass auf beiden Seiten des Rheins errichtet wurden, aber auch über die Turbulenzen und über das diplomatische Geschick, das der Leiter der Versammlung aufbringen musste, um seinen Kandidaten durchzusetzen.
Diese Wahl war aber keine Abstimmung im heutigen Sinne durch einen abgegrenzten Personenkreis, sondern eine vorweggenommene Huldigung im Konsens. Um so mehr Große des Reiches an der Wahl teilnahmen, umso größer war im allgemeinen die Legitimation des Gewählten. In der Wahl sollte die „Stimme Gottes“ sichtbar werden. Da Gott aber nur eine Stimme hat, musste die Wahl einmütig sein. Deshalb reisten Wähler, die mit einem Kandidaten nicht einverstanden waren, gar nicht erst an oder zogen sich vor dem eigentlichen Wahlakt zurück. Diese Fürsten huldigten entweder später, was meist durch Zugeständnisse und Priviliegien erkauft werden musste, oder wählten ihren eigenen Kandidaten in Einmütigkeit. Kam es deshalb zu einer Wahl mehrerer Könige, so musste die darauffolgenden Geschehnisse in Form von kriegerischen Auseinandersetzungen oder der reumütigen Unterwerfung eines der Gewählten entscheiden, bei welcher Wahl die Stimme Gottes überhört wurde.
Ein Krönungsordo aus dem 14. Jahrhundert, die Coronatio Aquisgranensis, der der Krönung Heinrichs VII. in Aachen zugerechnet wird, zeigt den Ablauf der Krönung zu dieser Zeit. Im Unterschied zur Krönung Ottos I. wurde hier der Erzbischof von Köln als der einzig legitime Koronator angesehen. Er wurde von den Erzbischöfen von Trier und Mainz begleitet. Ansonsten hat sich der Ablauf, soweit erkennbar, aber nicht geändert. Auch hier wurde der König einer symbolischen Glaubensprüfung unterzogen, gesalbt, leistete einen Treueschwur gegenüber der Kirche und empfing ebenso die Insignien und die Krone. Anschließend wurde die Königin Margarete, deren Krönung hier ausdrücklich erwähnt wird, in ähnlicher Weise gekrönt.
Krönungsorte
Aachen war bis zum Jahre 1531 die Stadt, in der die meisten Krönungen der römisch-deutschen Könige stattfanden. So wurde Otto I., mit dem die historische Forschung das Heilige Römische Reich beginnen lässt, aber auch seine Nachfolger Otto II. und Otto III. in Aachen zum König gekrönt bzw. geweiht. Heinrich II. und Konrad II. wurden in Mainz, Heinrich III. und Heinrich IV. wieder in Aachen zu Königen erhoben. Von den Gegenkönigen wurde Rudolf von Schwaben in Mainz und Hermann von Salm in Goslar geweiht.
Die beiden Söhne Heinrichs IV., Konrad und Heinrich V., wurden in Aachen zum König geweiht. Ebenfalls in Aachen wurden Lothar III., Konrad III. und Friedrich I. Barbarossa gekrönt. Bereits zu Lebzeiten seines Vaters wurde Heinrich VI. in Aachen gekrönt.
Nach der umstrittenen Doppelwahl von 1198 empfingen Otto IV. in Aachen und sein Widersacher Philipp von Schwaben in Mainz die königlichen Weihen, aber nachdem er sich militärisch gegen Otto durchsetzen konnte, ließ sich Philipp 1205, nun auch in Aachen und vom rechten Koronator, zum zweiten Mal krönen.
Ebenfalls in Mainz fand die Krönung Friedrichs II. statt, sein Sohn Heinrich hingegen wurde als Mitkönig wieder in Aachen gekrönt. Während Heinrich Raspe nie gekrönt wurde, fand die Krönung Wilhelms von Holland ebenfalls in Aachen statt. Von den Königen des Interregnums war Alfons der Weise nie im Reich, sein Rivale Richard von Cornwall ließ sich bald nach seiner Wahl auch in Aachen krönen.
Goslar, Krönungsort Hermanns von Salm, kann man nur als Ausnahme ansehen. Davon und von Mainz als gelegentlichem Ort der Krönung abgesehen, wird deutlich, dass Aachen seit den Zeiten Karls des Großen der offizielle und wichtigste Krönungsort war und dies auch bis zum Ende des Mittelalters bleiben sollte. Hier wurden Rudolf von Habsburg, Adolf von Nassau, Albrecht I., Heinrich VII., Ludwig der Bayer, Wenzel, Sigismund, Friedrich III. und Maximilian I. zu Königen geweiht.
An anderen Orten empfingen nur drei Könige die Königsweihen: Friedrich der Schöne und Karl IV. in Bonn und Ruprecht in Köln und nur aus dem Grund, weil sie Aachen nicht in ihrer Gewalt hatten. Wie wichtig die Krönung am richtigen Ort für die Legitimation der eigenen Herrschaft war, zeigt die Tatsache, dass sich Karl IV. und Ruprecht später nochmals in Aachen krönen ließen.
Goldene Bulle
Mit der Goldenen Bulle Karls IV. aus dem Jahre 1356 wurde die Königswahlordnung des Reiches endgültig festgelegt. Sie bildete bis 1806 eines der Kernstücke der Reichsverfassung. Die Goldene Bulle stellte im Gegensatz zum bisherigen Verfahren den Königstitel in den Mittelpunkt. Dies wurde notwendig, da seit dem Investiturstreit, also dem Konflikt mit dem Papst, die geistliche Stellung des Herrschers in Frage gestellt war. Dies zwang zu einer Begründung der Herrschaft aus eigenem Recht.
