Bundesarbeitsgericht
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und damit – neben Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht – einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes in Deutschland und hat seinen Sitz in Erfurt. Geleitet wird das Gericht seit 1. März 2005 von Ingrid Schmidt.
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[Bearbeiten] Bedienstete
In den zehn Senaten des Gerichts sind 34 Berufsrichter tätig. Weiterhin hat das Gericht 118 nichtrichterliche Beschäftigte. Außerdem werden durchschnittlich elf wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt (alle Zahlen Stand: November 2005).
[Bearbeiten] Entscheidungen
In Betracht kommen zwei Verfahrenarten: Urteils- oder Beschlussverfahren. In beiden Verfahrensarten entscheidet jeder Senat durch drei Berufsrichter und durch je einen ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Zuständigkeit des jeweiligen Senats richtet sich nach den zu entscheidenden Rechtsfragen und ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
[Bearbeiten] Geschäftsverteilung
Die Geschäftsverteilung (Stand: 1. Februar 2007) sieht wie folgt aus:
1. Senat: Materielles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Arbeitskampfrecht
- Vorsitzende Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt
- 1. Beisitzer Richter Kreft
- 2. Beisitzer Richter Linsenmaier
2. Senat: Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigungen, sowie daran anschließende Abfindungs- und Annahmeverzugsansprüche, Abmahnungen
- Vorsitzender Richter Prof. Dr. Rost
- 1. Beisitzer Richter Dr. Bröhl
- 2. Beisitzer Richter Dr. Eylert
- 3. Beisitzer Richter Schmitz-Scholemann
3. Senat: Betriebliche Altersversorgung
- Vorsitzender Richter Dr. Reinecke
- 1. Beisitzer Richter Kremhelmer
- 2. Beisitzer Richter Dr. Zwanziger
4. Senat: Allgemeines Tarifvertragsrecht, Eingruppierungen außer von Lehrern und von Arbeitnehmern der Privatwirtschaft, Auslegung von Tarifverträgen in der Privatwirtschaft
- Vorsitzender Richter Bepler
- 1. Beisitzer Richter Bott
- 2. Beisitzer Richter Dr. Wolter
- 3. Beisitzer Richter Creutzfeldt
5. Senat: Arbeitnehmerstatus, Entgeltfortzahlung sowie Mutterschutz
- Vorsitzender Richter Dr. Müller-Glöge
- 1. Beisitzer Richter Prof. Dr. Mikosch
- 2. Beisitzerin Richterin Dr. Laux
6. Senat: Tarifvertragsauslegung im öffentlichen Dienst sowie Berufsbildung, Kündigungen außerhalb des KSchG, Insolvenzrecht
- Vorsitzender Richter Dr. Fischermeier
- 1. Beisitzer Richter Dr. Armbrüster
- 2. Beisitzer Richter Dr. Linck
7. Senat:Formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung
- Vorsitzender Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Hans-Jürgen Dörner
- 1. Beisitzerin Richterin Gräfl
- 2. Beisitzer Richter Dr. Koch
8. Senat : Schadensersatz, Betriebsübergang
- Vorsitzender Richter Hauck
- 1. Beisitzer Richter Dr. Wittek
- 2. Beisitzer Richter Breinlinger
9. Senat : Urlaubs-, Vorruhestands-, Altersteilzeit-, Heimarbeits- und Wettbewerbsrecht sowie nicht in die Zuständigkeit anderer Senate fallende Rechtsstreitigkeiten
- Vorsitzender Richter Düwell
- 1. Beisitzerin Richterin B. Reinecke
- 2. Beisitzer Richter Böck
- 3. Beisitzer Richter Krasshöfer
10. Senat : Gratifikationen und Sondervergütungen, tarifliche Tätigkeitszulagen sowie Erschwerniszulagen, Rechtsfragen, die das Verhältnis zu einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien betreffen,
- Vorsitzender Richter Dr. Freitag
- 1. Beisitzerin Richterin Marquardt
- 2. Beisitzer Richter Dr. Brühler
[Bearbeiten] Sitz
Das BAG nahm seine Rechtsprechungstätigkeit im April 1954 in Kassel auf. Im Zuge der deutschen Einheit beschloss die Unabhängige Föderalismuskommission im Mai 1992, das BAG nach Thüringen zu verlegen. Im Jahre 1993 wurde die Landeshauptstadt Erfurt als künftiger Gerichtssitz festgelegt. Am 22. November 1999 nahm das Bundesarbeitsgericht seinen Dienstbetrieb in Erfurt auf - in einem neuen Dienstgebäude, das von der Architektin Gesine Weinmiller entworfen und zwischen 1996 und 1999 realisiert wurde. Der Landschaftsarchitekt Dieter Kienast zeichnet für die Gestaltung der umgebenden Parkanlage verantwortlich.
[Bearbeiten] Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts
Nr. | Name | Beginn der Amtszeit | Ende der Amtszeit |
---|---|---|---|
1 | Hans Carl Nipperdey (1895-1968) | 1954 | 1963 |
2 | Gerhard Maria Müller (1912-1997) | 1963 | 1981 |
3 | Otto Rudolf Kissel (*1929) | 1981 | 1994 |
4 | Thomas Dieterich (*1934) | 1994 | 1999 |
5 | Hellmut Wißmann (*1940) | 1999 | 2005 |
6 | Ingrid Schmidt (*1955) | 2005 |
[Bearbeiten] Literatur
- Hartmut Oetker, Ulrich Preis, Volker Rieble: Festschrift 50 Jahre Bundesarbeitsgericht. Verlag C. H. Beck, 1. Auflage, München 2004, ISBN 3-406-51533-9
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
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