Deutscher Bühnenverein
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Der Deutsche Bühnenverein (DBV) ist die Interessengemeinschaft der öffentlichen und privaten Träger der deutschen Theater und Orchester. Der eingetragene Verein mit Sitz in Köln gliedert sich in acht Landesverbände, er ist Mitglied der Performing Arts Employers Associations League Europe (PEARLE*). Seit 2003 heißt der Präsident Prof. Klaus Zehelein, geschäftsführender Direktor ist Rolf Bolwin.
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[Bearbeiten] Aufgaben
Der DBV nimmt die Interessen seiner 430 Mitglieder (Stadt- und Staatstheater einschließlich der Opernhäuser, Privat- und Landesbühnen sowie Rundfunkgesellschaften) in politischer und arbeitsrechtlicher Hinsicht wahr und wird darüber hinaus auch beratend tätig - so veranstaltet er etwa regelmäßig Symposien und Fortbildungen, die dem Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern dienen sollen. Als Arbeitgeberorganisation ist er Tarifpartner der Bühnengewerkschaften (Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger, Deutsche Orchestervereinigung, usw.), mit denen er auch die Bühnenschiedsgerichtsbarkeit trägt. In Resolutionen und Stellungnahmen hat sich der DBV vor allem in den vergangenen Jahren immer wieder gegen die Schließung von Kultureinrichtungen ausgesprochen und für den Erhalt der deutschen Theaterlandschaft plädiert. Er ist zudem Herausgeber des ältesten deutsche Theatermagazins, Die Deutsche Bühne. Jährlich erscheint auch je eine Theater- und Werkstatistik (Wer spielte was?).
[Bearbeiten] Organisation
Auf Bundesebene gliedert sich der DBV in sechs Gruppen, welche die Einzelinteressen bestimmter Mitglieder vertreten (Landesbühnen-, Stadttheater-, Staatstheater-, Privattheater- und Intendantengruppe, daneben auch eine Gruppe für außerordentliche Mitglieder wie etwa Rundfunkgesellschaften). Diese bilden die Hauptversammlung und stellen mit ihren Vorsitzenden je ein Präsidumsmitglied.
Die jährlich stattfindende Hauptversammlung wählt den Tarifausschuss, dem acht Intendanten als Berater beigeordnet sind. (Der Tarifausschuss führt die Tarifverhandlungen mit den Bühnengewerkschaften.) Außerdem bestimmt die Hauptversammlung 25 Mitglieder des Verwaltungsrates, dem auch die Vorsitzenden der acht Landesverbände (Nord, Ost, Mitte, Baden-Württemberg, Berlin, Bayern, Sachsen und Thüringen) ebenso wie das Präsidium angehören. Der Verwaltungsrat ist zuständig für Fragen der Vereinsorganisation; der Vorstand, welcher die laufenden Geschäfte des DBV führt, wird von ihm gewählt.
[Bearbeiten] Geschichte
Der DBV wurde 1846 in Oldenburg gegründet, sein erster Vorsitzender war Karl Theodor von Küstner, der damalige Generalintendant der Königlich-Preußischen Schauspiele. Ziel der Gründung war zunächst die einheitliche Regelung der Arbeitsverhältnisse an den deutschen Hof- und Stadttheatern, die Intendanten wollten damit den häufig vorkommenden Vertragsbrüchen auf Künstlerseite vorbeugen.
Zusammen mit der 1871 gegründeten Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger (GDBA) vereinbarte der DBV 1873 den ersten Tarifvertrag für Theater, in der Folgezeit konnte auch die Bühnenschiedsgerichtbarkeit etabliert werden, so dass paritätisch besetzte Schiedsgerichte entstanden, welche in arbeitsrechtlichen Streitfragen tätig wurden. Während der Verein in der Weimarer Republik stark an Mitgliedern gewann, traf ihn 1933 die Gleichschaltung der Nationalsozialisten: Durch das so genannte Reichskulturkammergesetz wurde er in die Reichstheaterkammer integriert und in der Folge aufgelöst.
Nach dem Zweiten Weltkrieg gründeten sich zunächst (ab 1946) einzelne Landesverbände, ehe 1948 der DBV auch auf Bundesebene wieder seine Tätigkeit aufnehmen konnte, mit Gustaf Gründgens zunächst als Vizepräsident, später dann auch als Präsident.
1990 vereinigte sich der DBV unter der Leitung des Münchner Generalintendanten August Everding mit dem Deutschen Bühnenbund, der Organisation der Intendanten in der DDR, ein Jahr später gründete sich die Performing Arts Employers Associations League Europe (PEARLE*) in Amsterdam.
Mit der Schaffung des Normalvertrags Bühne im Jahr 2003 haben sich die Künstlergewerkschaften und der DBV auf einen einheitlichen Tarifvertrag für künstlerische Angestellte im Theaterbereich geeinigt, der eine Vielzahl bis dahin gültiger Tarifregelungen ersetzte. Der Bühnenverein fordert darüber hinaus auch einen einheitlichen Tarifvertrag für nichtkünstlerische Angestellte.