Allein durch die Wahl erhielt nunmehr der Gewählte alle Rechte eines Königs und des zukünftigen Kaisers. Zwar wurde an der Krönung zum Kaiser durch den Papst in Rom festgehalten, einer formellen Bestätigung des neuen Königs durch den Papst bedurfte es aber nicht mehr. Die Krönung zum Kaiser wurde von den Nachfolgern Karls IV. angestrebt, aber nur noch von Sigismund im Jahre 1433 und von Friedrich III. 1452 in Rom erreicht.
Außerdem wurde das Mehrheitswahlrecht festgeschrieben, sodass keine Mehrfachwahlen mehr auftraten, da nun die unterlegene Partei das Wahlergebnis akzeptieren musste. Dieses Mehrheitsprinzip und dass ein neuer König nicht mehr der Legitimation des Papstes bedürfe, war aber bereits am 4. August des Jahres 1338 durch den Kurverein von Rhense festgelegt worden. Damals war bei einem Treffen der Kurfürsten, das nicht aus Anlass einer Wahl stattfand, sondern sich mit Problemen beschäftigte, die sich während der Herrschaft des amtierenden Königs ergeben hatten, das Kurfürstenkollegium festgelegt worden. Die Goldene Bulle gab dieser Vereinbarung dann eine durch den Kaiser besiegelte dauerhafte Rechtskraft.
Als gravierendste Änderung erscheint aber die Einschränkung des Wahlrechtes auf genau sieben Kurfürsten. Dies waren die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen. Zuvor waren alle Großen des Reiches wahlberechtigt, auch wenn nicht immer klar war, welcher der Fürsten des Reiches nun wahlberechtigt war. So gab es beispielsweise Auseinandersetzungen darüber, ob Fürsten aus Reichsitalien an der Wahl teilnehmen durften oder ob der Herzog von Böhmen zu den Wahlberechtigten zählte.
Die Krönung zum römisch-deutschen König fand ein bis drei Wochen nach der Wahl statt und bestätigte den Wahlakt nur noch formal, was auch darin erkennbar wurde, dass seit der Goldenen Bulle die Herrscher ihre Regierungszeit ab dem Zeitpunkt der Wahl angaben. Die rechtliche Bedeutung der Krönung schwand, sie wurde aber nichtsdestotrotz mit dem gleichen Pomp gefeiert wie zuvor.
Kaiserkrönungen in Rom
Bis zum Anfang der frühen Neuzeit muss man zwischen der Krönung zum römisch-deutschen König, der Krönung zum König eines anderen Reichsteils, wie Reichsitalien und Burgund, und der Krönung zum Kaiser unterscheiden. Zwar war der jeweilige Ablauf wohl sehr ähnlich, hinsichtlich des theologischen und weltlichen Symbolgehalts war die Krönung zum Kaiser aber am wichtigsten. Zwar wurde etwa seit dem Hochmittelalter mit der Wahl zum römisch-deutschen König, was durch den seit der Zeit der Ottonen üblichen Namen Rex Romanorum deutlich wird, auch der Anspruch auf die Erhebung zum Kaiser verbunden, jedoch konnte dieser Anspruch nicht immer durchgesetzt werden. Auf der anderen Seite legitimierte dieser Königstitel nur die Herrschaft in einem Reichsteil. Nur mit dem Kaisertitel war der Machtanspruch für das ganze Reich, einschließlich der Wahrnehmung von Rechten in Burgund und in Reichsitalien, ja sogar ein universaler Machtanspruch verbunden. Besonders im Spätmittelalter waren die römisch-deutschen Könige geradezu dazu gezwungen, sich mit Hilfe der Kaiserkrone eine zusätzliche Legitimation in den außerdeutschen Reichsteilen zu verschaffen.
Außerdem wachten die jeweiligen Päpste spätestens seit dem 11. Jahrhundert darüber, dass sie eine überragende Stellung bei der Krönung einnahmen und ihre Macht gegenüber dem Kaiser demonstrierten. Die Kaiserkrönungen fanden, bis auf drei Ausnahmen, stets in Rom statt und wurden vom Papst, oder, wie im Fall Heinrichs VII., durch vom Papst damit beauftragte Kardinäle, durchgeführt. Die Krönungskirche war die St.-Peter-Kathedrale, wobei jedoch teils auf andere Plätze ausgewichen wurde, wie auf den Lateran, so etwa im Fall Lothars III. und Heinrichs VII.
Vor der eigentlichen Krönung fanden meist Monate und mitunter sogar Jahre dauernde Verhandlungen zwischen dem Römisch-deutschen König und dem Papst über die genauen Bedingungen der Krönung statt. Als Beispiel können etwa die Verhandlungen Friedrichs I., seines Enkels Friedrichs II., Heinrichs VII. sowie dessen Enkels Karls IV. angeführt werden. Wenn der genaue Termin der Krönung feststand, zog der König, von Fürsten und Klerikern begleitet, über die Alpen nach Rom. Diese Romzüge waren oft auch Kriegszüge, um abtrünnige Gebiete in Reichsitalien wieder unter die Herrschaft des Reiches zu bringen. So brachte beispielsweise Konrad II. während seines Romzuges einige oberitalienische Städte wieder unter seine Kontrolle, die versucht hatten, sich aus dem Reich zu lösen. Ähnlich verhielt es sich im Fall Friedrichs I. sowie Heinrichs VII.
Vor Rom angekommen, lagerte der künftige Kaiser mit seinem Tross vor den Toren der Stadt und zog erst am Tag der Krönung in der Stadt ein, wobei es teils zu Kämpfen mit der stadtrömischen Bevölkerung kam: Friedrich I. musste seine Panzerreiter einsetzen, während Heinrich VII. in die schwersten Kämpfe verwickelt war, die das mittelalterliche Rom je innerhalb seiner Mauern erlebte, als kaiserfeindliche Truppen den Zugang zu St. Peter versperrten. Die Quellen des Mittelalters geben die mehrtägige Zeremonie meist sehr kurz wieder. So ist bei Wipo über die Krönung Konrads II. im Jahre 1027 nur zu lesen:
- Am heiligen Ostersonntag [...] wurde er von den Römern zum Kaiser gewählt und empfing vom Papst die kaiserliche Weihe. [...] Auch die Königin Gisela empfing ebendort die Weihe und den Namen einer Kaiserin. [4]
Erst Enea Silvio Piccolomini, Humanist und Historiker, später Papst Pius II., schilderte in seiner Historia Friderici III. sive Historia Austriaca die Kaiserkrönung Friedrichs III. im Jahre 1452 ausführlich.
