Vorstand
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Der Vorstand ist die operative Leitung einer Organisation, beispielsweise eines Unternehmens oder eines Vereins.
Die meisten Organisationen sind in der Gestaltung des Vorstandes frei, in den meisten größeren Unternehmen finden sich im Vorstand jedoch ein Vorsitzender und mehrere Mitglieder, beispielsweise die Leiter verschiedener Produktionsbereiche/Divisionen oder verschiedener Aufgabenbereiche.
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[Bearbeiten] AG
In einer Aktiengesellschaft wird der Vorstand (§ 76 ff. AktG) durch den Aufsichtsrat für maximal 5 Jahre bestellt. Eine erneute Benennung ist möglich. Der Vorstand kann aus einer oder aus mehreren Personen bestehen. Der Vorstand muss nicht Aktionär und darf nicht Aufsichtsratsmitglied sein (§ 105 AktG). Wenn eine AG über mehr als 3 Mio. EUR Grundkapital verfügt, muss sich der Vorstand aus mindestens 2 Personen zusammensetzen, wenn die Satzung nichts anderes aussagt. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so herrscht Gesamtgeschäftsführungsbefugnis sowie Gesamtvertretungsbefugnis. Das Gehalt des Vorstandes kann außer einem fixen Betrag auch eine Beteiligung am Jahresgewinn (Tantième) sein. Der Vorstand hat die Pflicht, die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, auf das Wettbewerbsverbot zu achten und den Aufsichtsrat über die Entwicklungen des Unternehmens in Kenntnis zu setzen. Außerdem hat er die Pflicht, den Jahresabschluss und den Lagebericht den Abschlussprüfern vorzulegen (§ 148 AktG).
Nach einer Amtsperiode kann der Vorstand auf der Hauptversammlung, bei Genossenschaften Generalversammlung genannt, entlastet werden. Die Entlastung hat zum einen kommunikative (Billigung der Amtsführung der zurückliegenden Amtsperiode), aber auch rechtliche Bedeutung (Freistellung der Entlasteten von allen im Zeitpunkt der Beschlussfassung bei sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen erkennbaren Ersatzansprüchen).
[Bearbeiten] e.V.
Bei einem eingetragenen Verein wird der Vorstand (§ 26 BGB) durch die Mitgliederversammlung gewählt. Er kann aus mehreren Personen bestehen und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Satzung des Vereins legt fest, für welchen Zeitraum der Vorstand gewählt wird, aus welchen Mitgliedern (z. B. Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Kassierer, Schriftführer) er besteht und wie er den Verein vertritt.
[Bearbeiten] Handwerkskammer
Bei einer Handwerkskammer ist der Vorstand das von der Vollversammlung gewählte, ehrenamtliche Exekutivorgan. Er besteht zu zwei Dritteln aus Arbeitgebern (Meisterseite) und zu einem Drittel aus Arbeitnehmern (Gesellenseite). Der Vorstand ist kollektiver Dienstvorgesetzter des Hauptgeschäftsführers.
[Bearbeiten] Bezüge von Vorstandsmitgliedern in Deutschland
Im internationalen Vergleich gelten Bezüge von Vorstandsmitgliedern deutscher Firmen als durchschnittlich. Die Spanne reicht von 40.000 € bis 6 Mio. €. Ein Drittel der Vorständsmitglieder verdient über 350.000 €, ein Drittel erhält zwischen 200.000 € und 350.000 € und ein weiteres Drittel verdient unter 200.000 €. Dabei treten zunehmend variable Vergütungsformen (Boni, Aktienoptionen) in den Vordergrund, die erst nach dem Erreichen bestimmter Unternehmensziele (Benchmarks) gezahlt werden.
(Die Zahlen basieren auf einer ddp-Meldung vom 5. Mai 2006, die auf eine Untersuchung der Unternehmensberatung Kienbaum zugriff.)
Die Bezüge von Sparkassenvorständen werden durch die jeweiligen Sparkassenaufsichtsbehörden (Finanzministerium oder Wirtschaftsministerium der Bundesländer) festgelegt.
[Bearbeiten] Siehe auch
Wiktionary: Vorstand – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
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