Frühförderstelle
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Frühförderstellen sind Einrichtungen, die behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern in den ersten Lebensjahren (überwiegend von 0 - 3 Jahren, in Hessen bis zum Schuleintritt) heilpädagogische und in interdisziplinären Frühförderstellen auch medizinisch-therapeutische Hilfen bieten.
Es handelt sich um Einrichtungen, die ambulant aber in der Regel auch mobil/aufsuchend arbeiten, das heißt, dass das dort beschäftigte Personal (z. B. HeilpädagogInnen und KrankengymnastInnen) die Kinder in der elterlichen Wohnung oder auch im Kindergarten aufsuchen und dort die notwendigen Therapien durchführen. Dabei sollen die Eltern bzw. die sonstigen Bezugspersonen des Kindes für dessen Bedürfnisse und Fähigkeiten sensibilisiert werden und befähigt werden, auch selbstständig Übungen weiterzuführen.
Hauptkostenträger der Frühförderung sind die Sozialhilfeträger und die gesetzliche Krankenversicherung. Eltern haben gegenüber der Sozialhilfe einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten unabhängig von ihrem Einkommen. Die Frühförderstellen sind meistens in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege (z. B. Diakonisches Werk, Caritas, DPWV) bzw. als rechtlich selbständige Einrichtungen Mitglied in der freien Wohlfahrtspflege. Ein großer Träger ist die Lebenshilfe e.V.. Gelegentlich findet man Frühförderstellen auch in kommunaler Trägerschaft.
Für Kinder mit einer Sinnesbeeinträchtigung (Blindheit, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit) gibt es spezielle Frühförderung bis zum Schuleintritt. Durchgeführt wird diese durch SonderschullehrerInnen der entsprechenden Fachrichtung. Angesiedelt sind diese Frühförderstellen an den jeweiligen Sonderschulen. In Niedersachsen sind dies die Landesbildungszentren - Landesbildungszentrum für Blinde Hannover (LBZB) in Hannover (Website), - Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Hildesheim, Osnabrück, Oldenburg und Braunschweig (Website).