Kosten einer mittelalterlichen Königskrönung
Die Kosten für die Krönung müssen für den zukünftigen König, aber auch für den Krönungsort immens gewesen sein. Zwar sind keine genauen Kostenaufstellungen erhalten, jedoch kann man die Dimensionen anhand anderer Dokumente erahnen. So verpfändete Rudolf I. dem Jülicher Grafen Wilhelm IV. in einer Urkunde aus dem Jahre 1278 Boppard mit den Zollrechten und Oberwesel mit allen anhängenden Rechten. Aber selbst dies reichte für die von Wilhelm für die Krönung bezahlte Summe von 4000 Kölner Mark und 3000 Mark Sterling nicht aus, so dass Rudolf noch seine Krone für 1050 Mark verpfänden musste. Um welche Werte es sich dabei handelte, mag folgender Vergleich zeigen: 1174 betrug der Wert des Hofes Bochholz bei Bergheim lediglich 15 Kölner Mark.
Frühe Neuzeit
Ab dem Beginn des 16. Jahrhunderts wurde die Mitwirkung des Papstes bei der Kaiserkrönung und in Folge dessen ein Romzug als nicht mehr notwendig angesehen. Maximilian I. verkündete am 4. Februar 1508 im Dom zu Trient in einer feierlichen Zeremonie, dass er den Kaisertitel auch ohne Romfahrt und päpstliche Krönung führen werde. Dies wurde notwendig, da die Republik Venedig Maximilian den Durchzug nach Rom verwehrt hatte. Bezugnehmend auf die Goldene Bulle nannte er sich ab sofort „Erwählter Römischer Kaiser“. Diesen Titel bestätigte der damalige Papst Julius II., da er ihn für inhaltsleer hielt, reklamierte aber gleichzeitig weiterhin den kaiserlichen Schutz für die römische Kirche.
Zwar ließ sich der Nachfolger Maximilians, Karl V., am 24. Februar 1530 seit fast hundert Jahren nochmals in Bologna durch den Papst krönen – diese Krönung hatte Karl durchgesetzt, um seinen Anspruch auf eine Universalmonarchie zu betonen –, doch blieb dies ein Einzelfall. Es handelte sich um die letzte Krönung eines römisch-deutschen Kaisers durch den Papst.
Außerdem hörte man allmählich auf, zwischen dem Kaisertum und dem Königtum zu unterscheiden. Die einzelnen Herrscher waren entweder schon zu Lebzeiten ihrer Vorgänger gewählt und zum römisch-deutschen König gekrönt worden und wurden dann mit dem Antritt ihrer Regierung Kaiser, ohne erneut gekrönt zu werden, oder sie wurden nach dem Tod ihres Vorgängers zum Kaiser gewählt und als solcher gekrönt.
Seit der Krönung Maximilians II. im Jahre 1562 wurde auch nicht mehr an der in der Golden Bulle fixierten Trennung des Wahlortes vom Krönungsort festgehalten. Die Krönungen fanden seitdem ebenfalls am Wahlort Frankfurt am Main statt.
Es stellt sich die Frage, warum Aachen trotz seiner bisherigen überragenden Stellung als Krönungsstadt diesen Status verlor. Ein Punkt ist sicherlich, dass sich die Legitimation der Herrschaft des Königs und erwählten Kaisers seit den Festlegungen in der Goldene Bulle nicht mehr alleine auf den richtigen Krönungsort, den richtigen Koronator und die Verwendung der richtigen Reichskleinodien stützen musste. Die Wahl durch die Kurfürsten war seitdem Legitimation genug und verschob damit auch die Prioritäten zugunsten des Ortes, an dem die Wahl stattfand.
Für Frankfurt sprachen, abgesehen davon, dass Aachen für die seit dieser Zeit meist aus dem Hause Habsburg stammenden Herrscher einer der am weitesten entfernten Orte im Reich war, einige logistische und infrastrukturelle Gründe. Es war von verschiedenen Himmelsrichtungen per Schiff und auf dem Landwege relativ leicht zu erreichen. Frankfurt lag in Nord-Süd-Richtung des Reiches in einer relativ zentralen Lage und war für die meisten der Kurfürsten in einer recht kurzen Reise erreichbar. Frankfurt verfügte mit dem Bartholomäusdom, der nach dem Augsburger Interim 1548 der katholischen Kirche zurückgegeben worden war, über eine auch für die Krönung hinreichend große und angemessene Kirche. Durch seine Rolle als Handels- und Messeplatz waren außerdem in Frankfurt ausreichend viele Gasthäuser und Stadtpaläste vorhanden, die von den zahlreich anreisenden Gesandtschaften angemietet werden konnten.
Am Beginn der Krönungen in Frankfurt stand allerdings ein Zufall. Bei der Krönung Maximilians II. zum römischen König im Jahre 1562 stand auf Grund eines Todesfalles kein Kölner Erzbischof als Koronator zur Verfügung. Da die Wahl mitten im Winter am 24. November stattfand, was für die damalige Zeit eine beschwerliche Reise nach Aachen bedeutet hätte, beschloss das Kurfürstenkollegium, die Krönung diesmal in Frankfurt durch den örtlichen Erzbischof, also den Mainzer Erzbischof, durchzuführen. Die Stadt Aachen ließ sich das Privileg der Königskrönung förmlich bestätigen. Auch der neugekrönte König und die Kurfürsten versicherten Aachen, dass sich nichts ändere. Auch später wurde der ursprünglichen Krönungsstadt mehrfach versichert, dass sie ihr Recht nicht verlöre, trotzdem fanden nie wieder Krönungen in Aachen statt.
