Rundfunkgesellschaft
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Eine Rundfunkgesellschaft ist eine Gesellschaft, die Hörfunk- und Fernsehprogramme betreibt.
Es wird unterschieden zwischen öffentlich-rechtlichen, privaten, nichtkommerziellen und staatlichen Rundfunkgesellschaften. Die meisten Länder der Europäischen Union verfügen heute über ein duales Rundfunksystem.
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[Bearbeiten] Deutschland
[Bearbeiten] Allgemein
Rechtliche Grundlage für alle Rundfunkgesellschaften in Deutschland sind die Landesmediengesetze der Bundesländer. Zur Vereinheitlichung der Gesetzgebung und zur Einrichtung bundesweiter Programme (ZDF und Deutschlandradio) vereinbaren die Länder in Staatsverträgen, z. B. Rundfunkstaatsverträgen, gemeinsame Regelungen zur Rundfunkordnung.
In Deutschland bestehen nur noch die Rechtsformen des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks, sowie des nichtkommerziellen Lokalfunks. Dieses Duale Rundfunksystem wurde 1984 zunächst im damals westlichen Teil Deutschlands eingeführt. Der ehemalige Rundfunk der DDR war staatlich.
[Bearbeiten] Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften werden vom Staat mit der Grundversorgung an Hörfunk und Fernsehen beauftragt. Fast alle werden in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben, auch Rundfunkanstalten genannt. Zu ihnen gehören die Landesrundfunkanstalten (ARD) und das bundesweit sendende ZDF, das jedoch medienrechtlich auch von allen deutschen Bundesländern getragen wird. Auch dazu gehört die Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle. Einzige Ausnahme ist das Deutschlandradio, was als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet wurde.
Die Rundfunkgesellschaften haben folgende Organe:
- ein Exekutivorgan, welches wichtige Personal-, Struktur- und Programmentscheidungen trifft, je nach Anstalt ein Intendant oder ein mehrköpfiges Gremium. Der Begriff Intendant stammt aus der Frühzeit des Rundfunks in der Weimarer Republik, als es politisch gewollt war, einen politikfreien Rundfunk zu schaffen. An der Spitze der Anstalten standen deshalb oft Personen aus der Welt des Theaters
- ein Kontrollorgan, welches die Entscheidungen der Exekutive kontrolliert, bei wichtigen Entscheidungen berät oder mitbestimmt und einen Rahmen für das Programm vorgibt. Das Organ heißt je nach Anstalt Rundfunkrat bzw. Fernsehrat (ZDF). Darin sind je nach der entsprechenden Gesetzeslage verschiedene gesellschaftliche Gruppen nach einem festen Zuteilungsschlüssel vertreten (z.B. Gewerkschaften, Kirchen, künstlerische und wirtschaftliche Verbände). Kritisiert wird, dass je nach zugrundeliegendem Gesetz ein großer Teil der Mitglieder in den Rundfunkräten durch die jeweilige Politik bestimmt wird, wenn Landesregierungen oder Landesparlamente bei der Ernennung der Organmitglieder mitwirken.
- einige Anstalten besitzen darüber hinaus einen Verwaltungsrat, der organisatorische Entscheidungen trifft, die weder von der Leitung der Anstalt allein noch vom Rundfunkrat getroffen werden.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften finanzieren sich durch Rundfunkgebühren, die von den Betreibern entsprechender Empfangsgeräte erhoben werden. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ermittelt zunächst eine Expertenkommission (in Deutschland die KEF) diejenige Summe, welche die Anstalten für ihren Programmauftrag, Bestandsschutz und Fortentwicklung benötigen, die laut Bundesverfassungsgericht garantiert werden sollen. Die Landesparlamente entscheiden dann auf dieser Grundlage die Höhe der Gebühr. Die Eintreibung der Gebühren erfolgt in Deutschland durch die GEZ.
Rundfunkrecht | Rundfunkstaatsvertrag | Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag | Rundfunkgebührenstaatsvertrag | Rundfunkgebühr | Rundfunkfreiheit | Rundfunkurteile | Landesrundfunkgesetze
ARD mit der Deutschen Welle und den Landesrundfunkanstalten BR, hr, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR | ZDF | Deutschlandradio
Rundfunkrat | Finanzkommission (KEF) | Gebühreneinzugszentrale (GEZ) | Rundfunkgebührenbeauftragte | Landesmedienanstalt
[Bearbeiten] Privater Rundfunk
Private Rundfunkgesellschaften werden als GmbHs oder Aktiengesellschaften betrieben.
[Bearbeiten] Österreich
Der Österreichische Rundfunk (ORF) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts.