Friedrich Engel (SS-Mitglied)
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Friedrich Wilhelm Konrad Siegfried Engel (* 3. Januar 1909 in Warnau an der Havel; † 4. Februar 2006 in Hamburg) war Polizeichef (Sicherheitspolizei und des SD) von Genua.
[Bearbeiten] Leben
Der promovierte Philologe ging nach seinem Studium (u.a. nach eigener Auskunft 1934 Aktivität als NS-Studentenführer an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie in Innsbruck) zum SD (Sicherheitsdienst) der SS und wurde Referent für „weltanschauliche Erziehung“ im Reichssicherheitshauptamt. Im Mai 1940 war er beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei und SD in Norwegen stationiert. Er stieg zum Obersturmbannführer (1945) und SD-Chef von Genua auf.
Im Januar 1945 wurde ihm das Kriegsverdienstkreuz I. Klasse mit Schwertern verliehen. Engel hat bei dieser Tätigkeit als Vergeltungsmaßnahme wegen eines Partisanenanschlags gegen ein Soldatenkasino am 19. Mai 1944, bei dem fünf Wehrmachtsangehörige starben, die Erschießung von 59 Gefangenen aus dem Marassi-Gefängnis befohlen, die am Turchino-Pass in Ligurien erfolgte.
[Bearbeiten] Nach 1945
Nachdem Engel von den Amerikanern gefangengenommen worden war, gelang es ihm 1947 aus dem Lager Oberursel zu entkommen. 1948 war er noch Bademeister in Braunlage unter dem Namen Friedrich Schottenberg. Doch bereits 1949 wurde er Prokurist bei einer Holzimportfirma in Hamburg und blieb dann sehr lange unbehelligt. Auch in Italien wurden Ermittlungsakten, wahrscheinlich aus politischer Rücksichtnahme gegenüber Deutschland, jahrzehntelang nicht bearbeitet. Eine Anzeige während der 1960er Jahre blieb folgenlos und die Ermittlungsakten verschwanden spurlos.
1999 wurde er dann doch von einem italienischen Militärgericht in Abwesenheit wegen 249-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Daraufhin wurde Engel auch in Deutschland vor Gericht gestellt. Engel kommentierte die Vorwürfe mit den Worten: „Ja, ich war daran beteiligt. Es tut mir leid, aber ich habe nichts zu bereuen.“ Er habe Angst gehabt, seinem Vorgesetzten zu widersprechen. Zumal das Hamburger Landgericht anerkannte, dass nach damaliger Auffassung der deutschen Behörden, die Erschießung der 59 italienischen Geiseln durch Völkergewohnheitsrecht gedeckt gewesen sei. Engel habe aber die Erschießung zu grausam durchführen lassen (an einer Grube, der nachfolgende konnte die Erschießung des Vormannes mitanhören) und damit die sogenannte „Humanitätsschranke“ verletzt. Das Hamburger Landgericht verurteilte den 93-jährigen Engel im Juli 2002 zu sieben Jahren Haft. Wegen seines hohen Alters, und weil seine Frau seiner Pflege bedurfte, verließ er den Gerichtssaal als freier Mann.
Im Juni 2004 hob der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den mittlerweile 95-jährigen Engel auf dessen Revision hin auf, weil das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht ausreichend beweisen sei. Zugleich stellte der 5. Strafsenat das Verfahren ein, weil das hohe Alter von Engel und der lange Zeitablauf seit dem Tatgeschehen einen erneuten Prozess nicht zulassen würden.
Engel starb im Februar 2006 in Hamburg, einen Monat nach seinem 97. Geburtstag.
Siehe auch: Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen
[Bearbeiten] Weblink
PND: Datensatz zu Friedrich Engel (SS-Mitglied) bei der DNB |
Kein Eintrag im DNB-OPAC, 3. Januar 2007 |
Personendaten | |
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NAME | Engel, Friedrich |
KURZBESCHREIBUNG | SS-Mann, Kriegsverbrecher |
GEBURTSDATUM | 3. Januar 1909 |
GEBURTSORT | Havelland |
STERBEDATUM | 4. Februar 2006 |
STERBEORT | Hamburg |