Ablauf der Krönungsfeierlichkeiten seit der frühen Neuzeit
Viele der Illustrationen im folgenden Abschnitt stammen aus dem Buch Wahl undt Krönung des aller durchleuchtigsten, großmechtigsten unüberwindlichsten Fürsten und herrn, herr matthiae I., erwehlten Römischen Kaysers etc. undt Ihrer Kay. May. Gemahlin etc. in schönen Kupferstucken abgebildet aus dem Jahre 1612, das den gesamten Ablauf der Feierlichkeiten zur Krönung von Matthias und seiner Frau zu Kaiser und Kaiserin des Heiligen Römischen Reiches darstellt. In ähnlicher Weise wurden viele der neuzeitlichen Krönungen in so genannten Diarien festgehalten, die den Glanz der Feierlichkeiten und damit die Macht des Kaisers darstellen sollten. In den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts wurde diese Art der Selbstdarstellung der Herrscher sogar in der Ceremoniel-Wissenschaft thematisiert.
Das Zeremoniell der Feierlichkeiten lehnte sich sehr stark an das mittelalterliche Zeremoniell an, erweiterte es aber auch um entscheidende Elemente wie z. B. die Wahlkapitulation.
Nach dem Tod des vorherigen König und Kaisers
Wenn nicht bereits zu Lebzeiten eines Kaisers ein neuer römisch-deutscher König gewählt wurde, wie beispielsweise bei Joseph II. geschehen, so trat nach dem Tode eines Kaisers ein so genanntes Interregnum, eine kaiserlose Zeit, ein. Die Goldene Bulle bestimmte, dass der Tod des Kaisers so schnell wie möglich dem Erzbischof von Mainz, dem Kurfürsten von Sachsen und dem Kurfürsten der Pfalz durch den kaiserlichen Hof mitgeteilt werden musste. Die übrigen Kurfürsten und die anderen größeren Fürsten des Reiches wurden daraufhin durch diese benachrichtigt. Den kleineren Fürsten und den anderen Ständen wurde der Tod erst auf dem Immerwährenden Reichstag zu Regensburg bekanntgegeben.
Die Regierung des Reiches übernahmen, in ihrer Eigenschaft als Reichsverweser, gemeinsam die Kurfürsten von Sachsen und der Pfalz. Bis zu den Festlegungen der Goldenen Bulle war häufig umstritten, wer in dieser Zeit des Interregnums die Reichgeschäfte zu führen habe. So waren häufig die Witwen in Reichsangelegenheiten tätig, z. B. tat dies Kaiserin Kunigunde nach dem Tod Heinrichs II., aber auch der Papst erhob gelegentlich Anspruch auf die Reichsverwaltung. Nach der Absetzung Friedrichs II. setzte sich in der Kurie nämlich die Rechtsauffassung durch, dass bei einer Thronvakanz im Imperium der Papst die Rechte eines Reichsvikars zumindest für Reichsitalien besäße.
Vorbereitungen
Die Goldene Bulle verordnete, dass der Kurfürst von Mainz innerhalb eines Monats das Wahlkollegium der Kurfürsten zusammenzurufen habe, damit ein neuer König und Kaiser gewählt werden könne. Die Kurfürsten konnten ihre Stimme zwar nicht schriftlich abgeben, ihr Stimmrecht aber an einen anderen Kurfürsten abtreten oder einen Abgesandten schicken, ansonsten verfiel die Stimme. Innerhalb von drei Monaten sollte dann der Erzbischof die Kurfürsten einladen, in Frankfurt zu erscheinen.
Die Einladung wurde an die weltlichen Kurfürsten durch einen hochrangigen Abgesandten überbracht, an den geistlichen Höfen geschah dies durch einen Domherrn. In einer öffentlichen feierlichen Audienz wurde der Gesandte durch die Kurfürsten empfangen. Er überreichte die durch den Kurfürsten von Mainz eigenhändig unterschriebene Urkunde, was durch einen Notar zu bestätigen war.
Jeder Kurfürst, bzw. sein Abgesandter, durfte mit höchstens 200 Berittenen, darunter 50 Bewaffneten, anreisen. Die Stadt Frankfurt selbst hatte für die Sicherheit, die Unterbringung und die Versorgung der hohen Herrn und deren Begleitung zu sorgen. Außer den Kurfürsten und deren Begleitung durfte kein Fremder in die Stadt hineingelassen werden, und sofern solch eine Person angetroffen wurde, sollte diese ausgewiesen werden. Sollte die Stadt ihre Pflichten verletzen, so sollte sie alle ihre Privilegien verlieren und der Reichsacht verfallen.
Außerdem mussten die Reichskleinodien aus Nürnberg und Aachen an den Ort der Krönung gebracht werden. Diese befanden sich seit dem Spätmittelalter in der Obhut der Reichsstädte Nürnberg bzw. Aachen. Sie wurden in einem feierlichen und gut bewachten Geleit nach Frankfurt gebracht und wurden dort durch ein Ratsmitglied der Stadt in Begleitung eines Kavallerieregiments in Empfang genommen. Die Kleinodien verblieben bis zum Tag der Krönung in der Verwahrung der Abgesandten von Nürnberg und Aachen und wurden kurz nach der Krönung wieder in Empfang genommen und zurückgebracht.
