Bedingungslose Kapitulation
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Bedingungslose Kapitulation bedeutet, dass die Verliererpartei der Siegerpartei das Recht einräumt, alle politischen und gesellschaftlichen Angelegenheiten im Verliererstaat zu regeln. Die Forderung nach bedingungsloser Kapitulation wirkt im Allgemeinen kriegsverlängernd, weil sie Verhandlungen über einen vorzeitigen Waffenstillstand, dessen Bedingungen von beiden Seiten als Kompromiss akzeptiert werden, ausschließt.
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[Bearbeiten] Beispiele
[Bearbeiten] Deutsche Wehrmacht – Mai 1945
Die Forderung nach einer bedingungslosen Kapitulation (unconditional surrender) der Achsenmächte wurde von den Westalliierten auf der Konferenz von Casablanca zu Beginn des Jahres 1943 erhoben: Ein Sieg der Alliierten über Nazi-Deutschland schien am ehesten durch ein Auseinanderbrechen der Anti-Hitler-Koalition zwischen den Westalliierten einerseits und der Sowjetunion andererseits gefährdet. Da eine bedingungslose Kapitulation Waffenstillstandsverhandlungen und Teilkapitulationen ausschloss, bewies dies der Sowjetunion, dass die Westalliierten bereit waren, den Krieg gegen Deutschland unter allen Umständen weiter an ihrer Seite zu führen. Die Sowjetunion schloss sich dieser Forderung an. Unter Verweis auf diese Maximalforderung sprach das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda von einem „Vernichtungskrieg gegen Deutschland“ und konnte somit möglicherweise den Verteidigungswillen der Bevölkerung stärken.
Nachdem sich Hitler, der jegliche Art von Kapitulation kategorisch ablehnte, am 30. April 1945 das Leben genommen hatte, erklärte der von ihm testamentarisch zum Reichspräsidenten und Oberbefehlshaber der Wehrmacht[1] bestimmte Karl Dönitz in seiner Rundfunkansprache: „Meine erste Aufgabe ist es, deutsche Menschen vor der Vernichtung durch den vordrängenden bolschewistischen Feind zu retten. Nur für dieses Ziel geht der militärische Kampf weiter.“ Entsprechend versuchte er, nachdem bereits mehrere regionale Teilkapitulationen deutscher Streitkräfte in Kraft getreten waren (unter anderem für Berlin, Norditalien, Nordwestdeutschland, Dänemark und die Niederlande), einen separaten Waffenstillstand mit den Westalliierten zu erreichen. Dieses Ansinnen der deutschen Delegation bestehend aus Generaloberst Jodl, Generaladmiral von Friedeburg und Major i. G. Oxenius, die sich am 6. Mai in das operative Hauptquartier der SHAEF im französischen Reims begeben hatten, wurde von Eisenhower aber zurückgewiesen. Daraufhin beauftragte und autorisierte Dönitz Generaloberst Jodl, den Chef des Wehrmachtführungsstabes, ursprünglich nur zum „Abschluss eines Waffenstillstandsabkommens mit dem Hauptquartier des Generals Eisenhower“[2] bevollmächtigt, per Funk zur Unterzeichnung einer bedingungslosen Gesamtkapitulation.[3] Dies geschah am 7. Mai um 2:41 Uhr. Der Reichssender Flensburg verkündete mit einer Ansprache durch Lutz von Schwerin-Krosigk am 7. Mai um 12:45 Uhr zum ersten Mal von deutscher Seite her das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa. Diese sollte am 8. Mai 23:01 Uhr Mitteleuropäischer Zeit[4] in Kraft treten, weshalb letzteres Datum, an dem der Zweite Weltkrieg in Europa beendet war, als Tag der Befreiung beziehungsweise V-E Day begangen wird. Für das SHAEF unterzeichnete Eisenhowers Stabschef General Smith, für das sowjetische Oberkommando General Susloparow, als Zeuge unterschrieb General Sevez.[5]
Da diese Kapitulation lediglich von Jodl, nicht aber von den Oberbefehlshabern der einzelnen Teilstreitkräfte der deutschen Wehrmacht unterzeichnet werden konnte, wurde im direkten Anschluss ein weiteres Dokument unterzeichnet, das die Ratifizierung dieser Kapitulation durch das Oberkommando der Wehrmacht sowie die Oberbefehlshaber von Heer, Luftwaffe und Marine vorsah.[6] Dies geschah durch Unterzeichnung einer weiteren Kapitulationsurkunde im sowjetischen Hauptquartier in Berlin-Karlshorst um 0:16 Uhr in der Nacht vom 8. zum 9. Mai durch Generalfeldmarschall Keitel für das OKW und das Heer, Generaladmiral von Friedeburg für die Kriegsmarine und Generaloberst Stumpff für die Luftwaffe (als Vertreter des Oberbefehlshabers Generalfeldmarschall von Greim), alle drei bevollmächtigt durch Dönitz. Für das SHAEF unterzeichnete Marschall Tedder, für das sowjetische Oberkommando General Schukow, als Zeugen unterschrieben General de Lattre de Tassigny und General Spaatz.[7] Da in der Sowjetunion die deutsche Kapitulation erst nach diesem Akt bekanntgegeben wurde, finden in Russland bis heute die Feierlichkeiten zum Ende des Großen Vaterländischen Krieges am 9. Mai statt.
