Bundesvermögensverwaltung
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Bundesvermögensverwaltung (BVV) ist die Bezeichnung der Verwaltung für das Allgemeine Grundvermögen und die Staatsforste im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, wie sie als Teil der Bundesfinanzverwaltung von 1950 bis 2004 bestand.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) nutzt die Bezeichnung auch als Deckname. Es wird dann die Bezeichnung "Bundesvermögensverwaltung, Abteilung Sondervermögen" benutzt.
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[Bearbeiten] Entwicklung und Struktur
Eine besondere Vermögensverwaltung für das Deutsche Reich bestand nicht. Vielmehr waren dafür die einzelnen Fachverwaltungen zuständig. Nach der Kapitulation wurde im Herbst 1945 das umfangreiche Grundvermögen des Reiches, das zu großen Teilen aus bis dahin militärisch genutzten Liegenschaften bestand, in den westlichen Besatzungszonen auf Weisung der Militärregierung den Oberfinanzdirektionen zur Verwaltung zugewiesen. Dort wurden dafür „Abwicklungsstellen“ eingerichtet. Die örtliche Verwaltung wurde den Finanzämtern übertragen, bei denen ebenfalls „Abwicklungsstellen“ eingerichtet wurden, die 1946 ihre Arbeit aufnahmen. Sie wurden 1948 in „Verwaltungsstellen für Reichs- und Staatsvermögen“ (RuS-Stellen) umbenannt.
Das Grundgesetz von 1949 forderte in Art. 134 die Überführung allen Reichsvermögens in das Bundesvermögen. Daher wurden zunächst durch das Finanzverwaltungsgesetz vom 6. September 1950 bei den Oberfinanzdirektionen Bundesvermögens- und Bauabteilungen als Teil der Bundesfinanzverwaltung eingerichtet. Diese Abteilungen unterstanden der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Vom 29. Oktober 1957 bis zum 22. Oktober 1969 übte das Bundesministerium für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (seit 14. November 1961: Bundesschatzministerium) die Fachaufsicht aus. Den Abteilungen wurden 1952 „Außenstellen“ unterstellt, die 1953 in „Bundesvermögensstelle“ umbenannt wurden.
Durch das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen vom 16. Mai 1961 wurde das unbewegliche Vermögen des Deutschen Reiches endgültig auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen.
1971 wurden die Bundesvermögens- und Bauabteilungen in Bundesvermögensabteilungen umbenannt, da der Bund seine Bauaufgaben in Auftragsverwaltung durch die Bauverwaltungen der Länder durchführen ließ. Die Bundesvermögensstellen wurden in Bundesvermögensämter umgewandelt. 2001 bestanden 37 Ämter.
Die Bundesvermögensverwaltung wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben überführt.
[Bearbeiten] Bundesforstverwaltung
Die Bundesforstverwaltung war ein Teil der Bundesvermögensverwaltung. Sie betreute die seit dem 1. April 1953 im Eigentum des Bundes stehenden Staatsforste aus dem Besitz des Deutschen Reiches, den sogenannten Bundesforst. Als Ortsbehörden bestanden zunächst Forstämter und Oberförstereien, die seit 1971 die Bezeichnung "Bundesforstamt" führten.
Zuletzt bestanden drei Forstinspektionen bei den Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen Berlin, Magdeburg (Außenstelle Hannover) und Nürnberg, denen 36 Bundesforstämter unterstellt waren. Zu jedem Amt gehörten jeweils sechs bis zehn Forstreviere.
Seit 1. Januar 2005 bildet die Bundesforstverwaltung den Geschäftsbereich Bundesforst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
[Bearbeiten] Aufgaben
- Verwaltung und Verwertung des Allgemeinen Grundvermögens und der Staatsforste des Bundes
- Grundstücks- und Raumbeschaffung für die in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und die Bundeswehr
- Betreuung der den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften überlassenen Liegenschaften
- Wohnungsfürsorge für zivile Bundesbedienstete sowie Bedienstete der Bundeswehr und der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte
- Regelung der Ansprüche nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz
[Bearbeiten] Gesetze
Finanzverwaltungsgesetz vom 6. September 1950 (BGBl. I S. 448)
Reichsvermögensgesetz vom 16. Mai 1961 (BGBl.) I 597)
Finanzverwaltungsgesetz in der Fassung vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1426, 1427)
Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3235)
[Bearbeiten] Literatur
40 Jahre Verantwortung für die Finanzen des Bundes : Das Bundesministerium der Finanzen ; Geschichte, Aufgaben, Leistungen / Herausgeber: Das Bundesministerium der Finanzen. - München 1989
Wolfgang Leesch: Geschichte der Finanzverfassung und –verwaltung in Westfalen seit 1815. – 2. überarbeitete Sonderausgabe. - Münster 1993
Informationen des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. September 2001 (VI A 1 - VV 2200 - 179/01)