Der nebenstehende zeitgenössische Kupferstich aus dem Jahr 1790 zeigt den Zug der Nürnberger Kleinodien nach Frankfurt für die Krönung Leopolds II. im Jahre 1790. Die Reichskleinodien selbst befanden sich in einer Kiste im so genannten Kronwagen, auf der Darstellung in der zweiten Reihe von oben, der mit einer roten Plane abgedeckt war, auf der sich auf gelbem Tuch eine Darstellung des Reichsadlers befand. An der Seite des Wagens sind zwei Abbildungen des kaiserlichen Wappens erkennbar. Vier Kronkavaliere auf Schimmeln reiten zur Bewachung neben dem Wagen her. Das vollständige Geleit umfasste (Nummerierung dem Stich entsprechend) [5]:
- 2 Anspachische Husaren-Trompeter
- 1 Husaren-Wachtmeister
- 4 Glieder gemeine Husaren, 4 Mann hoch
- 1 herrschaftlicher Bereuther
- 1 hochfürstlicher Hofkutscher
- Der hochfürstliche Anspachische Staatswagen (Carpentum) mit 6 Pferden
- Reitknechte, zum Teil mit Handpferden
- Hochfürstliche Anspachische Herren und Räte
- Wagenmeister in Uniform
- Herr Spitalpfleger Johann Siegmund Christian Joachim Haller von Hallerstein
- Vierspänniger Deputationswagen, mit den Krongesandten
- Sechsspänniger Kronwagen mit Stadtschlosser, begleitet von 4 Kroncavallieren
- Vierspänniger Wagen mit 4 Kroncavallieren
- Feldscherer Glos zu Pferde
- Korncavallerist von Holzschuhers Reitjakel
- 2 Sekretäre des Krondeputierten zu Pferd
- 2 Bagage-Wagen, auf deren ersteren Hr. Fischer von Franckfurth am Main gebürtig als Friseur; und der Jäger von Herrn Haller von Hallerstein
- Nürnbergische Stadt-Trompeter zu Pferd
- Corporal Ernst zu Pferd
- 12 Nürnbergische Einspänner zu Pferd
- Anspachische Husaren, nebst Corporal, grünes Jacket, weiße Hosen, schwarze Mützen
Wahl durch die Kurfürsten
Leopold I. wird nach seiner Wahl 1658 zum neuen König erklärt |
Die Wahl selbst war in Frankfurt durchzuführen, auf Grund besonderer Umstände konnte der Wahlort aber auch verlegt werden. In Frankfurt sind nach den Vorschriften der Goldenen Bulle insgesamt 16 römisch-deutsche Könige gewählt worden: von Karl V. im Jahre 1519 bis Franz II. im Jahre 1792.
Aber nicht alle wurden, wie bereits erwähnt, erst nach dem Ableben des Kaisers zum König erhoben, sieben von ihnen wurden bereits zu Lebzeiten des Kaisers gewählt und gekrönt und nahmen nach dem Tode bzw. im Falle Karls V. des Verzichtes auf den Kaisertitel den Titel „Erwählter Kaiser“ ohne weitere Krönung an. Dies wurde möglich, da die Goldene Bulle dies nicht ausdrücklich ausschloss, sondern neben dem Tod des Amtsinhabers andere nicht genauer bezeichnete außerordentliche Gründe als Legitimation für eine derartiges Vorgehen nannte. Die frühneuzeitliche Praxis knüpfte damit an die mittelalterliche Auffassung an, dass mit der Krönung des römisch-deutschen Königs zum Kaiser der Königstitel wieder frei wurde. Bereits Otto I. nutzte dies, um seinen Sohn als Otto II. bereits im Alter von sechs Jahren zum König des Ostfrankenreichs wählen zu lassen.
Der Tag der Wahl begann mit einem Läuten der Frankfurter Kirchenglocken. Anschließend versammelten sich die sieben Kurfürsten im Römer, um ihr Festgewand anzulegen. Vom Römer begaben sie sich zum Nordportal des St. Bartholomäus Dom, der seit 1562 die Wahl- und Krönungskirche des Reiches war, und nahmen in der Kirche Aufstellung. Während der sich anschließenden katholischen Messe zogen sich die seit der Reformation evangelisch gewordenen Kurfürsten in das Konklave zurück. Die zu leistenden Eide der Wähler und, wie auch die feierliche Erklärung des Gewählten, wurden von Notaren genau festgehalten. Die eigentliche Proklamation des neuen Kaisers fand dann in der Wahlkapelle statt.
Nachdem der König in den Chor der Kirche zurückgekehrt war, wurden abermals Gebete und Psalmen gesprochen, während der König vor dem Altar kniete. Die anschließende Erhebung des Königs durch Setzen des Gewählten auf den Thron hatte die Erhebung auf den Schild seit dem Frühmittelalter allmählich verdrängt. Mit einem Tedeum wurde der feierliche Akt der Wahl beschlossen.
Wahlkapitulation
Seit 1519 musste durch den neu gewählten König und erwählten Kaiser ein Eid auf eine zuvor ausgehandelte Wahlkapitulation gegenüber den Kurfürsten abgelegt werden. Solch eine Wahlkapitulation wurde durch alle Römischen Könige von Karl V. bis zu Franz II. ausgefertigt. In der Wahlkapitulation musste der neue König zusagen, dass er nicht beabsichtige, das Heilige Römische Reich seines Charakters einer Wahlmonarchie zu berauben und die Rechte der Kurfürsten anzutasten. Er versprach weiterhin die Regelungen der Goldenen Bulle zu beachten.
Auch wenn schon bei der Wahl Karls V. solch ein Dokument ausgehandelt wurde, taucht die Bezeichnung zuerst bei der Wahl Ferdinands I. auf. In der Urkundensammlung Unio Electoralis novissima, die die Beratungen der in Frankfurt versammelten Kurfürsten festhielt, ist erstmals ein Dokument mit dem Namen Wahlkapitulation belegt.
Der Eid wurde feierlich durch den Gewählten in der Krönungskirche abgelegt. Dieser führte von da an den Titel Römischer König, da damit der Wahlakt offiziell abgeschlossen war.