[Bearbeiten] Text der Kapitulationsurkunde
KAPITULATIONSERKLAERUNG
1. Wir, die hier Unterzeichneten, handelnd in Vollmacht für und im Namen des Oberkommandos der Deutschen Wehrmacht, erklaeren hiermit die bedingsungslose Kapitulation aller am gegenwaertigen Zeitpunkt unter deutschem Befehl stehenden oder von Deutschland beherrschten Streitkraefte auf dem Lande, auf der See und in der Luft gleichzeitig gegenueber dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditions Streitkraefte und dem Oberkommando der Roten Armee.
2. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzueglich allen Behoerden der deutschen Land-, See- und Luftstreitkraefte und allen von Deutschland beherrschten Streitkraeften den Befehl geben, die Kampfhandlungen um 2301 Uhr Mitteleuropaeischer Zeit am 8 Mai einzustellen und in den Stellungen zu verbleiben, die sie an diesem Zeitpunkt innehaben und sich vollstaendig zu entwaffnen, indem sie Waffen und Geraete an die ortlichen Alliierten Befehlshaber beziehungsweise an die von den Alliierten Vertretern zu bestimmenden Offziere abliefern. Kein Schiff, Boot oder Flugzeug irgendeiner Art darf versenkt werden, noch duerfen Schiffsruempfe, maschinelle Einrichtungen, Ausruestungsgegenstaende, Maschinen irgendwelcher Art, Waffen, Apparaturen, technische Gegenstaende, die Kriegszwecken im Allgemeinen dienlich sein koennen, beschaedigt werden.
3. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzueglich den zustaendigen Befehlshabern alle von dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditions Streifkraefte und Oberkommando der Roten Armee erlassenen zusaetzlichen Befehle weitergeben und deren Durchfuehrung sicherstellen.
4. Diese Kapitulationserklaerung ist ohne Praejudiz fuer irgendwelche an ihre Stelle tretenden allgemeinen Kapitulationsbestimmungen, die durch die Vereinten Nationen und in deren Namen Deutschland und der Deutschen Wehrmacht auferlegt werden moegen.
5. Falls das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht oder irgendwelche ihm unterstehenden oder von ihm beherrschte Streitkraefte es versaeumen sollten, sich gemaess den Bestimmungen dieser Kapitulations-Erklaerung zu verhalten, werden das Oberkommando der Roten Armee und der Oberste Befehlshaber der Alliierten Expeditions Streitkraefte alle diejenigen Straf- und anderen Massnahmen ergreifen, die sie als zweckmaessig erachten.
6. Diese Erklaerung ist in englischer, russischer und deutscher Sprache abgefasst. Allein massgebend sind die englische und die russische Fassung.
Unterzeichnet zu Berlin am 8.5. Mai 1945
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gez. v. Friedeburg gez. Keitel gez. Stumpff
- für das Oberkommando der deutschen Wehrmacht
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- [...]
[Bearbeiten] Japan – September 1945
Kaiser Hirohito verkündete am 15. August 1945, dem V-J-Day, im Rundfunk den „Kaiserlichen Erlass über das Kriegsende“ des Vortages und damit die bedingungslose Kapitulation Japans, die den Zweiten Weltkrieg auch in Asien beendete. Formell unterzeichnet wurde die Kapitulationsurkunde dann am 2. September an Bord des US-amerikanischen Schlachtschiffes USS Missouri – auf japanischer Seite von Außenminister Mamoru Shigemitsu.
[Bearbeiten] Südvietnam – April 1975
Am 30. April 1975 nahmen nordvietnamesische Truppen Saigon, die Hauptstadt Südvietnams, ein. Südvietnam kapitulierte bedingungslos. Der Vietnamkrieg war damit zu Ende und der südliche Staat aufgelöst.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ [1]
- ↑ German Surrender Documents of WWII, Zweites Dokument (fälschlich mit {Reichspresident Donitz's authorization to Colonel General Jodl} {to conclude a general surrender:} betitelt)
- ↑ Katja Gerhartz: Protokoll der letzten Momente (Die Welt vom 7. Mai 2005)
- ↑ In Deutschland selbst galt zu dem Zeitpunkt allerdings eine Sommerzeit (vgl. [2]): Da die Uhr eine Stunde vorgestellt war, entsprach diese Zeitangabe 0:01 Uhr deutscher Sommerzeit.
- ↑ ACT OF MILITARY SURRENDER: Seite 1 mit Punkt 1 bis 4 und Seite 2 mit Punkt 5 sowie Datum und Unterschriften (Museum Karlshorst). Bekanntgabe durch die Alliierten im Amtsblatt des Kontrollrates in Deutschland, Ergänzungsblatt 1, S. 6
- ↑ UNDERTAKING (Museum Karlshorst)
- ↑ KAPITULATIONSERKLAERUNG. Seite 1, Seite 2 mit den Unterschriften (Museum Karlshorst)
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Deutschland
- Museum Karlshorst
- Die deutsche Kapitulation 1945 beim LeMO
- Armin Nolzen: Das Kriegsende 1945 in Deutschland (Tagungsbericht eines Workshop des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes in Zusammenarbeit mit dem Wehrgeschichtlichen Ausbildungszentrum der Marineschule Mürwik im November 2000)
- Die deutsche Kapitulation 1945 beim Bundesarchiv
- Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten „Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ vom 5. Juni 1945
- Gerhard Keiderling: Schlussakt in der Rheinsteinstraße. In: Berlinische Monatsschrift Heft 12/2000
[Bearbeiten] Japan
- Manfred Pohl in den Informationen zur politischen Bildung (Heft 255) herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung
- Geschichte Japans auf www.japan-tipp.de