Krönung
Prozession zur Kirche, die Kurfürsten tragen dem neuen Kaiser die Insignien Reichsapfel, Zepter und Reichsschwert voran |
Kaiser Sigismund im Krönungsornat, Kupferstich von Johann Adam Delsenbach |
Am Krönungstag wurden die Reichskleinodien, die aus Nürnberg und Aachen herbeigeholt worden waren, in die Krönungskirche gebracht und dort durch die Reichserbtürhüter in Empfang genommen und auf dem Kreuzaltar niedergelegt.
Bei der Prozession zur Kirche ritten die weltlichen Kurfürsten oder deren Gesandten dem neuen König bzw. Kaiser mit unbedecktem Haupt voran. Unmittelbar vor dem Kaiser ritt der Erzmarschall mit dem blanken Reichsschwert. Vor diesem ritten der Erztruchsess mit dem Reichsapfel, vor diesem wiederum der Erzkämmerer mit dem Zepter und links der Erzschatzmeister mit der Reichskrone.
Der König selbst ritt in seinem Hausornat – das zu den Reichskleinodien gehörende Krönungsornat wurde ihm erst später angelegt – unter einem Baldachin, der von zehn Deputierten des Stadt getragen wurde. Ihm folgten sein Hofstaat, seine Leibgarde, eine Frankfurter Bürgerkompanie und das Gefolge des Königs und der Kurfürsten zu Pferde oder aber in prächtigen Karossen.
Am St.-Bartholomäus-Dom empfingen den König der Kurfürst von Mainz und die anderen geistlichen Kurfürsten, die ihm das Weihwasser reichten. Anschließend betrat der König die Kirche, wo er von den Reichserbtürhütern, den Grafen von Pappenheim und den Grafen von Werthern, empfangen wurde. Die Krönungskirche wurde außen durch die kurmainzische und im Inneren von der kursächsischen Schweizergarde bewacht.
Nach Beendigung der Antiphonien führten die Kurfürsten von Köln und Trier den König zum Altar, wo ihn der Kurfürst von Mainz im erzbischöflichen Ornat erwartete. Der König kniete nieder und es wurden Gebete gesprochen, in deren Anschluss er in seinem Betstuhl Platz nahm. Nach dem anschließenden Hochamt wurden dem König vom Kurfürsten von Mainz Fragen in lateinischer Sprache bezüglich seiner Regierungspflichten gestellt. Er wurde gefragt, ob er bereit sei, als gläubiger Christ den Schirm der Kirche, die Wahrung der Gerechtigkeit, die Mehrung des Reiches, der Beschützung der Witwen und Waisen und die Ehrung des Papstes zu geloben. Alle Fragen wurden vom König mit volo (deutsch ich will) beantwortet. Nach dem Eid auf dieses Gelöbnis fragte der Kurfürst die Anwesenden, ob sie diesen Fürsten annehmen, seinen Befehlen gehorchen und sein Reich befestigen wollen, worauf diese Fiat, fiat, fiat! (deutsch Es geschehe!) riefen.
Bei der anschließenden Salbung wurde der König seines Obergewandes entkleidet und durch im Unterkleid angebrachte Öffnungen durch den Erzbischof an Scheitel, Brust, Nacken, zwischen den Schultern auf dem rechten Arm, am Gelenk des rechten Armes und an der Innenfläche der rechten Hand mit den Worten Ich salbe dich zum König im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes gesalbt. Das Salböl wurde daraufhin von zwei Weihbischöfen mit Baumwolle und Roggenbrot abgetrocknet.
Nun zog sich der Gesalbte mit den Kurfürsten von Mainz und Trier in das Konklave zurück, wo ihm von den Nürnberger Deputierten Strümpfe und die Schuhe des Krönungsornates der Reichskleinodien angezogen wurden. Vom brandenburgischen Gesandten wurde ihm die Alba und die Dalmatica gereicht, zwei Nürnberger reichten ihm den Gürtel, der allerdings am Ende des 18. Jahrhunderts verlorenging, den der König selber zuschnallte, der Kurfürst von Brandenburg warf ihm dann noch die Stola um.
Er begab sich nun wieder in die Kirche, wo ihm unter den Gebeten des Mainzer Erzbischofs von den anderen beiden geistlichen Kurfürsten das blanke Schwert Karls des Großen überreicht wurde, das nach dem Ende des Gebetes an den Kurfürsten von Sachsen überreicht wurde. Der sächsische Kurfürst stieß es in die Scheide und gürtete es dem Kaiser um. Hierauf zog der Kaiser die zum Ornat gehörigen Handschuhe an, steckte den kaiserlichen Ring auf, nahm das Zepter in die rechte Hand und den Reichsapfel in die linke. Das Schwert Karls des Großen wurden nun vom Kurfürsten von Sachsen wieder aus der Scheide gezogen und an den Erbmarschall Graf von Pappenheim übergeben. Der Graf legte dafür das Reichsschwert, was er bis dahin gehalten hatte, auf einen Tisch neben dem Altar.
Dem König wurde nun vom Reichserbkämmerer der Krönungsmantel umgehängt und dem kniendem König von den drei geistlichen Kurfürsten gemeinsam die Reichskrone auf das Haupt gesetzt. Nach einem abermaligen Eid des Gekrönten auf deutsch und lateinisch ging die Messe weiter. Danach wurde er auf einer hohen im südlichen Querschiff errichteten Bühne auf den Thron Karls des Großen gesetzt, auf dem er nach dem Tedeum, das von Kanonsalven und Glockengeläut begleitet war, die Glückwünsche der Kurfürsten entgegennahm. Anschließend erteilte der König auf eigene Wahl und auf Vorschlag der Kurfürsten adligen Personen den Ritterschlag. Regelmäßig wurden so z. B. die Abgesandten der beiden Städte Aachen und Nürnberg belohnt, die die Reichskleinodien nach Frankfurt geleitet hatten.
Erzämter walten symbolisch ihres Amtes
Marschall, Truchsess und Mundschenk |
Nachdem der König nach seiner Krönung die Kirche verlassen hatte, walteten die Inhaber der Erzämter ihres Amtes. Dabei wurden die diesen Ämtern ursprünglich innewohnenden Bedeutungen vor einer großen Volksmenge symbolisch vollzogen. Der König stand derweilen im vollen Ornat auf dem Balkon des Gebäudes, in dem das Krönungsmahl stattfand und wurde vom Volk bejubelt.
Der Erzmarschall des Reiches, der sächsische Kurfürst, ritt zu Pferde in einen auf dem Platz aufgeschütteten Haferhaufen und brachte dem König ein gehenkeltes Gefäß voll des Hafers. Der brandenburgische Kurfürst in seiner Eigenschaft als Erzkämmerer ritt an einen Tisch und holte das dort aufgestellte silberne Handwaschbecken und Handtuch und brachte beides in den Saal, wo das Krönungsmahl stattfinden sollte. Der Kurfürst von der Pfalz als Erztruchsess holte zu Pferde von dem auf dem Platz gebratenen Ochsen ein Stück und überreichte dieses dem König in einer silbernen Schüssel. Ein silberner Becher mit Wein wurde dem König vom König von Böhmen, der Erzmundschenk war, von einem ebenfalls auf dem Platz befindlichen Tisch gebracht. Der Wein wurde später aber auch einem auf dem Platz installierten Brunnen entnommen, aus dem weißer und roter Wein sprudelte. Der Erzschatzmeister, der Kurfürst von Hannover, warf von seinem Pferd zwei Beutel mit silbernen und goldenen Münzen unter das zahlreich auf dem Platz anwesenden Volk.
Diese Handlungen konnten auch in Vertretung durch die jeweiligen Inhaber der zugehörigen Erbämter durchgeführt werden. Seitdem die Krönungen in Frankfurt stattfanden, geschah dies auf dem Platz vor dem Rathaus, dem Römerberg. Das anschließende Krönungsmahl fand im Römer statt.
Der gebratene Ochse, der Hafer und der Springbrunnen, aus dem Wein sprudelte, wurden anschließend dem Volk überlassen. Trotz mehrfacher Ermahnungen und Verbote des Rates soll es beim Kampf darum zu heftigen Prügeleien und sogar zu Toten gekommen sein. So berichtete Johann Wolfgang Goethe der am 3. April 1764 Augenzeuge der Krönung Josephs II. zum römisch-deutschen König in Frankfurt war, in seinem autobiografischem Werk Dichtung und Wahrheit I,5:
- Um den gebratnen Ochsen aber wurde diesmal wie sonst ein ernsterer Kampf geführt. Man konnte sich denselben nur in Masse streitig machen. Zwei Innungen, die Metzger und Weinschröter, hatten sich hergebrachtermaßen wieder so postiert, daß einer von beiden dieser ungeheure Braten zuteil werden mußte.
Dieser Kampf um die Erbeutung des Ochsen konnte auf Grund der Ausrüstung, insbesondere der Metzger, lebensgefährlich sein und hatte zwischen der Zunft der Metzger und anderen Zünften schon mehrfach stattgefunden. Am Weinbrunnen soll es meist zu so starkem Gedränge gekommen sein, dass kaum jemand etwas abbekam, da der meiste Wein verschüttet wurde.
Neben den Lebensmitteln wurden aber auch die anderen Einrichtungen des Platzes in Mitleidenschaft gezogen. So wurde die hölzerne Hütte, unter der der Ochse gebraten wurde, und der Brunnen mit Wein auseinandergenommen und weggeschafft, wie Goethe berichtete und auch auf der Darstellung von der Krönung Matthias’ zu sehen ist. Deshalb verbot der Magistrat dem Volk, dass zumindest das auf dem Brunnen befindliche Kreuz nicht angetastet werde. Goethe berichtet weiter, dass der teure rote Stoff, mit dem die Brücke, über die der Kaiser und der neugewählte König kurz zuvor geritten waren, belegt war, eilig weggeschafft wurde, bevor der „Pöbel“ diesen zerriss und an sich nahm, wie es wohl die Male zuvor geschah.
Krönungsmahl
Krönungsmahl Ferdinands I. im Frankfurter Römer 1558 |
Das anschließende Krönungsmahl, dem der König allein oder zusammen mit seiner Gattin beiwohnte, verlief, im Unterschied zur wilden Volksbelustigung draußen auf dem Römerberg, höchst steif und in zeremoniell gebundenen Bahnen. Der Ablauf des Krönungsmahles war ebenfalls in der Goldenen Bulle geregelt, um Unklarheiten und Streitigkeiten auch in diesem Punkt zu beseitigen, wie es häufig zuvor vorkam, insbesondere wer am nächsten zum König sitzen durfte. So bestimmte sie, dass der König sechs Stufen und die Kurfürsten eine Stufe höher als die anderen Anwesenden zu sitzen haben. Dem König und allen Kurfürsten wurden die Speisen an je einem eigenen Tisch gereicht. War ein Kurfürst persönlich nicht anwesend, so blieb dieser frei und durfte nicht von dessen Gesandten besetzt werden.
Zuerst sprach der Kurfürst von Mainz das Tischgebet, der Reichserbmundschenk nahm dem König die Krone vom Haupt, währenddessen der Reichserbkämmerer Wasser und Handtuch reichte. Der Reichserbtruchsess trug in Begleitung des Reichserbmarschalls, des Reichsquartiermeisters, der Reichsherolde und der kaiserlichen und sächsischen Schweizergarde die erste Speise auf. Die restlichen Speisen wurden von 40 Reichsgrafen aufgetragen.
Der Kurfürst von Mainz legte dem König, in seiner Eigenschaft als Erzkanzler des Reiches, das Reichssiegel vor und hängte es sich anschließend um den Hals.
In den Nebenzimmern speisten die Inhaber der Erbämter und der kaiserlichen Oberhofämter sowie die Deputierten aus Nürnberg und Aachen, die die Reichskleinodien begleiteten, und einige Vertreter des Frankfurter Magistrats und weitere Würdenträger.
In Frankfurt fanden die Krönungsmähler im so genannten Kaisersaal des Frankfurter Römers statt. In Aachen wurde das Mahl im Mittelalter in der Königshalle des Aachener Pfalz eingenommen und wahrscheinlich seit der Krönung Karls IV. im Jahre 1349 im Festsaal des neuen gotischen Rathaus der Stadt. Genaue Belege dafür gibt es aber erst seit der Krönung Friedrichs III. im Jahre 1442.
Huldigung
Den offiziellen Abschluss fanden die Feierlichkeiten wenige Tage nach der Krönung durch die öffentliche Huldigung. Stellvertretend für alle Untertanen des Heiligen Römischen Reiches versammelten sich die Frankfurter Bürger - getrennt nach Stadtquartieren hinter ihrem jeweiligen Fahnenträger - auf dem Platz vor dem Römer und schworen dem Herrscher Treue und Gehorsam. Der neue Kaiser, wiederum, der zu dieser Zeremonie auf einer eigens dazu vor dem Rathaus errichteten Holztribüne Platz nahm, versprach den seinen Untertanen Schutz und bestätigte die Privilegien der freien Reichsstadt Frankfurt.
Gegen den Widerstand des Frankfurter Rats setzte Kaiser Karl VI. bei seiner Krönung im Jahr 1712 eine gesonderte Huldigung der jüdischen Gemeinde Frankfurts durch. Fortan legten die erwachsenen, männlichen Bewohner der Frankfurter Judengasse vor jedem neu gekrönten Kaiser einen Treueid ab. Die Zeremonie fand im Hof des Zeughauses an der Konstablerwache statt.
Resümee
Das Krönungszeremoniell der römisch-deutschen Herrscher entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte von der profanen Erhebung des neuen Königs auf den Schild zu einem mehrere Wochen, ja Monate dauernden Prozess, dessen nach außen hin sichtbaren Höhepunkt die Krönung des Königs und Erwählten Kaisers bildete, die selbst aber ihre rechtliche Stellung gegenüber der Wahl eingebüßt hatte.
In den Feierlichkeiten und Zeremonien vermischten sich im Laufe der Zeit volkstümliche, sakrale und politische Elemente, die den Charakter des Reiches als Wahlmonarchie zeigten und durch die aufwendige und prunkvolle Inszenierung der Feierlichkeiten die Macht des jeweiligen Kaisers dem Volk und der Welt zeigen sollten.
Siehe auch
- Liste der römisch-deutschen Herrscher
- Liste der Ehefrauen der römisch-deutschen Herrscher
- Liste der Territorien im Heiligen Römischen Reich
- Die Kaisermacher, Ausstellung von vier Frankfurter Museen aus Anlass des 650-jährigen Jubiläums der Goldenen Bulle
Literatur
Quellen
- Wipo: Taten Kaiser Konrads des Zweiten, neu übertragen von Werner Trillmich. In: Quellen des 9. und 11. Jahrhunderts zur Geschichte der Hamburgischen Kirche und des Reiches, ISBN 3-534-00602-X.
- Johann Wolfgang Goethe: Dichtung und Wahrheit. Erster Teil, Fünftes Buch, Schilderung der Krönung Josephs II. zum römisch-deutschen König.
Sekundärliteratur
- Rainer Koch, Rainer und Patricia Stahl (Hrsg.): Kaiser Karl VII.: 1742–1745. Wahl und Krönung in Frankfurt am Main. Zweibändiger Ausstellungskatalog, Frankfurt 1996. 3-89282-000-7
- Mario Kramp (Hrsg.): Krönungen: Könige in Aachen – Geschichte und Mythos. Katalog der Ausstellung in zwei Bänden, Mainz 2000, ISBN 3-8053-2617-3.
- Paul Krull: Die Salbung und Krönung der deutschen Königinnen und Kaiserinnen im Mittelalter. Inaugural-Dissertation, zur Erlangung der philosophischen Doktorwürde der Hohen philosophischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg. Dissertation, Halle a. S. 1911.
- Helmut Neuhaus: Das Reich in der frühen Neuzeit. Enzyklopädie Deutsche Geschichte Band 42. München 2003, ISBN 3-486-56729-2.
- Heinrich Pleticha: Des Reiches Glanz, Die Reichskleinodien und ihre Geschichte. Freiburg 1989, ISBN 3-88189-479-9.
- Elmar D. Schmid: Der Krönungswagen Kaiser Karls VII. München und Dachau 1992, ISBN 3-89251-141-1.
- K. Schnith: Krönung. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. 5, Sp. 1547–1549.
Weblinks
Quellen
- Widukinds Bericht über die Krönung Ottos I.
- Bericht Eberhard Windeckes von der Wahl Albrechts II. am 18. März 1438
- Schilderung der Kaiserkrönung Friedrich III. 1452 von Enea Silvio Piccolomini
Wikisource: Goldene Bulle – Quellentexte |
Wikisource: Krönungsdiarium zur Wahl und Krönung Leopolds I. 1658 – Quellentexte |
Anmerkungen
- ↑ Übersetzung von J. Bühler, 1923, S. 206, zitiert nach Pleticha.
- ↑ Übersetzung bei W. Hartmann: Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung 1, S. 54f. (nach R. Rau), zitiert nach [1].
- ↑ Res Gestae Saxonicae II, 1. Übersetzung von J. Bühler, 1923, S. 101, zitiert nach Pleticha.
- ↑ Wipo, c. 16.
- ↑ Zitiert nach der Beschreibung des Blattes in Koch u. Stahl.
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